Hundekrankenversicherung Listenhund versichern

Listenhund American Staffordshire Terrier mit Halter – Hundekrankenversicherung Schutz

Hundekrankenversicherung Listenhund versichern: Was Halter von American Staffordshire, Pitbull & Co. wissen müssen

01.06.26

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Katrin Straub
Katrin Straub

Katrin Straub ist CEO von nextsure und verantwortet die digitale Versicherungsplattform.

Eine Hundekrankenversicherung für Listenhunde ist möglich, aber nicht bei jedem Anbieter. Einige Versicherer lehnen Rassen wie American Staffordshire Terrier oder Pitbull kategorisch ab oder verlangen höhere Prämien. Wer gezielt vergleicht, findet Tarife ohne Rassenausschluss. Zusätzlich ist in den meisten Bundesländern eine Hundehaftpflicht für Listenhunde gesetzlich vorgeschrieben.

The topic in brief and concise terms

Nicht alle Versicherer nehmen Listenhunde in die Hundekrankenversicherung auf - gezielter Vergleich ist Pflicht.

American Staffordshire Terrier, Pitbull, Bullterrier und Staffordshire Bullterrier stehen auf der bundesweiten Rasseliste und in fast allen Länderlisten.

In Hessen gilt für alle neun gelisteten Rassen eine Erlaubnispflicht und erhöhte Hundesteuer - ohne Kategorisierung.

Was ist ein Listenhund und warum ist die Versicherungslage komplex?

Definition: Rasseliste bundesweit und auf Länderebene

Listenhunde sind Hunderassen, die aufgrund ihrer potenziellen Gefährlichkeit in bestimmten Bundesländern auf Rasselisten geführt werden [1]. Auf Bundesebene regelt das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG) vier Rassen: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen [3]. Die Einfuhr dieser Rassen nach Deutschland ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten nur für Dienst-, Rettungs- oder Blindenhunde sowie für Kurzaufenthalte bis vier Wochen.

16 Bundesländer, 16 verschiedene Regelungen

Eine bundeseinheitliche Rasseliste gibt es nicht - jedes Bundesland entscheidet selbst [3]. Zwölf der 16 Bundesländer führen eigene Rasselisten; nur Schleswig-Holstein, Thüringen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern haben keine länderspezifischen Rasselisten mehr. Manche Länder unterteilen in Kategorie 1 (grundsätzlich gefährlich) und Kategorie 2 (Gefährlichkeit vermutet, Wesenstest möglich). In Bayern etwa gehört der American Staffordshire Terrier zur Kategorie 1 mit strikter Erlaubnispflicht. Hessen verzichtet auf eine Kategorisierung: Alle neun gelisteten Rassen gelten dort pauschal als gefährlich [4]. Wer mit dem Listenhund umzieht, muss die Rechtslage im Zielland neu prüfen.

Warum lehnen manche Versicherer Listenhunde ab?

Einige Versicherungsunternehmen lehnen es kategorisch ab, Kampfhunde zu versichern [2]. Die Begründung: höhere Schadenssummen in der Vergangenheit und das erhöhte Haftungsrisiko. Bei der Hundekrankenversicherung ist die Lage etwas entspannter als bei der Haftpflicht. Einen kategorischen Rassenausschluss gibt es bei der Hundekrankenversicherung nicht flächendeckend. Gilt ein Hund jedoch als Kampf- oder Listenhund, verlangen einige Versicherer einen positiven Wesenstest als Voraussetzung für den Abschluss. Einige Anbieter haben Rassenausschlüsse oder höhere Prämien [3]. Gezielter Vergleich ist deshalb Grundvoraussetzung.

Hessen im Detail: Auflagen für Listenhundhalter vor Ort

Die Hessische Hundeverordnung (HundeVO) und ihre Anforderungen

Die HundeVO Hessen regelt das Halten gefährlicher Hunde im Land (historisch in Kraft seit 22. Januar 2003, seitdem mehrfach geändert) [5]. Gefährliche Hunde dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Ordnungsbehörde gehalten werden. Voraussetzungen sind ein Sachkundenachweis und eine positive Wesensprüfung des Hundes [5]. Hessen unterteilt Listenhunde nicht in Kategorien - alle neun Rassen gelten als generell gefährlich [4]. Auf der hessischen Rasseliste stehen unter anderem American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal, Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler.

