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Welche Gewerkschaft zahlt Sterbegeld? Ein umfassender Ratgeber für Mitglieder

23 May 2025

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Der Verlust eines Angehörigen ist emotional und finanziell belastend. Erfahren Sie, welche Gewerkschaft Sterbegeld zahlt und wie Sie als Mitglied oder Hinterbliebener Unterstützung erhalten können, nachdem das gesetzliche Sterbegeld 2004 abgeschafft wurde.

The topic in brief and concise terms

Viele Gewerkschaften zahlen nach Abschaffung des gesetzlichen Sterbegeldes 2004 weiterhin eine Leistung im Todesfall, deren Höhe von Mitgliedsdauer und Beiträgen abhängt.

Die Leistungen (z.B. bei IG Metall, ver.di, GdS) variieren stark, von einigen hundert bis zu mehreren tausend Euro, oft abhängig von der Satzung.

Gewerkschaftliches Sterbegeld ist oft nur ein Zuschuss; eine private Sterbegeld- oder Risikolebensversicherung ist meist als Ergänzung notwendig, um alle Kosten zu decken.

Sterbegeld von Gewerkschaften: Ein Überblick nach Wegfall der gesetzlichen Leistung

Die gesetzlichen Krankenkassen haben das Sterbegeld zum ersten Januar 2004 aus ihrem Leistungskatalog gestrichen. Diese Entscheidung stellte für viele Bürger eine zusätzliche finanzielle Belastung im Trauerfall dar, da Bestattungskosten schnell mehrere tausend Euro erreichen können. Glücklicherweise sind einige Gewerkschaften in diese Lücke gesprungen und bieten ihren Mitgliedern weiterhin eine Form der Unterstützung an. Diese gewerkschaftlichen Leistungen sind oft in den Satzungen verankert und variieren je nach Organisation. Für Mitglieder ist es daher wichtig zu wissen, welche Gewerkschaft Sterbegeld zahlt und unter welchen Bedingungen. Eine private Sterbegeldversicherung kann eine Alternative oder Ergänzung sein. Die Höhe des gewerkschaftlichen Sterbegeldes hängt häufig von der Dauer der Mitgliedschaft und den geleisteten Beiträgen ab. So kann eine langjährige Treue zur Gewerkschaft im Ernstfall eine spürbare finanzielle Hilfe für die Hinterbliebenen bedeuten, die oft mit Bestattungskosten von durchschnittlich 7.000 bis 8.000 Euro konfrontiert sind.

Leistungen ausgewählter Gewerkschaften im Detail

Verschiedene Gewerkschaften haben unterschiedliche Regelungen zum Sterbegeld. Es ist entscheidend, die spezifischen Bedingungen Ihrer Gewerkschaft zu kennen. Hier einige Beispiele, wie Gewerkschaften ihre Mitglieder unterstützen:

  • IG Metall: Die IG Metall zahlt ihren Mitgliedern oder deren Hinterbliebenen im Todesfall eine Unterstützung. Die Höhe richtet sich nach der Mitgliedsdauer und der Beitragshöhe. Bei einem Monatsbeitrag von 20 Euro und über 20 Jahren Mitgliedschaft kann die Unterstützung beispielsweise 630 Euro betragen.

  • ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft): Ver.di bietet eine Gruppensterbegeldversicherung über Kooperationspartner wie die DBV an. Diese ermöglicht oft günstigere Konditionen als Einzelverträge. Die Versicherungssumme kann zwischen 500 und 12.500 Euro liegen, und der Beitritt ist bis zum 80. Lebensjahr ohne Gesundheitsprüfung möglich. Bei Unfalltod kann sich die Leistung verdoppeln.

  • GDL (Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer): Die GDL gewährt eine Beihilfe bis zu 370 Euro für Krankheits-, Pflege- und Bestattungskosten. Bei einem anerkannten Dienst- oder Arbeitsunfall erhöht sich diese Summe auf bis zu 680 Euro. Die Höhe ist auch hier nach Mitgliedsjahren gestaffelt.

