Elementarversicherung: Umfassender Schutz vor Naturgefahren und was sie wirklich beinhaltet
15 Jun 2025
Katrin Straub
Geschäftsführerin bei nextsure
Naturkatastrophen nehmen zu und können finanzielle Existenzen bedrohen. Eine Elementarversicherung bietet Schutz, doch was beinhaltet sie genau? Dieser Artikel erklärt detailliert, welche Schäden gedeckt sind und worauf Sie achten müssen.
The topic in brief and concise terms
Die Elementarversicherung ist ein Zusatz zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung und deckt Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck und Lawinen ab.
Die Kosten richten sich nach dem Risiko (ZÜRS-Zonen), wobei nur etwa 1,6 Prozent der deutschen Immobilien in den höchsten Risikoklassen liegen; 99 Prozent sind versicherbar.
Gerichtsurteile zeigen, dass Begriffe wie „Überschwemmung“ und „Erdsenkung“ eng definiert sind; eine genaue Prüfung der Versicherungsbedingungen ist unerlässlich.
Elementarversicherung im Überblick: Diese Naturgefahren sind abgedeckt
Die Elementarversicherung ist ein unverzichtbarer Zusatzschutz; sie erweitert Ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Üblicherweise deckt sie Schäden durch spezifische Naturereignisse ab. Diese Naturgefahren sind meist enthalten:
Überschwemmung, auch durch Starkregen und Rückstau.
Erdrutsch, Erdsenkung und Erdbeben.
Schneedruck und Lawinen.
Vulkanausbrüche (in Deutschland sehr selten).
Wichtig ist, dass Sturm- und Hagelschäden oft bereits durch die Grunddeckung der Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind. Die Elementarversicherung konzentriert sich auf die selteneren, aber oft katastrophaleren Ereignisse. Ohne diesen Zusatzschutz bleiben Betroffene auf Kosten von oft mehreren zehntausend Euro sitzen; der Schutz greift für Reparaturen, Sanierung oder sogar den Neubau. Die genauen Bedingungen variieren je nach Anbieter. Ein genauer Blick in die Police ist daher unerlässlich.
Kostenfaktoren und Risikobewertung: Das ZÜRS-System verstehen
Die Kosten einer Elementarversicherung hängen von mehreren Faktoren ab. Entscheidend ist das individuelle Risiko Ihres Wohnortes. Versicherer nutzen hierfür das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS). Dieses teilt Deutschland in vier Gefährdungsklassen (GK) ein:
GK 1: Hochwasser statistisch seltener als einmal alle 200 Jahre.
GK 2: Hochwasser statistisch einmal in 100 bis 200 Jahren.
GK 3: Hochwasser statistisch einmal in zehn bis 100 Jahren.
GK 4: Hochwasser statistisch mindestens einmal in zehn Jahren.
Je höher die Gefährdungsklasse, desto höher ist der Beitrag. Laut GDV liegen nur etwa 1,6 Prozent aller Immobilien in den hohen Risikoklassen GK 3 und GK 4. Die Sparkasse gibt an, dass sogar 99 Prozent aller Häuser problemlos versicherbar sind. Neben der ZÜRS-Zone beeinflussen auch Bauweise, Vorschäden und die gewählte Selbstbeteiligung die Prämie. Ein Vergleich von Wohngebäude- und Hausratversicherung inklusive Elementarschutz ist ratsam. Die durchschnittliche Schadenhöhe bei Elementarschäden kann laut GDV über 5.500 Euro betragen, Einzelschäden sogar über 300.000 Euro.
Leistungsausschlüsse: Wann die Elementarversicherung nicht zahlt
Trotz umfassenden Schutzes gibt es Situationen, in denen die Elementarversicherung nicht leistet. Es ist wichtig, diese Ausschlüsse zu kennen. Ein häufiger Ausschluss betrifft Schäden durch Grundwasser. Steigt Grundwasser von unten in den Keller ein, ohne an die Oberfläche zu treten, zahlen viele Versicherer nicht. Anders sieht es aus, wenn Grundwasser an die Oberfläche tritt und dann eine Überschwemmung verursacht. Auch Schäden durch Sturmfluten sind üblicherweise nicht gedeckt. Bei Rückstauschäden leisten Versicherer oft nur, wenn eine funktionierende Rückstausicherung vorhanden ist. Erdsenkungen, die durch menschliche Einwirkungen wie Bergbau entstehen, sind ebenfalls meist ausgeschlossen. Hier greift gegebenenfalls die Haftpflicht des Verursachers. Schäden durch Schnee, der von Bäumen fällt, sind oft nicht als Schneedruckschaden versichert. Lesen Sie Ihre Versicherungsbedingungen genau, um im Schadensfall wie einem gemeldeten Hagelschaden vorbereitet zu sein.
Rechtliche Fallstricke: Aktuelle Urteile und Definitionen
Die Auslegung von Versicherungsbedingungen führt oft zu Rechtsstreitigkeiten. Gerichte müssen dann klären, was genau unter Begriffen wie „Überschwemmung“ oder „Erdsenkung“ zu verstehen ist. Das Oberlandesgericht Bamberg entschied (Az.: 1 U 87/14), dass eine „Überschwemmung“ im Sinne der Bedingungen eine Überflutung des gesamten Versicherungsgrundstücks erfordert. Eindringendes Schichtenwasser in den Keller nach Starkregen reichte hier nicht aus. Der Versicherungsort umfasst mehr als nur das Gebäude. Beim Thema Erdsenkung urteilte das Landgericht Deggendorf (Az.: 23 O 445/19), dass Schäden durch Setzungen im weichen Baugrund nicht gedeckt sind. Eine versicherte „naturbedingte Erdsenkung“ liege nur vor, wenn der Boden über natürlich entstandenen Hohlräumen absinkt. Diese Urteile zeigen, wie wichtig präzise Formulierungen und das Verständnis des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sind. Eine Beratung durch Haus und Grund oder Experten kann hier hilfreich sein.
