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Krankenversicherung in der Steuererklärung richtig eintragen und Sparpotenziale nutzen

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Das Bundesfinanzministerium (BMF) stellt ein Schreiben zum Datenaustausch zwischen privater Kranken- und Pflegeversicherung, Finanzverwaltung und Arbeitgebern im Lohnsteuerabzugsverfahren bereit.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) bietet umfassende Informationen zu den Gesundheitsausgaben in Deutschland.

Das Finanzamt NRW informiert über die steuerliche Behandlung von übernommenen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) erläutert seine Position zum Entwurf eines BMF-Schreibens bezüglich des Datenaustauschs zwischen PKV-Unternehmen, Finanzverwaltung und Arbeitgebern.

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

27 May 2025

4

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Viele Steuerpflichtige fragen sich: Steuererklärung Krankenversicherung wo eintragen? Die korrekte Angabe Ihrer Krankenversicherungsbeiträge kann Ihre Steuerlast mindern. Erfahren Sie hier, wie es geht und was zu beachten ist.

The topic in brief and concise terms

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zur Basisabsicherung sind in der Regel unbegrenzt als Sonderausgaben in der Anlage Vorsorgeaufwand absetzbar.

Für sonstige Vorsorgeaufwendungen (inkl. Wahlleistungen der KV) gelten Höchstbeträge von 1.900 Euro (Arbeitnehmer) bzw. 2.800 Euro (Selbstständige).

Die Versicherer übermitteln Daten elektronisch, die korrekte Angabe in der Steuererklärung durch Sie ist dennoch erforderlich.

Krankenversicherungsbeiträge steuerlich geltend machen: Grundlagen verstehen

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind in der Steuererklärung als Sonderausgaben absetzbar. Dies betrifft sowohl die Basisabsicherung als auch unter Umständen darüber hinausgehende Wahlleistungen. Seit dem Bürgerentlastungsgesetz im Jahr 2010 können Versicherte ihre Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung steuerlich geltend machen. Die Basisabsicherung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge kann in voller Höhe angesetzt werden. Das Finanzamt zieht bei gesetzlich Versicherten pauschal vier Prozent für einen möglichen Anspruch auf Krankengeld ab. Für privat Versicherte ist der Abzug auf den Beitrag beschränkt, der für eine Basisabsicherung anfiele. Ihre Versicherungsbeiträge korrekt anzugeben, kann Ihre Steuerlast um mehrere hundert Euro senken. Diese Regelungen sind im § 10 EStG verankert. Die korrekte Eintragung ist somit der erste Schritt zu Ihrer Steuerersparnis.

Anlage Vorsorgeaufwand: Der zentrale Ort für Ihre Krankenversicherungsbeiträge

Der Hauptort, um Ihre Krankenversicherung in der Steuererklärung einzutragen, ist die Anlage Vorsorgeaufwand. Hier werden sowohl Beiträge zur gesetzlichen als auch zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung erfasst. Für gesetzlich Versicherte sind die Zeilen 12 bis 22 relevant, abhängig davon, ob sie pflichtversichert oder freiwillig versichert sind. Privatversicherte tragen ihre Beiträge in den Zeilen 24 bis 30 ein. Die Versicherungsunternehmen übermitteln die relevanten Daten in der Regel elektronisch an das Finanzamt, dennoch ist die korrekte Angabe in Ihrer Erklärung notwendig. Beiträge für Kinder werden ebenfalls in der Anlage Vorsorgeaufwand oder in der Anlage Kind (Zeile 31 für Basisbeiträge) deklariert. Die genauen Bezeichnungen der Zeilen können sich je nach Steuerjahr leicht ändern; für das Jahr 2023 sind dies die gängigen Bereiche. Ein Blick in die aktuelle Anleitung zur Steuererklärung hilft bei Unsicherheiten. Die Anlage Vorsorgeaufwand ist somit der Schlüssel zur steuerlichen Berücksichtigung Ihrer Gesundheitsausgaben.

