Vorsorge & Vermögen

Risikolebensversicherung

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Risikolebensversicherung Auszahlung bei Todesfall: Ihr umfassender Leitfaden für den Ernstfall

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Wikipedia bietet eine umfassende Übersicht über die Risikolebensversicherung in Deutschland.

Das Bundesfinanzministerium informiert über die Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

22.04.2025

4

Minuten

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Der Verlust eines geliebten Menschen ist emotional belastend genug. Finanzielle Sorgen sollten dann nicht noch hinzukommen. Eine Risikolebensversicherung bietet hier wichtigen Schutz, doch die Auszahlung im Todesfall wirft oft Fragen auf.

Das Thema kurz und kompakt

Die Risikolebensversicherung zahlt die vereinbarte Summe im Todesfall der versicherten Person während der Vertragslaufzeit an die Bezugsberechtigten aus; eine Auszahlung bei Vertragsablauf zu Lebzeiten erfolgt nicht.

Für eine schnelle Auszahlung sind die unverzügliche Meldung des Todesfalls und die vollständige Einreichung der benötigten Dokumente (v.a. Versicherungsschein, Sterbeurkunde) entscheidend.

Die Leistung ist einkommensteuerfrei, kann aber Erbschaftsteuer auslösen, was durch geschickte Vertragsgestaltung (z.B. Über-Kreuz-Versicherung) oft vermieden werden kann.

Auszahlung im Blick: Die Grundlagen verstehen

Die Risikolebensversicherung zahlt die vereinbarte Summe, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit verstirbt. Dies ist der primäre Zweck dieser Versicherung: die finanzielle Absicherung Hinterbliebener. Im Gegensatz zu einer Kapitallebensversicherung erfolgt keine Auszahlung, wenn der Vertrag endet und die versicherte Person noch lebt. Die eingezahlten Beiträge dienen ausschließlich dem Risikoschutz für den Todesfall. Eine Auszahlung zu Lebzeiten ist nur in Ausnahmefällen, wie bei einer diagnostizierten, unheilbaren Krankheit mit geringer Lebenserwartung, bei manchen Tarifen möglich. Die Höhe der Auszahlung entspricht der im Vertrag festgelegten Versicherungssumme, die bei Abschluss individuell gewählt wird. Diese Summe sollte den finanziellen Bedarf der Hinterbliebenen, beispielsweise zur Tilgung von Krediten oder zur Deckung laufender Kosten, für mindestens drei bis fünf Jahre abdecken. Die Auszahlung erfolgt in der Regel als Einmalbetrag an die bezugsberechtigte Person. Damit ist die Risikolebensversicherung ein wichtiger Pfeiler der finanziellen Vorsorge. Die genauen Bedingungen und der Ablauf der Auszahlung sind entscheidend für die Wirksamkeit dieses Schutzes.

Quick Facts: Das Wichtigste zur Auszahlung auf einen Punkt gebracht

Für einen schnellen Überblick haben wir die Kernpunkte zur Auszahlung der Risikolebensversicherung im Todesfall zusammengefasst. Diese helfen Ihnen, die grundlegenden Mechanismen sofort zu erfassen. Die Versicherungssumme wird bei Tod während der Laufzeit fällig. Es gibt keine Auszahlung bei Vertragsablauf zu Lebzeiten des Versicherten. Die Auszahlung erfolgt an die im Vertrag genannte bezugsberechtigte Person oder die Erben. Benötigte Dokumente umfassen in der Regel den Versicherungsschein und die Sterbeurkunde. Die Meldung des Todesfalls sollte unverzüglich erfolgen, oft binnen 24 bis 72 Stunden. Die Auszahlung ist einkommensteuerfrei, es kann aber Erbschaftsteuer anfallen. Eine sinnvolle Risikolebensversicherung berücksichtigt diese Aspekte bereits bei Vertragsabschluss. Diese Fakten bilden die Basis für ein tiefergehendes Verständnis des Prozesses.

