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Risikolebensversicherung und Steuer: So optimieren Sie Ihre Abgabenbelastung

27.05.2025

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Die steuerlichen Aspekte einer Risikolebensversicherung sind oft komplex. Erfahren Sie, wie Sie Beiträge optimal geltend machen und die Steuerlast bei der Auszahlung minimieren können. Dieser Artikel beleuchtet alle wichtigen Regelungen und gibt praxisnahe Tipps.

Das Thema kurz und kompakt

Beiträge zur Risikolebensversicherung sind als sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar, jedoch oft durch Höchstbeträge für Kranken- und Pflegeversicherung limitiert.

Die Auszahlung einer Risikolebensversicherung ist einkommensteuerfrei, kann aber Erbschaftsteuer auslösen, abhängig von Freibeträgen und Vertragsgestaltung.

Durch eine Überkreuz-Risikolebensversicherung lässt sich die Erbschaftsteuer auf die Auszahlung oft vollständig vermeiden, besonders vorteilhaft für Unverheiratete.

Überblick: Steuerliche Behandlung der Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung spielt eine wichtige Rolle bei der Absicherung Ihrer Liebsten. Beiträge können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Die Auszahlungssumme ist grundsätzlich einkommensteuerfrei, kann aber der Erbschaftsteuer unterliegen.

Beachten Sie die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen von bis zu 2.800 Euro für Selbstständige. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung kann die Steuerlast erheblich reduzieren. Die Kenntnis der Freibeträge ist dabei ein erster wichtiger Schritt.

Beiträge zur Risikolebensversicherung steuerlich absetzen

Sie können die Beiträge zu Ihrer Risikolebensversicherung als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Anlage Vorsorgeaufwand Ihrer Steuererklärung angeben. Dies ist in Paragraph zehn des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt. [,] Für Arbeitnehmer und Beamte gilt hier ein Höchstbetrag von 1.900 Euro jährlich.

Selbstständige können sogar bis zu 2.800 Euro geltend machen. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppeln sich diese Beträge entsprechend auf 3.800 Euro bzw. 5.600 Euro. Oft sind diese Höchstbeträge jedoch bereits durch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft. Dennoch lohnt sich die Angabe in der Steuererklärung für Versicherungen.

Folgende Punkte sind bei der Absetzbarkeit relevant:

  • Eintragung in Anlage Vorsorgeaufwand (Zeile 50).

  • Nachweis durch jährliche Beitragsbescheinigung des Versicherers.

  • Vorrangige Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.

  • Gilt für Verträge, bei denen die Leistung nur im Todesfall erfolgt. [,]

Die genaue Prüfung Ihrer individuellen Situation ist hier entscheidend für eine mögliche Steuerersparnis.

Steuern bei Auszahlung der Risikolebensversicherung: Einkommensteuer und Erbschaftsteuer

Eine gute Nachricht zuerst: Die Auszahlungssumme aus einer Risikolebensversicherung ist in Deutschland einkommensteuerfrei. Dies gilt unabhängig von der Höhe der Versicherungssumme. Anders sieht es bei der Erbschaftsteuer aus, die auf die Auszahlung der Risikolebensversicherung anfallen kann.

Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt von mehreren Faktoren ab:

  1. Dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Begünstigtem.

  2. Der Höhe der gesamten Erbmasse (inklusive der Versicherungssumme).

  3. Den persönlichen Freibeträgen des Begünstigten.

  4. Der Steuerklasse des Begünstigten.

Für unverheiratete Paare sind die Freibeträge mit 20.000 Euro deutlich geringer als für Ehepartner (500.000 Euro) oder Kinder (400.000 Euro). Dies kann schnell zu einer erheblichen Steuerbelastung führen. Eine durchdachte private Lebensversicherung Steuerplanung ist daher unerlässlich.

Freibeträge und Steuerklassen bei der Erbschaftsteuer verstehen

Die Erbschaftsteuer wird relevant, wenn die Versicherungssumme zuzüglich des sonstigen Erbes die gesetzlichen Freibeträge übersteigt. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro. Kinder können 400.000 Euro steuerfrei erben, Enkelkinder 200.000 Euro (sofern deren Eltern noch leben).

Für unverheiratete Partner, Geschwister oder Freunde gilt lediglich ein Freibetrag von 20.000 Euro. Die Steuerklasse richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Ehepartner und Kinder fallen in Steuerklasse eins mit den niedrigsten Steuersätzen, beginnend bei sieben Prozent. Unverheiratete Partner fallen oft in Steuerklasse drei mit Steuersätzen ab 30 Prozent. Eine Risikolebensversicherung zur Familienabsicherung sollte diese Aspekte berücksichtigen.

Unser Experten-Tipp: Prüfen Sie die aktuellen Freibeträge und Steuerklassen sorgfältig, da diese sich ändern können. Eine professionelle Beratung kann hier Klarheit schaffen.

