Auto & Mobilität

Kfz-Versicherung (Vollkasko)

was ist ein vollkaskoschaden

(ex: Foto von

was-ist-ein-vollkaskoschaden

on

(ex: Foto von

was-ist-ein-vollkaskoschaden

on

(ex: Foto von

was-ist-ein-vollkaskoschaden

on

Vollkaskoschaden optimal managen: Von der Meldung bis zur Regulierung

was-ist-ein-vollkaskoschaden

GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) bietet einen Datenservice zu Naturgefahrenreports, der sich auf Schwankungen bei Kfz-Versicherungsschäden durch Elementarschäden konzentriert.

Statistisches Bundesamt (Destatis) stellt umfassende Informationen zu Verkehrsunfällen in Deutschland bereit.

Unfallatlas (Statistikportal) visualisiert Verkehrsunfälle und bietet detaillierte statistische Daten dazu.

Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) veröffentlicht umfassende Statistiken zu Fahrzeugen, Fahrern und dem Straßenverkehr.

Verbraucherzentrale NRW bietet rechtliche Beratung und Informationen zu Rechten im Schadensfall bei Versicherungen.

Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz) stellt den vollständigen Text des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG 2008) zur Verfügung.

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

14 May 2025

4

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Ein Vollkaskoschaden am eigenen Auto ist ärgerlich und wirft viele Fragen auf. Erfahren Sie hier, wie Sie von der Schadensmeldung bis zur Reparatur alles richtig machen und welche Fallstricke Sie kennen sollten. So sichern Sie Ihre Ansprüche und minimieren Kosten.

The topic in brief and concise terms

Ein Vollkaskoschaden deckt selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus am eigenen Fahrzeug ab, ergänzend zu den Teilkaskoleistungen.

Die schnelle Meldung eines Vollkaskoschadens (meist binnen sieben Tagen) und genaue Dokumentation sind entscheidend für eine reibungslose Regulierung.

Selbstbeteiligung und Rückstufung in der SF-Klasse beeinflussen die Kosten im Schadensfall; bei kleinen Schäden kann Selbstzahlung günstiger sein.

Vollkaskoschaden verstehen: Kernleistungen und Abgrenzung

Ein Vollkaskoschaden bezeichnet einen Schaden am eigenen Fahrzeug, der durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt ist. Diese Versicherung springt ein, wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben oder Vandalismus vorliegt. Im Gegensatz zur Teilkasko, die primär Schäden durch äußere Einflüsse wie Sturm, Hagel, Diebstahl oder Wildunfälle abdeckt, bietet die Vollkasko einen umfassenderen Schutz. Sie beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko und erweitert diese um wichtige Aspekte. Für Neuwagen oder Fahrzeuge mit hohem Wert, oft bis zu einem Alter von fünf Jahren, ist dieser erweiterte Schutz besonders empfehlenswert. Die genauen Bedingungen und Leistungsumfänge können je nach Versicherungsvertrag variieren, daher ist ein Blick in die Police unerlässlich. Dieser Schutz ist eine freiwillige Ergänzung zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Kenntnis der Unterschiede zwischen Teil- und Vollkasko ist entscheidend für die Wahl des passenden Versicherungsschutzes.

Schadensarten im Fokus: Wann die Vollkasko konkret zahlt

Die Vollkaskoversicherung deckt eine Vielzahl von Schadensszenarien ab, die über die Leistungen der Teilkasko hinausgehen. Ein typischer Fall für einen Vollkaskoschaden ist der selbstverschuldete Unfall, beispielsweise ein Parkrempler mit Kosten von 1.500 Euro. Auch bei Schäden durch Vandalismus, wie zerkratzter Lack oder abgebrochene Spiegel, leistet die Vollkasko, oft abzüglich einer Selbstbeteiligung von beispielsweise 300 Euro. Ein weiterer wichtiger Leistungsfall ist die Beschädigung des eigenen Fahrzeugs durch unbekannte Dritte mit Fahrerflucht. Die Kostenübernahme umfasst in der Regel die Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs. Bei einem Totalschaden kann dies den Kauf eines Ersatzfahrzeugs bis zu einem Wert von beispielsweise 15.000 Euro bedeuten. Es ist wichtig zu wissen, was bei Vandalismus genau abgedeckt ist.

Folgende Schäden sind typischerweise durch die Vollkasko abgedeckt:

  • Selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug.

  • Schäden durch Vandalismus (mutwillige Beschädigung durch Fremde).

  • Schäden durch Unfallflucht eines nicht ermittelbaren Dritten.

  • Alle Leistungen der Teilkaskoversicherung (z.B. Diebstahl, Brand, Glasbruch, Wildunfälle, Elementarschäden).

Die genaue Definition und der Umfang, was ein Vollkaskoschaden ist, kann entscheidend für die Regulierung sein.

