Auto & Mobilität

Kfz-Versicherung (Vollkasko)

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Teilkasko und Vollkasko Unterschied: Welchen Schutz Ihr Auto wirklich braucht und wie Sie Kosten optimieren

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Wikipedia bietet umfassende Informationen zur Kaskoversicherung in Deutschland.

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Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

20 Apr 2025

4

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Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko ist oft unklar, beeinflusst aber maßgeblich Ihren Versicherungsschutz und Ihre Kosten. Eine falsche Wahl kann im Schadenfall schnell teuer werden, während eine optimale Absicherung Ihnen hunderte Euro jährlich sparen kann. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen praxisnah die Unterschiede und hilft Ihnen, die richtige Entscheidung für Ihr Fahrzeug zu treffen.

The topic in brief and concise terms

Die Teilkasko deckt Schäden durch äußere Einflüsse (z.B. Diebstahl, Sturm, Glasbruch), die Vollkasko zusätzlich selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus.

Eine Vollkasko lohnt sich meist für Neuwagen und junge Gebrauchte bis fünf Jahre, danach kann ein Wechsel zur Teilkasko sinnvoll sein und Kosten sparen.

Durch eine passende Selbstbeteiligung (üblich 150 Euro Teilkasko, 300-500 Euro Vollkasko) und optionale Werkstattbindung lassen sich die Beiträge oft um über zwanzig Prozent senken.

Quick Facts: Kernaussagen zu Teilkasko und Vollkasko auf einen Blick

Die Teilkasko deckt Schäden ab, die durch äußere Einflüsse entstehen, für die Sie als Fahrer in der Regel keine Verantwortung tragen. Dazu zählen beispielsweise Diebstahl, Brand, Glasbruch oder Schäden durch Sturm und Hagel. Die Vollkasko beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko und erweitert diesen Schutz um selbstverschuldete Unfallschäden sowie mutwillige Beschädigungen durch Dritte (Vandalismus). Eine Faustregel besagt: Für Neuwagen und junge Gebrauchtwagen bis zu einem Alter von etwa fünf Jahren ist eine Vollkasko oft die bessere Wahl. Bei älteren Fahrzeugen kann eine Teilkasko oder sogar nur die Kfz-Haftpflicht ausreichen, abhängig vom Restwert des Autos. Die Kosten für eine Teilkasko beginnen oft schon bei unter zehn Euro monatlich, während eine Vollkasko im Schnitt etwa dreißig Prozent teurer sein kann.

Praxis-Teil: Leistungen und Kosten im direkten Vergleich

Leistungsumfang: Was ist wo versichert?

Um den Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko greifbar zu machen, betrachten wir die typischen Schadensfälle. Die Teilkasko übernimmt Kosten für Schäden durch Diebstahl, Brand oder Explosion sowie Kurzschluss. Auch Elementarschäden wie Sturm ab Windstärke sieben, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung sind abgedeckt. Ein wichtiger Punkt ist der Schutz bei Glasbruch und Wildunfällen; hier leisten die meisten Teilkaskotarife. Die Vollkasko geht darüber hinaus: Sie zahlt auch bei selbstverschuldete Unfällen an Ihrem eigenen Fahrzeug und bei Vandalismus, wie zerkratztem Lack. Viele Versicherer bieten in der Vollkasko auch eine Neupreisentschädigung für bis zu 24 Monate an.

Kostenanalyse: Mit welchen Beiträgen müssen Sie rechnen?

Die Beiträge zur Kaskoversicherung variieren stark. Im Durchschnitt kostet eine Teilkasko etwa 82 Euro jährlich, eine Vollkasko hingegen rund 321 Euro pro Jahr. Diese Zahlen sind Durchschnittswerte; Ihr individueller Beitrag hängt von Faktoren wie Fahrzeugtyp, Regionalklasse, Ihrer Schadenfreiheitsklasse (nur bei Vollkasko relevant) und der gewählten Selbstbeteiligung ab. Eine Selbstbeteiligung von 150 Euro in der Teilkasko und 300 bis 500 Euro in der Vollkasko ist üblich und kann den Beitrag um bis zu dreißig Prozent senken. Ein Rechenbeispiel: Kostet eine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung 600 Euro jährlich, kann sie mit 300 Euro Selbstbeteiligung auf 450 Euro sinken.

