Pferdehaftpflicht Decksumme: Wie hoch Ihr Schutz für 2025 wirklich sein muss
12 Oct 2025
Katrin Straub
Geschäftsführerin bei nextsure
Ein unachtsamer Moment Ihres Pferdes kann finanzielle Folgen in Millionenhöhe nach sich ziehen. Die richtige Deckungssumme in der Pferdehaftpflicht ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Finden Sie heraus, welche Summe für Sie und Ihr Pferd sinnvoll ist, um sich vor existenzbedrohenden Kosten zu schützen.
The topic in brief and concise terms
Die gesetzliche Tierhalterhaftung nach § 833 BGB ist unbegrenzt, weshalb eine Deckungssumme von mindestens zehn Millionen Euro empfohlen wird.
Personenschäden stellen das größte finanzielle Risiko dar und können Kosten in Millionenhöhe für Behandlung, Schmerzensgeld und Verdienstausfall verursachen.
Achten Sie auf wichtige Zusatzleistungen wie die Absicherung von Fremdreitern, Mietsachschäden und Flurschäden, um Deckungslücken zu vermeiden.
Als Pferdehalter tragen Sie eine große Verantwortung, die über die tägliche Pflege hinausgeht. Nach § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haften Sie unbegrenzt für Schäden, die Ihr Tier verursacht – selbst ohne eigenes Verschulden. Ein einfacher Ausbruch von der Koppel kann einen Verkehrsunfall mit Kosten von über einer Million Euro auslösen. Deshalb ist die Frage, wie hoch die Deckungssumme Ihrer Pferdehaftpflicht sein sollte, von zentraler Bedeutung. Dieser Artikel analysiert die Risiken, zeigt an Praxisbeispielen, warum Mindestsummen oft nicht ausreichen, und gibt Ihnen eine klare Handlungsempfehlung für Ihren optimalen Schutz.
Gesetzliche Haftung: Das unbegrenzte Risiko für Pferdehalter verstehen
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in § 833 die Tierhalterhaftung klar und deutlich. Sie haften für alle Schäden, die Ihr Pferd verursacht, mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Diese sogenannte Gefährdungshaftung gilt bis zu 30 Jahre lang und ist der Höhe nach unbegrenzt. Schon ein kleiner Vorfall kann zu Forderungen in sechsstelliger Höhe führen. Eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Pferdehalterhaftpflichtversicherung besteht in Deutschland zwar nicht, sie ist aber essenziell. Ohne Versicherungsschutz stehen Sie vor dem finanziellen Ruin, wenn Ihr Pferd einen schweren Unfall verursacht. Die Analyse der Schadensarten zeigt, warum eine hohe Absicherung so wichtig ist.
Deckungssummen im Vergleich: Warum zehn Millionen Euro das Minimum sind
Experten empfehlen eine Deckungssumme von mindestens zehn Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Einige Versicherer bieten sogar Tarife mit 50 Millionen Euro oder mehr an, was bei schweren Personenschäden sinnvoll ist. Die Kosten für eine solche Absicherung sind im Vergleich zum Risiko gering und beginnen oft bei unter 100 Euro jährlich. Ein Blick auf reale Schadensfälle verdeutlicht, wie schnell selbst hohe Summen erreicht werden können. Personenschäden sind dabei der größte finanzielle Risikofaktor für jeden Pferdehalter.
Praxisfälle analysiert: So teuer können Schäden wirklich werden
Personenschäden verursachen die höchsten Kosten und können leicht siebenstellige Beträge erreichen. Stürzt beispielsweise eine Reitbeteiligung schwer, können lebenslange Rentenzahlungen und Pflegekosten von über zwei Millionen Euro anfallen. Sachschäden, wie ein durch einen Tritt beschädigtes Auto, kosten schnell mehrere tausend Euro. Bricht ein Pferd aus und beschädigt eine landwirtschaftliche Nutzfläche, können Flurschäden in Höhe von 15.000 Euro entstehen. Ein oft übersehenes Risiko sind Vermögensschäden, die als Folgeschäden auftreten. Kann ein bei einem Unfall verletzter Selbstständiger drei Monate nicht arbeiten, entsteht ein Verdienstausfall von über 20.000 Euro. Diese Beispiele zeigen, dass eine umfassende Absicherung alle drei Schadensarten abdecken muss.
