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neuer arbeitgeber übernimmt direktversicherung nicht
Neuer Arbeitgeber übernimmt Direktversicherung nicht: Ihre Optionen und Rechte klar erklärt
Ein neuer Job bringt viele Veränderungen, doch was passiert mit Ihrer Direktversicherung, wenn der neue Arbeitgeber diese nicht fortführt? Viele Arbeitnehmer stehen vor dieser Frage und fürchten um ihre angesparten Altersvorsorgelösungen. Dieser Artikel beleuchtet Ihre vier wichtigsten Handlungsoptionen und wie Sie Ihre Ansprüche sichern.
The topic in brief and concise terms
Ein neuer Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihre bestehende Direktversicherung zu übernehmen; es gibt jedoch mindestens vier Optionen (private Fortführung, Kapitalübertragung, Beitragsfreistellung, Kündigung).
Bei privater Fortführung als Versicherungsnehmer entfallen auf den privat finanzierten Anteil später keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Die Übertragung des Kapitals ist oft möglich, kann aber zum Verlust alter Garantien führen und muss meist innerhalb eines Jahres beantragt werden.
Quick Facts: Direktversicherung beim Arbeitgeberwechsel – Das Wichtigste in Kürze
Ein Jobwechsel wirft oft Fragen zur bestehenden Direktversicherung auf. Nicht jeder neue Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Altvertrag zu übernehmen, was für Arbeitnehmer zunächst Unsicherheit bedeuten kann. Es gibt jedoch mindestens vier klare Optionen, wie Sie mit Ihrer Direktversicherung verfahren können, wenn der neue Arbeitgeber sie nicht übernimmt. Ihre erworbenen Ansprüche bleiben in der Regel gesichert, dank der gesetzlichen Regelungen zur Unverfallbarkeit betrieblicher Altersversorgung. Die Entscheidung für eine der Optionen sollte gut überlegt sein und hängt von Ihrer individuellen Situation sowie den Vertragsdetails ab. Eine frühzeitige Klärung mit dem neuen Arbeitgeber und dem Versicherer ist entscheidend, oft innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Jobwechsel. Dieser Abschnitt gibt Ihnen einen schnellen Überblick über Ihre Möglichkeiten.
Problem Aufriss: Warum übernimmt der neue Arbeitgeber die Direktversicherung oft nicht?
Viele Arbeitnehmer sind überrascht, wenn der neue Arbeitgeber die Übernahme der bestehenden Direktversicherung ablehnt. Dahinter stecken meist nachvollziehbare Gründe aus Unternehmenssicht. Ein Hauptgrund ist die Haftungsthematik; der neue Arbeitgeber müsste für die Versorgungszusage des alten Arbeitgebers einstehen, was Risiken birgt, falls der Versicherer die garantierten Leistungen nicht erbringt. Oftmals haben neue Arbeitgeber bereits eigene, standardisierte Versorgungssysteme für ihre Belegschaft etabliert. Die Integration eines einzelnen, abweichenden Vertrags würde den administrativen Aufwand um mindestens zehn Prozent erhöhen. Zudem können Altverträge Konditionen enthalten (z.B. hohe Garantiezinsen), die der neue Arbeitgeber nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand abbilden kann. Auch der ab 2022 verpflichtende Arbeitgeberzuschuss von fünfzehn Prozent zu Entgeltumwandlungen kann bei Altverträgen zu Komplikationen führen, wenn der Versicherer dies nicht vorsieht. Diese Faktoren führen dazu, dass eine Ablehnung der Übernahme keine Seltenheit ist, auch wenn Ihr Wunsch zur Mitnahme der bAV besteht.