  • Auszahlung nur bei Tod während der Vertragslaufzeit.

  • Keine Leistung bei Erleben des Vertragsendes.

  • Auszahlung an Bezugsberechtigte oder Erben.

  • Wichtige Dokumente: Versicherungsschein, Sterbeurkunde.

  • Unverzügliche Meldung des Todesfalls ist entscheidend.

  • Einkommensteuerfrei, aber Erbschaftsteuer beachten.

  • Vorgezogene Leistung bei schwerer Krankheit selten möglich.

Praxis-Teil: Ablauf und Fallbeispiele der Auszahlung

Verstirbt die versicherte Person, müssen die Hinterbliebenen den Versicherer umgehend informieren. Viele Versicherer geben hierfür eine Frist von 24 bis 72 Stunden nach Kenntnisnahme des Todesfalls an. Ein Anruf genügt oft für die Erstmeldung. Anschließend fordert der Versicherer bestimmte Dokumente an. Dazu gehören üblicherweise der Original-Versicherungsschein, eine amtliche Sterbeurkunde und gegebenenfalls ein ärztliches Zeugnis über die Todesursache. Liegen alle Unterlagen vollständig vor, prüft der Versicherer den Leistungsanspruch. Bei einem natürlichen Tod oder Unfalltod dauert die Bearbeitung oft nur etwa vierzehn Tage. Bei unklarer Todesursache oder Suizid innerhalb der ersten drei Vertragsjahre kann es zu Verzögerungen durch weitere Ermittlungen kommen. Ein Beispiel: Familie Müller hat eine Risikolebensversicherung über 200.000 Euro abgeschlossen. Nach dem plötzlichen Tod von Herrn Müller meldet Frau Müller dies innerhalb von 48 Stunden der Versicherung. Sie reicht nach drei Tagen alle angeforderten Unterlagen ein. Nach weiteren zehn Tagen erhält sie die Versicherungssumme. Die Dauer der Auszahlung kann also kurz sein. Die genaue Kenntnis des Ablaufs hilft, Verzögerungen zu vermeiden.

Wer erhält die Leistung? Die Bedeutung der Bezugsberechtigung

Die Auszahlung der Risikolebensversicherung erfolgt an die Person, die im Vertrag als bezugsberechtigt eingetragen ist. Dies kann der Ehepartner, die Kinder, ein Geschäftspartner oder eine andere Person sein. Es können auch mehrere Bezugsberechtigte mit unterschiedlichen Anteilen festgelegt werden. Die korrekte und aktuelle Benennung des Bezugsberechtigten ist entscheidend. Wurde keine bezugsberechtigte Person explizit im Vertrag genannt oder ist die genannte Person vorverstorben, fällt die Versicherungssumme in den Nachlass. Dann entscheidet die gesetzliche Erbfolge oder ein Testament, wer die Leistung erhält, was zu unerwünschten Verzögerungen oder Ergebnissen führen kann. Ein Beispiel: Herr Schmidt hat seine Schwester als Bezugsberechtigte eingesetzt. Nach seiner Scheidung vergisst er, dies zu ändern. Im Todesfall erhält die Schwester die Summe, nicht seine Kinder aus erster Ehe. Es ist daher ratsam, die Bezugsberechtigung regelmäßig zu prüfen und bei Bedarf anzupassen. Die sorgfältige Regelung der Bezugsberechtigung stellt sicher, dass das Geld die gewünschten Personen erreicht.

Folgende Punkte sind bei der Bezugsberechtigung zu beachten:

  1. Klare Benennung: Nennen Sie die bezugsberechtigte Person eindeutig mit vollem Namen und Geburtsdatum.

  2. Regelmäßige Prüfung: Überprüfen Sie die Bezugsberechtigung alle paar Jahre und bei Lebensänderungen (Heirat, Scheidung, Geburt).

  3. Widerrufliches vs. unwiderrufliches Bezugsrecht: Ein widerrufliches Bezugsrecht kann jederzeit vom Versicherungsnehmer geändert werden, ein unwiderrufliches nur mit Zustimmung des Bezugsberechtigten.

