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Steuererklärung: Welche Versicherungen sind absetzbar und wie Sie profitieren

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Das Bundesfinanzministerium stellt Informationen aus dem Lohnsteuerhandbuch bereit, die für die Einkommensteuer relevant sind.

Die Deutsche Rentenversicherung bietet eine Broschüre mit Informationen zum Steuerrecht für Versicherte und Rentner.

Ihre Vorsorge erläutert, wie Riester-Beiträge steuerlich abgesetzt werden können.

Das Finanzamt.NRW informiert über die steuerliche Behandlung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Wikipedia bietet einen umfassenden Artikel über Sonderausgaben im deutschen Steuerrecht.

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Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

27.04.2025

4

Minuten

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Viele wissen nicht, dass zahlreiche Versicherungsbeiträge die Steuerlast mindern können. Erfahren Sie hier, welche Versicherungen Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen können und wie Sie dabei vorgehen, um bares Geld zu sparen. Dieser Artikel zeigt Ihnen die wichtigsten absetzbaren Policen und die dazugehörigen Höchstbeträge.

Das Thema kurz und kompakt

Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung sind in der Regel voll absetzbar und haben Vorrang vor anderen sonstigen Vorsorgeaufwendungen.

Beruflich veranlasste Versicherungen (z.B. Berufshaftpflicht) können unbegrenzt als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Für sonstige Vorsorgeaufwendungen (z.B. private Haftpflicht, Unfall) gelten Höchstbeträge (1.900 Euro für Arbeitnehmer, 2.800 Euro für Selbstständige), die oft schon durch Kranken-/Pflegebeiträge erreicht sind.

Überblick: Diese Versicherungskategorien sind steuerlich relevant

Grundsätzlich lassen sich absetzbare Versicherungen in drei Hauptkategorien einteilen: Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten und Altersvorsorgeaufwendungen. Jede Kategorie hat eigene Regeln und Höchstbeträge, die es zu beachten gilt. Die korrekte Zuordnung ist entscheidend für die maximale Steuerersparnis.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

Bevor wir tiefer in die Details eintauchen, hier die Kernaussagen zur Absetzbarkeit von Versicherungen:

  • Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung sind oft in voller Höhe absetzbar.

  • Haftpflichtversicherungen (Privat-, Kfz-, Tierhalter-) zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen.

  • Berufsbedingte Versicherungen wie Berufshaftpflicht oder Arbeitsrechtsschutz können als Werbungskosten geltend gemacht werden.

  • Für sonstige Vorsorgeaufwendungen gelten Höchstbeträge: eintausendneunhundert Euro für Arbeitnehmer und zweitausendachthundert Euro für Selbstständige.

  • Altersvorsorgeaufwendungen (z.B. Rürup-Rente) sind bis zu einem jährlichen Höchstbetrag absetzbar, der für 2024 bei siebenundzwanzigtausendfünfhundertfünfundsechzig Euro liegt.

Diese Unterscheidung hilft Ihnen, das Potenzial Ihrer Versicherungsausgaben besser einzuschätzen. Im Folgenden betrachten wir die einzelnen Bereiche genauer.

Vorsorgeaufwendungen: Gesundheit und Absicherung steuerlich geltend machen

Vorsorgeaufwendungen umfassen alle Versicherungen, die Ihrer persönlichen Absicherung und Gesundheitsvorsorge dienen. Hierzu zählen insbesondere die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Basisabsicherung Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sowie die gesetzliche Pflegeversicherung können Sie in der Regel vollständig absetzen. Dies gilt auch für Beiträge für mitversicherte Kinder und Ehepartner. Diese werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.

Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen, die innerhalb der Höchstbeträge von eintausendneunhundert Euro (Arbeitnehmer) bzw. zweitausendachthundert Euro (Selbstständige) absetzbar sind, gehören:

  • Private Haftpflichtversicherung

  • Kfz-Haftpflichtversicherung

  • Tierhalterhaftpflichtversicherung

  • Unfallversicherung

  • Risikolebensversicherung

  • Berufsunfähigkeitsversicherung (als eigenständiger Vertrag)

  • Arbeitslosenversicherung

  • Krankenzusatzversicherungen (z.B. Zahnzusatzversicherung) und Pflegezusatzversicherungen, sofern die Höchstbeträge nicht bereits durch die Basis-Kranken- und Pflegebeiträge ausgeschöpft sind.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung oft schon den gesamten Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen ausschöpfen. Dennoch sollten Sie alle relevanten Versicherungen angeben. Erfahren Sie mehr darüber, wo Versicherungen eingetragen werden. Die nächste Kategorie betrifft beruflich veranlasste Versicherungen.

