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Pferdehaftpflicht: Warum sie für Halter unverzichtbar ist

17 Oct 2025

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Ein Pferd kann unvorhersehbar reagieren und Schäden in Millionenhöhe verursachen. Als Halter haften Sie unbegrenzt, selbst ohne eigenes Verschulden. Eine leistungsstarke Pferdehaftpflicht schützt Ihr Vermögen vor diesem existenziellen Risiko.

The topic in brief and concise terms

Als Pferdehalter haften Sie nach § 833 BGB unbegrenzt für alle Schäden, die Ihr Tier verursacht, auch ohne eigenes Verschulden.

Eine Deckungssumme von mindestens zehn Millionen Euro ist essenziell, um sich vor existenzbedrohenden Kosten bei schweren Personenschäden zu schützen.

Achten Sie darauf, dass wichtige Zusatzleistungen wie Mietsachschäden, Forderungsausfall sowie Reitbeteiligungen und Fremdreiter explizit mitversichert sind.

Als Pferdehalter tragen Sie eine besondere Verantwortung, die weit über die tägliche Pflege hinausgeht. Ein einziger unachtsamer Moment Ihres Tieres kann zu Personen- oder Sachschäden führen, deren Kosten schnell sechs- oder siebenstellige Beträge erreichen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist die Gefährdungshaftung, die Sie als Halter uneingeschränkt in die Pflicht nimmt. Dieser Artikel erklärt Ihnen die drei wichtigsten Ebenen der Pferdehaftpflicht: von den gesetzlichen Grundlagen über praxisnahe Leistungsbeispiele bis hin zu Experten-Tipps für einen lückenlosen Schutz.

Gesetzliche Haftung verstehen: Die Grundlage der Pferdehaftpflicht

Als Pferdehalter haften Sie für Schäden, die Ihr Tier verursacht, unbegrenzt mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Grundlage ist Paragraph 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der die sogenannte Gefährdungshaftung regelt. Das bedeutet, Sie haften auch dann, wenn Sie persönlich keine Schuld trifft. Ein Beispiel: Ihr Pferd erschrickt auf der Koppel, durchbricht den Zaun und verursacht einen Verkehrsunfall mit mehreren Fahrzeugen. Die daraus resultierenden Kosten von über 100.000 Euro müssen Sie tragen. Eine umfassende Pferdeversicherung ist daher keine Option, sondern eine finanzielle Notwendigkeit. Obwohl eine Pferdehaftpflicht in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sehen viele Stallbetreiber sie als Einstellbedingung vor. Diese Regelung schützt nicht nur Sie, sondern die gesamte Stallgemeinschaft. Die richtige Absicherung beginnt mit dem Verständnis dieser rechtlichen Ausgangslage.

Deckungsumfang maximieren: Welche Schäden Ihre Police abdecken sollte

Eine gute Pferdehaftpflicht deckt drei zentrale Schadensarten ab: Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Personenschäden sind am kritischsten, da Behandlungskosten und Schmerzensgelder schnell Summen von über einer Million Euro erreichen können. Sachschäden umfassen beispielsweise Reparaturkosten an einem fremden Fahrzeug oder einer beschädigten Weide. Ein Vermögensschaden entsteht, wenn eine verletzte Person beispielsweise für sechs Monate einen Verdienstausfall erleidet. Achten Sie darauf, dass alle drei Bereiche mit einer hohen Summe abgedeckt sind. Eine solide Police sollte folgende Leistungen immer beinhalten:

  • Schäden an gemieteten Stallungen und Pferdeanhängern.

  • Das Risiko für Fremdreiter und eingetragene Reitbeteiligungen.

  • Schäden, die bei der Teilnahme an Turnieren oder anderen Pferdeveranstaltungen entstehen.

  • Flurschäden auf fremden Grundstücken, zum Beispiel nach einem Ausbruch von der Koppel.

  • Deckung bei Auslandsaufenthalten, mindestens europaweit für drei Monate.

Diese Bausteine bilden das Fundament für einen Schutz, der Sie im Ernstfall nicht im Stich lässt.


Deckungssumme richtig wählen: Zehn Millionen Euro als Minimum ansetzen

Die Wahl der richtigen Deckungssumme ist eine der wichtigsten Entscheidungen bei Abschluss einer Pferdehaftpflicht. Experten raten zu einer Versicherungssumme von mindestens zehn Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Einige Versicherer bieten sogar Tarife mit 50 Millionen Euro oder mehr an, was angesichts steigender Kosten im Gesundheitswesen sinnvoll ist. Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Notwendigkeit: Ein durch Ihr Pferd verursachter Unfall führt zu einer Querschnittslähmung bei einem Dritten. Die Kosten für lebenslange Pflege und Verdienstausfall können leicht fünf Millionen Euro übersteigen. Eine zu niedrige Deckungssumme bei der Pferdehaftpflicht würde in diesem Fall Ihren finanziellen Ruin bedeuten. Der Beitragsunterschied zwischen einer zehn Millionen und einer 50-Millionen-Euro-Deckung beträgt oft nur wenige Euro pro Monat. An dieser Stelle zu sparen, ist daher die falsche Strategie.