Ausschlüsse und Grenzen: In diesen Fällen zahlt die Vollkasko nicht

Trotz des umfassenden Schutzes gibt es Situationen, in denen die Vollkaskoversicherung die Leistung für einen Vollkaskoschaden kürzen oder verweigern kann. Ein häufiger Ausschlussgrund ist grobe Fahrlässigkeit, beispielsweise das Fahren unter Alkoholeinfluss ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen. Auch vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind selbstverständlich nicht gedeckt. Betriebsschäden, die durch den normalen Gebrauch des Fahrzeugs entstehen (z.B. Materialermüdung, Verschleiß an Bremsen), fallen in der Regel nicht unter den Vollkaskoschutz, es sei denn, sie sind explizit mitversichert. Reifenschäden ohne Unfallereignis, wie ein geplatzter Reifen durch Überalterung, werden oft nicht übernommen. Bei Teilnahme an nicht genehmigten Rennen oder Fahrten ohne gültige Fahrerlaubnis erlischt der Versicherungsschutz ebenfalls. Es ist daher wichtig, die genauen Ausschlussklauseln im eigenen Vertrag zu kennen. Verstöße gegen die Betriebserlaubnis, wie Fahren mit stark abgefahrenen Reifen, können ebenfalls zu Leistungskürzungen führen, wenn dies ursächlich für den Schaden war.

Schadenmeldung und Abwicklung: Schritt für Schritt zum Ersatz

Ist ein Vollkaskoschaden eingetreten, ist eine rasche und korrekte Meldung an die Versicherung entscheidend. Die meisten Versicherer setzen eine Meldefrist von einer Woche nach Kenntnisnahme des Schadens. Dokumentieren Sie den Schaden umgehend mit Fotos und sammeln Sie alle relevanten Informationen. Bei Vandalismus oder Unfallflucht ist eine polizeiliche Anzeige oft Voraussetzung für die Regulierung. Die Versicherung prüft dann den Sachverhalt und beauftragt gegebenenfalls einen Gutachter, besonders bei Schäden über 750 Euro. Sie haben oft die Wahl zwischen Reparatur in einer Werkstatt oder einer fiktiven Abrechnung auf Gutachtenbasis. Bei der Abwicklung eines Schadens am eigenen Auto ist die Kommunikation mit dem Versicherer das A und O.

Unser Experten-Tipp: Klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, ob eine Werkstattbindung besteht, da dies die freie Werkstattwahl einschränken kann und bei Nichteinhaltung zu Kürzungen von bis zu 15 Prozent führen kann.

Wichtige Schritte bei der Abwicklung sind:

  1. Unverzügliche Meldung des Schadens an die Versicherung (oft binnen sieben Tagen).

  2. Genaue Dokumentation des Schadens (Fotos, Notizen).

  3. Bei Vandalismus oder Unfallflucht: Anzeige bei der Polizei.

  4. Abstimmung des weiteren Vorgehens mit der Versicherung (Gutachter, Werkstattwahl).

  5. Prüfung der Möglichkeit einer fiktiven Abrechnung.

Die Kenntnis der Regelungen zur Eigenschadendeckung kann hierbei hilfreich sein.

Expertenwissen: Fiktive Abrechnung und aktuelle Urteile

Die fiktive Abrechnung ist eine Option bei einem Vollkaskoschaden. Hierbei lässt sich der Versicherungsnehmer den Schaden auf Basis eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags auszahlen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Versicherungsnehmer unter bestimmten Umständen Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten einer markengebundenen Fachwerkstatt haben, auch wenn sie fiktiv abrechnen (BGH, Az. IV ZR 426/14). Dies gilt insbesondere, wenn das Fahrzeug jünger als drei Jahre ist oder bisher lückenlos in einer Markenwerkstatt gewartet wurde. Die Mehrwertsteuer wird bei fiktiver Abrechnung in der Regel nicht erstattet. Aktuelle Urteile beeinflussen die Regulierungspraxis stetig. So kann beispielsweise Unfallflucht zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen (OLG Saarbrücken, Az. 5 U 28/23). Unser Experten-Tipp: Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten mit der Versicherung bezüglich der Schadenshöhe oder fiktiven Abrechnung kann eine anwaltliche Beratung sinnvoll sein, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Die Frage, ob die Vollkasko bei Motorschäden zahlt, ist oft komplex und bedarf genauer Prüfung der Vertragsbedingungen und der Schadensursache.

Sinnhaftigkeit der Vollkasko: Wann lohnt sich der Schutz?

Die Entscheidung für oder gegen eine Vollkaskoversicherung hängt von mehreren Faktoren ab. Generell ist sie für Neuwagen und junge Gebrauchtwagen (bis etwa fünf Jahre alt) sehr empfehlenswert, da der Wertverlust bei einem Totalschaden oder teuren Reparaturen erheblich sein kann. Auch für Leasing- oder finanzierte Fahrzeuge ist eine Vollkasko oft vom Kreditgeber vorgeschrieben, um das finanzielle Risiko abzusichern. Fahranfänger, die statistisch gesehen ein höheres Unfallrisiko haben, profitieren ebenfalls vom umfassenden Schutz. Wenn Sie auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind und die Kosten für eine größere Reparatur oder Ersatzbeschaffung nicht ohne Weiteres tragen könnten, bietet die Vollkasko finanzielle Sicherheit. Überlegen Sie, wie lange Sie Ihr Auto vollkaskoversichern möchten, basierend auf dem Fahrzeugwert und Ihrer Risikobereitschaft. Ein jährlicher Check der Versicherungskonditionen und des Fahrzeugwertes hilft bei der Entscheidung. Für Fahrzeuge mit einem Wert unter 4.000 Euro ist oft nur noch eine Teilkasko oder Haftpflicht ausreichend.

