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Was ist die Grüne Versicherungskarte und wann benötigen Sie diese wirklich?

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Das Deutsche Büro Grüne Karte bietet umfassende Informationen zur Internationalen Versicherungskarte für Kraftverkehr und deren Anwendung.

Der GDV informiert in einer Pressemitteilung über das 75-jährige Bestehen der Grünen Versicherungskarte und ihre Bedeutung für grenzüberschreitenden Versicherungsschutz.

Auf der Webseite des GDV finden Sie Details zur Umstellung der Grünen Versicherungskarte von grün auf weiß und die damit verbundenen Neuerungen.

Die Versicherer (ein Portal des GDV) bieten einen Nachrichtenartikel zur Grünen Karte und ihrer Relevanz für die Kfz-Versicherung.

Das Portal Gesetze im Internet des Bundesministeriums der Justiz stellt den vollständigen Text des Auslands-Pflichtversicherungsgesetzes (AuslPflVG) bereit.

Das Auswärtige Amt bietet aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise für Großbritannien, die auch Informationen zur Grünen Karte nach dem Brexit enthalten können.

Wikipedia bietet einen umfassenden Artikel zur Internationalen Versicherungskarte für Kraftverkehr, bekannt als Grüne Karte.

Der Zentralruf der Autoversicherer beantwortet in seinen FAQs häufig gestellte Fragen zur Schadenregulierung und zur Rolle des Zentralrufs bei Unfällen.

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

23 Apr 2025

4

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Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Planen Sie eine Autoreise ins Ausland und sind unsicher bezüglich der Grünen Versicherungskarte? Dieser Artikel klärt auf, wann die Mitnahme ein Muss ist und wie sie Ihnen im Schadensfall konkret hilft. Erfahren Sie alles Wichtige für eine sorgenfreie Fahrt über die Grenzen hinaus.

The topic in brief and concise terms

Die Grüne Versicherungskarte (IVK) ist ein internationaler Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung, kostenlos vom Versicherer erhältlich und meist drei bis fünf Jahre gültig.

Seit Juli 2020 wird die Karte auf weißem Papier ausgestellt und kann als PDF versandt werden; ab 2025 ist ein rein digitaler Nachweis gültig.

In vielen EU-/EWR-Staaten ersetzt das Kennzeichenabkommen die Kartenpflicht, aber in Ländern wie der Türkei, Albanien oder Nordmazedonien ist sie weiterhin obligatorisch.

Die Grüne Versicherungskarte verstehen: Mehr als nur ein Dokument

Die Grüne Versicherungskarte, oder IVK, dient als internationaler Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie enthält wichtige Daten wie Ihr Kennzeichen und Angaben zu Ihrer Versicherung. Ursprünglich auf grünem Papier gedruckt, wird sie seit dem ersten Juli 2020 auf weißem Papier ausgestellt, was den digitalen Versand als PDF ermöglicht. Ab dem Jahr 2025 wird sogar ein rein digitaler Nachweis per PDF auf dem Smartphone ausreichen. Ihre Hauptfunktion ist die Vereinfachung der Schadensabwicklung bei Unfällen im Ausland. Dieses System wurde bereits 1949 initiiert, um den grenzüberschreitenden Verkehr zu erleichtern. Über 1.500 Versicherer sind Teil dieses Systems. Die Karte ist bei Ihrer Kfz-Versicherung kostenlos erhältlich. Ihre Gültigkeit beträgt in der Regel drei bis fünf Jahre. Für Fahrten in bestimmte Länder ist sie unerlässlich, um bei Kontrollen oder Unfällen den Versicherungsschutz nachzuweisen. Die Mitnahme der Kfz-Haftpflichtversicherungsunterlagen ist daher stets eine gute Vorbereitung.

Obwohl oft nicht mehr Pflicht, kann die Grüne Karte die Abwicklung eines Unfalls im Ausland erheblich beschleunigen. Die Einführung des Kennzeichenabkommens hat die Notwendigkeit in vielen Ländern reduziert, aber nicht eliminiert. Dieser Wandel unterstreicht die fortschreitende Digitalisierung im Versicherungswesen.

Gültigkeitsbereich definieren: Wo ist die Grüne Karte Pflicht?