Reitbeteiligungen und Fremdreiter absichern: Ein entscheidendes Detail

Überlässt man sein Pferd regelmäßig anderen Reitern, müssen diese explizit im Versicherungsschutz eingeschlossen sein. Man unterscheidet hier zwischen Fremdreitern und Reitbeteiligungen. Ein Fremdreiter nutzt das Pferd unregelmäßig und unentgeltlich, während eine Reitbeteiligung sich oft vertraglich verpflichtet und regelmäßig gegen Kostenbeteiligung reitet. Rechtlich kann eine Reitbeteiligung als Mithalter eingestuft werden, was die Haftungsfrage komplex macht. Eine gute Pferdehaftpflicht versichert beide Risiken beitragsfrei mit. Prüfen Sie in Ihren Vertragsbedingungen, ob Ansprüche der Reitbeteiligung gegen den Halter ebenfalls abgedeckt sind, falls sich diese bei einem Sturz verletzt. Ohne diesen Einschluss kann es passieren, dass Ihre Versicherung zwar den Schaden eines Dritten zahlt, die verletzte Reitbeteiligung aber leer ausgeht. Dies verdeutlicht, wie wichtig die genaue Prüfung der Versicherungsdetails ist.

Risikoanalyse anfordern: Individuellen Schutz für Ihre Situation gestalten

Die vorgestellten Punkte zeigen, dass eine Pferdehaftpflicht weit mehr als eine Standardversicherung ist. Jede Haltungssituation ist anders und erfordert eine individuelle Absicherung. Ein Gnadenbrotpferd auf der eigenen Weide birgt andere Risiken als ein Sportpferd, das wöchentlich auf Turnieren startet und eine Reitbeteiligung hat. Eine professionelle Beratung hilft Ihnen, die für Sie relevanten Bausteine zu identifizieren und überflüssige Kosten zu vermeiden. Bei nextsure analysieren wir Ihre persönliche Situation und finden den passenden Schutz, der alle Eventualitäten von der Deckungssumme bis zu den spezifischen Zusatzleistungen berücksichtigt. Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Tierhalterhaftung und Tierhüterhaftung?

Der Tierhalter ist in der Regel der Eigentümer, der die Bestimmungsmacht über das Tier ausübt und für dessen Kosten aufkommt. Er haftet aus der reinen Gefährdungshaftung. Ein Tierhüter (z. B. Stallbetreiber oder eine Person, die das Pferd aus Gefälligkeit betreut) haftet nur bei vermutetem Verschulden, also wenn er seine Aufsichtspflicht verletzt hat.

Zahlt die Pferdehaftpflicht auch bei Schäden am eigenen Stall?

Nein, Schäden am Eigentum des Versicherungsnehmers sind ausgeschlossen. Wenn Sie jedoch einen Stall oder eine Box gemietet haben, greift die Versicherung über den Zusatzbaustein „Mietsachschäden“.

Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?

Ja, die meisten Tarife bieten Versicherungsschutz für vorübergehende Auslandsaufenthalte. Die Dauer und der geografische Geltungsbereich (z. B. europa- oder weltweit) können sich jedoch stark unterscheiden. Prüfen Sie dies vor einer Reise in den Vertragsbedingungen.

Was passiert, wenn mein Pferd aus der Koppel ausbricht?

Verursacht Ihr ausgebrochenes Pferd einen Schaden, zum Beispiel einen Verkehrsunfall, haftet Ihre Pferdehaftpflichtversicherung. Sie deckt sowohl die Sachschäden an Fahrzeugen als auch mögliche Personenschäden der Unfallbeteiligten. Ein solcher Fall unterstreicht die Wichtigkeit der Versicherung.

Ist mein Fohlen automatisch mitversichert?

Ja, Fohlen sind in der Regel bis zu einem bestimmten Alter (oft sechs oder zwölf Monate) im Vertrag der Mutterstute beitragsfrei mitversichert. Danach benötigen sie einen eigenen Vertrag.

Was ist eine Forderungsausfalldeckung?

Die Forderungsausfalldeckung greift, wenn Sie oder Ihr Pferd durch ein fremdes Tier geschädigt werden und der verantwortliche Halter den Schaden nicht bezahlen kann, weil er keine Versicherung hat oder mittellos ist. In diesem Fall springt Ihre eigene Versicherung ein und ersetzt Ihnen den Schaden.

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