Gesetzlich Versicherte: So tragen Sie Ihre Beiträge korrekt ein

Als gesetzlich versicherter Arbeitnehmer finden Sie die relevanten Daten für die Steuererklärung auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Die dort unter Nummer 25 (Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Krankenversicherung) und Nummer 26 (Arbeitnehmeranteil zur sozialen Pflegeversicherung) ausgewiesenen Beträge sind maßgeblich. Diese Summen werden in die entsprechenden Zeilen der Anlage Vorsorgeaufwand übertragen. Auch der von Ihnen getragene Anteil am Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse ist hier bereits enthalten und wird steuerlich berücksichtigt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag lag 2024 bei 1,7 Prozent und steigt für 2025 auf durchschnittlich 2,5 Prozent. Wichtig ist der pauschale Abzug von vier Prozent für das Krankengeld, den das Finanzamt automatisch vornimmt, falls Sie Anspruch darauf haben. Rentner entnehmen die absetzbaren Beiträge ihrem Rentenbescheid. Die korrekte Übertragung dieser Werte sichert Ihnen die maximale Steuerersparnis. Für weitere Details zur Absetzbarkeit, lesen Sie unseren Beitrag zur Absetzbarkeit von Versicherungen. Die genaue Dokumentation ist hier entscheidend für den Erfolg.

Privat Versicherte: Besonderheiten bei der Angabe Ihrer Krankenversicherung

Privatversicherte müssen beachten, dass nur der Anteil der Beiträge steuerlich absetzbar ist, der dem Niveau der gesetzlichen Basisabsicherung entspricht. Ihr Versicherer teilt Ihnen jährlich die Höhe dieser abzugsfähigen Beiträge mit; diese Bescheinigung ist für Ihre Unterlagen wichtig. Diese Beträge tragen Sie in die Zeilen 24 fortfolgende der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Beiträge für Wahlleistungen, wie zum Beispiel Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer, können nur dann zusätzlich abgesetzt werden, wenn der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen noch nicht durch die Basis-Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist. Der Höchstbetrag liegt für Arbeitnehmer und Beamte bei 1.900 Euro und für Selbstständige bei 2.800 Euro pro Jahr. Beiträge zur privaten Krankenversicherung für Rentner folgen ähnlichen Prinzipien. Die genaue Aufschlüsselung durch Ihren Versicherer ist hier Gold wert.

Folgende Punkte sind für Privatversicherte zentral:

  • Nur Basisabsicherung voll abzugsfähig.

  • Versicherer bescheinigt abzugsfähige Anteile.

  • Eintrag in Anlage Vorsorgeaufwand (Zeilen 24 ff.).

  • Wahlleistungen nur bei freiem Höchstbetrag absetzbar.

  • Höchstbeträge beachten (1.900 Euro / 2.800 Euro).

Die Kenntnis dieser Details hilft, Fehler zu vermeiden.

Kinder und Krankenversicherung: So profitieren Eltern steuerlich

Eltern können die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für ihre Kinder ebenfalls steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass sie für das Kind Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag haben. Die Beiträge zur Basisabsicherung des Kindes tragen Sie in der Anlage Kind in Zeile 31 ein. Beiträge für Wahlleistungen oder eine Auslandskrankenversicherung für das Kind gehören in Zeile 37 der Anlage Kind und werden im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt. Unser Experten-Tipp: Auch wenn Ihr Kind bereits über 25 Jahre alt ist, aber noch in Ausbildung und Sie weiterhin Versicherungsnehmer sind und Beiträge zahlen, können diese unter Umständen absetzbar sein, wenn kein eigener Anspruch auf Kindergeld mehr besteht. Dies gilt es im Einzelfall zu prüfen. Die Auslandskrankenversicherung kann hierbei gesondert betrachtet werden. Die korrekte Zuordnung der Beiträge ist für die steuerliche Anerkennung entscheidend.

Ausländische Krankenversicherung und Sonderfälle: Was ist zu beachten?

Beiträge an eine ausländische Krankenversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen in der deutschen Steuererklärung geltend gemacht werden. Wichtig ist, dass die ausländische Versicherung mit einer inländischen vergleichbare Leistungen für die Basisabsicherung erbringt. Zudem muss das Versicherungsunternehmen seinen Sitz in einem EU- oder EWR-Staat haben oder eine Geschäftserlaubnis für Deutschland besitzen. Die Beiträge werden dann ebenfalls in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Dezember 2022 (X R 25/21) stellte klar, dass dies auch für Versicherungen gilt, wenn im jeweiligen Land keine steuermindernde Berücksichtigung erfolgt, ausgenommen sind jedoch Vorsorgeaufwendungen, die mit Einnahmen aus bestimmten Drittstaaten zusammenhängen. Bei einer Direktversicherung oder Beiträgen zur Altersvorsorge gelten andere Regelungen. Die internationale Vergleichbarkeit ist hier der Knackpunkt.