Ihre Handlungsoptionen im Detail: Vier Wege für Ihre Direktversicherung
Wenn Ihr neuer Arbeitgeber Ihre Direktversicherung nicht übernimmt, stehen Ihnen grundsätzlich vier gangbare Wege offen, um Ihre Altersvorsorgeansprüche zu sichern. Jede Option hat spezifische Vor- und Nachteile, die es abzuwägen gilt. Eine sorgfältige Prüfung Ihrer Vertragskonditionen und persönlichen finanziellen Ziele ist dabei unerlässlich. Die Wahl beeinflusst nicht nur die Höhe Ihrer späteren Rente, sondern auch steuerliche Aspekte und Sozialabgaben. Hier sind die vier Hauptalternativen:
Private Fortführung des Vertrags: Sie übernehmen den Vertrag als Versicherungsnehmer und zahlen die Beiträge aus Ihrem Nettoeinkommen weiter. Dies kann sinnvoll sein, um bestehende Garantien zu erhalten.
Übertragung des Kapitals (Portabilität): Das angesparte Kapital wird auf einen neuen Vertrag beim neuen Arbeitgeber oder dessen Versorgungseinrichtung übertragen. Dies ist oft innerhalb eines Jahres nach Jobwechsel möglich.
Beitragsfreistellung des Vertrags: Sie stellen die Beitragszahlung ein. Der Vertrag bleibt bestehen und das bisher angesparte Kapital verzinst sich weiter bis zum Rentenalter.
Kündigung und Auszahlung (selten und meist nachteilig): Eine Kündigung der Direktversicherung ist nur in Ausnahmefällen möglich und oft mit finanziellen Nachteilen verbunden, da Steuern und Sozialabgaben nachgezahlt werden müssen.
Die Entscheidung für eine dieser Optionen sollte nicht überstürzt getroffen werden. Es ist ratsam, die Konsequenzen jeder Alternative genau zu prüfen.
Option 1: Private Fortführung – Selbst ist der Sparer
Die private Fortführung Ihrer Direktversicherung ist eine häufig gewählte Option, wenn der neue Arbeitgeber den Vertrag nicht übernimmt. Sie werden selbst zum Versicherungsnehmer und zahlen die Beiträge aus Ihrem bereits versteuerten Nettoeinkommen. Ein großer Vorteil: Für den privat angesparten Teil fallen später keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an, wenn Sie als Versicherungsnehmer eingetragen sind. Dies wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 1660/08) bestätigt. Der Antrag auf private Fortführung sollte in der Regel innerhalb von fünfzehn Monaten nach dem Ausscheiden beim alten Arbeitgeber gestellt werden. Beachten Sie, dass die steuerlichen Vorteile der Entgeltumwandlung bei dieser Variante für zukünftige Beiträge entfallen. Bestehende Garantien und Vertragskonditionen, wie ein möglicherweise hoher Garantiezins von beispielsweise zwei Prozent aus einem Altvertrag, bleiben jedoch erhalten. Wägen Sie ab, ob die Weiterzahlung ohne die steuerliche Förderung für Sie rentabel ist, insbesondere im Vergleich zu alternativen Vorsorgemöglichkeiten. Die steuerliche Behandlung der Direktversicherung ändert sich hier grundlegend.
Option 3: Beitragsfreistellung – Den Vertrag ruhen lassen
Wenn weder eine private Fortführung noch eine Kapitalübertragung für Sie infrage kommt, weil der neue Arbeitgeber die Direktversicherung nicht übernimmt, können Sie den Vertrag beitragsfrei stellen lassen. Das bedeutet, Sie zahlen keine weiteren Beiträge mehr ein. Ihre bisher erworbenen Anwartschaften und das angesparte Kapital bleiben jedoch erhalten und werden bis zum vereinbarten Rentenbeginn weiter verzinst. Dies ist oft die einfachste Lösung mit dem geringsten administrativen Aufwand von nur etwa einer Stunde. Der Nachteil ist, dass die ursprünglich geplante Rentenhöhe nicht erreicht wird, da keine weiteren Einzahlungen erfolgen. Bei einer frühen Beitragsfreistellung kann es zudem vorkommen, dass das vorhandene Deckungskapital niedriger ist als die Summe der eingezahlten Beiträge, da Abschluss- und Vertriebskosten, die oft auf die ersten fünf Jahre verteilt werden, noch nicht vollständig amortisiert sind. Diese Option sichert zumindest das bisher Erreichte und ist eine Überlegung wert, wenn die anderen Optionen nicht passen oder Sie sich unsicher über Ihre berufliche Zukunft beim neuen Arbeitgeber sind. Die Frage "Was passiert mit der bAV bei Kündigung?" ist hier eng verwandt.
