Auto & Mobilität

Kfz-Versicherung (Haftpflicht)

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Autoversicherung kündigen: Fristen, Rechte und wie Sie clever wechseln

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Die Verbraucherzentrale bietet umfassende Informationen, wie Sie bei Ihrer Autoversicherung erhebliche Einsparungen erzielen können.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert detailliert über die Fristen und Möglichkeiten zum Wechsel Ihrer Autoversicherung bis zum 30. November.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stellt aktuelle Statistiken zur Geschäftsentwicklung in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zur Verfügung.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) bietet offizielle Tabellen und Daten zum Fahrzeugbestand in Deutschland.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) veröffentlicht die jährliche Bilanz des Fahrzeugbestandes in Deutschland.

Die Stiftung Warentest bietet einen praktischen Leitfaden zum Wechsel der Kfz-Versicherung.

Das Portal Gesetze im Internet des Bundesministeriums der Justiz stellt den vollständigen Text des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG 2008) bereit.

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

11 May 2025

4

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Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Sie möchten Ihre Autoversicherung kündigen, sind aber unsicher über Fristen und Ihre Rechte? Viele Autofahrer zahlen jährlich Hunderte Euro zu viel, weil sie den Wechsel scheuen. Dieser Artikel zeigt Ihnen klar und verständlich, wann und wie Sie Ihre Kfz-Versicherung erfolgreich kündigen können.

The topic in brief and concise terms

Die meisten Kfz-Versicherungen können mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende (oft der 30. November) gekündigt werden.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei Beitragserhöhungen ohne Leistungsverbesserung, nach einem regulierten Schaden oder bei Fahrzeugverkauf, meist mit einer einmonatigen Frist ab Kenntnis.

Eine schriftliche Kündigung per Einschreiben mit Rückschein ist empfehlenswert, um den fristgerechten Zugang nachweisen zu können.

Kündigung verstehen: Die Grundlagen für den Wechsel Ihrer Autoversicherung

Die Kündigung einer Autoversicherung ist meistens einmal jährlich möglich. Die meisten Verträge enden am 31. Dezember, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Das bedeutet, Ihre Kündigung muss bis zum 30. November beim Versicherer sein. Verpassen Sie diese Frist, verlängert sich Ihr Vertrag oft automatisch um ein weiteres Jahr. Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderregelungen, die einen früheren Ausstieg ermöglichen.

Prüfen Sie daher immer die genauen Bedingungen in Ihrem Vertrag. Einige Verträge haben unterjährige Laufzeiten, beispielsweise beginnend zum ersten Juli. Auch hier gilt eine einmonatige Kündigungsfrist zum Vertragsende. Die Kenntnis dieser Fristen ist der erste Schritt zu einer potenziellen Ersparnis von über zehn Prozent. Ein genauer Blick in die Police lohnt sich also immer, bevor Sie handeln. So stellen Sie sicher, dass Sie keine wichtigen Termine versäumen.

Ordentliche Kündigung: Der reguläre Weg zum Versicherungswechsel

Die ordentliche Kündigung ist der Standardfall, um Ihre Autoversicherung zu beenden. In der Regel haben Kfz-Versicherungsverträge eine Laufzeit von einem Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt dabei meist einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Für einen Großteil der Autofahrer in Deutschland ist der Stichtag für die Kündigung der 30. November, da ihre Verträge zum 31. Dezember auslaufen. Eine Kündigung bei Fahrzeugabmeldung ist ein Sonderfall.

Achten Sie darauf, dass nicht der Poststempel, sondern der Eingang des Schreibens beim Versicherer zählt. Eine schriftliche Kündigung per Einschreiben bietet Ihnen einen Nachweis. Viele Versicherte sparen durch einen jährlichen Vergleich und Wechsel bis zu 25 Prozent ihrer Beiträge. Planen Sie also genügend Zeit für den Versand ein. So sichern Sie sich die Möglichkeit, von günstigeren Angeboten zu profitieren.

Sonderkündigungsrecht: Wann Sie außerplanmäßig handeln können

Es gibt Situationen, in denen Sie nicht bis zum regulären Vertragsende warten müssen. Das Sonderkündigungsrecht erlaubt eine vorzeitige Beendigung des Vertrages. Ein häufiger Grund ist eine Beitragserhöhung durch den Versicherer, ohne dass sich die Leistungen verbessern. Auch nach einem regulierten Schadensfall haben sowohl Sie als auch der Versicherer ein Kündigungsrecht. Die Frist hierfür beträgt meist einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen oder Mitteilung über die Schadenregulierung.

Weitere Gründe für eine außerordentliche Kündigung können sein:

  • Verkauf des Fahrzeugs

  • Änderung der Typ- oder Regionalklasse, die zu einer Beitragserhöhung führt

  • Änderung der Tarifstruktur oder der Allgemeinen Versicherungsbedingungen durch den Versicherer

Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht aktiv, denn oft beträgt die Frist nur vier Wochen ab Kenntnis des Grundes. Informieren Sie sich über allgemeine Versicherungsbedingungen, um Ihre Rechte zu kennen. Dies ermöglicht Ihnen, flexibel auf Änderungen zu reagieren.

Fristen im Detail: Beitragserhöhung und Schadensfall als Kündigungsgrund

Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag, ohne die Leistungen anzupassen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Recht müssen Sie in der Regel innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über die Erhöhung ausüben. Achten Sie genau auf das Datum des Schreibens. Selbst eine geringe Beitragserhöhung von nur fünf Prozent kann ein Sonderkündigungsrecht auslösen.

