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Wohngebäudeversicherung

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Gebäudeversicherung: Gesetzliche Pflicht oder kluge Vorsorge für Immobilieneigentümer?

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HDI bietet umfassende Informationen zur Wohngebäudeversicherung, einschließlich der Anforderungen von Banken und der Bedeutung des Neuwertersatzes.

Verivox ermöglicht den Vergleich verschiedener Wohngebäudeversicherungen und informiert über durchschnittliche Kosten und Leistungsumfänge.

CosmosDirekt erläutert die Deckung von Leitungswasserschäden und Elementarschäden sowie die Faktoren, die die Prämien der Wohngebäudeversicherung beeinflussen.

HUK-Coburg informiert über die Leistungen ihrer Wohngebäudeversicherung, insbesondere im Hinblick auf Sturm- und Hagelschäden.

AXA beschreibt, welche Gebäudeteile und fest verbundenen Installationen durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind.

Focus berichtet über die aktuellen politischen Diskussionen und Argumente bezüglich einer möglichen Pflicht zur Elementarschadenversicherung in Deutschland.

Bundestag informiert in einer Pressemitteilung über die Debatte und die Positionen zur Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden.

Wikipedia bietet eine detaillierte Übersicht über das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das die rechtlichen Grundlagen der Gebäudeversicherung bildet.

Hirt + Teufel analysiert ein aktuelles Urteil des Landgerichts Kassel, das die Definition von Leitungswasserschäden im Kontext der Gebäudeversicherung präzisiert.

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

4 May 2025

4

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Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Steht der Kauf einer Immobilie an oder besitzen Sie bereits ein Eigenheim? Viele fragen sich: Muss man eine Gebäudeversicherung haben? Dieser Artikel klärt auf, wann sie unverzichtbar wird und wie Sie Ihr wertvollstes Gut optimal absichern.

The topic in brief and concise terms

Eine gesetzliche Pflicht zur Gebäudeversicherung besteht in Deutschland nicht, sie wird aber oft von Banken bei Immobilienfinanzierungen gefordert.

Die Gebäudeversicherung deckt typischerweise Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab; Elementarschäden erfordern meist einen Zusatzbaustein. [1,2]

Die Kosten variieren stark, sind aber im Vergleich zu potenziellen Schäden gering; ein Vergleich und die Prüfung von Klauseln wie dem Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit sind essenziell.

Gebäudeversicherung: Keine generelle Pflicht, aber oft ein Muss

Die Frage, ob man eine Gebäudeversicherung haben muss, lässt sich klar beantworten: Eine generelle gesetzliche Pflicht für alle Immobilieneigentümer in Deutschland existiert nicht. Bis zum Jahr 1994 gab es eine Pflicht zur Feuerversicherung, diese wurde jedoch abgeschafft. Dennoch gibt es Situationen, in denen der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung faktisch unumgänglich wird. Besonders bei einer Immobilienfinanzierung fordern Banken fast immer den Nachweis einer solchen Police. [4,1] Dies dient dem Kreditinstitut als Sicherheit, da die Immobilie selbst als Pfand für das Darlehen dient und ihr Wert erhalten bleiben muss. Ohne diesen Schutz wäre eine Baufinanzierung für die meisten Käufer kaum realisierbar, da die Bank das Risiko eines Totalverlustes ihrer Sicherheit nicht tragen würde. So entsteht eine indirekte Verpflichtung für viele Hausbesitzer. Für Vermieter ist die Wohngebäudeversicherung ebenfalls essenziell, um die Immobilie zu schützen und die Kosten im Schadensfall nicht selbst tragen zu müssen. [4] Die Notwendigkeit einer Absicherung ist also hoch, auch ohne direkte gesetzliche Vorgabe.

Finanzielle Risiken ohne Gebäudeversicherung realistisch einschätzen

Die Kosten für Schäden am Haus können schnell astronomische Höhen erreichen. Ein Brand kann beispielsweise einen kompletten Neubau erforderlich machen, dessen Kosten leicht mehrere hunderttausend Euro betragen können. [2] Auch Leitungswasserschäden, etwa durch einen Rohrbruch, können Sanierungskosten von über zehntausend Euro nach sich ziehen. Sturmschäden, die Dächer abdecken oder Fassaden beschädigen, verursachen ebenfalls erhebliche finanzielle Belastungen. Ohne eine Gebäudeversicherung tragen Eigentümer diese Kosten vollständig selbst. Dies kann im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin bedeuten, besonders wenn noch ein Immobilienkredit abbezahlt wird. Die Abgrenzung zur Hausratversicherung ist hierbei wichtig: Die Gebäudeversicherung deckt Schäden am Bauwerk und fest verbundenen Teilen, nicht den Hausrat. Die durchschnittlichen Kosten für eine Basis-Gebäudeversicherung beginnen bei etwa einhundert Euro jährlich, können aber je nach Risikoprofil und Leistungsumfang variieren. [1,2] Diese Investition ist gering im Vergleich zu den potenziellen Schadenssummen.

