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Private Lebensversicherung Steuer: Auszahlungen und Beiträge optimal gestalten

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Das Bundesfinanzministerium bietet ein Dokument zu steuerlichen Förderungen der privaten Altersvorsorge.

Im Anhang 22a/I der Einkommensteuer-Hinweise 2022 des Bundesfinanzministeriums finden Sie detaillierte Informationen zu Altersvorsorgeeinkünften.

Die Deutsche Rentenversicherung stellt eine Broschüre mit Informationen zum Steuerrecht für Versicherte und Rentner bereit.

Das Finanzamt NRW informiert über Einkünfte aus Kapitalvermögen, insbesondere Erträge aus Kapitallebensversicherungen.

Weitere Informationen zu Leistungen aus der privaten Altersvorsorge finden Sie ebenfalls beim Finanzamt NRW.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen bietet Verbraucherinformationen zur Kapitallebensversicherung.

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

30.04.2025

4

Minuten

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Die Besteuerung privater Lebensversicherungen birgt viele Fragen. Ob Ihre Auszahlung steuerfrei ist oder Abgeltungssteuer anfällt, hängt von Details ab. Dieser Artikel erklärt die Regeln und gibt Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen.

Das Thema kurz und kompakt

Verträge vor 2005 sind bei Kapitalauszahlung oft steuerfrei, wenn bestimmte Bedingungen (z.B. zwölf Jahre Laufzeit, fünf Jahre Beitragszahlung) erfüllt sind.

Bei Verträgen ab 2005 fällt auf Erträge Abgeltungssteuer an, es sei denn, die 12/60- bzw. 12/62-Regel für das Halbeinkünfteverfahren greift.

Rentenzahlungen werden immer mit dem individuellen Ertragsanteil besteuert, dessen Höhe vom Alter bei Rentenbeginn abhängt.

Steuerliche Grundlagen der privaten Lebensversicherung verstehen

Die Besteuerung Ihrer privaten Lebensversicherung hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend ist vor allem das Abschlussdatum des Vertrages. Für Verträge, die vor dem ersten Januar zweitausendfünf abgeschlossen wurden, gelten oft günstigere Regelungen. Bei neueren Verträgen ist die Auszahlung der Erträge in der Regel steuerpflichtig. Die Art der Auszahlung – einmalig oder als Rente – spielt ebenfalls eine große Rolle. Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen Kapitallebensversicherungen und Risikolebensversicherungen zu kennen. Diese Unterscheidung beeinflusst die steuerliche Behandlung maßgeblich. Die Komplexität erfordert eine genaue Prüfung Ihrer individuellen Situation.

Altverträge (Abschluss vor 2005): Oftmals steuerfreie Auszahlungen sichern

Haben Sie Ihre private Lebensversicherung vor dem ersten Januar zweitausendfünf abgeschlossen? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von einer steuerfreien Auszahlung profitieren. Eine wichtige Bedingung ist eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Jahren. Zudem mussten mindestens fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt worden sein. Die Auszahlung muss als Einmalbetrag erfolgen, um die Steuerfreiheit zu gewährleisten. Viele Altverträge erfüllen diese Kriterien und ermöglichen so einen steuerfreien Kapitalertrag. Wurde der erste Beitrag bis spätestens einunddreißigsten März zweitausendfünf geleistet, ist dies ein weiteres positives Signal. Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen genau, um diese Vorteile nicht zu verlieren. Ein Blick in alte Versicherungsverträge kann sich lohnen. Diese Regelungen bieten einen erheblichen finanziellen Vorteil für langjährige Sparer.

Neuverträge (Abschluss ab 2005): Die Abgeltungssteuer und das Halbeinkünfteverfahren nutzen

Für private Lebensversicherungen, die ab dem ersten Januar zweitausendfünf abgeschlossen wurden, hat sich die steuerliche Landschaft geändert. Die Erträge aus diesen Verträgen unterliegen grundsätzlich der Abgeltungssteuer von fünfundzwanzig Prozent. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahmeregelung, das sogenannte Halbeinkünfteverfahren. Um davon zu profitieren, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Vertrag muss mindestens zwölf Jahre gelaufen sein.

