Pferdehaftpflicht für Fohlen: Ab wann Ihr Nachwuchs wirklich Schutz braucht
9 Oct 2025
Katrin Straub
Geschäftsführerin bei nextsure
Die Geburt eines Fohlens ist ein emotionaler Höhepunkt für jeden Züchter und Besitzer. Doch ab der ersten Sekunde seines Lebens haften Sie uneingeschränkt für alle Schäden, die der Nachwuchs verursacht. Wir zeigen Ihnen, wann die Mitversicherung der Mutterstute endet und eine eigene Pferdehaftpflicht für Fohlen unverzichtbar wird.
The topic in brief and concise terms
Als Pferdehalter haften Sie gemäß § 833 BGB ab der Geburt des Fohlens uneingeschränkt für alle von ihm verursachten Schäden.
Fohlen sind oft nur für die ersten sechs bis zwölf Monate über die Haftpflichtversicherung der Mutterstute mitversichert.
Eine eigene Pferdehaftpflicht für Fohlen ist spätestens nach dem ersten Lebensjahr oder bei einem Kauf zwingend erforderlich.
Ein Fohlen bringt Leben in den Stall, doch mit der Freude wächst auch die Verantwortung. Nach deutschem Recht haften Sie als Halter für jeden Schaden, den Ihr Tier verursacht – und das gilt auch für den jüngsten Nachwuchs. Ein falscher Sprung auf der Weide kann einen Verkehrsunfall mit Kosten in sechsstelliger Höhe auslösen. Viele wiegen sich in falscher Sicherheit, da Fohlen oft über die Stute mitversichert sind. Diese Deckung ist jedoch zeitlich begrenzt, meist auf sechs oder zwölf Monate. Dieser Artikel erklärt Ihnen die gesetzlichen Grundlagen, zeigt anhand von Praxisbeispielen, wann Handlungsbedarf besteht, und gibt Ihnen Expertentipps für den lückenlosen Versicherungsschutz an die Hand.
Gesetzliche Haftung für Fohlen ab der Geburt verstehen
Als Pferdehalter haften Sie für Ihr Fohlen ab dem ersten Lebenstag uneingeschränkt. Grundlage dafür ist Paragraph 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der die sogenannte Gefährdungshaftung regelt. Das bedeutet, Sie haften für Schäden, die Ihr Pferd anrichtet, auch ohne eigenes Verschulden. Diese Regelung betrachtet Pferde als unberechenbare Gefahrenquelle. Ein Schaden von mehreren tausend Euro ist schnell erreicht. Die meisten Policen der Mutterstute decken das Fohlen nur für die ersten zwölf Monate ab. Danach benötigt der Jährling zwingend eine eigene Pferdehalterhaftpflichtversicherung. Die gesetzliche Haftungspflicht macht eine frühzeitige Absicherung unerlässlich.
Kostenfalle Fohlenschaden: Drei Praxisfälle analysiert
Die Neugier und Unerfahrenheit eines Fohlens kann schnell zu teuren Schäden führen. Ein typisches Szenario ist der Ausbruch von der Koppel, der einen Verkehrsunfall mit einem Schaden von über 20.000 Euro verursachen kann. Selbst kleinere Vorfälle summieren sich schnell. Beißt ein Fohlen einen Besucher, können Behandlungskosten und Schmerzensgeld schnell 3.000 Euro übersteigen. Auch Sachschäden, wie eine beschädigte Stalltür für 500 Euro, fallen unter Ihre Haftungspflicht. Ohne eine leistungsstarke Pferdehaftpflicht tragen Sie diese Kosten allein. Diese Beispiele zeigen, wie schnell die finanzielle Belastung existenzbedrohend werden kann.
Den richtigen Zeitpunkt für die Fohlen-Police bestimmen
In der Regel sind Fohlen über die Haftpflichtversicherung der Mutterstute mitversichert. Dieser Schutz endet jedoch meist automatisch nach sechs oder zwölf Monaten. Spätestens dann stellt sich die Frage, ab wann die Pferdehaftpflicht für Fohlen zur Pflicht wird. Ein eigener Vertrag ist in mehreren Situationen zwingend erforderlich.
Ende der beitragsfreien Mitversicherung (meist nach dem ersten Lebensjahr).
Kauf eines Fohlens, das nicht mehr bei der Mutter steht.
Absetzen des Fohlens von der Mutterstute und Aufzucht in einer Herde.
Teilnahme an Fohlenschauen oder anderen Veranstaltungen.