Leistungsumfang der Gebäudeversicherung: Was ist typischerweise gedeckt?

Eine verbundene Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel Schäden durch drei Hauptgefahren ab. Dazu gehören:

  • Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion. [1]

  • Leitungswasser: Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser, beispielsweise aus Rohrbrüchen oder defekten Waschmaschinenanschlüssen. [2]

  • Sturm und Hagel: Schäden durch Stürme (meist ab Windstärke acht) und Hagelschlag. [1-]

Versichert sind dabei das Gebäude selbst sowie fest damit verbundene Teile wie Heizungsanlagen, sanitäre Installationen, Fenster, Türen und fest verlegte Fußböden. [4] Auch Nebengebäude wie Garagen können oft mitversichert werden. Im Schadensfall übernimmt die Versicherung die Kosten für Reparaturen bis hin zum vollständigen Wiederaufbau zum Neuwert. [2] Der Neuwertersatz stellt sicher, dass Sie ein gleichwertiges Haus wiederaufbauen können. Die genauen Bedingungen und Ausschlüsse sind den jeweiligen Vertragsunterlagen zu entnehmen, ein Beratungsgespräch kann hier Klarheit schaffen. Es ist wichtig zu verstehen, welche Pflichtversicherungen es gibt und welche freiwillig, aber dennoch existenziell sind.

Kostenfaktoren und Sparpotenziale bei der Gebäudeversicherung

Die Prämie für eine Gebäudeversicherung wird von zahlreichen Faktoren beeinflusst. Dazu zählen die Lage der Immobilie (Risikozonen für Überschwemmung oder Sturm), die Bauartklasse, das Alter des Gebäudes und die Wohnfläche. [2] Auch die gewählte Selbstbeteiligung spielt eine Rolle: Eine höhere Selbstbeteiligung führt meist zu einer niedrigeren Prämie, bedeutet aber höhere Eigenleistung im Schadensfall. Ein genauer Vergleich verschiedener Anbieter kann oft mehrere hundert Euro Ersparnis pro Jahr bringen. Die Kosten für eine Basisabsicherung für ein Einfamilienhaus können bei unter zehn Euro pro Monat beginnen. [1] Achten Sie auf den genauen Leistungsumfang und nicht nur auf den Preis. Ein Blick auf die Details, wer die Gebäudeversicherung zahlt, ist besonders für Vermieter und Mieter relevant. Ein wichtiger Aspekt ist auch, ob der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet, was bei selbstverschuldeten Schäden, wie einer vergessenen Kerze, entscheidend sein kann.

Experten-Tiefe: Rechtliche Grundlagen und aktuelle Urteile verstehen

Die rechtlichen Grundlagen der Gebäudeversicherung finden sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und den Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB) des jeweiligen Versicherers. [1] Diese Bedingungen definieren genau, welche Schäden versichert sind und welche Ausschlüsse gelten. Unser Experten-Tipp: Achten Sie auf die Definition von „Leitungswasserschaden“ – nicht jeder Wasserschaden ist automatisch versichert. Aktuelle Gerichtsurteile präzisieren oft die Auslegung der Versicherungsbedingungen. So hat beispielsweise das Landgericht Kassel 2024 entschieden, dass der Bruch eines Drainagerohrs im Garten keinen Leitungswasserschaden im Sinne der VGB darstellt. [1+] Solche Urteile verdeutlichen, wie wichtig klare Formulierungen im Versicherungsvertrag sind. Für Vermieter ist es zudem relevant, ob und wie die Kosten auf Mieter umgelegt werden können. Auch die Frage, was passiert, wenn der Versicherungsnehmer nicht der Eigentümer ist, bedarf genauer Prüfung. Bei Unklarheiten oder im Schadensfall ist eine fachkundige Beratung unerlässlich.

Spezialfall Glasbruch: Hausrat oder Gebäudeversicherung zuständig?