Erhöhte Hundesteuer als finanzieller Faktor

Listenhundhalter in Hessen zahlen deutlich erhöhte Hundesteuer, zum Beispiel 900 Euro statt 102 Euro in Frankfurt [4]. Dieser Kostenfaktor kommt zur Versicherungsprämie hinzu. Wer einen American Staffordshire Terrier in Frankfurt hält, zahlt allein an Hundesteuer fast das Neunfache des Normalsatzes. Hinzu kommen Kosten für Sachkundeprüfung, Wesenstest und Führungszeugnis. Die Gesamtbelastung ist erheblich. Eine Krankenversicherung schützt vor dem größten Kostenblock: unerwarteten Tierarztkosten.

Versicherungspflicht in Hessen und anderen Bundesländern

In Hessen gilt Versicherungspflicht nur für Listenhunde und gefährliche Hunde, nicht für alle Hunde [3]. In mehreren Bundesländern besteht für alle Listenhunde die Pflicht zum Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung [2]. In Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Berlin gilt die Haftpflichtpflicht sogar für alle Hunde. Nur in Mecklenburg-Vorpommern gibt es gar keine Versicherungspflicht. Halter haften persönlich mit ihrem kompletten Privatvermögen gemäß § 833 BGB, wenn keine Versicherung vorhanden ist [2]. Das ist das stärkste Argument für eine vollständige Absicherung.

Hundekrankenversicherung für Listenhunde: Tarife im Vergleich

Vier Tarifstufen von Basis bis Superior - was steckt dahinter?

Hundekrankenversicherung-Tarife unterscheiden sich erheblich in Erstattungssatz, Selbstbeteiligung und Jahreshöchstgrenze. Das Hepster-Produktangebot umfasst vier Varianten: Basis20, Basis50, Premium und Superior (Superior10 und Superior0). Der Erstattungssatz reicht von 50 % (Basis50) über 80 % (Basis20 und Premium) und 90 % (Superior10) bis zu 100 % ohne Selbstbeteiligung (Superior0). Die Jahreshöchstgrenze beträgt bei den Basis-Tarifen 2.500 EUR pro Versicherungsjahr für Behandlungs- und Operationskosten zusammen. Beim Premium-Tarif steigt die Grenze auf 10.000 EUR im ersten Jahr, 15.000 EUR im zweiten Jahr und ist ab dem dritten Versicherungsjahr unbegrenzt. Bei den Superior-Tarifen besteht von Beginn an keine Jahreshöchstgrenze.

Was ist konkret versichert - und was nicht?

Alle Tarife erstatten tatsächlich angefallene Kosten für veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlungen wegen Krankheit oder Unfall sowie Operationen unter Teil- oder Vollnarkose. Dazu kommen Wundversorgung, operationsvorbereitende Untersuchungen, Medikamente und Unterbringung in einer Tierklinik. Im Basis-Tarif sind das bis zu 10 Tage Klinikaufenthalt, im Superior-Tarif bis zu 20 Tage. Der Premium- und Superior-Tarif umfasst zusätzlich Physiotherapie (bis 200 EUR konservativ, bis 500 EUR nach OP), Homöopathie, Akupunktur, Lasertherapie und Zahnextraktionen. Der Superior-Tarif erstattet außerdem Prothesen und Orthesen bis 650 EUR. Kein Versicherungsschutz besteht für chronische Erkrankungen oder angeborene Fehlentwicklungen, die dem Halter bei Antragsstellung bekannt waren, sowie für Erkrankungen innerhalb der Wartezeit von einem Monat.

Gesundheitspauschale und telemedizinischer Service

Alle Tarife enthalten eine Gesundheitspauschale für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Wurmkuren und Zahnprophylaxe. Die Höhe variiert: 30 EUR pro Versicherungsjahr im Basis-Tarif, 70 EUR im Premium-Tarif und 100 EUR im Superior-Tarif. Der Superior-Tarif schließt auch die Kennzeichnung des Hundes in die Pauschale ein. Darüber hinaus ist in allen Tarifen ein telemedizinischer Service enthalten. Die Tierarztvergütung wird im Basis-Tarif bis zum 3-fachen GOT-Satz erstattet, im Premium- und Superior-Tarif bis zum 4-fachen Satz. Das ist relevant für Listenhundhalter, da Spezialkliniken häufig höhere Sätze abrechnen.

