Pferde OP Versicherung Ausschlüsse: So vermeiden Sie Deckungslücken von bis zu 15.000 Euro
4 Sept 2025
Katrin Straub
Geschäftsführerin bei nextsure
Eine Notoperation bei Ihrem Pferd ist emotional und finanziell eine enorme Belastung. Doch was passiert, wenn die Versicherung die Kostenübernahme wegen eines Ausschlusses im Vertrag verweigert? Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Klauseln Sie kennen müssen, um im Ernstfall nicht auf Tierarztkosten von über 10.000 Euro sitzen zu bleiben.
The topic in brief and concise terms
Vorerkrankungen, angeborene Fehlentwicklungen und Wartezeiten sind die häufigsten Gründe für Leistungsablehnungen.
Die Begrenzung der Kostenerstattung auf den zwei- oder dreifachen GOT-Satz kann bei Not-Operationen zu erheblichen Zuzahlungen führen.
Eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch unvollständige Gesundheitsangaben kann den gesamten Versicherungsschutz gefährden.
Die Entscheidung für eine Pferde-OP-Versicherung gibt ein Gefühl der Sicherheit. Die Kosten für chirurgische Eingriffe, wie bei einer Kolik, können schnell 12.000 Euro oder mehr betragen. Viele Pferdebesitzer wiegen sich in falscher Sicherheit, denn der Teufel steckt im Detail – genauer gesagt in den Ausschlussklauseln. Wenn Sie beim Abschluss der Pferde-OP-Versicherung die Ausschlüsse nicht beachten, kann dies zur Ablehnung der Leistung führen. Wir erklären Ihnen die drei häufigsten Leistungsfallen, von Vorerkrankungen bis zu den Grenzen der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen, damit Ihr Versicherungsschutz im Notfall wirklich greift.
Die häufigsten Ausschlussklauseln und ihre Kostenfolgen
Viele Versicherungsverträge schließen Leistungen für Krankheiten aus, die bereits vor Vertragsbeginn bestanden. Selbst eine zwei Jahre alte, unauffällige Lahmheit kann zur Ablehnung führen, wenn eine Operation an demselben Bein nötig wird. Die finanzielle Folge kann eine Deckungslücke von über 5.000 Euro bedeuten. Eine weitere kritische Klausel betrifft angeborene Fehlentwicklungen, die oft erst im Laufe des Wachstums klinisch relevant werden. Ein typisches Beispiel ist die Chip-OP (OCD), deren Kosten von bis zu 4.000 Euro häufig nicht übernommen werden. Auch die allgemeinen Wartezeiten, die meist drei Monate betragen, sind ein entscheidender Faktor. Tritt in dieser Zeit ein versichertes Ereignis ein, leistet der Versicherer nicht. Eine umfassende Versicherung für Pferde mit Vorerkrankung zu finden, erfordert daher besondere Sorgfalt. Diese Klauseln sind der Hauptgrund, warum Pferdebesitzer trotz Versicherung auf hohen Kosten sitzen bleiben.
Spezialfälle im Fokus: Kolik, Chip-Operation und Zahnbehandlungen
Obwohl die Kolik-OP zu den am häufigsten versicherten Eingriffen zählt, gibt es auch hier Einschränkungen. Einige Tarife decken nur bestimmte Operationsmethoden ab oder sehen jährliche Leistungsgrenzen von beispielsweise 15.000 Euro vor. Bei einer komplizierten Operation können die Kosten diese Grenze schnell überschreiten. Besonders kritisch ist die Lage bei Chip-Operationen, da viele Versicherer diese als Folge angeborener Fehlentwicklungen pauschal ausschließen. Nur wenige Premium-Tarife übernehmen diese Kosten, oft erst nach einer speziellen Wartezeit von einem Jahr. Ein weiterer häufiger Streitpunkt sind Zahn-OPs. Während eine unfallbedingte Zahnextraktion meist versichert ist, sind Behandlungen aufgrund von Krankheiten wie EOTRH oft ausgeschlossen und können Kosten von über 1.000 Euro verursachen. Eine genaue Prüfung der Bedingungen für eine Kostenübernahme bei Kolik-OPs ist daher unerlässlich. Viele Policen schließen folgende Eingriffe aus:
Operationen zur Korrektur von Zahn- oder Kieferanomalien
Eingriffe, die der Herstellung eines Rassestandards dienen
Kastrationen und Sterilisationen (oft nur bezuschusst)
Behandlung von Hufabszessen oder Hufgeschwüren
Entfernung von Hauttumoren, die als kosmetisch eingestuft werden
Diese Beispiele zeigen, wie wichtig eine genaue Analyse des Leistungskatalogs vor dem Vertragsabschluss ist.