  • Die Auszahlung darf erst nach Vollendung des sechzigsten Lebensjahres erfolgen.

  • Bei Verträgen, die ab zweitausendzwölf abgeschlossen wurden, gilt sogar eine Altersgrenze von zweiundsechzig Jahren.

  • Die Auszahlung erfolgt als Einmalbetrag.

Sind diese Voraussetzungen gegeben, muss nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Dies kann oft günstiger sein als die pauschale Abgeltungssteuer. Die korrekte Angabe in der Steuererklärung ist hier entscheidend. Eine genaue Berechnung lohnt sich in jedem Fall. Diese Regelung kann die Steuerlast erheblich senken.

Rentenzahlungen aus der privaten Lebensversicherung: Die Ertragsanteilbesteuerung im Detail

Entscheiden Sie sich für eine monatliche Rentenzahlung aus Ihrer privaten Lebensversicherung, kommt die Ertragsanteilbesteuerung zur Anwendung. Dies gilt unabhängig vom Abschlussdatum des Vertrages. Dabei wird nicht die gesamte Rente versteuert, sondern nur ein bestimmter Ertragsanteil. Die Höhe dieses Anteils hängt von Ihrem Alter bei Rentenbeginn ab. Je älter Sie bei Renteneintritt sind, desto geringer ist der steuerpflichtige Ertragsanteil. Beispielsweise beträgt der Ertragsanteil bei Rentenbeginn mit fünfundsechzig Jahren achtzehn Prozent. Beginnt die Rente mit siebenundsechzig Jahren, sind es nur noch siebzehn Prozent. Dieser Ertragsanteil wird dann mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Die genaue Berechnung übernimmt Ihr Versicherer für Sie. Diese Information ist wichtig für Ihre Planung der Altersvorsorge. Die Ertragsanteilbesteuerung ist oft vorteilhafter als die volle Versteuerung.

Experten-Tipps zur Steueroptimierung Ihrer privaten Lebensversicherung

Um die Steuerlast im Zusammenhang mit Ihrer privaten Lebensversicherung zu optimieren, gibt es einige Strategien. Bei Neuverträgen (ab zweitausendfünf) sollten Sie die Bedingungen für das Halbeinkünfteverfahren prüfen. Eine lange Laufzeit und eine späte Auszahlung können die Steuerlast halbieren. Unser Experten-Tipp: Bei Risikolebensversicherungen kann ein „Über-Kreuz-Abschluss“ durch Partner sinnvoll sein, um die Erbschaftssteuer zu umgehen. Dabei schließt jeder Partner eine Versicherung auf das Leben des anderen ab. Im Leistungsfall fließt die Summe dann erbschaftssteuerfrei an den Begünstigten. Auch die Übertragung eines Vertrages auf eine Person mit geringerem Einkommen kann in bestimmten Fällen Steuervorteile bringen. Dies gilt insbesondere, wenn die Voraussetzungen für das Halbeinkünfteverfahren nicht erfüllt sind. Eine Kündigung der privaten Rentenversicherung sollte steuerlich gut überlegt sein. Holen Sie sich im Zweifel fachkundigen Rat.

Sonderfall Erbschaftssteuer: Was bei Lebensversicherungen im Todesfall zu beachten ist

Im Todesfall kann die Auszahlung einer Lebensversicherung Erbschaftssteuer auslösen. Dies hängt von der Höhe der Versicherungssumme und dem Verwandtschaftsgrad des Begünstigten ab. Es gelten unterschiedliche Freibeträge. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von fünfhunderttausend Euro. Kinder können bis zu vierhunderttausend Euro steuerfrei erben. Für nicht verwandte Personen sind die Freibeträge deutlich geringer, oft nur zwanzigtausend Euro. Die Gestaltung des Bezugsrechts im Versicherungsvertrag ist hier entscheidend. Ist ein konkreter Bezugsberechtigter genannt, fällt die Versicherungssumme nicht in den Nachlass, unterliegt aber der Erbschaftssteuer. Eine sorgfältige Planung kann helfen, die Steuerlast für die Hinterbliebenen zu minimieren. Dies ist ein wichtiger Aspekt der Versicherungs- und Steuerplanung.