Hepster Hundekrankenversicherung: Tarife im Überblick

Tarif

Erstattungssatz

Selbstbeteiligung

Jahreshöchstgrenze

GOT-Faktor

Gesundheitspauschale

Basis20

80 %

20 %, mind. 250 EUR/Schadenfall

2.500 EUR

3-fach

30 EUR/Jahr

Basis50

50 %

50 %, mind. 500 EUR/Jahr

2.500 EUR

3-fach

30 EUR/Jahr

Premium

80 %

20 % je Schadenfall

10.000 / 15.000 / unbegrenzt ab Jahr 3

4-fach

70 EUR/Jahr

Superior10

90 %

10 % je Schadenfall

Keine Jahreshöchstgrenze

4-fach

100 EUR/Jahr

Superior0

100 %

Keine Selbstbeteiligung

Keine Jahreshöchstgrenze

4-fach

100 EUR/Jahr

Alle Tarife: allgemeine Wartezeit 1 Monat; Versicherungsschutz in Deutschland und Europa bis 12 Monate; Superior-Tarife weltweit bis 12 Monate. Quelle: Produktinformationsblätter Hepster Hundekrankenversicherung.

Annahmevoraussetzungen: Was Listenhundhalter beim Abschluss beachten müssen

Wesenstest, Chipnummer und Identitätsnachweis

Annahmevoraussetzungen für Listenhunde variieren je nach Versicherer. Gilt ein Hund als Kampf- oder Listenhund, verlangen einige Versicherer einen positiven Wesenstest als Voraussetzung für den Abschluss. Die Chipnummer oder Tätowierung des Hundes muss spätestens beim ersten Schadenfall nachgewiesen werden. Zur Prüfung des Anspruchs sind Unterlagen vorzulegen, die den Versicherungsfall belegen: Original der Rechnung, Schutz- oder Adoptionsvertrag oder eine Kopie des Tierpasses. Wer einen Listenhund aus dem Tierschutz übernimmt, sollte alle Unterlagen sorgfältig sichern.

Wartezeiten und Vorerkrankungen: Der kritische Zeitpunkt

Die allgemeine Wartezeit beträgt in allen Tarifen einen Monat. Besondere Wartezeiten für bestimmte Erkrankungen sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt. Liegt der Zeitpunkt der Diagnosefeststellung innerhalb der Wartezeit, sind die jeweilige Krankheit und deren Folgen dauerhaft nicht mitversichert. Wer den Listenhund erst nach dem ersten Tierarztbesuch versichert, riskiert dauerhafte Ausschlüsse. Chronische Erkrankungen oder angeborene, genetisch bedingte Fehlentwicklungen, die dem Halter bei Antragsstellung bekannt waren, sind ebenfalls dauerhaft ausgeschlossen. Abschluss vor dem ersten Tierarztbesuch ist deshalb der richtige Zeitpunkt.

Erkrankungen innerhalb von sechs Monaten vor Vertragsabschluss

Krankheiten, die der Grund einer Behandlung oder Operation innerhalb von sechs Monaten vor dem Vertragsabschluss waren, sind nicht versichert. Diese Regelung gilt für alle Tarife. Für Listenhundhalter, die einen bereits behandelten Hund versichern möchten, bedeutet das: Vorerkrankungen müssen vollständig offengelegt werden. Für Behandlungen, Operationen sowie sonstige veterinärmedizinische Leistungen, die der Herstellung des Rassestandards dienen, werden keine Kosten übernommen. Kastration oder Sterilisation ist nur bei medizinischer Notwendigkeit erstattungsfähig - im Basis-Tarif bis maximal 250 EUR, im Premium-Tarif ebenfalls bis 250 EUR.

Räumlicher Geltungsbereich: Schutz auch beim Reisen mit dem Listenhund

Versicherungsschutz in Deutschland und Europa

Räumlicher Versicherungsschutz besteht in allen Tarifen in Deutschland. Bei Aufenthalten im europäischen Ausland bis zu zwölf Monaten besteht der Versicherungsschutz auch im jeweiligen Aufenthaltsland. Das ist für Listenhundhalter besonders relevant: Wer mit seinem American Staffordshire Terrier nach Österreich oder in die Schweiz reist, ist dort ebenfalls abgesichert. Wichtig: Die Einreisebeschränkungen des Ziellandes bleiben davon unberührt. Frankreich etwa verbietet die Einfuhr von Kategorie-1-Listenhunden vollständig.