Rechtliche Fallstricke: Anzeigepflicht und GOT-Abrechnung verstehen
Ein entscheidender, aber oft unterschätzter Aspekt ist die vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Sie sind gesetzlich verpflichtet, alle Gesundheitsfragen des Versicherers wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Verschweigen Sie eine frühere Behandlung, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und die Leistung verweigern. Ein weiterer Punkt ist die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Versicherer begrenzen die Erstattung oft auf den zwei- oder dreifachen Satz. Im Notdienst oder in Spezialkliniken wird jedoch häufig bis zum vierfachen Satz abgerechnet, was eine Finanzierungslücke von 25 Prozent oder mehr für Sie bedeuten kann. Unser Experten-Tipp: Wählen Sie einen Tarif, der Notdienste explizit bis zum vierfachen GOT-Satz abdeckt. Der Unterschied zwischen OP- und Krankenversicherung liegt oft in diesen Details der Kostenübernahme. Die Kenntnis dieser rechtlichen Rahmenbedingungen schützt Sie vor bösen Überraschungen im Schadensfall.
Vertragsprüfung: Vier Schritte zur Identifikation kritischer Klauseln
Um sicherzustellen, dass Ihr Versicherungsschutz lückenlos ist, sollten Sie den Vertrag vor der Unterzeichnung systematisch prüfen. Eine sorgfältige Analyse kann Ihnen im Ernstfall mehrere Tausend Euro sparen. Die folgende Checkliste hilft Ihnen dabei, die entscheidenden Punkte zu bewerten:
Gesundheitsfragen präzise beantworten: Dokumentieren Sie alle Behandlungen und Diagnosen der letzten fünf Jahre lückenlos.
Ausschlussliste analysieren: Suchen Sie gezielt nach Begriffen wie „angeboren“, „erblich“, „Vorerkrankung“ und „rassespezifisch“.
Wartezeiten und Altersgrenzen prüfen: Notieren Sie die Fristen genau. Üblich sind drei Monate bei Krankheit und fünf bis sieben Tage bei Kolik oder Unfall.
GOT-Satz und Leistungsgrenzen abgleichen: Stellen Sie sicher, dass die Höchsterstattungssumme pro Jahr ausreicht und der GOT-Satz für Notfälle abgedeckt ist.
Einige Anbieter werben mit einer Pferde-OP-Versicherung ohne Wartezeit, doch dies gilt oft nur für Unfälle. Ein genauer Vergleich der Bedingungen ist daher unumgänglich.
More useful links
Die Bundestierärztekammer bietet Tierhaltern umfassende Informationen zur Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Das Statistische Bundesamt (Destatis) stellt detaillierte Statistiken zu Tieren und tierischer Erzeugung in der Landwirtschaft bereit.
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) bietet aktuelle Zahlen und Fakten rund um Pferde und den Reitsport.
Auf Gesetze im Internet finden Sie den vollständigen Wortlaut des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG).
Die Verbraucherzentrale informiert über wichtige Aspekte der Haftpflichtversicherung für Haustiere.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bietet detaillierte Informationen zu anzeigepflichtigen Tierseuchen und meldepflichtigen Tierkrankheiten.
Den aktuellen Wortlaut der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von 2022 finden Sie auf Gesetze im Internet.
FAQ
Welche Wartezeiten muss ich bei einer Pferde-OP-Versicherung beachten?
Die allgemeine Wartezeit beträgt üblicherweise drei Monate für Krankheiten. Für Notfälle wie Koliken oder Unfälle gelten oft verkürzte Fristen von fünf bis sieben Tagen. Für bestimmte Eingriffe, wie Chip-Operationen, kann die Wartezeit bis zu einem Jahr betragen.
Sind Chip-Operationen (OCD) mitversichert?
In den meisten Basistarifen sind Chip-Operationen ausgeschlossen, da sie als angeborene Fehlentwicklung gelten. Einige Premium-Tarife oder spezielle Zusatzbausteine decken diesen Eingriff ab, oft verbunden mit einer längeren Wartezeit.
Was passiert, wenn ich eine Vorerkrankung beim Abschluss nicht angebe?
Das Verschweigen einer bekannten Vorerkrankung stellt eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht dar. Der Versicherer kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten, die Leistung verweigern und im schlimmsten Fall den Vertrag anfechten, wodurch der Versicherungsschutz von Anfang an erlischt.
Deckt die Versicherung auch die Nachsorge nach einer OP ab?
Ja, die Kosten für die Nachbehandlung sind in der Regel für einen bestimmten Zeitraum, oft zwischen sieben und 17 Tagen nach der OP, mitversichert. Der genaue Umfang und die Dauer sind den jeweiligen Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Was bedeutet die Begrenzung auf den GOT-Satz?
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) legt den Abrechnungsrahmen für tierärztliche Leistungen fest. Eine Begrenzung im Vertrag, z. B. auf den zweifachen Satz, bedeutet, dass die Versicherung Kosten nur bis zu dieser Höhe erstattet. Rechnet die Klinik einen höheren Satz ab, müssen Sie die Differenz selbst tragen.
Gibt es eine Pferde-OP-Versicherung ohne Ausschlüsse?
Nein, eine Versicherung gänzlich ohne Ausschlüsse gibt es nicht. Jeder Tarif hat spezifische Bedingungen und schließt bestimmte Risiken wie Vorerkrankungen, kosmetische Eingriffe oder Behandlungen während der Wartezeit aus, um die Beiträge für die Versichertengemeinschaft fair zu gestalten.








