Auto & Mobilität
Ausland-Kfz-Schutzbrief
zentralruf der autoversicherer ausland
Unfall im Ausland? So hilft der Zentralruf der Autoversicherer bei der schnellen Schadensregulierung
Ein Autounfall im Ausland ist für viele ein Albtraum. Doch mit der richtigen Vorbereitung und Kenntnis über den Zentralruf der Autoversicherer Ausland können Sie die Situation souverän meistern. Erfahren Sie, wie dieser Service Ihnen hilft, die gegnerische Versicherung schnell zu ermitteln und was Sie sonst noch beachten müssen.
The topic in brief and concise terms
Der Zentralruf der Autoversicherer hilft kostenlos bei der Ermittlung der gegnerischen Versicherung nach einem Unfall im Ausland (Tel: +49 40 300 330 300).
Die Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte) und der Europäische Unfallbericht sind unverzichtbare Dokumente für Autofahrten ins Ausland.
Eine Ausland-Schadenschutz-Versicherung kann finanzielle Nachteile durch niedrigere Entschädigungsstandards im Ausland ausgleichen.
Schnelle Hilfe nach einem Unfall: Den Zentralruf der Autoversicherer optimal nutzen
Ein Unfall, und das auch noch im Ausland – eine Situation, die niemand erleben möchte. Der Zentralruf der Autoversicherer ist eine kostenfreie Serviceeinrichtung, die Ihnen hilft, die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zu ermitteln. Jährlich gehen über eine Million Anrufe ein, was die Bedeutung dieser Stelle unterstreicht. Sie erreichen den Zentralruf telefonisch innerhalb Deutschlands unter 0800 250 260 0 und aus dem Ausland unter +49 40 300 330 300 (Montag bis Freitag von acht bis 20 Uhr). Alternativ steht ein Online-Anfrageformular zur Verfügung. Für eine schnelle Bearbeitung, die in 95 Prozent der Fälle nur wenige Minuten dauert, benötigen Sie das Kennzeichen des Unfallgegners und den Schadentag. Bei einem Unfall im Ausland sind zusätzlich das Unfallland und das Herkunftsland des gegnerischen Fahrzeugs anzugeben. Der Service deckt alle EU-Staaten sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz ab. So unterstützt Sie der Zentralruf der Autoversicherer Ausland effektiv bei der Schadensabwicklung. Die Kenntnis dieser zentralen Anlaufstelle ist der erste Schritt zur Bewältigung der Situation.
Unverzichtbare Dokumente für Fahrten ins Ausland: Grüne Karte und Europäischer Unfallbericht
Eine gute Vorbereitung kann im Schadensfall entscheidend sein. Zwei Dokumente sollten bei keiner Fahrt ins europäische Ausland fehlen. Die Internationale Versicherungskarte (IVK), besser bekannt als Grüne Karte, dient als Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Obwohl sie in EU-Ländern sowie einigen weiteren Staaten wie Norwegen oder der Schweiz nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist, da hier das Kennzeichenabkommen gilt, vereinfacht sie die Abwicklung bei einem Unfall erheblich. In Ländern wie Albanien, Bosnien-Herzegowina, Türkei oder der Ukraine ist sie jedoch weiterhin Pflicht. Die Karte, die seit 2020 weiß und nicht mehr grün ist, erhalten Sie kostenlos von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung und sie ist meist drei bis fünf Jahre gültig. Wichtig ist, sie auszudrucken, eine digitale Version reicht oft nicht aus. Der zweite wichtige Begleiter ist der Europäische Unfallbericht. Dieses standardisierte Formular erleichtert die Aufnahme des Unfallhergangs und hilft, Sprachbarrieren zu überwinden, da es europaweit einheitlich aufgebaut ist. Es empfiehlt sich, immer mindestens zwei Exemplare dabeizuhaben. Mit diesen Unterlagen sind Sie für den Fall der Fälle besser gerüstet.
