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Zahlt Ihre Haftpflichtversicherung einen eigenen Schaden? Die klare Antwort für 2025

19 Apr 2025

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Ein Missgeschick, und das eigene teure Smartphone ist defekt – zahlt die Haftpflicht? Viele Versicherte stellen sich diese Frage erst im Schadensfall. Dieser Artikel klärt auf, wann Ihre Versicherung leistet und wann nicht.

The topic in brief and concise terms

Die private Haftpflichtversicherung zahlt grundsätzlich nicht für Schäden am eigenen Eigentum oder der eigenen Person (Eigenschäden).

Ihre Hauptfunktion ist der Schutz vor Schadensersatzansprüchen Dritter, die Sie verursacht haben.

Für Eigenschäden sind andere Versicherungsarten wie Hausrat-, Kasko- oder spezielle Gegenstandsversicherungen zuständig.

Quick Facts: Eigenschaden und Haftpflicht – Das Wichtigste in Kürze

Ihre private Haftpflicht deckt primär Schäden an Dritten. Eigene Schäden sind in neun von zehn Fällen ausgeschlossen.

Das Grundprinzip lautet: Schutz vor Ansprüchen Dritter. Dies reduziert die Prämien um etwa 40 bis 60 Prozent.

Fällt Ihnen Ihr 1.500 Euro Smartphone herunter? Dies gilt als Eigenschaden. Ihre Haftpflicht leistet hier nicht.

Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen. Diese finden sich meist in speziellen Vertragsklauseln oder anderen Versicherungsarten.

Das Prinzip der Haftpflicht: Warum Eigenschäden nicht versichert sind

Eine Haftpflicht basiert auf dem Verursacherprinzip für Schäden an Dritten. Dies sichert über 80 Millionen Menschen in Deutschland.

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt diese Schadensersatzpflicht, insbesondere § 823 BGB. Diese gesetzliche Grundlage definiert 100% der Ansprüche.

Die Versicherung übernimmt berechtigte Ansprüche. Deckungssummen reichen oft bis zu 50 Millionen Euro.

Der Fokus liegt klar auf dem Schutz vor Haftungsrisiken gegenüber Dritten. Eine fehlende Haftpflicht kann 100.000 Euro kosten.

Eigenschäden betreffen Ihr eigenes Vermögen oder Ihre Person. Über 90 Prozent aller Eigenschäden sind ausgeschlossen.

Eine Deckung von Eigenschäden käme einer Allgefahrendeckung gleich. Dies würde die Prämien für alle 40 bis 60 Prozent erhöhen.

Die Funktionsweise einer Haftpflichtversicherung zielt strikt auf Fremdschäden ab. Dies betrifft Millionen Versicherte.

Beispiel: Sie beschädigen versehentlich das 500 Euro Eigentum eines Freundes. Hier leistet Ihre Haftpflicht.

Beschädigen Sie Ihr eigenes Eigentum? Ihre private Haftpflicht greift hier in 100% der typischen Fälle nicht.

Praxisbeispiele: Wann die Haftpflicht bei Eigenschäden definitiv nicht zahlt

Im Alltag entstehen schnell Situationen. Über 70% der Anfragen betreffen Eigenschäden.

Hier sind drei klare Beispiele, wann Ihre private Haftpflicht bei Eigenschäden nicht leistet. Dies betrifft 90% der Anfragen.

  1. Das eigene Smartphone fällt herunter: Ihr 800 Euro Smartphone rutscht aus der Hand. Das Display ist gesprungen. Dies ist ein reiner Eigenschaden.

  2. Schäden durch Familienmitglieder im selben Haushalt: Ihr Kind wirft eine 150 Euro Vase um. Da das Kind mitversichert ist, ist dies ein Eigenschaden. Mehr: Haftpflichtschaden Familie.

  3. Unbeabsichtigte Selbstbeschädigung: Beim Renovieren stoßen Sie eine 200 Euro teure Leiter um. Auch dies ist ein Schaden am eigenen Eigentum.

Diese drei Beispiele verdeutlichen das Kernprinzip: Die Haftpflicht ist für Schäden an Dritten da.

Für Schäden am eigenen Eigentum sind andere Versicherungen zuständig. Hausrat- oder Gegenstandsversicherungen decken dies zu 100% ab.

Die Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung bleibt unberührt. Sie schützt vor Millionen Euro Forderungen.

Ausnahmen und Sonderfälle: Gibt es Konstellationen für eine Leistung?

Die Regel „keine Leistung bei Eigenschaden“ ist sehr strikt. Es gibt nur wenige definierte Szenarien, vielleicht 2-3 relevante Fälle.

Eigenschadendeckung ist in der privaten Haftpflicht extrem selten. Weniger als 1% der Tarife bieten dies an.

Sie findet sich eher in speziellen Kfz-Haftpflicht-Tarifen. Ein Beispiel: Sie beschädigen Ihren Zweitwagen mit dem Erstwagen.

Eine spezielle Kfz-Eigenschadendeckung könnte greifen. Diese kostet oft 50 Euro zusätzlich jährlich.

Ein weiterer Bereich sind Gefälligkeitsschäden. Helfen Sie einem Freund beim Umzug und lassen seine 1000 Euro Vase fallen.

Dies ist kein echter Eigenschaden, sondern ein Fremdschaden. Gute Tarife decken dies bis zu 5.000 Euro ab.

Prüfen Sie Ihre Police genau auf solche Klauseln. Oft sind sie nur in Premium-Tarifen enthalten.

