Haus & Wohnen

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Einbruch: Wer zahlt den Schaden und wie Sie sich optimal absichern

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K-EINBRUCH bietet umfassende Sicherheitstipps zur Einbruchsprävention.

Polizei-Beratung stellt detaillierte Informationen zu technischen Sicherheitsmaßnahmen gegen Einbrüche bereit.

Wikipedia bietet einen allgemeinen Überblick über das Thema Einbruch.

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

23.05.2025

4

Minuten

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Ein Einbruch ist ein Schock, der neben emotionalen auch finanzielle Spuren hinterlässt. Erfahren Sie, welche Versicherung wann leistet und wie Sie Ihre Ansprüche erfolgreich geltend machen.

Das Thema kurz und kompakt

Die Hausratversicherung ist primär zuständig für gestohlene Gegenstände und Schäden am Inventar nach einem Einbruch.

Grobe Fahrlässigkeit, wie ein gekipptes Fenster, kann den Versicherungsschutz gefährden oder mindern.

Eine sofortige Meldung bei Polizei und Versicherung sowie eine detaillierte Schadensdokumentation sind entscheidend für die Leistungsregulierung.

Sofortmaßnahmen nach einem Einbruch: Richtig handeln sichert Ansprüche

Der Schock nach einem Einbruch sitzt tief. Dennoch ist schnelles und korrektes Handeln entscheidend, um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung zu wahren. Verständigen Sie umgehend die Polizei über den Notruf 110, noch bevor Sie etwas am Tatort verändern. Betreten Sie die Wohnung nicht, falls Sie vermuten, die Täter könnten noch anwesend sein. Melden Sie den Schaden unverzüglich, idealerweise innerhalb weniger Tage, Ihrer Hausratversicherung und gegebenenfalls Ihrer Wohngebäudeversicherung.

Erstellen Sie eine detaillierte Liste aller gestohlenen oder beschädigten Gegenstände, die sogenannte Stehlgutliste. Diese benötigen sowohl die Polizei als auch Ihre Versicherung. Dokumentieren Sie alle Schäden und Einbruchspuren sorgfältig mit Fotos. Lassen Sie zudem umgehend alle entwendeten Karten (EC-Karten, Kreditkarten) und SIM-Karten sperren, um weiteren Missbrauch zu verhindern. Das korrekte Melden eines Schadens ist der erste Schritt zur Regulierung.

Hausratversicherung: Der Kernschutz bei Einbruchdiebstahl

Die Hausratversicherung ist der zentrale Baustein, wenn es darum geht, wer bei einem Einbruch zahlt. Sie deckt in der Regel den Neuwert der gestohlenen oder durch den Einbruch beschädigten beweglichen Sachen ab. Dazu zählen Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und auch Bargeld oder Schmuck, wobei hier oft Entschädigungsgrenzen gelten. Für Bargeld liegt diese häufig bei etwa 1.000 bis 2.500 Euro. Auch Schäden durch Vandalismus, die im Zuge des Einbruchs entstehen, sind meist abgedeckt.

Folgende Punkte sind typischerweise durch die Hausratversicherung abgedeckt:

  • Entwendung von Hausratgegenständen zum Neuwert.

  • Reparaturkosten für beschädigte Hausratgegenstände.

  • Schäden durch Vandalismus im Zusammenhang mit dem Einbruch.

  • Unter Umständen Hotelkosten, wenn die Wohnung vorübergehend unbewohnbar ist.

  • Schäden an Türen und Fenstern der Wohnung (oft auch durch die Hausratversicherung).

Beachten Sie die Obergrenzen für Wertsachen, die oft bei 15 bis 25 Prozent der gesamten Versicherungssumme liegen. Eine genaue Kenntnis darüber, was die Hausratversicherung beinhaltet, ist essenziell. Die Hausratversicherung kann auch greifen, wenn Ihnen im Urlaub aus dem verschlossenen Hotelzimmer etwas gestohlen wird, meist für Aufenthalte bis zu drei Monaten. Diese sogenannte Außenversicherung hat jedoch ebenfalls Entschädigungsgrenzen.

