Auto & Mobilität

Kfz-Versicherung (Vollkasko)

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Teilkasko ohne Selbstbeteiligung: Wann ist das wirklich sinnvoll für Ihr Auto?

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Wikipedia bietet eine umfassende Übersicht über die Teilkaskoversicherung in Deutschland.

GDV stellt detaillierte Statistiken zur Teilkaskoversicherung für Personenkraftwagen bereit.

GDV bietet weitere Statistiken zu Voll- und Teilkaskoversicherungen für Personenkraftwagen.

Destatis veröffentlicht Pressemitteilungen, die relevante Statistiken, beispielsweise zum Fahrzeugbestand, enthalten können.

KBA bietet offizielle Statistiken zum Fahrzeugbestand in Deutschland.

ADAC informiert umfassend über die Teilkaskoversicherung und deren Leistungen.

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

12 Jun 2025

4

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Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Eine Teilkasko ohne Selbstbeteiligung verspricht volle Kostenübernahme im Schadensfall, doch ist sie immer die klügste Wahl? Dieser Beitrag beleuchtet, wann sich der Verzicht auf den Selbstbehalt finanziell lohnt und wann eine Selbstbeteiligung von beispielsweise einhundertfünfzig Euro sinnvoller ist.

The topic in brief and concise terms

Eine Teilkasko ohne Selbstbeteiligung bedeutet volle Kostenübernahme im Schadenfall, führt aber zu höheren Prämien; eine Selbstbeteiligung von 150 Euro senkt die Prämie oft um 10-30 Prozent.

Die Entscheidung hängt von der individuellen Risikobereitschaft, dem Fahrzeugwert und der Prämiendifferenz ab; für viele ist ein Selbstbehalt von 150 Euro ein guter Kompromiss.

Typische Teilkaskoschäden wie Glasbruch, Diebstahl oder Wildschäden werden abgedeckt; bei Glasreparatur entfällt oft der Selbstbehalt auch bei Tarifen, die einen vorsehen.

Grundlagen verstehen: Was leistet eine Teilkasko ohne Selbstbeteiligung?

Eine Teilkaskoversicherung deckt Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ab, die durch äußere Einflüsse entstehen. Dazu zählen typischerweise Diebstahl, Brand, Glasbruch oder auch Wildunfälle. Entscheiden Sie sich für eine Variante ohne Selbstbeteiligung, übernimmt die Versicherung im Schadensfall die gesamten Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme. Das bedeutet, Sie zahlen null Euro Eigenanteil. Diese Option führt jedoch zu einer höheren jährlichen Versicherungsprämie im Vergleich zu Tarifen mit Selbstbehalt. Die Bedeutung der Teilkasko ist für viele Fahrzeughalter ein wichtiger Baustein ihrer Absicherung. Die Abwägung zwischen Prämienhöhe und potenziellen Kosten im Schadensfall ist daher entscheidend.

Kosten-Nutzen-Abwägung: Rechnet sich der Verzicht auf den Selbstbehalt?

Der Verzicht auf eine Selbstbeteiligung in der Teilkasko kann die Prämie um bis zu fünfundzwanzig Prozent erhöhen. Eine gängige Selbstbeteiligung von einhundertfünfzig Euro kann Ihre jährlichen Kosten hingegen spürbar senken. Ob eine Teilkasko ohne Selbstbeteiligung sinnvoll ist, hängt von Ihrer individuellen Risikobereitschaft und der Schadenhäufigkeit ab. Statistisch gesehen tritt nur bei etwa jedem zehnten Vertrag pro Jahr ein Kaskoschaden auf. Überlegen Sie, ob die höhere Prämie die potenzielle Ersparnis im seltenen Schadensfall aufwiegt. Ein Vergleich von Teil- und Vollkasko kann hier zusätzliche Perspektiven eröffnen.

Hier eine beispielhafte Gegenüberstellung der jährlichen Kosten:

  • Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung: 360 Euro Jahresprämie.

  • Teilkasko ohne Selbstbeteiligung: 415 Euro Jahresprämie.

  • Jährliche Ersparnis mit Selbstbeteiligung: 55 Euro.

Diese fünfzig Euro Ersparnis müssen Sie gegen das Risiko abwägen, im Schadensfall einhundertfünfzig Euro selbst zu tragen. Für Fahrer mit geringer Schadenerwartung kann sich ein Selbstbehalt oft schon nach weniger als drei schadenfreien Jahren rechnen.