Beachten Sie bei ausländischen Versicherungen:

  1. Vergleichbarkeit der Basisabsicherung.

  2. Sitz des Versicherers in EU/EWR oder Geschäftserlaubnis in DE.

  3. Eintrag in Anlage Vorsorgeaufwand.

  4. Aktuelle Rechtsprechung (BFH X R 25/21) beachten.

  5. Keine steuerliche Berücksichtigung im Ausland als Voraussetzung.

Diese Punkte helfen Ihnen, auch grenzüberschreitende Beiträge korrekt anzugeben.

Experten-Tiefe: Paragraphen, Urteile und Gestaltungstipps

Die zentrale Rechtsgrundlage für den Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen ist § 10 Absatz 1 Nummer 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Dieser Paragraph regelt die Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen. Das Bürgerentlastungsgesetz sorgte 2010 für die maßgebliche Erweiterung der Abzugsmöglichkeiten, insbesondere für die Basisabsicherung. Aktuelle Urteile, wie das bereits erwähnte BFH-Urteil zu ausländischen Versicherungen (X R 25/21), präzisieren die Anwendung. Unser Experten-Tipp: Prüfen Sie, ob sich durch eine geschickte Vertragsgestaltung bei privaten Zusatzversicherungen, wie einer fondsgebundenen Rentenversicherung mit Gesundheitskomponenten, steuerliche Vorteile ergeben, ohne die Basisabsicherung zu gefährden. Beitragsrückerstattungen mindern im Jahr der Auszahlung die abzugsfähigen Sonderausgaben. Eine sorgfältige Planung und Dokumentation aller Beiträge und Erstattungen ist für die Optimierung Ihrer Steuererklärung unerlässlich. Die Kenntnis der rechtlichen Grundlagen schafft Sicherheit bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung.

Fazit und Ihr nächster Schritt zur optimierten Steuererklärung

Die korrekte Angabe Ihrer Krankenversicherungsbeiträge in der Steuererklärung ist ein wichtiger Hebel zur Reduzierung Ihrer Steuerlast. Die Anlage Vorsorgeaufwand ist dabei das zentrale Formular. Für die Basisabsicherung können Sie Ihre Beiträge in der Regel in voller Höhe geltend machen. Unterschiede bestehen zwischen gesetzlich und privat Versicherten, insbesondere bei Wahlleistungen und den dafür geltenden Höchstbeträgen von 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro. Auch Beiträge für Kinder und unter Umständen für ausländische Versicherungen sind absetzbar. Eine genaue Kenntnis der Regelungen und eine sorgfältige Dokumentation sind entscheidend. Nutzen Sie die Informationen und Beispiele dieses Beitrags, um Ihre nächste Steuererklärung optimal vorzubereiten. Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Welches Formular benötige ich für die Krankenversicherung in der Steuererklärung?

Sie benötigen die Anlage Vorsorgeaufwand. Hier werden alle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie weitere Vorsorgeaufwendungen eingetragen.

Was ist der Unterschied zwischen Basisabsicherung und Wahlleistungen beim Steuerabzug?

Beiträge zur Basisabsicherung (vergleichbar mit Leistungen der GKV) sind voll abzugsfähig. Beiträge für Wahlleistungen (z.B. Chefarzt) nur, wenn der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen noch nicht ausgeschöpft ist.

Muss ich Nachweise über meine Krankenversicherungsbeiträge einreichen?

In der Regel übermittelt Ihr Versicherer die Daten elektronisch an das Finanzamt (eDaten). Sie sollten die Bescheinigung Ihres Versicherers aber für Ihre Unterlagen aufbewahren und die Werte in Ihrer Steuererklärung korrekt angeben.

Was passiert, wenn meine Beiträge zur Basis-Krankenversicherung den Höchstbetrag von 1.900 Euro übersteigen?

Die Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung werden auch dann in voller Höhe anerkannt. Der Höchstbetrag von 1.900 Euro (bzw. 2.800 Euro für Selbstständige) bezieht sich auf sonstige Vorsorgeaufwendungen, die erst zum Tragen kommen, wenn dieser Betrag durch die Basisabsicherung noch nicht erreicht wurde.

Ich bin Rentner, wo trage ich meine Krankenversicherung ein?

Auch als Rentner tragen Sie Ihre Krankenversicherungsbeiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Die Daten entnehmen Sie in der Regel Ihrem Rentenbescheid oder der Mitteilung Ihrer Krankenversicherung.

Kann ich auch Beiträge für eine Auslandskrankenversicherung absetzen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Beiträge zu einer Auslandskrankenversicherung absetzbar, wenn diese eine mit inländischen vergleichbare Basisabsicherung bietet und der Versicherer bestimmte Kriterien erfüllt (z.B. Sitz in EU/EWR).

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