Vergleichstabelle: Teilkasko vs. Vollkasko

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Leistungsunterschiede auf einen Blick:

  • Diebstahl und Raub: Teilkasko ja, Vollkasko ja

  • Brand und Explosion: Teilkasko ja, Vollkasko ja

  • Glasbruch: Teilkasko ja, Vollkasko ja

  • Elementarschäden (Sturm, Hagel etc.): Teilkasko ja, Vollkasko ja

  • Wildunfälle (oft Tiere aller Art): Teilkasko ja, Vollkasko ja

  • Marderbiss (oft inkl. Folgeschäden): Teilkasko ja, Vollkasko ja

  • Selbstverschuldete Unfallschäden: Teilkasko nein, Vollkasko ja

  • Vandalismus: Teilkasko nein, Vollkasko ja

Diese Übersicht verdeutlicht, dass die Vollkasko einen umfassenderen Schutz bietet, was sich im Preis widerspiegelt. Der nächste Abschnitt beleuchtet, wann sich welcher Schutz für Sie lohnt.

Entscheidungshilfe: Wann lohnt sich welche Kaskovariante?

Neuwagen und junge Gebrauchte: Die Vollkasko als Standard?

Für Neuwagen und junge Gebrauchtfahrzeuge, die nicht älter als fünf Jahre sind, ist eine Vollkaskoversicherung in der Regel empfehlenswert. Der Wertverlust ist in den ersten Jahren am höchsten, und Reparaturen können schnell teuer werden. Besonders bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen ist eine Vollkasko oft sogar vertraglich vorgeschrieben, um den Kreditgeber oder Leasingpartner abzusichern. Eine Vollkasko deckt auch den ärgerlichen Fall eines Totalschadens ab, bei dem Sie sonst auf einem hohen finanziellen Verlust sitzen bleiben würden.

Ältere Fahrzeuge: Reicht die Teilkasko oder nur Haftpflicht?

Hat Ihr Fahrzeug bereits einige Jahre und Kilometer auf dem Buckel, stellt sich die Frage: Lohnt sich eine Vollkasko noch? Generell gilt: Sinkt der Zeitwert des Autos deutlich unter beispielsweise 4.000 Euro, kann ein Wechsel zur Teilkasko sinnvoll sein. Die Teilkasko deckt weiterhin wichtige Risiken wie Diebstahl oder Glasbruch ab, die auch bei älteren Fahrzeugen relevant sind. Ist der Restwert des Fahrzeugs nur noch sehr gering, kann unter Umständen sogar der Verzicht auf jeglichen Kaskoschutz und die Beschränkung auf die gesetzliche Kfz-Haftpflicht eine Option sein. Dies ist eine individuelle Abwägung zwischen Kosten und Risiko.

Unser Experten-Tipp: Regelmäßiger Check der Versicherungssituation

Überprüfen Sie mindestens einmal jährlich oder bei größeren Veränderungen (z.B. Fahrzeugalter, Fahrerprofil) Ihren Versicherungsschutz. Ein Wechsel von der Vollkasko zur Teilkasko kann oft mehrere hundert Euro Ersparnis pro Jahr bringen. Beachten Sie dabei auch Ihre persönliche Risikobereitschaft und finanzielle Situation. Die Entscheidung für oder gegen einen umfassenderen Schutz ist immer individuell. Die Schadenfreiheitsklasse spielt eine wichtige Rolle bei der Kostenkalkulation der Vollkasko und wird im nächsten Abschnitt genauer erläutert.

Experten-Tiefe: Schadenfreiheitsklassen, Selbstbeteiligung und rechtliche Grundlagen

Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) verstehen und nutzen

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ist ein zentraler Faktor für die Beitragshöhe in der Kfz-Haftpflicht und der Vollkaskoversicherung – für die Teilkasko spielt sie keine Rolle. Je länger Sie unfallfrei fahren, desto höher steigt Ihre SF-Klasse und desto günstiger wird Ihr Beitrag. Es gibt bis zu 50 SF-Klassen, wobei Fahranfänger oft in Klasse 0 oder ½ beginnen. Nach einem regulierten Schaden erfolgt eine Rückstufung in eine niedrigere SF-Klasse, was zu höheren Beiträgen führt. Ein Rabattschutz kann eine einmalige Rückstufung pro Jahr verhindern, ist aber oft mit Mehrkosten verbunden.

Selbstbeteiligung klug wählen und Beiträge senken

Eine Selbstbeteiligung (SB) ist der Betrag, den Sie im Schadenfall selbst tragen. Für die Teilkasko ist eine SB von 150 Euro üblich, für die Vollkasko oft 300 Euro oder 500 Euro. Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung können Sie Ihre Versicherungsprämie deutlich senken – teilweise um über zwanzig Prozent. Wägen Sie ab, welche Summe Sie im Ernstfall problemlos selbst aufbringen können. Bei kleineren Vollkaskoschäden kann es manchmal günstiger sein, diese selbst zu zahlen, um eine Rückstufung der SF-Klasse zu vermeiden.