Nach einem Schadensfall können Sie ebenfalls kündigen. Die Frist hierfür beträgt üblicherweise einen Monat. Sie beginnt, sobald der Versicherer die Regulierung abgeschlossen und Sie darüber informiert hat oder die Leistung abgelehnt wurde. Es ist wichtig, die Vollkasko-Bedingungen genau zu prüfen. Diese Fristen sind verbindlich und ein Versäumnis kann teuer werden.

Experten-Tiefe: Paragraphen und rechtliche Grundlagen der Kündigung

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bildet die rechtliche Basis für Kündigungen. § 40 VVG regelt beispielsweise das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen. Hier ist festgelegt, dass der Versicherungsnehmer kündigen kann, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert. Die Frist beträgt einen Monat ab Zugang der Mitteilung.

Bei einem Schadensfall greift oft § 111 VVG (in Verbindung mit den jeweiligen AKB – Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung). Dieser Paragraph kann Regelungen zur Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalls enthalten. Unser Experten-Tipp: Bewahren Sie alle Schreiben Ihrer Versicherung sorgfältig auf, besonders die jährliche Beitragsrechnung und Mitteilungen über Vertragsänderungen. Diese Dokumente sind entscheidend, um Fristen korrekt zu berechnen und Ihre Rechte wahrzunehmen. Ein Musterbrief zum Versicherungsnehmerwechsel kann hilfreich sein.

Praxis-Teil: Kündigungsschreiben korrekt formulieren und Fallstricke vermeiden

Ein Kündigungsschreiben sollte immer schriftlich erfolgen. Wichtige Angaben sind Ihr Name und Ihre Anschrift, die Anschrift des Versicherers, die Versicherungsscheinnummer und das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs. Bei einer außerordentlichen Kündigung muss der Kündigungsgrund explizit genannt werden (z.B. „Sonderkündigung aufgrund Beitragserhöhung vom TT.MM.JJJJ“). Vergessen Sie nicht Ort, Datum und Ihre Unterschrift.

Hier sind typische Fehler, die Sie vermeiden sollten:

  1. Fristversäumnis: Die Kündigung erreicht den Versicherer zu spät.

  2. Fehlende Angaben: Wichtige Daten wie die Versicherungsscheinnummer fehlen.

  3. Unklarer Kündigungsgrund: Bei Sonderkündigungen ist der Grund nicht ersichtlich.

  4. Kein Nachweis: Die Kündigung wird ohne Einschreiben versandt und der Zugang ist nicht belegbar.

Unser Experten-Tipp: Versenden Sie die Kündigung mindestens eine Woche vor Fristablauf per Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie einen sicheren Nachweis über den fristgerechten Zugang. Dies erspart Ihnen mögliche Diskussionen und sichert Ihren Wechselwunsch ab.

Nach der Kündigung: Den passenden neuen Schutz finden

Nachdem Sie Ihre alte Autoversicherung erfolgreich gekündigt haben, beginnt die Suche nach einem neuen Anbieter. Vergleichen Sie nicht nur Preise, sondern auch Leistungen. Eine günstige Prämie ist verlockend, aber ein umfassender Schutz im Schadensfall ist wichtiger. Achten Sie auf Deckungssummen, Selbstbeteiligungen und Zusatzleistungen. Überlegen Sie, ob eine Teilkasko oder Vollkasko für Ihr Fahrzeug sinnvoll ist.

Viele Versicherungsnehmer nutzen Vergleichsportale, um einen ersten Überblick zu erhalten. Mehr als 50 Prozent der Wechsler finden über Online-Vergleiche einen günstigeren Tarif mit vergleichbaren oder besseren Leistungen. Nehmen Sie sich Zeit für diese Entscheidung. Eine gut gewählte Versicherung bietet Sicherheit und kann im Ernstfall viel Geld sparen. Denken Sie auch über das Ruhenlassen der Versicherung nach, falls Sie das Fahrzeug länger nicht nutzen.

Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Welche Frist gilt für die ordentliche Kündigung meiner Autoversicherung?

Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Bei den meisten Verträgen, die zum 31. Dezember enden, ist der Stichtag für den Eingang der Kündigung der 30. November.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht für meine Kfz-Versicherung?

Ein Sonderkündigungsrecht besteht z.B. bei einer Beitragserhöhung ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung, nach einem regulierten Schadensfall, bei Verkauf des Fahrzeugs oder wenn der Versicherer die Vertragsbedingungen ändert. Die Frist beträgt meist einen Monat ab Kenntnis des Grundes.

Wie kündige ich meine Autoversicherung richtig?

Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen (per Brief, E-Mail oder Fax, je nach Versicherer) und alle wichtigen Daten enthalten: Name, Anschrift, Versicherungsscheinnummer, Kfz-Kennzeichen, Kündigungsgrund (bei Sonderkündigung) sowie Datum und Unterschrift. Ein Versand per Einschreiben wird empfohlen.

Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?

Wenn Sie die Kündigungsfrist für die ordentliche Kündigung verpassen, verlängert sich Ihr Vertrag in der Regel automatisch um ein weiteres Jahr. Prüfen Sie, ob eventuell ein Sonderkündigungsrecht greift.

Kann mein Versicherer mir auch kündigen?

Ja, auch der Versicherer kann den Vertrag kündigen, beispielsweise nach einem Schadensfall oder wenn Sie Ihre Beiträge nicht pünktlich zahlen.

Benötige ich für die Kündigung eine neue Versicherung?

Bevor Ihre Kündigung wirksam wird und der alte Vertrag endet, sollten Sie unbedingt eine neue, gültige Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, da in Deutschland Versicherungspflicht besteht. Ein nahtloser Übergang ist wichtig.

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