Innerhalb der Europäischen Union und in Ländern wie der Schweiz, Norwegen oder Island ist die Grüne Versicherungskarte dank des Kennzeichenabkommens meist nicht mehr vorgeschrieben. Das amtliche Kfz-Kennzeichen gilt hier als ausreichender Versicherungsnachweis. Dennoch gibt es Ausnahmen und Empfehlungen: In Italien beispielsweise wird sie bei Unfällen oft weiterhin verlangt. Für Reisen nach Großbritannien wird die Mitnahme seit dem Brexit dringend empfohlen. In einigen Ländern ist die Vorlage der Grünen Karte bei der Einreise zwingend erforderlich. Dazu gehören unter anderem:

  • Albanien

  • Aserbaidschan

  • Marokko

  • Moldawien

  • Nordmazedonien

  • Tunesien

  • Türkei

  • Ukraine

Prüfen Sie vor jeder Auslandsreise die aktuellen Bestimmungen für Ihr Zielland, da sich Regelungen ändern können. Fehlt die Karte in einem Pflichtland, muss an der Grenze oft eine teure Grenzversicherung abgeschlossen werden. Beachten Sie auch, dass der Kosovo die Grüne Karte nicht anerkennt; hier ist eine Grenzversicherung stets notwendig. Informationen zum Deutschen Büro Grüne Karte können hier hilfreich sein.

Praktische Handhabung meistern: Von der Beantragung bis zum Schadensfall

Die Grüne Versicherungskarte erhalten Sie kostenlos von Ihrer Kfz-Versicherung, oft zusammen mit dem Versicherungsschein. Eine Anforderung ist meist online, per E-Mail oder telefonisch möglich. Es empfiehlt sich, die Karte rechtzeitig vor Reiseantritt zu beantragen, besonders wenn sie per Post versendet wird. Die Gültigkeitsdauer beträgt typischerweise drei Jahre, bei manchen Versicherern auch fünf. Überprüfen Sie das Ablaufdatum vor jeder Reise. Auf der Karte sind wichtige Informationen wie das Kennzeichen, der Versicherer und die Gültigkeitsdauer vermerkt. Auch die Länder, in denen der Versicherungsschutz gilt (oder durchgestrichen ist, falls nicht gültig), sind aufgelistet. Im Falle eines Unfalls im Ausland sollten Sie immer die Polizei rufen, besonders bei Personenschäden. Notieren Sie die Daten des Unfallgegners, insbesondere von dessen Grüner Karte, oder fotografieren Sie diese. Nutzen Sie den Europäischen Unfallbericht, um den Hergang zu dokumentieren; dieser ist oft zweisprachig und hilft, Sprachbarrieren zu überwinden. Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung und gegebenenfalls dem Zentralruf der Autoversicherer, falls die gegnerische Versicherung unklar ist.

Unser Experten-Tipp: Führen Sie stets eine Kopie des Europäischen Unfallberichts im Fahrzeug mit. Dies kann die Aufnahme eines Unfalls mit ausländischen Beteiligten erheblich vereinfachen und beschleunigen. Die elektronische Versicherungsbestätigung ist zwar für die Zulassung wichtig, im Ausland zählt aber die Grüne Karte.

Das Deutsche Büro Grüne Karte verstehen: Ihre Anlaufstelle bei Auslandsschäden in Deutschland

Das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. (DBGK) spielt eine zentrale Rolle, wenn Sie in Deutschland in einen Unfall mit einem im Ausland versicherten Fahrzeug verwickelt werden. Es fungiert als Ansprechpartner und Regulierungsstelle für solche Fälle. Sie können Ihre Ansprüche direkt beim DBGK geltend machen, das dann die Abwicklung mit dem ausländischen Versicherer koordiniert oder selbst eintritt. Für die Meldung eines Schadens an das DBGK reichen oft die Angaben von der Grünen Karte des Unfallgegners oder dessen Kennzeichen, falls er aus einem EU-Land oder bestimmten anderen Staaten des Kennzeichenabkommens stammt. Das DBGK arbeitet im Prinzip wie eine deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung und wendet deutsches Schadenersatzrecht an. Dies bedeutet, dass Ihnen beispielsweise Reparaturkosten, Sachverständigenkosten oder Schmerzensgeld nach deutschem Recht zustehen. Obwohl die Regulierung manchmal länger dauern kann, da Rücksprache mit dem ausländischen Versicherer gehalten werden muss, sind Sie als Geschädigter abgesichert. Das System stellt sicher, dass Sie nicht auf Ihren Kosten sitzen bleiben, selbst wenn der Unfallverursacher aus einem der 46 Mitgliedsstaaten des Grüne-Karte-Systems kommt. Die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung Ihres eigenen Vertrags bleiben hiervon unberührt.