Experten-Tiefe: Rechtliche Grundlagen und Fallstricke (§ 4 BetrAVG)
Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) regelt die Rechte und Pflichten rund um die betriebliche Altersversorgung. Für den Fall, dass der neue Arbeitgeber die Direktversicherung nicht übernimmt, ist insbesondere § 4 BetrAVG relevant. Dieser Paragraph behandelt die Übertragung und Fortführung von Anwartschaften. [2] Grundsätzlich besteht kein Zwang für den neuen Arbeitgeber, einen bestehenden Vertrag eins zu eins zu übernehmen. [1] Er kann jedoch verpflichtet sein, eine wertgleiche Zusage im Rahmen seines eigenen Versorgungssystems anzubieten, wenn der Arbeitnehmer dies innerhalb eines Jahres verlangt und die Voraussetzungen für die Portabilität (Vertragsabschluss nach 2004, Übertragungswert unter Beitragsbemessungsgrenze) erfüllt sind. [3] Ein wichtiger Punkt ist die Unverfallbarkeit der Ansprüche: Durch Entgeltumwandlung finanzierte Anwartschaften sind sofort gesetzlich unverfallbar. [5] Das bedeutet, Ihre bisherigen Einzahlungen und die darauf erzielten Erträge gehen nicht verloren. Unser Experten-Tipp: Achten Sie bei der privaten Fortführung darauf, dass Sie als Versicherungsnehmer eingetragen werden, um die Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung auf den privat finanzierten Teil zu vermeiden. [4] Dies ist ein Detail, das oft übersehen wird und im Alter mehrere hundert Euro pro Jahr ausmachen kann. Die Umgehung von Krankenkassenbeiträgen ist hier ein wichtiger Aspekt.
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen der verschiedenen Optionen
Die Entscheidung, wie Sie mit Ihrer Direktversicherung verfahren, wenn der neue Arbeitgeber sie nicht übernimmt, hat erhebliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen. Bei der privaten Fortführung zahlen Sie Beiträge aus dem Nettoeinkommen; diese sind in der Ansparphase nicht mehr steuer- und sozialabgabenbegünstigt. Dafür ist der privat finanzierte Anteil der späteren Rente von Sozialabgaben befreit. [2] Bei der Kapitalübertragung auf einen neuen Vertrag bleiben die Beiträge im Rahmen der Entgeltumwandlung bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei und bis zu vier Prozent sozialabgabenfrei. [3] Im Rentenalter unterliegen Leistungen aus der Direktversicherung der nachgelagerten Besteuerung mit dem dann gültigen persönlichen Steuersatz. [1] Zusätzlich fallen für gesetzlich Krankenversicherte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an, wobei es einen Freibetrag gibt (2024: 176,75 Euro monatlich, ab 2025: 187,25 Euro). [3] Eine Kündigung mit Auszahlung ist meist die ungünstigste Variante, da hier oft hohe Nachzahlungen von Steuern und Sozialabgaben fällig werden. [3] Die Bedeutung der bAV zeigt sich auch in diesen komplexen Regelungen.
Fazit und Handlungsempfehlung: Proaktiv Ihre Altersvorsorge gestalten
Wenn Ihr neuer Arbeitgeber Ihre Direktversicherung nicht übernimmt, ist das kein Grund zur Panik, sondern ein Anlass, aktiv zu werden. Sie haben mehrere Optionen, von der privaten Fortführung über die Kapitalübertragung bis zur Beitragsfreistellung. Jede dieser Alternativen hat spezifische finanzielle und rechtliche Konsequenzen. Die pauschal beste Lösung gibt es nicht; es kommt auf Ihre individuelle Situation, Ihren Vertrag und Ihre Zukunftsplanung an. Informieren Sie sich frühzeitig, idealerweise schon vor dem Jobwechsel, über die Haltung des neuen Arbeitgebers zur Übernahme von Altverträgen. Nutzen Sie die Fristen, die das Gesetz Ihnen einräumt, beispielsweise die zwölf Monate für einen Antrag auf Kapitalübertragung. Eine sorgfältige Abwägung und gegebenenfalls eine professionelle Beratung sind entscheidend, um finanzielle Nachteile zu vermeiden und Ihre Altersvorsorge optimal weiterzuführen. Denken Sie daran, dass eine gut geplante betriebliche Altersvorsorge ein wichtiger Baustein für Ihre finanzielle Sicherheit im Alter ist. Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.