  • GdS (Gewerkschaft der Sozialversicherung): Hinterbliebene von GdS-Mitgliedern erhalten ein Sterbegeld, das bis zum 60-fachen des durchschnittlichen Monatsbeitrags der letzten zwölf Monate betragen kann. Dies erfolgt ohne zusätzliche Beitragszahlungen für diese Leistung.

  • IG BCE (Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie): Die IG BCE zahlt im Todesfall ein Sterbegeld an die Hinterbliebenen. Anträge müssen innerhalb von sechs Monaten nach dem Versterben des Mitglieds gestellt werden. Die Leistung kann sich am 200-fachen des Monatsbeitrags orientieren.

Diese Beispiele zeigen die Bandbreite der Unterstützung, die von wenigen hundert bis zu mehreren tausend Euro reichen kann. Informieren Sie sich auch über die Sterbegeld Versicherung Optionen.

Anspruchsvoraussetzungen und Antragsverfahren verstehen

Um Sterbegeld von einer Gewerkschaft zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und ein Antragsverfahren durchlaufen werden. In der Regel muss das verstorbene Mitglied eine Mindestmitgliedschaftsdauer, oft zwölf Monate, aufweisen. Die Hinterbliebenen, meist der Ehepartner oder die Kinder, müssen die Übernahme der Bestattungskosten nachweisen. Für den Antrag sind üblicherweise die Sterbeurkunde und der Mitgliedsausweis des Verstorbenen bei der zuständigen Geschäftsstelle der Gewerkschaft einzureichen. Viele Gewerkschaften setzen eine Frist für die Antragstellung, beispielsweise zwölf Monate nach dem Todestag. Bei der IG BCE beträgt diese Frist sechs Monate. Es ist ratsam, sich frühzeitig bei der Gewerkschaft über die genauen Modalitäten zu informieren, um keine Fristen zu versäumen. Einige Bestattungsunternehmen bieten an, bei der Antragstellung zu helfen. Die Kenntnis über den Antrag auf Sterbegeld bei der Rentenversicherung ist hier nicht relevant, da diese kein Sterbegeld zahlt.

Praxisbeispiele: So kann die Unterstützung aussehen

Die Höhe des Sterbegeldes von Gewerkschaften ist nicht pauschal festgelegt, sondern hängt von individuellen Faktoren ab. Nehmen wir an, ein Mitglied der IG Metall zahlte 25 Jahre lang einen monatlichen Beitrag von 30 Euro. Basierend auf den Richtlinien könnte die Unterstützung für die Hinterbliebenen bei etwa 945 Euro liegen (ausgehend vom Faktor 31,5 bei über 20 Jahren Mitgliedschaft). Ein ver.di-Mitglied, 53 Jahre alt, das eine Sterbegeldversicherung über die Gewerkschaft mit einer Summe von 5.000 Euro abschließt, zahlt dafür monatlich circa 19 Euro. Im Todesfall stünden dann 5.000 Euro zur Verfügung, bei Unfalltod sogar 10.000 Euro. Ein GdS-Mitglied mit einem Durchschnittsbeitrag von 15 Euro in den letzten zwölf Monaten könnte seinen Hinterbliebenen ein Sterbegeld von bis zu 900 Euro (60-facher Beitrag) sichern. Diese Beispiele verdeutlichen, dass die Leistungen eine willkommene Hilfe sein können, aber oft nicht die gesamten Kosten einer durchschnittlichen Bestattung von 7.500 Euro decken. Eine Risikolebensversicherung mit Auszahlung im Todesfall kann hier eine wichtige Ergänzung sein.