Wohngebäudeversicherung: Schutz für das Gebäude selbst

Während die Hausratversicherung den Inhalt schützt, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig für Schäden an festen Gebäudebestandteilen. Dazu gehören beispielsweise aufgebrochene Türen, eingeschlagene Fenster oder beschädigte Wände. Nicht jede Wohngebäudeversicherung deckt Einbruchschäden automatisch ab; manchmal ist dies ein Zusatzbaustein. Es ist für Hausbesitzer ratsam, beide Versicherungen, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung, idealerweise beim selben Anbieter abzuschließen, um Kompetenzstreitigkeiten im Schadensfall zu vermeiden.

Die Wohngebäudeversicherung kann folgende Kosten übernehmen:

  1. Reparatur oder Ersatz von beschädigten Türen und Fenstern.

  2. Instandsetzung von beschädigtem Mauerwerk.

  3. Kosten für notwendige Sicherungsmaßnahmen nach dem Einbruch.

Informieren Sie sich genau über den Unterschied zwischen Wohngebäude- und Hausratversicherung, um optimal abgesichert zu sein. Prüfen Sie Ihre Police genau, ob Einbruchschäden und Vandalismus am Gebäude explizit eingeschlossen sind.

Grobe Fahrlässigkeit: Wenn der Versicherungsschutz gefährdet ist

Ein wichtiger Aspekt bei der Frage, wer bei Einbruch zahlt, ist die sogenannte grobe Fahrlässigkeit. Liegt diese vor, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder sogar ganz verweigern. Als grob fahrlässig gilt beispielsweise, wenn Fenster beim Verlassen der Wohnung gekippt waren oder die Tür über einen längeren Zeitraum nicht abgeschlossen wurde. Auch ein unter der Fußmatte versteckter Schlüssel kann als grob fahrlässig gewertet werden.

Einige Versicherer bieten Tarife an, die auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichten. Dies kann einen Aufpreis bedeuten, bietet aber im Ernstfall mehr Sicherheit. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 5. Juli 2023 (Az. IV ZR 118/22) bestätigte, dass eine Versicherung nicht zahlen muss, wenn ein Einbruch mit einem Schlüssel erfolgte, der durch Fahrlässigkeit des Versicherten abhandenkam und die Police dies ausschließt. Mehr zum Thema grobe Fahrlässigkeit in der Hausratversicherung finden Sie in unserem Blog. Verschließen Sie daher immer alle Fenster und Türen sorgfältig, auch bei kurzer Abwesenheit.

Prävention: Effektiver Einbruchschutz senkt Risiko und Kosten

Der beste Schutz vor den finanziellen und emotionalen Folgen eines Einbruchs ist eine wirksame Prävention. Mechanische Sicherungen an Türen und Fenstern, wie Querriegelschlösser oder Pilzkopfverriegelungen, erschweren Einbrechern den Zugang erheblich. Mehr als 46 Prozent der Einbruchsversuche werden abgebrochen, wenn Täter nicht binnen fünf Minuten eindringen können. Alarmanlagen können zusätzlich abschreckend wirken und im Ernstfall Hilfe alarmieren. Einige Versicherer honorieren gute Einbruchschutzmaßnahmen mit Beitragsnachlässen.

Weitere Tipps zur Prävention:

  • Schließen Sie Fenster, Balkon- und Terrassentüren auch bei kurzer Abwesenheit.

  • Verschließen Sie Ihre Haus- oder Wohnungstür möglichst zweifach.

  • Verstecken Sie keine Schlüssel im Außenbereich.

  • Bitten Sie Nachbarn bei längerer Abwesenheit, den Briefkasten zu leeren und Rollläden zu bewegen.

  • Posten Sie Urlaubsbilder erst nach Ihrer Rückkehr in sozialen Medien.

  • Nutzen Sie Fördermöglichkeiten, wie den KfW-Zuschuss 455-E für Einbruchschutzmaßnahmen. [-ö1.600.]