Prüfen Sie die Police Ihrer Stute genau, um den Stichtag nicht zu verpassen. Ein nahtloser Übergang in einen eigenen Vertrag schützt Sie vor Deckungslücken.
Paragraf 833 BGB im Detail: Die Tierhalterhaftung für Fohlen meistern
Der Paragraph 833 BGB ist die zentrale Norm für jeden Tierhalter in Deutschland. Er unterscheidet nicht nach dem Alter des Tieres, weshalb Ihre Haftung mit der Geburt des Fohlens beginnt. Das Gesetz definiert Pferde als „Luxustiere“, bei denen eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung greift. Das bedeutet, Sie haften immer, wenn sich die „typische Tiergefahr“ wie Scheuen oder Beißen realisiert. Ein Entlastungsbeweis, wie er bei Nutztieren möglich wäre, ist für Pferdehalter ausgeschlossen. Unser Expertentipp: Achten Sie darauf, dass Ihre Pferdeversicherung auch Schäden abdeckt, die bei der Aufzucht in der Herde entstehen. Weideunfälle unter Jungtieren sind häufig und können zu hohen Tierarztkosten bei den Besitzern der anderen Pferde führen. So sichern Sie sich gegen die häufigsten Risiken ab.
Risiken minimieren und Zukunft sichern
Die richtige Absicherung für Ihr Fohlen beginnt mit dem Verständnis der gesetzlichen Haftung ab dem ersten Tag. Die Mitversicherung über die Mutterstute bietet nur einen temporären Schutz für maximal zwölf Monate. Danach ist eine eigene, leistungsstarke Pferdehaftpflicht für das Fohlen unerlässlich, um sich vor finanziellen Risiken in Millionenhöhe zu schützen. Eine sorgfältige Prüfung der Versicherungsbedingungen und die Wahl einer hohen Deckungssumme sind entscheidend. So schaffen Sie eine sichere Grundlage für eine unbeschwerte Zukunft mit Ihrem Pferd. Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.
More useful links
Landwirtschaftskammer bietet Informationen zum Thema Pferdehaltung und -produktion.
Bundestierärztekammer stellt Informationen zur Tiergesundheit von Pferden bereit.
Gesetze im Internet enthält den vollständigen Gesetzestext des § 833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zur Tierhalterhaftung.
FAQ
Ab welchem genauen Zeitpunkt benötige ich eine eigene Versicherung für mein Fohlen?
Sie benötigen eine eigene Versicherung, sobald der Schutz durch die Police der Mutterstute endet – meist am Ende des ersten Lebensjahres. Kaufen Sie ein Fohlen, ist eine eigene Versicherung ab dem Tag der Übernahme notwendig.
Deckt die Pferdehaftpflicht auch Schäden ab, die mein Fohlen auf der Weide bei anderen Pferden anrichtet?
Ja, eine gute Pferdehaftpflicht deckt auch Schäden ab, die Ihr Fohlen anderen Pferden zufügt. Dies ist besonders bei der Aufzucht in der Herde wichtig, da es hier häufig zu Rangeleien mit Verletzungsfolgen kommt.
Sind Reitbeteiligungen oder Fremdreiter beim Jährling schon mitversichert?
Auch wenn ein Jährling noch nicht geritten wird, sollte das Fremdreiterrisiko abgedeckt sein. Dies schließt Personen ein, die das Pferd führen oder betreuen. Die meisten Tarife inkludieren diesen Schutz standardmäßig.
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
Viele Tarife bieten einen weltweiten Versicherungsschutz für vorübergehende Auslandsaufenthalte, zum Beispiel für Turniere oder Urlaube. Prüfen Sie die genaue Dauer und den Geltungsbereich in Ihren Vertragsbedingungen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Haftpflicht für ein Fohlen und einem Reitpferd?
Der Hauptunterschied liegt oft im Beitrag. Da von Fohlen und Jährlingen in der Aufzucht ein geringeres Risiko ausgeht als von gerittenen Pferden, sind die Tarife für sie meist günstiger. Der grundlegende Haftpflichtschutz ist jedoch identisch.
Muss ich der Versicherung melden, wenn ich mein Pferd anreite?
Ja, Sie sollten Ihrer Versicherung den Übergang vom Aufzuchtpferd zum Reitpferd melden. Bei einigen Tarifen kann sich dadurch der Beitrag ändern, da das Risiko neu bewertet wird. Eine unterlassene Meldung kann den Versicherungsschutz gefährden.