Werbungskosten: Berufliche Versicherungen unbegrenzt absetzen

Versicherungen, die einen klaren beruflichen Bezug haben, können als Werbungskosten (bei Arbeitnehmern) oder Betriebsausgaben (bei Selbstständigen) geltend gemacht werden. Der große Vorteil: Für Werbungskosten gibt es keine Höchstgrenze wie bei den Vorsorgeaufwendungen. Jeder Euro, der den Arbeitnehmerpauschbetrag von eintausendzweihundertdreißig Euro (Stand 2024) übersteigt, wirkt sich steuermindernd aus.

Typische beruflich absetzbare Versicherungen sind:

  1. Berufshaftpflichtversicherung: Für viele Berufsgruppen wie Ärzte oder Architekten unerlässlich.

  2. Arbeitsrechtsschutzversicherung: Kosten für den beruflichen Anteil sind absetzbar.

  3. Berufliche Unfallversicherung: Beiträge für rein berufliche Unfallversicherungen sind voll absetzbar; bei gemischten Policen oft fünfzig Prozent.

  4. Kontoführungsgebühren für ein reines Gehaltskonto können ebenfalls anteilig angesetzt werden.

Auch eine Unfallversicherung kann steuerlich absetzbar sein, wenn sie berufliche Risiken deckt. Bei gemischten Versicherungen, die sowohl private als auch berufliche Risiken abdecken (z.B. eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz), muss der berufliche Anteil von der Versicherung bescheinigt und separat ausgewiesen werden. Als Nächstes beleuchten wir die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeprodukten.

Altersvorsorgeaufwendungen: Für später vorsorgen und heute Steuern sparen

Beiträge zu bestimmten Altersvorsorgeverträgen können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden und fallen unter die Kategorie Altersvorsorgeaufwendungen. Hierzu zählen insbesondere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu sogenannten Basisrentenverträgen (Rürup-Rente). Für das Jahr 2024 können hundert Prozent dieser Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von siebenundzwanzigtausendfünfhundertfünfundsechzig Euro für Ledige (vierundfünfzigtausendeinhundertdreißig Euro für Verheiratete) als Sonderausgaben abgesetzt werden. Bei Arbeitnehmern wird der steuerfreie Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung von diesem Höchstbetrag abgezogen.

Ein Spezialfall ist die Riester-Rente. Die Beiträge hierzu werden in der Anlage AV eingetragen. Das Finanzamt prüft automatisch (Günstigerprüfung), ob der Sonderausgabenabzug oder die staatlichen Zulagen vorteilhafter sind. Der maximale Sonderausgabenabzug für Riester-Verträge beträgt zweitausendeinhundert Euro. Auch eine fondsgebundene Rentenversicherung kann unter Umständen steuerliche Vorteile bieten. Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (bAV), die über eine Entgeltumwandlung finanziert werden, sind bereits durch den Arbeitgeber steuerfrei gestellt und müssen nicht gesondert in der Steuererklärung angegeben werden. Nun zu den Versicherungen, die in der Regel nicht absetzbar sind.

Experten-Tiefe: Paragrafen, Urteile und Gestaltungstipps für maximale Ersparnis

Für eine steueroptimale Nutzung Ihrer Versicherungsausgaben sind Detailkenntnisse hilfreich. Die maßgeblichen Vorschriften finden sich im Einkommensteuergesetz (EStG), insbesondere § 10 EStG für Sonderausgaben. Das Bürgerentlastungsgesetz hat die Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen grundlegend verbessert. Unser Experten-Tipp: Bewahren Sie alle Versicherungsnachweise und Beitragsrechnungen sorgfältig auf, auch wenn das Finanzamt diese nicht immer sofort anfordert. Eine Nachweispflicht besteht bei Aufforderung.

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist die steuerliche Behandlung komplex. Beiträge zu einer selbstständigen BU (SBU) sind als sonstige Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Höchstbeträge absetzbar. Oftmals sind diese Höchstbeträge aber bereits durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft. Eine private BU-Rente wird im Leistungsfall nur mit dem Ertragsanteil versteuert. Eine steuerlich attraktivere Option kann die Kombination einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) mit einer Basis-Rente (Rürup-Rente) sein. Hier können die Gesamtbeiträge (Rürup + BUZ) als Altersvorsorgeaufwendungen bis zu den höheren Höchstsätzen geltend gemacht werden, sofern der BUZ-Anteil nicht mehr als neunundvierzig Prozent des Gesamtbeitrags ausmacht. Mehr Informationen zur Direktversicherung finden Sie ebenfalls bei uns. Denken Sie auch an die Auslandskrankenversicherung, die oft absetzbar ist.

Beachten Sie auch aktuelle Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH), die beispielsweise die Aufteilung von gemischten Versicherungsverträgen betreffen können. Eine professionelle Beratung kann hier sinnvoll sein, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen. nextsure bietet Ihnen eine umfassende Analyse Ihrer Versicherungssituation.