Ein häufiger Streitpunkt ist die Zuständigkeit bei Glasschäden. Ist die Glasversicherung Teil der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung? Grundsätzlich gilt: Gebäudeverglasungen wie Fenster und Türen sind über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, wenn der Schaden durch eine versicherte Gefahr (Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser) entsteht. Für Mobiliarverglasung (z.B. Glastische, Vitrinenscheiben) ist die Hausratversicherung zuständig. Viele Versicherer bieten eine separate Glasversicherung als Zusatzbaustein an, die dann umfassender leistet, oft auch für versehentliches Zerbrechen ohne Einwirkung einer der Grundgefahren. Diese Zusatzdeckung kann sinnvoll sein, da sie meist für alle Glasflächen des Gebäudes und teilweise auch des Mobiliars gilt. Die Kosten hierfür sind oft moderat, beispielsweise ab fünf Euro monatlich. Prüfen Sie Ihre Policen genau, um im Schadensfall Doppelversicherungen oder Deckungslücken zu vermeiden. Eine klare Regelung erspart im Ernstfall viel Ärger und finanzielle Nachteile.

Handlungsempfehlungen für optimalen Schutz Ihres Eigentums

Zusammenfassend lässt sich sagen: Auch wenn die Frage „Muss man eine Gebäudeversicherung haben?“ nicht mit einem generellen Ja beantwortet werden kann, ist sie für die meisten Immobilieneigentümer unverzichtbar. Hier sind konkrete Handlungsempfehlungen:

  1. Prüfen Sie bei Finanzierung die Anforderungen Ihrer Bank – meist ist eine Gebäudeversicherung obligatorisch.

  2. Schließen Sie mindestens eine Basis-Gebäudeversicherung ab, die Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel abdeckt.

  3. Erwägen Sie dringend den Einschluss einer Elementarschadenversicherung, besonders in risikobehafteten Regionen.

  4. Vergleichen Sie regelmäßig Angebote – Prämien und Leistungen können sich stark unterscheiden, oft sind Einsparungen von über zwanzig Prozent möglich.

  5. Achten Sie auf wichtige Klauseln wie den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.

  6. Dokumentieren Sie den Zustand Ihrer Immobilie und bewahren Sie alle relevanten Unterlagen sorgfältig auf.

  7. Passen Sie Ihren Versicherungsschutz bei baulichen Veränderungen oder Wertsteigerungen an.

Eine regelmäßige Überprüfung, mindestens alle drei bis fünf Jahre, sichert Ihnen optimalen Schutz. Unsere Mission bei nextsure ist es, Ihnen maßgeschneiderte und leicht verständliche Versicherungslösungen anzubieten. Wir unterstützen Sie gerne bei der Analyse Ihrer individuellen Risikosituation. Der nächste Schritt ist eine individuelle Risikoanalyse.

FAQ

Muss ich als Mieter eine Gebäudeversicherung abschließen?

Nein, als Mieter müssen Sie keine Gebäudeversicherung abschließen. Dafür ist der Eigentümer bzw. Vermieter der Immobilie zuständig. Die Kosten kann der Vermieter jedoch über die Nebenkostenabrechnung anteilig auf die Mieter umlegen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.

Was passiert mit der Gebäudeversicherung beim Hausverkauf?

Beim Verkauf eines Hauses geht die bestehende Gebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über. Der Käufer hat jedoch ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat nach Eintragung ins Grundbuch, um den Vertrag zu kündigen oder anzupassen. [1]

Ist eine Feuerrohbauversicherung dasselbe wie eine Gebäudeversicherung?

Nein, die Feuerrohbauversicherung sichert das im Bau befindliche Haus gegen Brandschäden ab und ist oft kostenloser Bestandteil einer späteren Gebäudeversicherung. Die vollwertige Gebäudeversicherung tritt dann nach Fertigstellung in Kraft und deckt weitere Gefahren ab.

Kann ich die Beiträge zur Gebäudeversicherung von der Steuer absetzen?

Wenn Sie die Immobilie selbst bewohnen, können Sie die Beiträge zur Gebäudeversicherung in der Regel nicht steuerlich absetzen. Vermieter hingegen können die Kosten als Werbungskosten geltend machen. Nutzen Sie einen Teil des Hauses beruflich (z.B. Arbeitszimmer), ist ein anteiliger Abzug möglich. [5]

Was bedeutet 'Unterversicherungsverzicht' in der Gebäudeversicherung?

Ein Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass der Versicherer im Schadensfall die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme voll übernimmt, auch wenn der tatsächliche Wert des Gebäudes höher liegt als die Versicherungssumme. Voraussetzung ist meist die korrekte Angabe der Wohnfläche oder des Werts 1914.

Wie schnell muss ich einen Schaden der Gebäudeversicherung melden?

Sie sollten einen Schaden unverzüglich, also so schnell wie möglich, Ihrer Gebäudeversicherung melden. Die genauen Fristen sind in den Versicherungsbedingungen festgelegt, aber eine umgehende Meldung ist wichtig, um den Leistungsanspruch nicht zu gefährden.

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