  4. Mehrere Bezugsberechtigte: Legen Sie bei mehreren Personen die Anteile fest (z.B. Ehepartner 50 Prozent, Kind eins 25 Prozent, Kind zwei 25 Prozent).

  5. Ersatz-Bezugsberechtigte: Benennen Sie für den Fall, dass der primäre Bezugsberechtigte vorverstirbt, einen Ersatz.

Experten-Tiefe: Rechtliche Rahmenbedingungen und Fallstricke

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bildet die rechtliche Grundlage für Risikolebensversicherungen. Relevant für die Auszahlung im Todesfall sind verschiedene Paragraphen. Beispielsweise regelt § 150 VVG die Lebensversicherung allgemein. § 161 VVG behandelt die Selbsttötung: Stirbt die versicherte Person durch Suizid, leisten viele Versicherer erst nach einer Wartezeit von meist drei Jahren seit Vertragsbeginn, es sei denn, die Tat geschah in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit. Unser Experten-Tipp: Achten Sie auf die genauen Formulierungen zur Suizidklausel in Ihren Vertragsbedingungen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die vorvertragliche Anzeigepflicht: Werden Gesundheitsfragen beim Abschluss falsch oder unvollständig beantwortet, kann der Versicherer die Leistung verweigern oder kürzen. Aktuelle Urteile, wie das des BGH (Az.: IV ZR 22/09), können die Auslegung von Bezugsberechtigungen beeinflussen, insbesondere wenn Kredite abgesichert wurden und eine Sicherungsabtretung vorliegt. Hier hat die Forderung des Gläubigers oft Vorrang. Es ist wichtig, die Gründe für eine Leistungsverweigerung zu kennen. Eine genaue Kenntnis der rechtlichen Details ist für eine sichere Vorsorge unerlässlich.

Sonderfälle und was Sie beachten sollten

Neben dem Standardablauf gibt es einige Sondersituationen bei der Auszahlung einer Risikolebensversicherung. Ein solcher Fall ist die bereits erwähnte vorgezogene Todesfallleistung bei schwerer Krankheit, die nicht alle Verträge und meist nur unter strengen Voraussetzungen, wie einer ärztlich attestierten Lebenserwartung von weniger als zwölf Monaten, vorsehen. Ein anderer Sonderfall ist der Tod im Ausland. Hier können zusätzliche Dokumente oder Beglaubigungen notwendig werden, was die Auszahlung verzögern kann. Bei einem gewaltsamen Tod oder ungeklärter Todesursache schalten sich oft Ermittlungsbehörden ein. Die Versicherung wartet dann in der Regel den Abschluss dieser Ermittlungen ab, bevor sie leistet. Unser Experten-Tipp: Halten Sie alle wichtigen Versicherungsunterlagen an einem bekannten Ort bereit und informieren Sie eine Vertrauensperson darüber. Dies erleichtert den Hinterbliebenen im Ernstfall die Abwicklung erheblich. Auch die Absicherung von Kindern im Todesfall erfordert spezielle Überlegungen bei der Vertragsgestaltung. Diese Sonderfälle zeigen, wie wichtig eine individuelle Beratung ist.

Checkliste: Unterlagen und Schritte zur Auszahlung

Um die Auszahlung der Risikolebensversicherung im Todesfall reibungslos zu gestalten, ist eine gute Vorbereitung und das richtige Vorgehen entscheidend. Die folgende Checkliste fasst die wichtigsten Punkte zusammen. Sie dient als Orientierung für Versicherungsnehmer und potenzielle Bezugsberechtigte. Eine sorgfältige Beachtung dieser Schritte kann die Bearbeitungszeit erheblich verkürzen. Für die Absicherung von Bestattungskosten gibt es auch die Sterbegeldversicherung.

  • Unverzügliche Meldung: Informieren Sie den Versicherer sofort (oft binnen 24-72 Stunden) nach Kenntnis des Todesfalls telefonisch oder schriftlich.