Typische Schäden im Fokus: Wann zahlt die Teilkasko ohne Abzüge?

Bei einer Teilkasko ohne Selbstbeteiligung werden die Kosten für versicherte Schäden komplett übernommen. Zu den häufigsten Teilkaskoschäden zählt Glasbruch, beispielsweise durch Steinschlag. Viele Versicherer verzichten bei einer Reparatur der Scheibe (anstelle eines Austauschs) sogar bei Tarifen mit Selbstbehalt auf dessen Abzug. Auch bei Diebstahl des Fahrzeugs oder von fest verbauten Teilen leistet die Teilkasko. Ein Marderschaden am Auto ist ebenfalls ein klassischer Fall für die Teilkasko. Ohne Selbstbeteiligung entfällt hier jegliche Zuzahlung Ihrerseits. Bei einem Wildunfall, der schnell Kosten von mehreren tausend Euro verursachen kann, ist der vollständige Kostenersatz besonders wertvoll. Bedenken Sie, dass die Teilkasko keine selbstverschuldeten Unfallschäden oder Vandalismus abdeckt. Hierfür wäre eine Vollkaskoversicherung notwendig.

Expertenmeinungen und Empfehlungen: Die richtige Wahl treffen

Versicherungsexperten und Verbraucherschützer geben oft differenzierte Empfehlungen zur Selbstbeteiligung. Die Stiftung Warentest gibt an, dass Versicherungsnehmer mit einhundertfünfzig Euro Selbstbeteiligung in der Teilkasko am meisten sparen, mit Beitragsersparnissen von zehn bis dreißig Prozent. Eine Teilkasko ganz ohne Selbstbeteiligung wird seltener empfohlen, da die Prämienersparnis mit einem geringen Selbstbehalt oft attraktiver ist. Unser Experten-Tipp: Prüfen Sie die Prämiendifferenz genau. Beträgt der Aufpreis für den Verzicht auf den Selbstbehalt beispielsweise nur zwanzig Euro pro Jahr, kann dies eine überlegenswerte Option für sorgenfreies Fahren sein. Für die meisten Fahrer ist jedoch eine Selbstbeteiligung von einhundertfünfzig Euro ein guter Kompromiss. Informieren Sie sich auch, wann ein Wechsel sinnvoll ist.

Wichtige Aspekte für Ihre Entscheidung sind:

  1. Ihr persönliches Sicherheitsbedürfnis: Wie wichtig ist Ihnen die komplette Kostenübernahme?

  2. Ihre finanzielle Flexibilität: Können Sie einen Selbstbehalt von z.B. 150 Euro im Schadensfall problemlos tragen?

  3. Die jährliche Prämiendifferenz: Wie viel mehr kostet der Tarif ohne Selbstbeteiligung?

  4. Fahrzeugwert und -alter: Bei sehr alten Fahrzeugen mit geringem Wert kann sogar der Verzicht auf Kaskoschutz eine Option sein.

Gesetzliche Rahmenbedingungen und Vertragsdetails beachten

Die Teilkaskoversicherung ist in Deutschland, im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht, eine freiwillige Versicherung. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die eine bestimmte Höhe der Selbstbeteiligung oder deren Ausschluss vorschreibt. Die Vertragsbedingungen, oft Allgemeine Kraftfahrtbedingungen (AKB) genannt, regeln die genauen Leistungen und Ausschlüsse. Achten Sie besonders auf Klauseln bezüglich Glasbruchreparaturen, bei denen oft auch bei vereinbarter Selbstbeteiligung keine Kosten anfallen, wenn eine Reparatur möglich ist und kein Austausch der Scheibe erfolgen muss. Ein Glasschaden sollte der Versicherung gemeldet werden. Lesen Sie die Versicherungsbedingungen sorgfältig durch, um den genauen Leistungsumfang Ihrer gewählten Teilkasko ohne Selbstbeteiligung zu verstehen. Es gibt keine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse bei Teilkaskoschäden.

Alternative Überlegungen: Wann ist null Euro Selbstbehalt die beste Lösung?

