Auto & Mobilität

Ausland-Kfz-Schutzbrief

deutsches büro grüne karte unfallmeldung

(ex: Foto von

deutsches-buro-grune-karte-unfallmeldung

on

(ex: Foto von

deutsches-buro-grune-karte-unfallmeldung

on

(ex: Foto von

deutsches-buro-grune-karte-unfallmeldung

on

Unfall mit ausländischem Fahrzeug: So hilft das Deutsche Büro Grüne Karte bei der Unfallmeldung

deutsches-buro-grune-karte-unfallmeldung

Deutsches Büro Grüne Karte e.V. bietet umfassende Informationen zum internationalen Grünen-Karte-System und ist die zentrale Anlaufstelle in Deutschland für die Abwicklung von Verkehrsunfällen mit ausländischer Beteiligung.

Zentralruf der Autoversicherer ermöglicht die schnelle Ermittlung der zuständigen Kfz-Haftpflichtversicherung eines Unfallgegners, sowohl im Inland als auch bei Unfällen mit Auslandsbezug.

Europäische Union (EUR-Lex) ist die offizielle Quelle für alle Rechtsvorschriften der EU, einschließlich der Richtlinien, die die Kfz-Haftpflichtversicherung und das Grüne-Karte-System in Europa regeln.

Vereinte Nationen (UNECE) ist die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen, die maßgeblich an der Entwicklung internationaler Abkommen und Empfehlungen im Bereich des Straßenverkehrs beteiligt ist, welche die Grundlage für das Grüne-Karte-System bilden.

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

2 Apr 2025

4

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Ein Unfall mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug kann kompliziert erscheinen. Das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. vereinfacht jedoch die Unfallmeldung und Schadensabwicklung erheblich. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Ansprüche sichern und welche Rolle die Grüne Versicherungskarte dabei spielt.

The topic in brief and concise terms

Das Deutsche Büro Grüne Karte (DBGK) ist die zentrale Anlaufstelle in Deutschland für Unfallmeldungen und Schadensregulierungen bei Unfällen mit Fahrzeugen aus dem Grüne-Karte-System.

Eine sorgfältige Dokumentation am Unfallort (Kennzeichen, Grüne Karte, Fotos, Europäischer Unfallbericht) ist entscheidend für eine erfolgreiche Unfallmeldung beim DBGK.

Die Grüne Versicherungskarte (oftmals weiß und als PDF erhältlich) dient als internationaler Versicherungsnachweis und vereinfacht die Abwicklung, auch wenn in vielen EU-Ländern das Kennzeichenabkommen gilt.

Die Grüne Karte und das DBGK verstehen: Ihre erste Hilfe bei Auslandsunfällen in Deutschland

Jährlich ereignen sich auf deutschen Straßen zahlreiche Unfälle, an denen Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen beteiligt sind. Für Geschädigte stellt sich dann oft die Frage: Wie melde ich den Schaden und wer kommt dafür auf? Hier kommt das System der Grünen Karte ins Spiel, ein internationales Abkommen zwischen rund 48 Staaten, das die Regulierung solcher Fälle erleichtert. Das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. (DBGK) ist die in Deutschland zuständige Organisation, die bei einer Unfallmeldung mit Auslandsbezug als zentraler Ansprechpartner für Geschädigte dient.

Die Grüne Versicherungskarte, die seit dem ersten Juli 2020 auch auf weißem Papier ausgestellt wird und als PDF gültig ist, dient als Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung des ausländischen Fahrzeugs. Auch wenn innerhalb der EU oft das Kennzeichenabkommen greift und das nationale Kennzeichen als Versicherungsnachweis genügt, vereinfacht die Grüne Karte die Abwicklung im Schadensfall erheblich. In einigen Ländern außerhalb der EU ist ihre Mitführung sogar verpflichtend. Das DBGK übernimmt quasi die Rolle der ausländischen Versicherung in Deutschland oder benennt einen deutschen Versicherer, der den Schaden reguliert. Dies stellt sicher, dass Sie als Geschädigter Ihre Ansprüche nach deutschem Recht geltend machen können, was meist eine Entschädigung von mindestens einer Million Euro für Personenschäden abdeckt. Die Existenz dieses Systems bedeutet für Sie eine erhebliche Vereinfachung und Absicherung, da Sie nicht direkt mit einer ausländischen Versicherung korrespondieren müssen, was oft mit Sprachbarrieren und Rechtsunsicherheiten verbunden wäre.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Unfallmeldung beim Deutschen Büro Grüne Karte