Schadenregulierung im Ausland: Was Sie wissen müssen
Nach einem Unfall im Ausland stellt sich die Frage der Schadensregulierung. Innerhalb der EU hat jede Versicherungsgesellschaft einen Schadenregulierungsbeauftragten in den anderen Mitgliedsstaaten. Den zuständigen Beauftragten für die gegnerische Versicherung kann der Zentralruf der Autoversicherer Ausland für Sie ermitteln. Die Regulierung erfolgt dann oft nach dem Recht des Unfalllandes, was bedeuten kann, dass Entschädigungen für Mietwagenkosten, Nutzungsausfall oder Wertminderung geringer ausfallen oder gar nicht vorgesehen sind. Eine Ausland-Schadenschutz-Versicherung, oft als Zusatz zur eigenen Kfz-Versicherung erhältlich, kann hier Abhilfe schaffen, indem sie den Schaden so reguliert, als wäre er in Deutschland passiert. Bei Unfällen außerhalb der EU oder wenn der Unfallgegner nicht versichert ist oder Fahrerflucht begeht, kann die Abwicklung komplizierter werden. Hier kann der Verein Verkehrsopferhilfe e.V. unter Umständen weiterhelfen, wenn nach drei Monaten noch keine Regulierung erfolgt ist. Informieren Sie sich auch über die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung, um Ihre Rechte zu kennen. Die genaue Kenntnis der Abläufe ist entscheidend für eine erfolgreiche Regulierung.
Verhalten am Unfallort: Die ersten Schritte sichern Ihre Ansprüche
Die ersten Momente nach einem Unfall sind oft hektisch. Bewahren Sie Ruhe und befolgen Sie diese Schritte: Sichern Sie zuerst die Unfallstelle (Warnblinkanlage, Warndreieck, Warnweste für alle Insassen). Leisten Sie bei Bedarf Erste Hilfe und verständigen Sie den Rettungsdienst (europaweit unter 112). Rufen Sie die Polizei, insbesondere bei Personenschäden, unklarer Schuldfrage oder wenn der Unfallgegner darauf besteht. In einigen Ländern ist dies selbst bei Bagatellschäden Pflicht. Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab , weder mündlich noch schriftlich. Dokumentieren Sie den Unfallort und die Schäden umfassend mit Fotos aus verschiedenen Perspektiven. Notieren Sie sich Kennzeichen, Namen und Adressen der Fahrer und Zeugen sowie Versicherungsdaten des Unfallgegners (lassen Sie sich Ausweispapiere und die Grüne Karte zeigen). Füllen Sie gemeinsam mit dem Unfallgegner den Europäischen Unfallbericht sorgfältig aus. Unterschreiben Sie nur, was Sie verstehen. Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer eigenen Versicherung und kontaktieren Sie gegebenenfalls den Auslands-Schadenschutz. Diese Maßnahmen helfen, Ihre Ansprüche zu sichern.
Folgende Punkte sollten Sie am Unfallort beachten:
Unfallstelle absichern (Warnblinker, Warndreieck, Warnwesten).
Erste Hilfe leisten und Notruf (112) wählen, falls erforderlich.
Polizei hinzuziehen, besonders bei Verletzten oder Streitigkeiten.
Kein Schuldeingeständnis abgeben.
Unfall detailliert dokumentieren (Fotos, Notizen, Zeugenaussagen).
Europäischen Unfallbericht gemeinsam und sorgfältig ausfüllen.
Versicherungsdaten mit dem Unfallgegner austauschen.
Eigene Versicherung zeitnah informieren.
Die richtige Reaktion am Unfallort legt den Grundstein für eine problemlose Abwicklung.
Checkliste und Kontaktdaten: Immer gut vorbereitet sein
Eine gute Vorbereitung ist der Schlüssel, um im Falle eines Unfalls im Ausland handlungsfähig zu bleiben. Hier eine Checkliste der wichtigsten Dinge, die Sie dabeihaben sollten und der relevanten Kontaktdaten. Führen Sie stets mit: Führerschein und Fahrzeugschein, die (weiße) Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) – ausgedruckt, mindestens zwei Exemplare des Europäischen Unfallberichts, Warnweste (eine pro Insasse), Warndreieck und Verbandskasten. Notieren Sie sich wichtige Telefonnummern: Zentralruf der Autoversicherer aus Deutschland (0800 250 260 0) und aus dem Ausland (+49 40 300 330 300), Ihre eigene Versicherungshotline (Schadenmeldung), und den europaweiten Notruf 112. Prüfen Sie vor der Reise die Gültigkeit Ihrer Dokumente und ob die Grüne Karte für Ihr Reiseland erforderlich ist. Informieren Sie sich über spezifische Verkehrsregeln im Zielland, um das Unfallrisiko von vornherein zu minimieren. Eine sorgfältige Reisevorbereitung, inklusive Kenntnis der Kosten einer Autoversicherung mit Auslandsschutz, gibt Sicherheit. Mit diesen Vorkehrungen sind Sie bestens gerüstet.
Wichtige Vorbereitungen und Kontakte:
Gültigen Führerschein und Fahrzeugschein mitführen.
Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ausgedruckt dabeihaben (mindestens ein Exemplar).
