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Pferdehaftpflicht bei Flurschaden in der Landwirtschaft: Wer zahlt, wenn Ihr Pferd fremde Felder verwüstet?

30 Oct 2025

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Ein ausgebrochenes Pferd auf einem fremden Acker kann für den Halter schnell Kosten von über 7.500 Euro bedeuten. Die gesetzliche Haftung ist streng, doch eine passende Pferdehaftpflichtversicherung schützt Sie vor dem finanziellen Ruin. Verstehen Sie die Risiken und sichern Sie sich korrekt ab.

The topic in brief and concise terms

Als Pferdehalter haften Sie nach § 833 BGB verschuldensunabhängig für Flurschäden, die Ihr Tier verursacht.

Die Schadenshöhe kann schnell 7.500 Euro übersteigen und wird anhand offizieller Richtlinien zum Ernteausfall berechnet.

Eine leistungsstarke Pferdehaftpflichtversicherung ist unerlässlich, da sie nicht nur zahlt, sondern auch unberechtigte Ansprüche abwehrt.

Stellen Sie sich vor, Ihr Pferd bricht aus und hinterlässt eine Spur der Verwüstung auf dem benachbarten Maisfeld. Ein solcher Flurschaden in der Landwirtschaft ist mehr als nur ein Ärgernis; er ist ein Haftungsfall, der schnell fünfstellige Beträge erreichen kann. Nach § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haften Sie als Tierhalter grundsätzlich für alle Schäden, die Ihr Tier verursacht – und zwar verschuldensunabhängig. Dieser Artikel erklärt Ihnen die rechtlichen Grundlagen, zeigt anhand von Praxisbeispielen, wie Schäden berechnet werden, und führt Sie durch die entscheidenden Klauseln Ihrer Pferdehalterhaftpflichtversicherung. So sind Sie für den Ernstfall vorbereitet.

Die gesetzliche Grundlage: Warum Pferdehalter fast immer haften

Das deutsche Recht regelt die Haftung für durch Tiere verursachte Schäden sehr klar im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Gemäß § 833 BGB greift die sogenannte Gefährdungshaftung, die für Halter von Luxustieren wie Pferden eine verschuldensunabhängige Verantwortung vorsieht. Das bedeutet, Sie haften für den Schaden, selbst wenn Sie den Zaun zehn Minuten zuvor kontrolliert haben. Ein Urteil des OLG Köln verdeutlicht dies, bei dem ein Pferdehalter wegen mangelhafter Zaunwartung zu 12.000 Euro Schadenersatz verurteilt wurde. Ihre Sorgfaltspflicht entbindet Sie nicht von der grundsätzlichen Haftung. Diese strenge Regelung unterstreicht die Notwendigkeit einer leistungsstarken Pferdehaftpflicht. Die Haftung ist dabei nicht auf eine bestimmte Summe begrenzt, was die finanzielle Tragweite solcher Vorfälle verdeutlicht.

Schadenshöhe definieren: Wie Flurschäden konkret berechnet werden

Ein Flurschaden umfasst mehr als nur zertrampeltes Gras; er betrifft landwirtschaftliche Nutzflächen, Gärten oder sogar Golfplätze. Die Berechnung des Schadens orientiert sich am Ernteausfall, den der Landwirt erleidet. Verbände wie der Bayerische Bauernverband veröffentlichen jährliche Schätzungsrichtlinien, die als Grundlage für die Schadensermittlung dienen. Ein Praxisbeispiel der Uelzener Versicherung beziffert einen Schaden an einem Saatgetreidefeld auf 7.500 Euro. Die Kosten für die Wiederherstellung eines zerstörten Golfgrüns können sogar bis zu 15.000 Euro betragen. Die Entschädigung muss folgende Posten abdecken:

  • Den Wert der zerstörten Ernte zum Marktpreis.

  • Kosten für die Wiederherstellung der Fläche (z. B. Umpflügen, Neusaat).

  • Mögliche Ertragsminderungen in den Folgejahren.

  • Einen pauschalen Mühewaltungsaufwand von mindestens 80 Euro für den Geschädigten.

Diese detaillierte Berechnung zeigt, wie schnell sich die Kosten summieren und eine adäquate Versicherungs-Deckungssumme rechtfertigt.