Nach einem Unfall mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug ist schnelles und korrektes Handeln entscheidend für eine reibungslose Unfallmeldung beim Deutschen Büro Grüne Karte. Sichern Sie zuerst die Unfallstelle und leisten Sie gegebenenfalls Erste Hilfe. Das Wichtigste ist die Dokumentation: Notieren Sie das Kennzeichen, Marke und Typ des gegnerischen Fahrzeugs sowie dessen Herkunftsland. Fragen Sie den Unfallgegner nach seiner Grünen Versicherungskarte und fotografieren Sie diese idealerweise ab; sie enthält wichtige Daten wie die Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsnummer. Auch wenn der Unfallverursacher aus einem EU-Land stammt und die Karte nicht dabei hat, kann das DBGK oft schon anhand des Kennzeichens weiterhelfen.

Füllen Sie gemeinsam mit dem Unfallgegner einen Europäischen Unfallbericht aus. Dieser ist standardisiert und in vielen Sprachen erhältlich, was die Verständigung erleichtert. Er dient als Gedächtnisstütze und fasst die wichtigsten Fakten zum Unfallhergang und den entstandenen Schäden zusammen. Machen Sie Fotos von der Unfallsituation, den beteiligten Fahrzeugen und den Schäden. Notieren Sie sich auch Namen und Adressen von möglichen Zeugen. Mit diesen Informationen wenden Sie sich dann an das Deutsche Büro Grüne Karte. Die Meldung kann online über deren Webseite erfolgen. Das DBGK prüft die Zuständigkeit und leitet die Schadensregulierung ein, indem es einen deutschen Versicherer oder einen spezialisierten Schadensregulierer beauftragt. Dieser Prozess stellt sicher, dass Ihr Fall nach deutschem Recht behandelt wird, was Ihnen in der Regel eine Frist von drei Monaten für die Regulierung oder ein begründetes Angebot sichert.

Quick Facts: Das Wichtigste zur Unfallmeldung und Grünen Karte auf einen Blick

Um Ihnen einen schnellen Überblick zu verschaffen, hier die Kernpunkte zur Unfallmeldung beim Deutschen Büro Grüne Karte:

  • Das DBGK ist Ihr Ansprechpartner in Deutschland für Unfälle, die von Fahrzeugen aus dem Grüne-Karte-System verursacht wurden. Es sind über 45 Länder beteiligt.

  • Die Grüne Karte (oft weiß) dient als Versicherungsnachweis; das Kennzeichen reicht in vielen EU-Ländern oft aus.

  • Dokumentieren Sie den Unfall gründlich: Kennzeichen, Grüne Karte des Gegners, Fotos, Europäischer Unfallbericht. Mindestens zwei Fotos sind empfehlenswert.

  • Melden Sie den Schaden dem DBGK, oft online möglich. Eine zeitnahe Meldung innerhalb von sieben Tagen ist ratsam.

  • Die Regulierung erfolgt nach deutschem Recht durch einen vom DBGK beauftragten Regulierer.

  • Der Europäische Unfallbericht ist nicht zwingend, aber sehr hilfreich für die Schadensabwicklung.

Diese Punkte helfen Ihnen, im Ernstfall die notwendigen ersten Schritte korrekt einzuleiten. Die Grüne Karte ist zwar nicht mehr immer grün, ihre Funktion als internationaler Versicherungsnachweis bleibt aber bestehen und erleichtert die Unfallmeldung erheblich, selbst wenn sie in manchen Ländern wie Italien nur noch empfohlen und nicht mehr Pflicht ist.

Praxisbeispiele und häufige Fallstricke bei der Unfallmeldung

Stellen Sie sich vor, ein in Polen zugelassener LKW verursacht einen Auffahrunfall auf einer deutschen Autobahn. Der deutsche PKW-Fahrer ist verletzt, sein Fahrzeug hat einen Schaden von über 8.000 Euro. Dank der Unfallmeldung beim Deutschen Büro Grüne Karte muss er sich nicht mit der polnischen Versicherung auseinandersetzen. Er meldet den Schaden dem DBGK, das einen deutschen Versicherer mit der Regulierung beauftragt. Ein häufiger Fallstrick ist eine unvollständige Dokumentation am Unfallort. Ohne das Kennzeichen oder Angaben zur Versicherung des Unfallverursachers wird die Identifizierung schwierig, auch für das DBGK. Ein weiterer Punkt ist die Verjährung: Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen verjähren in Deutschland in der Regel nach drei Jahren.

