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Pferdehaftpflicht und Fremdreiter: Umfassender Schutz oder teure Deckungslücke?

29 Sept 2025

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Ein Freund möchte Ihr Pferd reiten – eine alltägliche Situation mit potenziell existenziellen Risiken. Fällt der Reiter, können die Kosten schnell sechsstellige Beträge erreichen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie bei Ihrer Pferdehaftpflicht achten müssen, damit der Fremdreiter wirklich versichert ist.

The topic in brief and concise terms

Als Pferdehalter haften Sie nach § 833 BGB grundsätzlich für alle Schäden, die Ihr Pferd verursacht, auch ohne eigenes Verschulden.

Die größte finanzielle Gefahr besteht, wenn der Fremdreiter selbst verletzt wird und Schadensersatzansprüche gegen Sie stellt.

Eine gute Pferdehaftpflicht muss explizit die Eigenschäden des Fremdreiters und Regressansprüche von Sozialversicherungen abdecken.

Als Pferdehalter tragen Sie eine große Verantwortung, die weit über die tägliche Pflege hinausgeht. Nach § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haften Sie für Schäden, die Ihr Tier verursacht – und zwar verschuldensunabhängig. Diese sogenannte Gefährdungshaftung wird besonders relevant, wenn Sie Ihr Pferd von anderen reiten lassen. Ein Sturz des Fremdreiters kann schnell zu Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe führen. Viele Policen werben damit, dass Fremdreiter mitversichert sind, doch entscheidend sind die Details im Kleingedruckten. Dieser Artikel erklärt die rechtlichen Grundlagen, beleuchtet die kritischen Deckungslücken und gibt Ihnen eine klare Handlungsanleitung, um Ihren Versicherungsschutz zu prüfen und zu optimieren.

Das Fundament der Haftung: Warum § 833 BGB für Pferdehalter so entscheidend ist

Die gesetzliche Grundlage für die Haftung von Tierhaltern ist in Deutschland klar geregelt. Der § 833 BGB etabliert eine Gefährdungshaftung, die Sie als Halter für nahezu jeden Schaden verantwortlich macht, den Ihr Pferd verursacht. Das bedeutet, selbst ohne eigenes Verschulden stehen Sie in der Pflicht, wenn Ihr Pferd beispielsweise scheut und einen Verkehrsunfall mit Personenschaden von über 250.000 Euro verursacht. Diese Regelung schützt Dritte vor den unberechenbaren Gefahren, die von Tieren ausgehen können. Die Haftung ist dabei der Höhe nach unbegrenzt, was ein existenzielles finanzielles Risiko darstellt. Eine leistungsstarke Pferdehalterhaftpflichtversicherung ist daher keine Option, sondern eine absolute Notwendigkeit für jeden Pferdebesitzer. Die Kenntnis dieser strengen gesetzlichen Vorgabe ist der erste Schritt, um die weiteren Risiken rund um Fremdreiter richtig einzuordnen.

Standard-Deckung im Check: Ist der Fremdreiter automatisch mitversichert?

Moderne Versicherungstarife haben sich an die Realität in den Ställen angepasst. Bei über 90 Prozent der heute angebotenen Pferdehaftpflichtversicherungen ist das sogenannte Fremdreiterrisiko im Basisschutz enthalten. Das bedeutet, wenn der Fremdreiter mit Ihrem Pferd einen Schaden an Dritten verursacht – etwa einen Flurschaden von 500 Euro an einem angrenzenden Feld – greift Ihre Versicherung. Diese Deckung ist ein wichtiger Grundbaustein und schützt Sie vor den Ansprüchen Dritter. Viele Halter wiegen sich durch diese Klausel in falscher Sicherheit. Der Standardschutz deckt jedoch meist nur Schäden ab, die der Reiter * Dritten* zufügt. Die weitaus größere Gefahr lauert an einer anderen Stelle, die oft übersehen wird. Der nächste Abschnitt beleuchtet die kritischste Deckungslücke von allen.

Die Deckungslücke erkennen: Wenn der Fremdreiter Schadensersatz vom Halter fordert

Das größte finanzielle Risiko entsteht, wenn der Fremdreiter selbst zu Schaden kommt und Ansprüche gegen Sie als Halter stellt. Stürzt der Reiter und erleidet eine schwere Verletzung, können die Forderungen schnell eine Summe von über einer Million Euro erreichen. Hierzu zählen Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Auch die Sozialversicherungsträger des Reiters, wie seine Krankenkasse, werden Sie in Regress nehmen. Genau hier versagen viele Standard-Policen, da sie Ansprüche von mitversicherten Personen untereinander ausschließen. Ein stillschweigender Haftungsausschluss wird von Gerichten nur in seltenen Ausnahmefällen anerkannt. Sie benötigen daher eine Police, die explizit auch die Eigenschäden des Fremdreiters und dessen Regressansprüche abdeckt. Wie Sie solche Policen erkennen, zeigen die folgenden Kriterien.