Die Rolle der Versicherung: So schützt die Pferdehaftpflicht vor Flurschäden

Eine Pferdehaftpflichtversicherung ist der entscheidende Schutzschild gegen die finanziellen Folgen eines Flurschadens. Sie prüft zunächst die Haftungsfrage und wehrt unberechtigte Ansprüche ab, was einer passiven Rechtsschutzfunktion gleichkommt. Bei berechtigten Forderungen übernimmt die Versicherung die Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme von meist mehreren Millionen Euro. Wichtig ist, dass Flurschäden explizit im Versicherungsumfang enthalten sind, was bei leistungsstarken Tarifen meist der Fall ist. Ein Schaden an einer gemieteten Weide oder einem Stallgebäude fällt hingegen unter Mietsachschäden, ein weiterer wichtiger Baustein Ihrer Versicherungspolice. Die Versicherung deckt somit nicht nur den direkten Schaden ab, sondern managt den gesamten Prozess mit dem geschädigten Landwirt.

Vertragsdetails prüfen: Auf diese Klauseln kommt es an

Nicht jede Police ist gleich, daher ist ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen unerlässlich. Achten Sie darauf, dass Flurschäden nicht nur pauschal erwähnt, sondern detailliert abgedeckt sind. Eine ausreichend hohe Deckungssumme von mindestens zehn Millionen Euro ist ratsam, da Personenschäden bei einem Unfall noch weitaus teurer werden können. Prüfen Sie auch, ob es eine Selbstbeteiligung gibt, die Ihre Prämie senkt, aber Ihr Risiko im Schadensfall erhöht. Unser Experten-Tipp: Klären Sie, ob Ihre Versicherung Vorschriften zur Beschaffenheit des Weidezauns macht, da manche Anbieter hier spezifische Anforderungen stellen. Ein umfassender Pferdehaftpflicht-Vergleich hilft, die passende Absicherung für Ihre individuelle Situation zu finden.

Sonderfall Pensionsstall: Wer haftet bei eingestellten Pferden?

Wenn Ihr Pferd in einem Pensionsstall untergebracht ist, verschiebt sich die rechtliche Verantwortung teilweise. Der Stallbetreiber agiert als Tierhüter und haftet nach § 834 BGB. Anders als der Tierhalter kann sich der Tierhüter entlasten, wenn er nachweist, die erforderliche Sorgfalt beachtet zu haben. Kann die Ursache für den Ausbruch nicht geklärt werden, greift oft eine Beweislastumkehr: Der Stall muss beweisen, keine Schuld zu tragen. Typische Fehler von Pensionsställen sind schlecht gewartete Zäune oder ungeschultes Personal. Dennoch bleiben Sie als Pferdehalter in der Haftungskette. Eine private Pferdehaftpflicht ist auch für Einsteller unverzichtbar, da die Betriebshaftpflicht des Stalls nicht immer alle Schäden abdeckt, die Ihr spezifisches Pferd verursacht. Klären Sie die Haftungsfragen im Einstellvertrag, um Doppelversicherungen oder Lücken zu vermeiden.

Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Wer haftet für Flurschäden, wenn mein Pferd in einem Pensionsstall steht?

Grundsätzlich haftet zunächst der Stallbetreiber als Tierhüter, wenn er seine Sorgfaltspflicht verletzt hat (z.B. defekter Zaun). Sie als Pferdehalter bleiben jedoch in der sogenannten Zweithaftung. Daher ist eine eigene Pferdehaftpflichtversicherung auch für Einsteller unerlässlich.

Wie wird die Höhe eines Flurschadens ermittelt?

Die Höhe wird meist durch einen Sachverständigen oder auf Basis von Schätzungsrichtlinien landwirtschaftlicher Verbände ermittelt. Dabei werden der Wert der Ernte, die Kosten für die Wiederherstellung der Fläche und mögliche Folgeschäden berücksichtigt.

Sind Schäden an gemieteten Weiden auch Flurschäden?

Nein, Schäden an gemieteten oder gepachteten Flächen gelten als Mietsachschäden. Dies ist ein separater Baustein in der Pferdehaftpflichtversicherung, auf den Sie achten sollten, wenn Sie Weiden oder Stallungen nicht selbst besitzen.

Was passiert, wenn nicht klar ist, welches Pferd aus einer Herde den Schaden verursacht hat?

In solchen Fällen können nach § 830 BGB alle beteiligten Pferdehalter als Gesamtschuldner haften. Das bedeutet, der Geschädigte kann sich an einen der Halter wenden, der dann den vollen Schaden begleichen muss und sich das Geld anteilig von den anderen zurückholen muss.

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