Ein anderes Beispiel: Ein Tourist aus einem Nicht-EU-Land, dessen Land aber Teil des Grüne-Karte-Systems ist (z.B. Türkei ), beschädigt beim Ausparken ein in Deutschland geparktes Auto. Der Schaden beträgt 1.500 Euro. Auch hier ist das DBGK der richtige Ansprechpartner für die Unfallmeldung. Schwierigkeiten können entstehen, wenn der Unfallverursacher keine Grüne Karte vorweisen kann oder will. Dann ist es umso wichtiger, das Kennzeichen und persönliche Daten zu notieren und wenn möglich die Polizei hinzuzuziehen. Beachten Sie, dass das DBGK zwar die Regulierung übernimmt, es aber aufgrund der notwendigen Rücksprachen mit ausländischen Versicherern manchmal zu längeren Bearbeitungszeiten als bei rein innerdeutschen Unfällen kommen kann. Eine Auslandsschadenschutz-Versicherung kann hier zusätzlich absichern.

FAQ

Welche Aufgaben hat das Deutsche Büro Grüne Karte e.V.?

Das DBGK ist die zuständige Einrichtung in Deutschland für die Abwicklung von Kfz-Haftpflichtschäden, die durch im Ausland zugelassene Fahrzeuge hierzulande verursacht werden. Es stellt sicher, dass Geschädigte ihre Ansprüche nach deutschem Recht geltend machen können.

Benötige ich für die Unfallmeldung beim DBGK immer die Grüne Karte des Unfallgegners?

Die Grüne Karte enthält wichtige Daten und erleichtert die Abwicklung. Ist sie nicht vorhanden (z.B. bei Fahrzeugen aus EU-Ländern mit Kennzeichenabkommen), reichen oft das Kennzeichen und das Herkunftsland des gegnerischen Fahrzeugs für die Meldung beim DBGK.

Was ist der Europäische Unfallbericht und muss ich ihn verwenden?

Der Europäische Unfallbericht ist ein standardisiertes Formular zur Dokumentation eines Unfalls. Seine Verwendung ist nicht immer gesetzlich vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen, da er die Aufnahme der Unfalldaten, besonders bei Sprachbarrieren, erheblich vereinfacht und die spätere Schadensregulierung unterstützt.

Gilt deutsches oder ausländisches Recht bei der Schadensregulierung?

Wenn sich der Unfall in Deutschland ereignet hat, erfolgt die Schadensregulierung durch das Deutsche Büro Grüne Karte bzw. dessen Beauftragte nach deutschem Schadensersatzrecht.

Wie kann ich das Deutsche Büro Grüne Karte kontaktieren, um einen Unfall zu melden?

Sie können einen Unfall in der Regel online über die Webseite des Deutschen Büros Grüne Karte e.V. melden. Dort finden Sie die notwendigen Formulare und Informationen zum Prozess.

Was passiert, wenn das ausländische Fahrzeug nicht versichert ist oder Fahrerflucht begeht?

In solchen Fällen kann unter bestimmten Voraussetzungen die Verkehrsopferhilfe e.V. eintreten. Das Deutsche Büro Grüne Karte kann Sie über die Möglichkeiten informieren.

Subscribe to our newsletter

Receive expert tips and tricks for your insurance coverage.
A newsletter from insurance experts for you.

Subscribe to our newsletter

Receive expert tips and tricks for your insurance coverage.
A newsletter from insurance experts for you.

Subscribe to our newsletter

Receive expert tips and tricks for your insurance coverage.
A newsletter from insurance experts for you.

Subscribe to our newsletter

Receive expert tips and tricks for your insurance coverage.
A newsletter from insurance experts for you.

Contact us!

Who is the service for

For me
For my company

Contact us!

Who is the service for

For me
For my company

Contact us!

Who is the service for

For me
For my company

Contact us!

Who is the service for

For me
For my company

nextsure – Your digital platform for health and protection insurance. Transparent comparisons, easy online sign-up, and personal expert support make it possible.

nextsure – Your digital platform for health and protection insurance. Transparent comparisons, easy online sign-up, and personal expert support make it possible.

nextsure – Your digital platform for health and protection insurance. Transparent comparisons, easy online sign-up, and personal expert support make it possible.

nextsure – Your digital platform for health and protection insurance. Transparent comparisons, easy online sign-up, and personal expert support make it possible.