Vertragsdetails, die entscheiden: Diese Klauseln schützen Sie wirklich

Ein umfassender Schutz hängt von spezifischen Klauseln ab, die weit über die einfache Nennung des Fremdreiterrisikos hinausgehen. Ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen ist unerlässlich, um im Schadensfall nicht allein dazustehen. Achten Sie auf eine ausreichend hohe Deckungssumme von mindestens 15 Millionen Euro. Die folgenden Punkte sollten in Ihrem Vertrag klar geregelt sein:

  • Ansprüche des Fremdreiters gegen den Halter müssen explizit eingeschlossen sein.

  • Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern (z. B. Krankenkassen) müssen abgedeckt sein.

  • Die Versicherung sollte auch bei Reitbeteiligungen leisten, ohne diese als Mithalter einzustufen.

  • Schmerzensgeldzahlungen sollten bis zur vollen Deckungssumme versichert sein.

  • Die Police sollte auch greifen, wenn ohne Sattel oder mit gebissloser Zäumung geritten wird.

Diese Details sind entscheidend, um die gefährlichsten Haftungsfallen zu umgehen, wie auch Gerichtsurteile immer wieder bestätigen.

Ihr Handlungsplan: Eine Fünf-Punkte-Checkliste für maximale Sicherheit

Um sicherzustellen, dass Sie und Ihre Fremdreiter optimal versichert sind, sollten Sie systematisch vorgehen. Eine sorgfältige Prüfung und Vorbereitung kann im Ernstfall hunderttausende Euro sparen. Wir empfehlen die folgenden fünf Schritte:

  1. Prüfen Sie Ihre aktuelle Police: Kontrollieren Sie, ob Eigenschäden des Fremdreiters und Regressansprüche explizit mitversichert sind.

  2. Deckungssumme anpassen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Versicherungssumme mindestens zehn Millionen, besser 15 Millionen Euro beträgt.

  3. Schriftliche Vereinbarung treffen: Ein einfacher Fremdreitervertrag kann helfen, die Erwartungen zu klären, ersetzt aber keine Versicherung.

  4. Reitbeteiligungen klar definieren: Klären Sie mit Ihrem Versicherer, wie Reitbeteiligungen eingestuft und versichert sind.

  5. Beratung einholen: Ziehen Sie Experten hinzu, um Ihren individuellen Bedarf zu analysieren und Deckungslücken zu schließen.

Diese Maßnahmen geben Ihnen die Gewissheit, den schönen Moment des Reitens unbeschwert teilen zu können. Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Ist ein Fremdreiter in meiner Pferdehaftpflicht automatisch versichert?

In den meisten modernen Tarifen ja, aber oft nur für Schäden, die der Reiter Dritten zufügt. Entscheidend ist, ob auch die Verletzung des Reiters selbst und dessen Ansprüche gegen Sie als Halter abgedeckt sind. Prüfen Sie dies unbedingt in Ihren Vertragsbedingungen.

Was passiert, wenn die verletzte Person eine Reitbeteiligung ist?

Bei einer Reitbeteiligung argumentieren Versicherer manchmal, sie sei "Mithalterin" und schließen Leistungen aus. Eine gute Police sollte klarstellen, dass auch Reitbeteiligungen umfassend geschützt sind und Ansprüche gegen den Halter stellen können.

Zahlt die private Unfallversicherung des Reiters nicht?

Die private Unfallversicherung leistet zwar an den Reiter, das entbindet Sie aber nicht von Ihrer Haftung. Die Kranken- und Pflegeversicherung des Reiters wird Sie für die Behandlungskosten in Regress nehmen, was schnell sechsstellige Beträge erreichen kann.

Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?

Der Versicherungsschutz ist oft auf die EU oder geografisch Europa begrenzt. Planen Sie einen längeren Auslandsaufenthalt oder eine Reise außerhalb Europas, sollten Sie den Geltungsbereich Ihrer Police vorab mit dem Versicherer klären.

Sind Schäden an gemieteten Pferdeanhängern oder Ställen mitversichert?

Ja, eine gute Pferdehaftpflichtversicherung sollte auch Mietsachschäden abdecken. Die Höhe der Deckung für solche Schäden kann jedoch variieren und ist oft auf eine bestimmte Summe, beispielsweise 10.000 Euro, begrenzt.

Was ist eine Forderungsausfalldeckung in der Pferdehaftpflicht?

Die Forderungsausfalldeckung greift, wenn Sie oder Ihr Pferd von einem Dritten geschädigt werden und dieser keine eigene Haftpflichtversicherung hat und nicht zahlen kann. In diesem Fall übernimmt Ihre eigene Versicherung den Schaden.

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