Eine Teilkasko ohne Selbstbeteiligung ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie maximale finanzielle Planbarkeit wünschen und bereit sind, dafür eine höhere Prämie zu zahlen. Dies kann für Fahrer interessant sein, die jegliches finanzielle Risiko im Schadensfall ausschließen möchten, selbst wenn es nur um einhundertfünfzig Euro geht. Auch für Fahrzeuge, die statistisch häufiger von Teilkaskoschäden betroffen sind (z.B. durch Marderbiss in bestimmten Regionen), könnte der Verzicht auf den Selbstbehalt eine Überlegung wert sein. Wenn die Differenz der Jahresprämie zwischen einem Tarif mit und ohne Selbstbeteiligung sehr gering ist, beispielsweise unter dreißig Euro, kann der Komfort der vollen Kostenübernahme überwiegen. Denken Sie auch über eine Vollkaskoversicherung nach, wenn Ihr Auto neu ist. Letztendlich ist es eine sehr persönliche Entscheidung, die von Risikoneigung und finanzieller Situation abhängt.

Situationen, in denen null Euro Selbstbehalt vorteilhaft sein können:

  • Sehr hohes Sicherheitsbedürfnis und Wunsch nach null Zusatzkosten im Schadenfall.

  • Die jährliche Prämiendifferenz zu einem Tarif mit 150 Euro Selbstbehalt ist minimal (z.B. unter 30 Euro).

  • Das Fahrzeug ist häufig typischen Teilkaskorisiken ausgesetzt (z.B. Parken in marderreichen Gebieten).

  • Sie möchten sich absolut keine Gedanken um eventuelle Reparaturkosten machen müssen.

Fazit: Individuelle Entscheidung für optimalen Schutz

Die Frage, ob eine Teilkasko ohne Selbstbeteiligung sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Für die meisten Autofahrer stellt eine Selbstbeteiligung von einhundertfünfzig Euro einen guten Kompromiss aus Prämienersparnis und überschaubarem Eigenanteil im Schadensfall dar. Eine Ersparnis von zehn bis dreißig Prozent bei der Prämie ist hier möglich. Wägen Sie die Mehrkosten für einen Tarif ohne Selbstbeteiligung gegen die Häufigkeit und die durchschnittliche Höhe von Teilkaskoschäden ab. Nur wenn Sie absolute Kostenkontrolle im Schadensfall wünschen und die höhere Prämie für Sie akzeptabel ist, kann der vollständige Verzicht auf einen Selbstbehalt die richtige Wahl sein. Eine Kaskoversicherung bietet wichtigen Schutz. Nehmen Sie sich Zeit für einen gründlichen Vergleich. Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Ist eine Teilkasko ohne Selbstbeteiligung generell empfehlenswert?

Nicht generell. Meist wird eine Selbstbeteiligung von 150 Euro empfohlen, da dies die Prämie deutlich senkt und der Eigenanteil im Schadensfall überschaubar bleibt. Eine Teilkasko ohne Selbstbeteiligung ist nur sinnvoll, wenn Sie maximale Kostenkontrolle wünschen und die höhere Prämie akzeptieren.

Welche Selbstbeteiligung ist bei der Teilkasko üblich?

Am häufigsten wird eine Selbstbeteiligung von 150 Euro in der Teilkasko gewählt. Versicherer bieten aber auch Tarife ohne Selbstbeteiligung oder mit höheren Beträgen wie 300 Euro oder 500 Euro an.

Hat ein Schaden in der Teilkasko Auswirkungen auf meine Schadenfreiheitsklasse?

Nein, in der Teilkaskoversicherung gibt es keine Schadenfreiheitsklassen. Ein Teilkaskoschaden führt daher nicht zu einer Rückstufung oder höheren Prämie im Folgejahr aufgrund des Schadenverlaufs.

Übernimmt die Teilkasko auch Vandalismusschäden?

Nein, Schäden durch Vandalismus sind in der Regel nicht über die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Hierfür benötigen Sie eine Vollkaskoversicherung.

Was passiert bei einem Glasschaden, wenn ich eine Selbstbeteiligung vereinbart habe?

Viele Versicherer verzichten auf den Abzug der Selbstbeteiligung, wenn ein Glasschaden (z.B. Steinschlag in der Windschutzscheibe) repariert werden kann und die Scheibe nicht ausgetauscht werden muss. Dies gilt oft auch, wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung haben.

Kann ich die Selbstbeteiligung nachträglich ändern?

Ja, die Höhe der Selbstbeteiligung kann in der Regel zum nächsten Versicherungsjahr angepasst werden. Kontaktieren Sie hierzu Ihren Versicherer.

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