Optimale Absicherung: Handlungsempfehlungen und Experten-Tipps
Die Entscheidung für oder gegen eine Elementarversicherung sollte gut überlegt sein. Prüfen Sie zunächst Ihr individuelles Risiko. Wohnen Sie in einer bekannten Risikozone (GK 3 oder 4)? Auch wenn nur 1,6 Prozent der Adressen betroffen sind, kann Starkregen überall auftreten. Unser Experten-Tipp: Klären Sie, was Ihre Wohngebäudeversicherung abdeckt und welche Zusatzbausteine sinnvoll sind. Achten Sie auf die genauen Definitionen von Schadenereignissen und Ausschlüssen. Vergleichen Sie Angebote verschiedener Versicherer, da Prämien und Bedingungen variieren können. Berücksichtigen Sie auch die Höhe der Selbstbeteiligung. Eine Wartezeit von zwei bis sechs Monaten nach Vertragsabschluss ist üblich. Für eine umfassende Absicherung ist es wichtig zu wissen, wer die Wohngebäudeversicherung zahlt und wie Elementarschäden darin integriert sind. Eine individuelle Risikoanalyse hilft, den passenden Schutz zu finden.
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More useful links
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bietet einen Datenservice zu Naturgefahrenreporten an, der wichtige Statistiken und Analysen enthält.
Das Umweltbundesamt (UBA) stellt umfassende Informationen zur Anpassung an den Klimawandel bereit, inklusive Strategien und Maßnahmen.
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) informiert detailliert über den Klimawandel, seine Ursachen und erwarteten Auswirkungen.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) bietet wichtige Informationen zum Risikomanagement und zur Vorsorge bei Naturkatastrophen.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht aktuelle Umweltstatistiken, die Einblicke in verschiedene Umweltbereiche geben.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) stellt die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel vor, die Maßnahmen zur Risikominderung aufzeigt.
Die Hochwasserzentralen bieten aktuelle Informationen und Warnungen zu Hochwasserlagen in Deutschland, inklusive Pegelstände und Prognosen.
FAQ
Was genau beinhaltet die Elementarversicherung?
Die Elementarversicherung deckt finanzielle Schäden an Ihrem versicherten Eigentum (Gebäude oder Hausrat) ab, die durch bestimmte Naturereignisse verursacht werden. Dazu zählen Überschwemmung (auch durch Starkregen), Rückstau (infolge von Witterungsniederschlägen oder Überschwemmung), Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Sie ist in der Regel ein Zusatzbaustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung.
Benötige ich eine Elementarversicherung, wenn ich nicht in einem Hochwassergebiet wohne?
Auch wenn Sie nicht in einem ausgewiesenen Hochwassergebiet (z.B. ZÜRS GK 3 oder 4) wohnen, kann eine Elementarversicherung sinnvoll sein. Starkregenereignisse können überall auftreten und zu lokalen Überschwemmungen oder Rückstau führen. Nur ein kleiner Prozentsatz der Gebäude liegt in den höchsten Risikozonen, aber Schäden durch Starkregen sind eine wachsende Gefahr.
Was ist der Unterschied zwischen Überschwemmung und Rückstau in den Versicherungsbedingungen?
Eine „Überschwemmung“ liegt versicherungstechnisch meist dann vor, wenn Wasser oberflächlich auf das Versicherungsgrundstück gelangt und es überflutet. „Rückstau“ bedeutet, dass Wasser aus den Ableitungsrohren des Gebäudes infolge von Witterungsniederschlägen oder Überschwemmung in das Gebäude zurückdrängt. Für Rückstauschäden ist oft eine funktionsfähige Rückstausicherung Voraussetzung für den Versicherungsschutz.
Wie definieren Versicherungen eine versicherte „Erdsenkung“?
Gerichtsurteile haben gezeigt, dass eine versicherte „naturbedingte Erdsenkung“ eng ausgelegt wird. Sie liegt in der Regel nur dann vor, wenn sich der Erdboden über einem natürlich entstandenen Hohlraum absenkt. Schäden durch Setzungen aufgrund der Bodenbeschaffenheit (z.B. weicher Ton) oder Austrocknung sind oft nicht gedeckt.
Übernimmt die Elementarversicherung auch Kosten für Aufräumarbeiten oder einen Hotelaufenthalt?
Ja, im Rahmen der Elementarversicherung als Teil der Wohngebäudeversicherung werden üblicherweise Kosten für Reparaturen, Trockenlegung, Sanierung und gegebenenfalls den Abriss und Neubau eines gleichwertigen Hauses übernommen. Auch notwendige Kosten für eine vorübergehende Unterkunft (Hotelkosten) oder Mietausfälle können mitversichert sein, wenn das Gebäude unbewohnbar wird. Details regeln die individuellen Vertragsbedingungen.
Gibt es eine Wartezeit, bevor der Schutz der Elementarversicherung greift?
Ja, bei Elementarversicherungen sind Wartezeiten üblich. Diese können je nach Versicherer und Tarif zwischen zwei und sechs Monaten nach Vertragsabschluss liegen. Das bedeutet, dass Schäden, die innerhalb dieser Frist eintreten, möglicherweise noch nicht abgedeckt sind.