Weltweiter Schutz nur im Superior-Tarif

Für Aufenthalte in außereuropäischen Staaten besteht Versicherungsschutz weltweit nur im Premium-Tarif für bis zu sechs Monate und in den Superior-Tarifen für bis zu zwölf Monate weltweit. Die Basis-Tarife decken nur Deutschland und Europa ab. Wer mit seinem Listenhund regelmäßig außerhalb Europas unterwegs ist, sollte den Superior-Tarif in Betracht ziehen. Die Mehrkosten des Superior-Tarifs amortisieren sich bei einer einzigen Notfallbehandlung im Ausland. Tierarztkosten können leicht in den tausenden Euro-Bereich steigen.

Reisen mit Listenhunden: Rechtliche Voraussetzungen im Blick behalten

Versicherungsschutz und Einreiserecht sind zwei verschiedene Themen. Wer mit einem Listenhund ins Ausland reist, muss die Einreisevorschriften des Ziellandes eigenständig prüfen. Die Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung (HundVerbrEinfVO) regelt, dass Listenhunde nur für einen höchstens vierwöchigen Urlaub oder als Rettungs-, Dienst-, Blinden- und Begleithunde nach Deutschland gebracht werden dürfen. Für Reisen ins Ausland gelten die jeweiligen nationalen Regelungen. Die Tierkrankenversicherung: Schutz und Kosten gibt einen guten Überblick über den allgemeinen Versicherungsrahmen für Haustiere.

Haftpflicht für Listenhunde: Pflicht und Schutz kombinieren

Warum die Hundehaftpflicht für Listenhundhalter unverzichtbar ist

Hundehaftpflicht für Listenhunde ist in fast allen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. In allen Bundesländern außer Mecklenburg-Vorpommern ist entweder eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde oder eine Haftpflicht nur für Kampfhunde vorgeschrieben. Halter haften persönlich mit ihrem kompletten Privatvermögen gemäß § 833 BGB, wenn keine Versicherung vorhanden ist [2]. Ein einziger Personenschaden kann existenzbedrohende Summen erreichen. Die Hunde-Krankenversicherung für Listenhunde schützt vor Tierarztkosten - die Haftpflicht schützt vor Drittschäden. Beide Bausteine gehören zusammen.

Beiträge und Besonderheiten bei der Listenhund-Haftpflicht

Haftpflichtbeiträge für Listenhunde liegen oft bei 60 bis 150 EUR pro Jahr oder mehr, je nach Rasse, Deckungssumme und Bundesland [3]. Normale Hunde starten ab ca. 30 bis 60 EUR pro Jahr. Manche Anbieter behandeln alle Rassen gleich und verzichten auf Rassenausschlüsse. Empfehlenswert sind Tarife ohne Rassenausschluss und mit hoher Deckungssumme von 10 bis 50 Millionen Euro [3]. Einige Anbieter erlauben Listenhunden nur Tarife mit Selbstbehalt - der Tarif ohne Selbstbehalt ist dann für diese Rassen gesperrt. Vergleichen lohnt sich besonders stark.

Kombination aus Kranken- und Haftpflichtversicherung: Die vollständige Absicherung

Wer einen Listenhund hält, braucht mindestens zwei Versicherungsbausteine: Haftpflicht (gesetzlich vorgeschrieben) und Krankenversicherung (freiwillig, aber finanziell sinnvoll). Die Krankenversicherung für Hunde im Überblick zeigt, wie beide Bausteine ineinandergreifen. Für Halter, die auch andere Tiere besitzen, bietet nextsure mit der Versicherung für besondere Tierrassen und der Krankenversicherung für weitere Haustiere weitere Absicherungsoptionen. Koordinierter Versicherungsschutz für alle Tiere im Haushalt ist effizienter als einzeln abgeschlossene Policen.

Vertragsdetails: Laufzeit, Kündigung und Schadenmeldung

Vertragsdetails: Laufzeit, Kündigung und Schadenmeldung

Monatsabo, Jahresabo oder feste Laufzeit

Vertragsmodelle gibt es in drei Varianten: feste Laufzeit, Monatsabo und Jahresabo. Bei einer festen Vertragslaufzeit endet der Versicherungsschutz automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt - ein ordentliches Kündigungsrecht besteht dann nicht. Das Monatsabo verlängert sich automatisch von Monat zu Monat mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten und einer Kündigungsfrist von 3 Werktagen vor Ablauf der Versicherungsperiode. Das Jahresabo verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr mit einer Kündigungsfrist von 3 Werktagen zum Ablauf der Versicherungsperiode. Für Listenhundhalter, die noch unsicher sind, ob der gewählte Tarif passt, bietet das Monatsabo mehr Flexibilität.