Experten-Tipps: Auf diese Klauseln sollten Sie im Vertrag achten
Eine gute Police definiert, welche Risiken genau abgedeckt sind. Achten Sie auf den Einschluss wichtiger Zusatzleistungen. Unser Experten-Tipp: Prüfen Sie, ob Ihre Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit leistet, etwa wenn das Weidetor nicht korrekt verschlossen war. Viele günstige Tarife schließen dies aus, was im Ernstfall teuer wird. Wichtige Klauseln umfassen oft:
Fremdreiterrisiko: Stellt sicher, dass auch Schäden abgedeckt sind, die entstehen, wenn Freunde oder eine Reitbeteiligung Ihr Pferd reiten.
Mietsachschäden: Deckt Schäden an gemieteten Objekten wie Pferdeboxen oder Anhängern ab, oft bis zu 50.000 Euro.
Auslandsaufenthalte: Bietet Schutz bei Turnieren oder Urlauben im Ausland, meist für mindestens ein Jahr.
Ungewollter Deckakt: Übernimmt die Kosten, wenn Ihr Hengst eine Stute deckt und dem Besitzer dadurch ein finanzieller Schaden entsteht.
Die genaue Prüfung dieser Details entscheidet über die Qualität Ihres Versicherungsschutzes.
More useful links
Gesetze im Internet bietet den offiziellen Gesetzestext des § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Tierhalterhaftung.
FAQ
Warum sind die empfohlenen Deckungssummen so hoch?
Die Summen sind so hoch, weil insbesondere Personenschäden extreme Kosten verursachen können. Ein Unfall mit lebenslangen Folgen für das Opfer kann Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall in Millionenhöhe nach sich ziehen, für die Sie als Halter voll haften.
Sind Reitbeteiligungen und Fremdreiter immer mitversichert?
In den meisten modernen Tarifen sind Reitbeteiligungen und Fremdreiter mitversichert. Sie sollten dies jedoch explizit in den Versicherungsbedingungen prüfen, da es bei älteren oder sehr günstigen Verträgen Ausschlüsse geben kann.
Was sind Mietsachschäden in der Pferdehaftpflicht?
Mietsachschäden sind Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen. Typische Beispiele sind eine beschädigte Pferdebox im Pensionsstall, ein kaputter Sattel oder ein demoliertes Tor am gemieteten Pferdeanhänger. Eine gute Police sollte diese Schäden abdecken.
Macht eine Selbstbeteiligung bei der Pferdehaftpflicht Sinn?
Eine Selbstbeteiligung kann den jährlichen Beitrag um einige Euro senken. Da die Beiträge zur Pferdehaftpflicht aber ohnehin relativ niedrig sind, lohnt sich eine Selbstbeteiligung meist nur, wenn Sie bereit sind, kleinere Schäden bis zur vereinbarten Höhe (z.B. 150 Euro) selbst zu tragen.
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
Ja, die meisten Versicherungen bieten einen weltweiten Schutz, der jedoch zeitlich begrenzt sein kann (z.B. auf ein bis fünf Jahre). Dies ist wichtig, wenn Sie mit Ihrem Pferd an Turnieren im Ausland teilnehmen oder es dort unterbringen.
Was ist der Unterschied zwischen Sach- und Vermögensschäden?
Ein Sachschaden ist die direkte Beschädigung oder Zerstörung einer Sache, z.B. ein kaputter Zaun. Ein Vermögensschaden ist ein finanzieller Nachteil, der oft als Folge eines Personen- oder Sachschadens entsteht, z.B. der Verdienstausfall einer verletzten Person.