Europäischen Unfallbericht (mindestens zwei Exemplare) einpacken.
Sicherheitsausrüstung: Warnwesten, Warndreieck, Verbandskasten.
Notfallnummern speichern: Zentralruf, eigene Versicherung, Notruf 112.
Gültigkeit der Dokumente und Notwendigkeit der Grünen Karte prüfen.
Spezifische Verkehrsregeln des Reiselandes kennen.
Über eine Grüne Versicherungskarte und deren Details informiert sein.
Diese Liste hilft Ihnen, nichts Wichtiges zu vergessen.
nextsure: Ihr Partner für umfassenden Schutz im Ausland
Ein Unfall im Ausland ist komplex genug. Als Ihr digitales Versicherungsportal nextsure verstehen wir, dass Sie in solchen Momenten schnelle und unkomplizierte Hilfe benötigen. Wir bieten Ihnen nicht nur Informationen, sondern auch maßgeschneiderte Versicherungslösungen, die über den Standard hinausgehen. Mit unserem Fokus auf Nischenprodukte und digitalisierte Prozesse können wir Ihnen auch für spezielle Risiken im Ausland den passenden Schutz bieten. Denken Sie beispielsweise an einen Auslandsschadenschutz, der die Differenz zu niedrigeren ausländischen Entschädigungsleistungen ausgleicht. So sind Sie auch bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug finanziell besser abgesichert. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für Ihre Sicherheit auf Reisen. Wir helfen Ihnen, den passenden Schutz zu finden, damit Sie auch im Ausland sorgenfreier unterwegs sind. Eine gute Absicherung ist Gold wert, wenn es darauf ankommt.
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More useful links
Der Zentralruf der Autoversicherer ist eine zentrale Serviceeinrichtung zur Ermittlung der zuständigen Kfz-Haftpflichtversicherung nach einem Unfall in Deutschland.
Auf verwaltung.bund.de finden Sie Informationen zu Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit Unfällen, einschließlich Meldepflichten und Versicherungsansprüchen.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) bietet Statistiken zu Verkehrstoten in Deutschland, die einen Kontext zur Verkehrssicherheit liefern.
Das Europäische Parlament stellt Infografiken und Statistiken zu Verkehrsunfällen in der EU bereit, die eine breitere europäische Perspektive bieten.
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) bietet eine Broschüre über Autounfälle im EU-Ausland, die Verbraucherrechte und Schadensabwicklung behandelt.
Haufe informiert über allgemeingültige Verhaltensregeln bei Unfällen in der EU, mit Fokus auf rechtliche Aspekte.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bietet Informationen zur Grünen Karte (Internationale Versicherungskarte) für Fahrzeuge, relevant für internationale Reisen und Unfälle.
Die offizielle Webseite des Deutschen Büros Grüne Karte e.V. widmet sich dem System der Grünen Karte für Fahrzeuge.
FAQ
Wie erreiche ich den Zentralruf der Autoversicherer?
Sie erreichen den Zentralruf telefonisch aus Deutschland unter 0800 250 260 0 (kostenfrei) und aus dem Ausland unter +49 40 300 330 300 (Mo-Fr 8-20 Uhr). Eine Online-Anfrage ist ebenfalls möglich.
Welche Informationen benötigt der Zentralruf?
Benötigt werden das Kennzeichen des Unfallgegners und der Schadentag. Bei Auslandunfällen zusätzlich das Unfallland und das Herkunftsland des gegnerischen Fahrzeugs.
In welchen Ländern hilft der Zentralruf?
Der Zentralruf kann die gegnerische Versicherung in allen EU-Staaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz ermitteln.
Was ist der Europäische Unfallbericht?
Es ist ein europaweit standardisiertes Formular, das hilft, einen Unfallhergang einheitlich zu dokumentieren und die Schadenregulierung zu erleichtern, auch bei Sprachbarrieren.
Muss ich die Grüne Karte immer dabeihaben?
In der EU und einigen anderen Ländern (z.B. Schweiz, Norwegen) ist sie nicht mehr Pflicht, wird aber zur Vereinfachung empfohlen. In Ländern wie der Türkei, Albanien oder Bosnien-Herzegowina ist sie vorgeschrieben.
Was deckt eine Mallorca-Police ab?
Die Mallorca-Police ist eine Zusatzleistung zur Kfz-Haftpflicht, die bei Fahrten mit dem eigenen Pkw im europäischen Ausland die oft niedrigeren gesetzlichen Deckungssummen auf das deutsche Niveau anhebt.