Außerordentliches Kündigungsrecht nach Schadenfall oder Prämienerhöhung

Beide Parteien können den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen. Das ist zum Beispiel nach einem Schadensfall möglich oder wenn sich die Prämie erhöht, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert. Für Listenhundhalter ist das relevant: Wenn ein Versicherer nach einem Schadenfall kündigt, muss schnell ein neuer Tarif gefunden werden. Vorerkrankungen aus dem Vorvertrag können dann zu Ausschlüssen im neuen Vertrag führen. Frühzeitiger Abschluss und stabile Tarife zahlen sich aus.

Schadenmeldung und Pflichten im Versicherungsfall

Den Versicherungsfall unverzüglich melden. Zur Prüfung des Anspruches sind Unterlagen vorzuweisen, die den Versicherungsfall belegen. Die Chipnummer oder Tätowierung des Hundes muss spätestens mit dem ersten Schadenfall nachgewiesen werden. Schadensmeldungen gehen über das Webportal oder per E-Mail an den Versicherer. Wer Tierpass, Kaufvertrag oder Adoptionsvertrag von Anfang an sorgfältig aufbewahrt, vermeidet Verzögerungen im Schadenfall. Die Hunde-Krankenversicherung für Listenhunde bietet einen direkten Einstieg in den Vergleich geeigneter Tarife.

FAQ

Welche Versicherer schließen Listenhunde aus der Hundekrankenversicherung aus?

Einen kategorischen Rassenausschluss gibt es bei der Hundekrankenversicherung nicht flächendeckend. Einige Anbieter haben jedoch Rassenausschlüsse oder verlangen höhere Prämien für Listenhunde wie American Staffordshire Terrier, Pitbull oder Bullterrier [3]. Manche Versicherer fordern einen positiven Wesenstest als Voraussetzung. Gezielter Vergleich ist deshalb entscheidend - Tarife ohne Rassenausschluss und mit hoher Deckungssumme sind die bessere Wahl.

Welche Hundekrankenversicherung nimmt Staffordshire-Terrier auf?

Hunde-OP-Versicherungen und Krankenversicherungen für Listenhunde sind meist möglich, zum Beispiel bei Anbietern wie HanseMerkur, DA Direkt oder Lassie [3]. Lassie verzichtet explizit auf Rasselisten und bietet universelle Deckung für alle Rassen. Wichtig: Vor Abschluss prüfen, ob der konkrete Tarif den American Staffordshire Terrier oder Staffordshire Bullterrier einschließt und ob ein Wesenstest verlangt wird.

Sind Risikozuschläge für Listenhunde bei der Krankenversicherung üblich?

Bei der Hundekrankenversicherung sind Risikozuschläge weniger verbreitet als bei der Haftpflicht. Einige Anbieter haben höhere Prämien für Listenhunde [3]. Bei der Haftpflichtversicherung liegen Beiträge für Listenhunde oft bei 60 bis 150 EUR pro Jahr oder mehr, verglichen mit 30 bis 60 EUR für normale Hunde. Vergleichen lohnt sich besonders stark.

Gilt der Versicherungsschutz auch in Bundesländern mit Rasseliste?

Ja. Der Versicherungsschutz der Hundekrankenversicherung gilt in Deutschland unabhängig vom Bundesland. Ob ein Listenhund in einem bestimmten Bundesland gehalten werden darf, ist eine ordnungsrechtliche Frage - nicht eine Versicherungsfrage. Wer umzieht, muss die Haltungsvoraussetzungen im neuen Bundesland prüfen, nicht aber eine neue Krankenversicherung abschließen.

Brauche ich für meinen Listenhund eine separate Hundehaftpflicht?

Ja, in fast allen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht für Listenhunde gesetzlich vorgeschrieben [2]. In Hessen gilt die Versicherungspflicht für Listenhunde und gefährliche Hunde. In Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Berlin, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt sie sogar für alle Hunde. Nur in Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Versicherungspflicht. Die Hundekrankenversicherung ersetzt die Haftpflicht nicht - beide Bausteine sind separat abzuschließen.

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