  • Versicherungsnummer bereithalten: Nennen Sie bei der Meldung die Versicherungsnummer.

  • Sterbeurkunde besorgen: Beantragen Sie umgehend eine amtliche Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.

  • Versicherungsschein im Original: Halten Sie den Original-Versicherungsschein bereit.

  • Ärztliches Zeugnis/Todesbescheinigung: Klären Sie mit dem Versicherer, ob ein detailliertes ärztliches Zeugnis über die Todesursache benötigt wird.

  • Ggf. Erbschein: Wenn keine Bezugsberechtigung vorliegt oder diese unklar ist, kann ein Erbschein erforderlich sein.

  • Konto für die Auszahlung: Teilen Sie dem Versicherer die Bankverbindung des Bezugsberechtigten mit.

  • Alle Unterlagen gesammelt einreichen: Senden Sie alle angeforderten Dokumente möglichst vollständig und per Einschreiben an den Versicherer.

Diese strukturierte Vorgehensweise erleichtert den Prozess für alle Beteiligten. Der nächste Schritt ist oft die Klärung individueller Fragen mit dem Versicherer.

Ihr nächster Schritt zur optimalen Absicherung

Die Risikolebensversicherung bietet einen unverzichtbaren Schutz für Ihre Hinterbliebenen. Die Kenntnis über den Prozess der Auszahlung im Todesfall gibt Ihnen Sicherheit, dass Ihre Vorsorge im Ernstfall greift. Von der korrekten Angabe der Bezugsberechtigten über die steuerlichen Aspekte bis hin zur Beachtung rechtlicher Rahmenbedingungen – viele Details sind entscheidend. Eine sorgfältige Planung und regelmäßige Überprüfung Ihres Vertrages sind daher unerlässlich. Wir bei nextsure verstehen, dass jede Lebenssituation einzigartig ist und eine individuelle Betrachtung erfordert. Mit unserer Expertise im Bereich verschiedener Lebensversicherungen und dem Unterschied zwischen Renten- und Lebensversicherung stehen wir Ihnen zur Seite. Nutzen Sie unsere digitale Plattform für maßgeschneiderte Versicherungslösungen. Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Versicherungsnehmer, versicherter Person und Bezugsberechtigtem?

Der Versicherungsnehmer schließt den Vertrag ab und zahlt die Beiträge. Die versicherte Person ist die Person, bei deren Tod die Leistung fällig wird. Der Bezugsberechtigte erhält die Versicherungssumme im Todesfall.

Kann ich den Bezugsberechtigten meiner Risikolebensversicherung ändern?

Ja, ein widerrufliches Bezugsrecht kann vom Versicherungsnehmer jederzeit geändert werden. Bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht ist die Zustimmung des bisherigen Bezugsberechtigten erforderlich.

Zahlt die Risikolebensversicherung auch bei Suizid?

Viele Versicherer leisten bei Suizid erst nach einer Wartezeit (meist drei Jahre nach Vertragsabschluss). Die genauen Regelungen finden sich in den Versicherungsbedingungen (Suizidklausel).

Was geschieht mit der Risikolebensversicherung, wenn ich den Vertrag kündige?

Eine Risikolebensversicherung hat in der Regel keinen Rückkaufswert. Bei Kündigung endet der Versicherungsschutz, und es erfolgt keine Auszahlung der eingezahlten Beiträge.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme meiner Risikolebensversicherung sein?

Die Summe sollte den finanziellen Bedarf Ihrer Hinterbliebenen für mindestens drei bis fünf Jahre decken. Berücksichtigen Sie Kredite, laufende Kosten und den Wegfall Ihres Einkommens.

Ist eine Risikolebensversicherung auch für junge Menschen sinnvoll?

Ja, besonders wenn junge Menschen bereits finanzielle Verantwortung tragen, z.B. für eine Familie, einen Partner oder einen Immobilienkredit. Die Beiträge sind in jungen Jahren oft günstiger.

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