Pferdeversicherung steuerlich absetzbar: So optimieren Sie Ihre Ausgaben
16 Nov 2025
Katrin Straub
Geschäftsführerin bei nextsure
Die Kosten für ein Pferd können schnell vierstellige Beträge pro Jahr erreichen. Erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Ihre Pferdeversicherung steuerlich absetzbar ist und wie Sie Ihre finanzielle Belastung reduzieren.
The topic in brief and concise terms
Für Privatpersonen ist nur die Pferdehalterhaftpflicht theoretisch absetzbar, scheitert aber meist an den Höchstbeträgen für Vorsorgeaufwendungen.
Bei betrieblicher Nutzung des Pferdes (z. B. Reitschule, Zucht) sind alle Versicherungen als Betriebsausgaben voll abzugsfähig.
Eine klare Gewinnerzielungsabsicht muss dem Finanzamt nachgewiesen werden, um eine Einstufung als steuerlich irrelevante Liebhaberei zu vermeiden.
Die Haltung eines Pferdes ist mit erheblichen Kosten verbunden, die jährlich schnell 5.000 Euro übersteigen können. Viele Pferdebesitzer fragen sich daher, ob die Pferdeversicherung steuerlich absetzbar ist. Die Antwort ist differenziert: Entscheidend ist, ob Sie Ihr Pferd privat oder betrieblich nutzen. Für private Halter sind die Möglichkeiten stark begrenzt, während eine gewerbliche Nutzung steuerliche Vorteile von über 1.000 Euro pro Jahr ermöglichen kann. Dieser Artikel erklärt die genauen Regelungen, zeigt konkrete Rechenbeispiele und gibt Ihnen praxisnahe Handlungsempfehlungen, um Ihre Steuerlast zu optimieren.
Grundlagen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Pferdeversicherungen
Die steuerliche Behandlung Ihrer Pferdeversicherung hängt von einem Faktor ab: der Nutzung des Tieres. Das Finanzamt unterscheidet strikt zwischen privater und betrieblicher Haltung. Für privat genutzte Pferde erkennt der Fiskus nur eine einzige Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen an. Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung kann als Vorsorgeaufwand gelten. Andere Policen wie eine Pferdekrankenversicherung oder eine OP-Versicherung zählen zur privaten Lebensführung und sind damit nicht absetzbar. Bei einer nachweislich betrieblichen Nutzung können Sie hingegen sämtliche Versicherungskosten als Betriebsausgaben geltend machen, was zu einer jährlichen Ersparnis von mehreren hundert Euro führen kann. Diese klare Trennung ist der Ausgangspunkt für jede steuerliche Optimierung.
Abzüge für private Pferdehalter korrekt ansetzen
Wo trage ich die Pferdehaftpflicht in der Steuererklärung ein?
Als privater Pferdehalter können Sie die Beiträge zur Pferdehaftpflichtversicherung als sonstige Vorsorgeaufwendungen ansetzen. Dafür ist die „Anlage Vorsorgeaufwand“ in Ihrer Einkommensteuererklärung vorgesehen. Die Kosten von beispielsweise 150 Euro pro Jahr tragen Sie dort in Zeile 50 ein. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur theoretisch für neun von zehn Steuerzahlern. Die meisten schöpfen die geltenden Höchstbeträge bereits durch andere Versicherungen vollständig aus. Eine korrekte Eintragung sichert Ihnen zumindest die Chance auf eine kleine Steuerersparnis.
Die Höchstbeträge als limitierender Faktor
Der Gesetzgeber begrenzt den Abzug für sonstige Vorsorgeaufwendungen auf strenge Höchstbeträge. Für Angestellte und Beamte liegt die Grenze bei 1.900 Euro pro Jahr. Selbstständige können bis zu 2.800 Euro jährlich geltend machen. Diese Summe wird in der Regel bereits durch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erreicht oder sogar überschritten. Ein Angestellter mit einem Bruttoeinkommen von 45.000 Euro zahlt bereits über 4.000 Euro für diese beiden Versicherungen. Damit bleibt kein Spielraum mehr für den Abzug einer Pferdehaftpflicht. Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen zählen unter anderem:
Private Haftpflichtversicherung
Unfallversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Risikolebensversicherung
Die steuerliche Entlastung durch die Pferdehaftpflicht ist für die meisten Privatpersonen daher in der Praxis ausgeschlossen. Die betriebliche Nutzung eröffnet dagegen weitaus größere Potenziale.
Volle Absetzbarkeit bei betrieblicher Nutzung des Pferdes
Wann gilt ein Pferd als Betriebsvermögen?