Alternativen und Ergänzungen zum gewerkschaftlichen Sterbegeld

Da das Sterbegeld von Gewerkschaften oft nicht alle Kosten einer Bestattung deckt – diese können leicht 5.000 bis über 10.000 Euro betragen – ist eine zusätzliche private Vorsorge für viele Menschen unerlässlich. Eine private Sterbegeldversicherung ist eine Möglichkeit, um gezielt für die Bestattungskosten vorzusorgen. Diese Versicherungen zahlen im Todesfall eine vereinbarte Summe, oft zwischen 3.000 und 15.000 Euro, an die Bezugsberechtigten aus. Der Abschluss ist häufig auch im höheren Alter und ohne Gesundheitsprüfung möglich, dann aber meist mit Wartezeiten verbunden. Eine weitere Option ist die Risikolebensversicherung. Sie dient primär der Absicherung von Hinterbliebenen, beispielsweise zur Tilgung von Krediten oder zur Sicherung des Lebensstandards, kann aber auch für Bestattungskosten verwendet werden. Die Versicherungssummen sind hier in der Regel deutlich höher, und der Abschluss erfolgt meist in jüngeren Jahren mit Gesundheitsprüfung. Unser Experten-Tipp: Vergleichen Sie die Konditionen verschiedener Anbieter und prüfen Sie, welche Vorsorgeform am besten zu Ihrer individuellen Situation und Ihrem Alter passt. Eine frühzeitige Planung ab dem 40. Lebensjahr kann günstigere Beiträge sichern.

Fazit: Gewerkschaftliches Sterbegeld als Baustein der Vorsorge

Die Frage, welche Gewerkschaft zahlt Sterbegeld, ist für Mitglieder relevant, da diese Leistung eine finanzielle Grundunterstützung im Todesfall bieten kann. Zahlreiche Gewerkschaften wie IG Metall, ver.di oder GdS haben entsprechende Regelungen, die sich in Höhe und Bedingungen unterscheiden. Es ist eine willkommene Hilfe, die jedoch angesichts der durchschnittlichen Bestattungskosten von etwa 7.500 Euro oft nicht ausreicht. Daher sollten Gewerkschaftsmitglieder das Sterbegeld ihrer Organisation als einen Baustein der gesamten Hinterbliebenenvorsorge betrachten. Eine Ergänzung durch private Versicherungen wie eine Sterbegeld- oder Risikolebensversicherung ist in vielen Fällen sinnvoll, um Angehörige umfassend vor hohen Kosten zu schützen. Informieren Sie sich aktiv bei Ihrer Gewerkschaft und ziehen Sie eine professionelle Beratung für Ihre individuelle Vorsorgeplanung in Betracht. nextsure unterstützt Sie gerne dabei, die passende Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden.

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FAQ

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag auf Sterbegeld bei der Gewerkschaft?

Üblicherweise benötigen Sie die Sterbeurkunde des Mitglieds, den Mitgliedsausweis und einen Nachweis über die Übernahme der Bestattungskosten. Die genauen Anforderungen teilt Ihnen Ihre Gewerkschaft mit.

Gibt es Fristen für die Beantragung von gewerkschaftlichem Sterbegeld?

Ja, die meisten Gewerkschaften haben Fristen für die Antragstellung, oft sechs oder zwölf Monate nach dem Tod des Mitglieds. Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Gewerkschaft.

Ist das Sterbegeld der Gewerkschaft zweckgebunden für die Bestattung?

Das Sterbegeld ist primär zur Deckung der Bestattungskosten gedacht. Die genaue Verwendung wird aber meist nicht bis ins Detail kontrolliert, solange die Kosten nachgewiesen werden können.

Zahlen Gewerkschaften auch Sterbegeld bei Unfalltod?

Viele Gewerkschaften oder deren Gruppenversicherungen sehen bei Unfalltod eine erhöhte Leistung oder eine Leistung ohne Wartezeit vor. Dies ist in den jeweiligen Satzungen oder Versicherungsbedingungen geregelt.

Können auch Angehörige von Gewerkschaftsmitgliedern Sterbegeld erhalten?

Ja, das Sterbegeld wird in der Regel an die anspruchsberechtigten Hinterbliebenen (z.B. Ehepartner, Kinder) ausgezahlt, die die Bestattungskosten getragen haben.

Was ist der Unterschied zum früheren gesetzlichen Sterbegeld?

Das frühere gesetzliche Sterbegeld war eine Leistung der Krankenkassen für alle Versicherten, wurde aber 2004 abgeschafft. Das Sterbegeld von Gewerkschaften ist eine freiwillige Leistung nur für deren Mitglieder.

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