Experten-Tipps zur Risikolebensversicherung und Steuer

Um die steuerlichen Vorteile Ihrer Risikolebensversicherung optimal zu nutzen und Fallstricke zu vermeiden, beachten Sie folgende Hinweise. Unser Experten-Tipp: Lassen Sie Verträge regelmäßig, etwa alle fünf Jahre, überprüfen. Lebensumstände und Steuergesetze können sich ändern. Eine Anpassung der Versicherungssumme oder der Vertragsgestaltung kann notwendig werden.

Dokumentieren Sie alle Beitragszahlungen sorgfältig für Ihre Versicherungsangaben in der Steuererklärung. Bei einer Überkreuz-Versicherung ist es entscheidend, dass jeder Partner die Beiträge für seinen Vertrag vom eigenen Konto zahlt, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden. Eine frühzeitige Planung, idealerweise schon bei Vertragsabschluss, ist der Schlüssel zur Steueroptimierung. Denken Sie auch über die Sinnhaftigkeit einer Risikolebensversicherung in Ihrer spezifischen Situation nach.

Sonderfall: Verbundene Risikolebensversicherung und Steuern

Die verbundene Risikolebensversicherung ist eine Police, bei der zwei Personen gemeinsam einen Vertrag abschließen. Beide sind gleichzeitig Versicherungsnehmer, versicherte Person und Begünstigte. Verstirbt einer der Partner, erhält der überlebende Partner die vereinbarte Versicherungssumme. Steuerlich wird hier oft nur die Hälfte der Auszahlungssumme der Erbschaftsteuer unterworfen, sofern Freibeträge überschritten sind.

Ein Beispiel: Bei einer Versicherungssumme von 200.000 Euro müssten 100.000 Euro versteuert werden, falls der Freibetrag des erbenden Ehepartners (500.000 Euro) bereits durch andere Vermögenswerte aufgebraucht ist. Diese Variante kann für Ehepaare eine Option sein, ist aber bei Paaren mit Kindern oft weniger ideal als zwei separate Verträge oder eine Überkreuz-Konstruktion. Denn versterben beide Partner gleichzeitig, erhalten die Kinder nur einmal die Versicherungssumme. Die allgemeinen Regelungen zu Versicherung und Steuer sind auch hier zu beachten.

Fazit und Handlungsempfehlung: Risikolebensversicherung steuerlich optimieren

Die steuerliche Behandlung der Risikolebensversicherung bietet sowohl bei den Beiträgen als auch bei der Auszahlung Gestaltungspotenzial. Während Beiträge nur begrenzt absetzbar sind, ist die Auszahlung immerhin einkommensteuerfrei. Die größte Herausforderung stellt oft die Erbschaftsteuer dar, die jedoch durch kluge Vertragsgestaltung, wie die Überkreuz-Versicherung, vermieden werden kann. Dies erfordert eine genaue Analyse Ihrer persönlichen und finanziellen Situation.

Nutzen Sie die Möglichkeit einer individuellen Beratung, um Ihre Absicherung optimal aufzustellen und unnötige Steuerlasten zu vermeiden. Eine sorgfältige Planung sichert nicht nur Ihre Liebsten finanziell ab, sondern schont auch deren Vermögen im Leistungsfall. Die Kenntnis über steuerliche Absetzbarkeit von Versicherungen ist ein wichtiger Baustein Ihrer Finanzplanung.

Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Kann ich Beiträge für die Risikolebensversicherung von der Steuer absetzen?

Ja, Beiträge zur Risikolebensversicherung können als sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings sind die Höchstbeträge (z.B. 1.900 Euro für Arbeitnehmer) oft bereits durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft.

Welche Steuern fallen bei der Auszahlung einer Risikolebensversicherung an?

Die Auszahlungssumme ist einkommensteuerfrei. Es kann jedoch Erbschaftsteuer anfallen, wenn die Versicherungssumme die Freibeträge des Begünstigten übersteigt.

Wie hoch sind die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer für Leistungen aus einer Risikolebensversicherung?

Die Freibeträge sind gestaffelt: Für Ehepartner 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro, für Enkel 200.000 Euro und für unverheiratete Partner oder Geschwister 20.000 Euro.

Was ist der Vorteil einer Überkreuz-Risikolebensversicherung bezüglich der Steuer?

Der Hauptvorteil ist die Vermeidung der Erbschaftsteuer. Da der Versicherungsnehmer die Leistung aus dem eigenen Vertrag erhält (versichert ist das Leben des Partners), gilt die Auszahlung nicht als Erbe.

Muss ich bei einer verbundenen Risikolebensversicherung Erbschaftsteuer zahlen?

Bei einer verbundenen Risikolebensversicherung unterliegt im Todesfall eines Partners oft nur die Hälfte der Versicherungssumme der Erbschaftsteuer, sofern die Freibeträge des überlebenden Partners überschritten werden.

Wo finde ich die Beiträge zur Risikolebensversicherung in der Steuererklärung?

Die Beiträge werden in der Anlage Vorsorgeaufwand unter „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“ eingetragen, typischerweise in Zeile 50.

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