Ein Pferd wird steuerlich als Betriebsvermögen anerkannt, wenn es direkt zur Gewinnerzielung Ihres Unternehmens beiträgt. Dies ist bei einem Reitschulbetreiber mit fünf Schulpferden eindeutig der Fall. Auch ein Zuchtbetrieb mit dem Ziel, Fohlen zu verkaufen, erfüllt diese Voraussetzung. Weitere anerkannte betriebliche Nutzungen umfassen den Einsatz als Therapiepferd oder in der Land- und Forstwirtschaft. Der Nachweis einer klaren Gewinnerzielungsabsicht ist für das Finanzamt entscheidend. Ohne diesen Nachweis droht die Einstufung als Liebhaberei, was alle Steuervorteile zunichtemacht.
Welche Versicherungskosten sind als Betriebsausgaben absetzbar?
Ist die betriebliche Nutzung anerkannt, können Sie alle pferdebezogenen Versicherungskosten als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Dies senkt Ihren zu versteuernden Gewinn direkt. Ein Reitbetrieb mit zehn Pferden kann so jährlich über 3.000 Euro an Versicherungskosten geltend machen. Die wichtigsten absetzbaren Posten sind:
Pferdekrankenversicherung
Transportversicherung für Pferde
Züchter- und Reitlehrerhaftpflicht
Diese umfassende Absetzbarkeit stellt einen erheblichen finanziellen Vorteil gegenüber der privaten Haltung dar. Doch Vorsicht ist bei der Abgrenzung zur privaten Liebhaberei geboten.
Expertenwissen: Die Steuerfalle der Liebhaberei vermeiden
Das Finanzamt prüft bei Pferdebetrieben sehr genau, ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Werden über viele Jahre hinweg nur Verluste erwirtschaftet, kann die Tätigkeit als „Liebhaberei“ eingestuft werden. Dies bedeutet, dass die Verluste steuerlich nicht mehr anerkannt und nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden dürfen. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs stellte klar, dass eine reine Pferdehaltung zu privaten Zwecken auch dann keinen landwirtschaftlichen Betrieb darstellt, wenn gelegentlich ein Fohlen gezüchtet wird. Eine Zucht mit nur zwei oder drei Stuten wird von den Finanzgerichten oft kritisch gesehen. Eine saubere Buchführung und ein plausibler Businessplan sind daher unerlässlich. Unser Experten-Tipp: Führen Sie detaillierte Aufzeichnungen über alle Einnahmen und Ausgaben und erstellen Sie eine Gewinnprognose für die nächsten drei bis fünf Jahre. So können Sie dem Finanzamt Ihre professionelle Absicht belegen und Steuerrisiken minimieren.
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Gesetze im Internet bietet detaillierte Informationen zu § 10 des Einkommensteuergesetzes (EStG), der die steuerliche Absetzbarkeit von Sonderausgaben regelt.
Gesetze im Internet erläutert § 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG), der sich mit den steuerlich absetzbaren Werbungskosten befasst.
Gesetze im Internet stellt den vollständigen Text von § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Tierhalterhaftung bereit.
FAQ
Ist die Pferde-OP-Versicherung steuerlich absetzbar?
Für privat gehaltene Pferde ist die Pferde-OP-Versicherung nicht steuerlich absetzbar. Handelt es sich um ein Pferd im Betriebsvermögen (z.B. einer Reitschule), können die Beiträge als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Wo genau trage ich die Pferdehaftpflicht in der Steuererklärung ein?
Die Beiträge zur Pferdehaftpflichtversicherung tragen Sie in der „Anlage Vorsorgeaufwand“ in Zeile 50 („Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“) Ihrer Einkommensteuererklärung ein.
Was ist der Unterschied zwischen Betriebsausgaben und Vorsorgeaufwendungen?
Betriebsausgaben sind Kosten, die durch einen Betrieb verursacht werden und den Gewinn mindern (z.B. Versicherungen für ein Schulpferd). Vorsorgeaufwendungen sind private Ausgaben zur Absicherung (z.B. Haftpflicht), die nur bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag als Sonderausgaben absetzbar sind.
Was passiert, wenn das Finanzamt meine Pferdehaltung als Liebhaberei einstuft?
Wenn Ihre Pferdehaltung als Liebhaberei eingestuft wird, erkennt das Finanzamt die damit verbundenen Verluste nicht an. Sie können diese Verluste dann nicht mehr mit anderen positiven Einkünften (z.B. aus einem Angestelltenverhältnis) verrechnen, was zu einer höheren Steuerlast führt.