Relevante Paragraphen und aktuelle Urteile

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bildet die rechtliche Grundlage für Kaskoversicherungen. Wichtige Aspekte sind hier beispielsweise die Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers (§ 19 VVG) oder Regelungen zur Gefahrerhöhung (§ 23 VVG). Bei Streitigkeiten, etwa über die Höhe der Entschädigung oder bei vermuteter grober Fahrlässigkeit, können aktuelle Gerichtsurteile relevant werden. Beispielsweise hat der Bundesgerichtshof (BGH) mehrfach zur Auslegung von Klauseln bei Diebstahl oder zur Frage der Erforderlichkeit von Gutachten entschieden. Es ist ratsam, die eigenen Vertragsbedingungen genau zu kennen. Die Kenntnis dieser Details hilft Ihnen, im Schadenfall Ihre Rechte optimal wahrzunehmen und den passenden Schutz für Ihr Fahrzeug zu wählen.

Wechsel und Kündigung: Flexibel bleiben und Sparpotenziale nutzen

Wann ist ein Wechsel von Vollkasko zu Teilkasko sinnvoll?

Ein Wechsel von der Vollkasko zur Teilkasko ist meist dann überlegenswert, wenn der Wert Ihres Fahrzeugs deutlich gesunken ist. Als Faustregel gilt oft ein Fahrzeugalter von fünf bis sieben Jahren. Spätestens wenn die jährliche Prämie für die Vollkasko in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis mehr zum aktuellen Zeitwert des Autos steht, sollten Sie handeln. Ein solcher Wechsel kann Ihre jährlichen Versicherungskosten oft um mehr als hundert Euro reduzieren. Beachten Sie jedoch, dass Sie mit dem Wechsel auf den Schutz bei selbstverschuldete Unfällen und Vandalismus verzichten. Eine individuelle Prüfung ist hier unerlässlich.

Kündigungsfristen und Sonderkündigungsrechte beachten

Die meisten Kfz-Versicherungsverträge haben eine Laufzeit von einem Jahr und verlängern sich automatisch, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat zum Vertragsende, oft ist dies der 30. November. Es gibt jedoch auch Sonderkündigungsrechte, beispielsweise nach einem regulierten Schadenfall oder wenn der Versicherer die Prämie erhöht, ohne die Leistungen anzupassen. Nutzen Sie diese Möglichkeiten, um zu einem günstigeren Anbieter oder in einen passenderen Tarif zu wechseln. Ein jährlicher Vergleich der Versicherungsoptionen kann sich lohnen.

Unser Experten-Tipp: Nicht nur auf den Preis achten

Beim Vergleich von Versicherungsangeboten sollten Sie nicht ausschließlich auf den Preis schauen. Die Leistungen und Vertragsbedingungen sind mindestens genauso wichtig. Ein vermeintlich günstiger Tarif kann sich im Schadenfall als unzureichend erweisen, wenn wichtige Deckungen fehlen oder die Selbstbeteiligung sehr hoch ist. Achten Sie auf das Gesamtpaket aus Preis, Leistung und Service. Eine fundierte Entscheidung schützt Sie vor bösen Überraschungen und sichert Ihnen im Ernstfall die notwendige Unterstützung zu. Mit diesen Überlegungen können Sie den für Sie optimalen Schutz finden.

Schadenfall: Richtig handeln und Ansprüche sichern

Verhalten im Schadenfall: Die ersten Schritte

Nach einem Unfall oder einem anderen Kaskoschaden ist schnelles und korrektes Handeln wichtig. Sichern Sie zuerst die Unfallstelle und leisten Sie gegebenenfalls Erste Hilfe. Bei Unfällen mit Verletzten oder hohem Sachschaden (über 1.000 Euro) sollten Sie immer die Polizei rufen. Dokumentieren Sie den Schaden so genau wie möglich: Machen Sie Fotos von den beschädigten Fahrzeugen und der Umgebung. Notieren Sie Kennzeichen, Namen und Adressen von Unfallgegnern und Zeugen. Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung – oft gibt es hierfür Fristen von nur sieben Tagen.

Schadenmeldung bei der Versicherung: Was wird benötigt?

Für die Schadenmeldung benötigt Ihre Versicherung in der Regel Ihre Versicherungsnummer, das amtliche Kennzeichen, Angaben zum Unfallhergang sowie Ort und Zeit des Geschehens. Füllen Sie die Schadenanzeige sorgfältig und wahrheitsgemäß aus. Bei Diebstahl ist eine polizeiliche Anzeige erforderlich, deren Aktenzeichen Sie der Versicherung mitteilen müssen. Bei größeren Schäden wird die Versicherung oft einen Gutachter beauftragen oder Sie bitten, einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt einzureichen. Bewahren Sie alle Belege und Korrespondenz sorgfältig auf. Eine korrekte Schadenmeldung beschleunigt die Regulierung.