More useful links
Ihre Vorsorge bietet umfassende Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge und den Auswirkungen eines Jobwechsels.
Paychex stellt Wissenswertes zur Direktversicherung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bereit.
Haufe informiert über die betriebliche Altersvorsorge, deren Beendigung und den Arbeitgeberwechsel, inklusive des Rechtsanspruchs auf Übertragung.
Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) bietet einen detaillierten Glossareintrag zum Begriff 'Übertragung' im Kontext der betrieblichen Altersversorgung.
Gesetze im Internet stellt den vollständigen Gesetzestext des § 4 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) zur Verfügung, der die Übertragung von Anwartschaften regelt.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erläutert, wie die betriebliche Altersversorgung nach einem Arbeitgeberwechsel fortgeführt werden kann.
Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) beantwortet häufig gestellte Fragen zur betrieblichen Altersversorgung und deren Absicherung.
Das Bundesfinanzministerium bietet einen offiziellen Glossareintrag zum Thema Altersvorsorge.
FAQ
Muss mein neuer Arbeitgeber meine alte Direktversicherung übernehmen?
Nein, es besteht keine generelle Pflicht für den neuen Arbeitgeber, Ihre alte Direktversicherung zu übernehmen. Er kann dies tun, ist aber nicht dazu gezwungen. Oftmals werden Haftungsrisiken oder administrativer Aufwand als Gründe für eine Ablehnung genannt.
Welche Vorteile hat die private Fortführung meiner Direktversicherung?
Der Hauptvorteil ist, dass auf den privat finanzierten Anteil der späteren Rente keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen, sofern Sie als Versicherungsnehmer eingetragen sind. Zudem bleiben alte Vertragskonditionen wie Garantiezinsen erhalten.
Was bedeutet 'Beitragsfreistellung' meiner Direktversicherung?
Beitragsfreistellung bedeutet, dass Sie keine weiteren Beiträge mehr in den Vertrag einzahlen. Das bisher angesparte Kapital bleibt jedoch bestehen, wird weiter verzinst und Ihnen im Rentenalter ausgezahlt. Die ursprünglich geplante Rentenhöhe wird dadurch aber nicht erreicht.
Ist eine Kündigung der Direktversicherung bei Arbeitgeberwechsel sinnvoll?
Eine Kündigung ist selten sinnvoll und oft mit erheblichen finanziellen Nachteilen verbunden. In der Regel müssen gesparte Steuern und Sozialabgaben nachgezahlt werden, und der Rückkaufswert kann geringer sein als die eingezahlten Beiträge.
Was ist der Unterschied zwischen Übernahme und Übertragung der Direktversicherung?
Bei einer Übernahme tritt der neue Arbeitgeber in den bestehenden Vertrag mit allen Rechten und Pflichten ein. Bei einer Übertragung (Portabilität) wird das angesparte Kapital aus dem alten Vertrag in einen neuen Vertrag beim neuen Arbeitgeber oder dessen Versorgungseinrichtung überführt, meist zu neuen Konditionen.
Welche Rolle spielt § 4 BetrAVG, wenn der neue Arbeitgeber die Direktversicherung nicht übernimmt?
§ 4 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) regelt die Möglichkeiten der Fortführung und Übertragung von Versorgungsanwartschaften bei einem Arbeitgeberwechsel. Er bildet die rechtliche Grundlage für Optionen wie die Kapitalübertragung und legt bestimmte Voraussetzungen und Fristen fest.