Praxisbeispiele und Rechenwege: So wirken sich absetzbare Versicherungen aus

Um die Theorie greifbarer zu machen, betrachten wir einige Beispiele. Angenommen, ein Arbeitnehmer hat jährliche Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung von viertausend Euro. Damit ist der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen von eintausendneunhundert Euro bereits deutlich überschritten. Weitere Policen wie eine private Haftpflichtversicherung (einhundert Euro) oder eine Unfallversicherung (zweihundert Euro) wirken sich dann nicht mehr steuermindernd aus, sollten aber dennoch angegeben werden.

Ein Selbstständiger zahlt jährlich sechstausend Euro für seine Basis-Kranken- und Pflegeversicherung. Sein Höchstbetrag liegt bei zweitausendachthundert Euro. Auch hier sind weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Regel nicht mehr abzugsfähig. Hat er jedoch eine Berufshaftpflichtversicherung für dreihundert Euro, kann er diese voll als Betriebsausgabe absetzen. Zahlt er zusätzlich fünftausend Euro in eine Rürup-Rente ein, sind diese als Altersvorsorgeaufwendungen abzugsfähig. Die korrekte Zuordnung und das Ausschöpfen der jeweiligen Höchstbeträge sind entscheidend. Eine Privathaftpflicht in der Steuer richtig anzugeben, ist ein erster Schritt. Die genaue Berechnung Ihrer Steuerersparnis hängt von Ihrem individuellen Grenzsteuersatz ab. Mit unserem digitalen Portal helfen wir Ihnen, den Überblick zu behalten.

Ihr Weg zur optimalen Steuererklärung mit nextsure

Die steuerliche Absetzbarkeit von Versicherungen bietet ein signifikantes Sparpotenzial von oft mehreren hundert Euro jährlich. Eine sorgfältige Prüfung Ihrer Policen und die korrekte Angabe in der Steuererklärung sind dafür unerlässlich. Nutzen Sie die Unterscheidung in Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten und Altersvorsorgeaufwendungen zu Ihrem Vorteil. Denken Sie daran, dass Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung meist voll absetzbar sind und berufliche Versicherungen oft unbegrenzt als Werbungskosten anerkannt werden.

Wir bei nextsure verstehen, dass das Versicherungs- und Steuerrecht komplex sein kann. Als Ihr digitales Versicherungsportal bieten wir Ihnen nicht nur maßgeschneiderte Versicherungslösungen, sondern unterstützen Sie auch mit fundiertem Wissen. Eine Übersicht, welche Versicherungen und Steuern zusammenhängen, ist oft der erste Schritt. Unser Ziel ist es, Ihnen Klarheit und Sicherheit in Ihren Finanz- und Versicherungsfragen zu geben.

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FAQ

Kann ich meine Hausratversicherung von der Steuer absetzen?

In der Regel ist die Hausratversicherung nicht steuerlich absetzbar, da sie zu den Sachversicherungen zählt. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie ein steuerlich anerkanntes häusliches Arbeitszimmer haben; dann kann der anteilige Beitrag für die Fläche des Arbeitszimmers als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Sind Beiträge zur Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar?

Ja, Beiträge zu einer Risikolebensversicherung können als sonstige Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der geltenden Höchstbeträge (1.900 Euro für Arbeitnehmer, 2.800 Euro für Selbstständige) steuerlich geltend gemacht werden.

Wie werden Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich behandelt?

Beiträge zu einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) sind als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzbar, sofern die Höchstbeträge noch nicht durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft sind. Eine Kombination mit einer Rürup-Rente (Basisrente mit BUZ) kann steuerlich vorteilhafter sein, da hier höhere Abzugsbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen gelten.

Welche Nachweise benötigt das Finanzamt für abgesetzte Versicherungen?

Normalerweise müssen Sie die Belege nicht direkt mit der Steuererklärung einreichen (Belegvorhaltepflicht). Das Finanzamt kann jedoch Nachweise wie Beitragsbescheinigungen der Versicherungen oder Zahlungsbelege (z.B. Kontoauszüge) anfordern. Es empfiehlt sich, diese Unterlagen mindestens für die Dauer der Einspruchsfrist aufzubewahren.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgeaufwendungen und Werbungskosten bei Versicherungen?

Vorsorgeaufwendungen dienen der privaten Absicherung (z.B. Kranken-, Pflege-, Haftpflichtversicherung) und sind nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen absetzbar. Werbungskosten sind beruflich veranlasste Ausgaben (z.B. Berufshaftpflicht-, Arbeitsrechtsschutzversicherung) und können in der Regel in voller Höhe ohne Begrenzung abgesetzt werden, sofern sie den Arbeitnehmerpauschbetrag übersteigen.

Können Beiträge für eine Zahnzusatzversicherung abgesetzt werden?

Ja, Beiträge zu einer Zahnzusatzversicherung können als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies gilt jedoch nur, wenn der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen (1.900 Euro für Arbeitnehmer bzw. 2.800 Euro für Selbstständige) nicht bereits durch die Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.

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