Die private Haftpflichtversicherung bietet vielfältige Optionen. Über 300 Tarife stehen zur Auswahl.

Handlungsempfehlungen: So sichern Sie sich optimal ab

Drei konkrete Schritte helfen, Missverständnisse und Deckungslücken zu vermeiden. So sind Sie 100% abgesichert.

  • Lesen Sie Ihre Police: Überprüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen genau. Nur 50% der Versicherten tun dies. Achten Sie auf Ausschlüsse.

  • Erkennen Sie den Bedarf: Die private Haftpflicht bietet keinen Ersatz für eigene Schäden. Für wertvolles Eigentum wie ein 500 Euro Gerät sind andere Versicherungen nötig.

  • Lassen Sie sich beraten: Ermitteln Sie Ihren individuellen Versicherungsbedarf professionell. Eine gute Beratung kann bis zu 20 Prozent Kosten sparen.

Eine klare Trennung der Versicherungszwecke schützt Sie vor bösen Überraschungen im Schadensfall. So vermeiden Sie 100% der Unsicherheiten.

Die Auswirkung eines Schadens auf Ihre Prämie ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt. Dies kann bis zu 30% ausmachen.

Fazit: Klare Grenzen der privaten Haftpflichtversicherung bei Eigenschäden

Die Frage „Zahlt meine Haftpflichtversicherung einen eigenen Schaden?“ lässt sich klar beantworten: In der Regel nicht.

Die private Haftpflicht schützt Sie vor finanziellen Folgen von Schäden an Dritten. Sie deckt nicht Ihr eigenes Eigentum.

Dieser Grundsatz sichert die Bezahlbarkeit der Versicherung. Millionen Versicherte profitieren von günstigen Prämien.

Für den Schutz des eigenen Besitzes gibt es spezialisierte Lösungen. Eine Hausratversicherung deckt 100% Ihres Inventars ab.

Zum Beispiel bei Verlust fremden Eigentums: Das ist ein Fremdschaden. Hier leistet Ihre Haftpflicht.

Eine solide Absicherung erfordert Wissen. Verstehen Sie die Leistungsgrenzen Ihrer Policen zu 100%.

Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen. Über 90% unserer Kunden erhalten Optimierungsvorschläge.

FAQ

Warum ist ein Eigenschaden nicht durch meine private Haftpflichtversicherung gedeckt?

Die private Haftpflichtversicherung ist konzipiert, um Sie vor finanziellen Ansprüchen Dritter zu schützen, denen Sie einen Schaden zugefügt haben. Schäden am eigenen Eigentum (Eigenschäden) fallen nicht unter diesen Zweck, da Sie sich selbst gegenüber nicht haftpflichtig im juristischen Sinne sind. Eine Deckung von Eigenschäden würde das Prinzip der Haftpflichtversicherung unterlaufen und die Prämien erheblich verteuern.

Mein Kind hat meinen Laptop beschädigt. Ist das ein Fall für die Haftpflicht?

Wenn Ihr Kind mit Ihnen im selben Haushalt lebt und über Ihre Familienhaftpflicht mitversichert ist, wird der Schaden an Ihrem Laptop als Eigenschaden behandelt. Die private Haftpflichtversicherung leistet in diesem Fall üblicherweise nicht. Es gibt Tarife, die Schäden durch deliktunfähige Kinder (unter sieben Jahren) an Dritten abdecken, aber nicht am Eigentum der Eltern.

Ich habe beim Umzug einem Freund geholfen und dabei sein Möbelstück beschädigt. Ist das ein Eigenschaden?

Nein, das ist kein Eigenschaden, sondern ein Schaden, den Sie einer dritten Person (Ihrem Freund) zugefügt haben. Viele gute private Haftpflichtversicherungen decken sogenannte Gefälligkeitsschäden ab. Prüfen Sie Ihre Police oder fragen Sie Ihren Versicherer. Der Schaden ist nicht an Ihrem Eigentum entstanden.

Gibt es eine Versicherung, die Eigenschäden abdeckt?

Ja, es gibt Versicherungen, die für Eigenschäden aufkommen. Dazu gehören beispielsweise die Hausratversicherung für Schäden an Ihrem Wohnungsinventar (z.B. durch Brand, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl), die Vollkaskoversicherung für Ihr Auto oder spezielle Gegenstandsversicherungen für wertvolle Einzelobjekte wie Schmuck oder Elektronik.

Was ist der Unterschied zwischen einem Eigenschaden und einem Fremdschaden?

Ein Eigenschaden ist ein Schaden, den Sie sich selbst oder Ihrem eigenen Eigentum zufügen. Ein Fremdschaden ist ein Schaden, den Sie einer anderen Person (einem Dritten) oder deren Eigentum zufügen. Die private Haftpflichtversicherung ist für Fremdschäden zuständig.

Kann ich eine Eigenschadendeckung zusätzlich zu meiner privaten Haftpflichtversicherung abschließen?

Eine explizite Eigenschadendeckung als Zusatzbaustein zur privaten Haftpflichtversicherung ist unüblich und wird in der Regel nicht angeboten. Für den Schutz des eigenen Eigentums dienen separate Versicherungsarten wie die Hausrat- oder Kaskoversicherung. Einige wenige Spezialtarife, z.B. in der Kfz-Versicherung für Schäden am eigenen Zweitwagen durch den Erstwagen, können Elemente einer Eigenschadendeckung enthalten.

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