Unser Experten-Tipp: Werkstattbindung und freie Werkstattwahl

Viele Kaskotarife beinhalten eine Werkstattbindung, die den Beitrag um bis zu zwanzig Prozent reduzieren kann. Das bedeutet, dass Sie Ihr Fahrzeug im Schadenfall in einer Partnerwerkstatt des Versicherers reparieren lassen müssen. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss, ob die Partnerwerkstätten für Sie gut erreichbar sind und einen guten Ruf haben. Entscheiden Sie sich trotz Werkstattbindung für eine andere Werkstatt, kann der Versicherer die Erstattung kürzen, oft um fünfzehn Prozent der Reparaturkosten. Die Wahl der richtigen Werkstatt kann die Qualität der Reparatur und Ihre Zufriedenheit maßgeblich beeinflussen. Mit diesen Informationen sind Sie gut auf den Ernstfall vorbereitet.

Fazit: Die richtige Kasko-Entscheidung treffen

Der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko ist erheblich und hat direkte Auswirkungen auf Ihren Schutz und Ihre Finanzen. Die Teilkasko bietet einen soliden Basisschutz gegen viele unverschuldete Schäden für Fahrzeuge ab einem Alter von etwa fünf Jahren. Die Vollkasko ist der umfassendere Schutz, ideal für Neuwagen, junge Gebrauchte und Leasingfahrzeuge, da sie auch selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus abdeckt. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Entscheidung den Fahrzeugwert, Ihre Fahrpraxis, Ihre finanzielle Situation und Ihr persönliches Sicherheitsbedürfnis. Eine sorgfältige Auswahl, inklusive der passenden Selbstbeteiligung und möglicher Zusatzbausteine, kann Ihnen jährlich mehrere hundert Euro sparen und im Schadenfall viel Ärger ersparen. Denken Sie daran, Ihren Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen und anzupassen. Wir von nextsure unterstützen Sie gerne dabei, die für Sie optimale und maßgeschneiderte Versicherungslösung zu finden.

Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Deck die Teilkasko auch Marderbiss und Folgeschäden ab?

Ja, viele Teilkaskotarife decken Marderbisse ab. Gute Tarife schließen auch die oft teuren Folgeschäden, die durch den Marderbiss entstehen können (z.B. an der Elektronik oder am Motor), bis zu einer bestimmten Summe oder sogar unbegrenzt mit ein.

Hat die Schadenfreiheitsklasse Einfluss auf den Beitrag der Teilkasko?

Nein, die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) beeinflusst nur den Beitrag der Kfz-Haftpflicht und der Vollkaskoversicherung. Für die Teilkaskoversicherung gibt es keine SF-Klassen, da die versicherten Schäden in der Regel nicht vom Fahrer verschuldet sind.

Was passiert bei einem Totalschaden mit meiner Vollkaskoversicherung?

Bei einem Totalschaden erstattet die Vollkaskoversicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadens. Viele Tarife bieten für Neuwagen eine Neupreisentschädigung für einen bestimmten Zeitraum (z.B. 12 bis 24 Monate), in dem der volle Neupreis erstattet wird. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird abgezogen.

Ist Vandalismus in der Teilkasko oder Vollkasko versichert?

Schäden durch Vandalismus, wie zerkratzter Lack oder abgebrochene Spiegel, sind typischerweise nur in der Vollkaskoversicherung abgedeckt. Die Teilkasko leistet bei Vandalismus in der Regel nicht.

Kann ich die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung nachträglich ändern?

Ja, in den meisten Fällen können Sie die Höhe der Selbstbeteiligung für Ihre Teilkasko oder Vollkasko auch während der Vertragslaufzeit anpassen. Eine Reduzierung der Selbstbeteiligung führt meist zu einem höheren Beitrag, eine Erhöhung zu einem niedrigeren. Kontaktieren Sie hierzu Ihren Versicherer.

Lohnt sich eine Kaskoversicherung für ein sehr altes Auto?

Für sehr alte Autos mit geringem Restwert (z.B. unter 2.000 Euro) lohnt sich eine Kaskoversicherung oft nicht mehr. Die Prämien können den potenziellen Erstattungsbetrag im Schadenfall übersteigen. Hier kann die reine Kfz-Haftpflichtversicherung ausreichend sein.

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