Unser Experten-Tipp: Eine Kombination aus mechanischer Sicherung und aufmerksamen Verhalten bietet oft den besten Schutz. Denken Sie auch über eine Inhaltsversicherung nach, falls Sie ein Gewerbe von zu Hause betreiben. Auch ein Schlüsseldienst für den Notfall sollte mit Bedacht gewählt werden.

Schadenabwicklung: So gehen Sie vor und setzen Ihre Ansprüche durch

Nachdem Sie Polizei und Versicherung informiert haben, beginnt die eigentliche Schadenabwicklung. Reichen Sie die Stehlgutliste und alle Belege (Kaufquittungen, Fotos, ggf. Wertgutachten) so schnell wie möglich bei Ihrer Versicherung ein. Die Versicherung wird Ihren Fall prüfen und gegebenenfalls einen Gutachter schicken. Bewahren Sie beschädigte Gegenstände auf, bis die Versicherung einer Entsorgung zustimmt.

Sollte die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern, prüfen Sie die Begründung genau. Bei Unstimmigkeiten können Sie Widerspruch einlegen oder sich an eine Schlichtungsstelle für Versicherungen wenden. In komplexen Fällen kann auch die Beratung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht sinnvoll sein. Eine lückenlose Dokumentation und Kooperation mit der Versicherung sind entscheidend für eine zügige und faire Regulierung. Denken Sie daran, dass die Aufklärungsquote bei Einbrüchen oft unter 20 Prozent liegt, weshalb die Versicherung der primäre Ansprechpartner für den finanziellen Ausgleich ist.

Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Wer zahlt bei Einbruch, wenn die Tür nicht abgeschlossen war?

War die Tür nur zugezogen und nicht abgeschlossen, kann die Versicherung von grober Fahrlässigkeit ausgehen und die Leistung kürzen oder verweigern, besonders wenn Sie länger abwesend waren. Einige Policen bieten Schutz auch bei grober Fahrlässigkeit, dies ist aber nicht Standard.

Was ist der Unterschied zwischen Einbruchdiebstahl und einfachem Diebstahl?

Einbruchdiebstahl setzt voraus, dass sich der Täter gewaltsam Zutritt verschafft hat (z.B. Aufbrechen von Türen/Fenstern). Einfacher Diebstahl liegt vor, wenn Gegenstände ohne Überwindung von Hindernissen entwendet werden (z.B. aus einer offenen Tasche). Die Hausratversicherung leistet in der Regel nur bei Einbruchdiebstahl.

Zahlt die Versicherung auch bei einem versuchten Einbruch?

Ja, auch bei einem versuchten Einbruch können Schäden entstehen (z.B. an Tür oder Fenster). Die Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung kann für diese Reparaturkosten aufkommen, auch wenn nichts gestohlen wurde. Melden Sie auch einen Versuch der Polizei und Ihrer Versicherung.

Wie weise ich den Wert gestohlener Gegenstände nach?

Bewahren Sie Kaufbelege, Zertifikate (besonders für Schmuck), Fotos oder Videos Ihrer Wertgegenstände auf. Auch Zeugenaussagen können helfen. Eine aktuelle Inventarliste ist ebenfalls sehr nützlich.

Übernimmt die Versicherung die Kosten für einen Wachdienst nach einem Einbruch?

Wenn Ihre Wohnung nach einem Einbruch nicht mehr ausreichend gesichert werden kann (z. B. Tür stark beschädigt), können die Kosten für einen notwendigen Wachdienst bis zur Reparatur von einigen Hausratversicherungen übernommen werden. Prüfen Sie hierzu Ihre Vertragsbedingungen.

Was passiert, wenn ich bei einem Einbruch unterversichert bin?

Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert Ihres Hausrats. Im Schadensfall kann die Versicherung dann die Entschädigung prozentual kürzen. Achten Sie auf eine korrekte Ermittlung der Versicherungssumme.

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