Ihr Weg zur optimalen Steuergestaltung Ihrer Lebensversicherung

Die steuerliche Behandlung Ihrer privaten Lebensversicherung ist ein komplexes Thema mit vielen Facetten. Ob Altvertrag oder Neuvertrag, Kapitalauszahlung oder Rente – die Details entscheiden über die Höhe der Abgaben. Eine genaue Kenntnis der Regelungen und eine sorgfältige Planung sind unerlässlich. Nutzen Sie die Möglichkeiten zur Steueroptimierung, wie das Halbeinkünfteverfahren oder die Ertragsanteilbesteuerung. Denken Sie auch an die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen und die potenziellen Auswirkungen der Erbschaftssteuer. Eine individuelle Beratung kann Ihnen helfen, die für Ihre Situation beste Lösung zu finden. Wir bei nextsure unterstützen Sie gerne dabei, Klarheit in Ihre Versicherungs- und Steuersituation zu bringen. Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Abgeltungssteuer und Ertragsanteilbesteuerung bei Lebensversicherungen?

Die Abgeltungssteuer (25 % plus Soli und ggf. Kirchensteuer) fällt pauschal auf Kapitalerträge aus neueren Lebensversicherungen bei Einmalauszahlung an. Die Ertragsanteilbesteuerung gilt für Rentenzahlungen; hier wird nur ein Teil der Rente (abhängig vom Alter bei Rentenbeginn) mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

Welche Rolle spielt das Abschlussdatum für die Besteuerung meiner Lebensversicherung?

Das Abschlussdatum ist entscheidend. Verträge vor dem 1. Januar 2005 können unter bestimmten Voraussetzungen komplett steuerfrei bei der Auszahlung sein. Für Verträge ab diesem Datum gelten neue Regeln mit grundsätzlicher Steuerpflicht der Erträge.

Was bedeutet die 12/62-Regel bei Lebensversicherungen?

Die 12/62-Regel (bzw. 12/60-Regel für vor 2012 abgeschlossene Verträge) ermöglicht es, bei nach 2004 abgeschlossenen Verträgen nur die Hälfte der Erträge zu versteuern. Voraussetzungen sind: Vertragslaufzeit mindestens zwölf Jahre und Auszahlung erst nach Vollendung des 62. (bzw. 60.) Lebensjahres als Einmalbetrag.

Fällt auf die Auszahlung einer Risikolebensversicherung Einkommensteuer an?

Nein, die Auszahlung einer Risikolebensversicherung im Todesfall ist einkommensteuerfrei. Sie kann jedoch unter Umständen der Erbschaftssteuer unterliegen, abhängig von den Freibeträgen des Begünstigten.

Wie kann ich Erbschaftssteuer bei einer Lebensversicherung vermeiden?

Eine Möglichkeit ist der „Über-Kreuz-Abschluss“ bei Partnern, bei dem jeder eine Versicherung auf das Leben des anderen abschließt und Versicherungsnehmer sowie bezugsberechtigt ist. So fließt die Leistung im Todesfall direkt und erbschaftssteuerfrei an den überlebenden Partner, sofern die Freibeträge nicht anderweitig überschritten werden.

Muss ich meine Lebensversicherung in der Steuererklärung angeben?

Ja, Erträge aus Lebensversicherungen, die steuerpflichtig sind (z.B. bei Neuverträgen oder wenn die Bedingungen für Steuerfreiheit bei Altverträgen nicht erfüllt sind), müssen in der Anlage KAP der Steuererklärung angegeben werden. Auch absetzbare Beiträge gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand.

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