Optimale Absicherung finden und Kosten managen

Die Wahl der richtigen Vollkaskoversicherung und das Management im Schadensfall erfordern Aufmerksamkeit. Vergleichen Sie Angebote verschiedener Versicherer, da sich Prämien und Leistungen teils deutlich unterscheiden – ein Unterschied von mehreren hundert Euro pro Jahr ist möglich. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf Leistungseinschlüsse wie den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit (außer bei Alkohol/Drogen) oder eine Neupreisentschädigung für eine Dauer von mindestens 24 Monaten. Eine sinnvolle Selbstbeteiligung, beispielsweise 300 oder 500 Euro, kann den Beitrag spürbar senken. Überprüfen Sie regelmäßig, ob der Vollkaskoschutz für Ihr Fahrzeug noch angemessen ist oder ob ein Wechsel in die Teilkasko genügt. nextsure unterstützt Sie als digitales Versicherungsportal dabei, maßgeschneiderte und leicht verständliche Versicherungslösungen zu finden. Die Abwägung zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko ist ein wichtiger Schritt zur optimalen Absicherung.

Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Wie schnell muss ich einen Vollkaskoschaden meiner Versicherung melden?

Sie sollten einen Vollkaskoschaden so schnell wie möglich, idealerweise noch am selben Tag, Ihrer Versicherung melden. Die meisten Versicherungsverträge sehen eine maximale Meldefrist von sieben Tagen vor.

Kann ich mir einen Vollkaskoschaden auch auszahlen lassen (fiktive Abrechnung)?

Ja, die fiktive Abrechnung eines Vollkaskoschadens ist möglich. Sie erhalten dann den Geldbetrag, den die Reparatur laut Gutachten oder Kostenvoranschlag kosten würde, abzüglich der Selbstbeteiligung und Mehrwertsteuer.

Wird meine Schadenfreiheitsklasse nach einem Vollkaskoschaden zurückgestuft?

Ja, in der Regel führt die Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung zu einer Rückstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse im folgenden Versicherungsjahr, was höhere Beiträge zur Folge hat.

Lohnt sich eine Vollkaskoversicherung für ein älteres Auto?

Für sehr alte Autos mit geringem Restwert (z.B. unter 4.000 Euro) lohnt sich eine Vollkaskoversicherung oft nicht mehr, da die Beiträge in keinem Verhältnis zum möglichen Schadenersatz stehen. Hier kann eine Teilkasko- oder nur Haftpflichtversicherung ausreichen.

Was passiert, wenn ich einen Vollkaskoschaden grob fahrlässig verursacht habe?

Bei grober Fahrlässigkeit (z.B. Überfahren einer roten Ampel, Handy am Steuer) kann die Versicherung die Leistungen kürzen. Bei Alkohol- oder Drogenfahrten kann der Schutz komplett entfallen. Viele Tarife beinhalten jedoch den 'Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit' für bestimmte Fälle.

Übernimmt die Vollkasko auch Schäden durch Tiere, die keine Wildtiere sind?

Die Teilkasko (und somit auch die Vollkasko) deckt in der Regel Schäden durch Haarwild ab. Viele moderne Tarife erweitern diesen Schutz auf Kollisionen mit Tieren aller Art. Ein Blick in die Vertragsbedingungen gibt hier Aufschluss.

Subscribe to our newsletter

Receive expert tips and tricks for your insurance coverage.
A newsletter from insurance experts for you.

Subscribe to our newsletter

Receive expert tips and tricks for your insurance coverage.
A newsletter from insurance experts for you.

Subscribe to our newsletter

Receive expert tips and tricks for your insurance coverage.
A newsletter from insurance experts for you.

Subscribe to our newsletter

Receive expert tips and tricks for your insurance coverage.
A newsletter from insurance experts for you.

Contact us!

Who is the service for

For me
For my company

Contact us!

Who is the service for

For me
For my company

Contact us!

Who is the service for

For me
For my company

Contact us!

Who is the service for

For me
For my company

nextsure – Your digital platform for health and protection insurance. Transparent comparisons, easy online sign-up, and personal expert support make it possible.

nextsure – Your digital platform for health and protection insurance. Transparent comparisons, easy online sign-up, and personal expert support make it possible.

nextsure – Your digital platform for health and protection insurance. Transparent comparisons, easy online sign-up, and personal expert support make it possible.

nextsure – Your digital platform for health and protection insurance. Transparent comparisons, easy online sign-up, and personal expert support make it possible.