Das DBGK stellt eine wichtige Schutzfunktion für Verkehrsopfer in Deutschland dar und vereinfacht die internationale Schadenregulierung erheblich. Es ist ein Zusammenschluss der in Deutschland tätigen Kfz-Haftpflichtversicherer. Die Existenz solcher Büros in jedem Mitgliedsland ist ein Kernbestandteil des Grüne-Karte-Systems.

Zusätzliche Absicherung prüfen: Was die Grüne Karte nicht abdeckt

Die Grüne Versicherungskarte ist ein Nachweis für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt also Schäden ab, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern im Ausland zufügen. Schäden am eigenen Fahrzeug, die beispielsweise durch einen selbstverschuldeten Unfall entstehen, oder Diebstahl sind nicht durch die Grüne Karte abgedeckt. Hierfür ist eine Kaskoabsicherung (Teil- oder Vollkasko) notwendig. Prüfen Sie vor Auslandsreisen den Geltungsbereich Ihrer Kaskoversicherung, da dieser variieren kann. Ein Schutzbrief Kfz kann ebenfalls eine sinnvolle Ergänzung sein, da er Leistungen wie Pannenhilfe oder Fahrzeugrücktransport bietet, die über die reine Haftpflichtdeckung hinausgehen. Die Grüne Karte bestätigt lediglich den Haftpflichtschutz gemäß den Mindestdeckungssummen des jeweiligen Gastlandes, die unter Umständen niedriger sein können als in Deutschland. Es ist ratsam, sich über die Deckungssummen im Reiseland zu informieren. Denken Sie auch an eine Auslandskrankenversicherung, da die Grüne Karte keine medizinischen Kosten für Sie oder Ihre Mitreisenden abdeckt.

Die Grüne Karte ist ein wichtiger Baustein, aber kein Rundum-Sorglos-Paket für Auslandsreisen mit dem Auto. Eine umfassende Reisevorbereitung beinhaltet auch die Prüfung weiterer Versicherungsaspekte. Für die Anmeldung eines Fahrzeugs benötigen Sie in Deutschland eine Versicherungsnummer, die IVK ist für den Grenzverkehr relevant.

Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Was genau ist die Grüne Versicherungskarte?

Die Grüne Versicherungskarte, offiziell "Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr" (IVK), ist ein Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung für Fahrten im Ausland. Sie erleichtert die Schadensregulierung bei Unfällen.

Wie lange ist meine Grüne Karte gültig?

Die Gültigkeitsdauer beträgt in der Regel drei bis fünf Jahre und ist auf der Karte vermerkt. Überprüfen Sie dies vor jeder Auslandsreise.

Muss ich die Grüne Karte in jedem Land mitführen?

Nein, in den meisten EU-/EWR-Ländern sowie z.B. der Schweiz gilt das Kennzeichenabkommen. In einigen anderen Ländern (z.B. Türkei, Albanien) ist sie jedoch Pflicht. Es ist immer ratsam, sie dabeizuhaben.

Was passiert, wenn ich die Grüne Karte in einem Pflichtland nicht dabei habe?

Sie müssen dann in der Regel an der Grenze eine kostenpflichtige Grenzversicherung abschließen, die oft teurer ist und geringere Deckungssummen hat.

Ist die Grüne Karte noch grün?

Nein, seit dem ersten Juli 2020 wird sie auf weißem Papier ausgestellt. Dies erleichtert den digitalen Versand und das Ausdrucken. Der Name ist geblieben.

Wo erhalte ich die Grüne Versicherungskarte?

Sie erhalten die Grüne Karte kostenlos von Ihrer Kfz-Versicherungsgesellschaft.

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