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Betriebliche Altersvorsorge

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Betriebliche Altersvorsorge kündigen bei Arbeitgeberwechsel: Optionen und Konsequenzen für Ihre Zukunft

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Wikipedia bietet eine umfassende Übersicht über die betriebliche Altersversorgung (bAV).

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert detailliert über die betriebliche Altersversorgung.

Die Deutsche Rentenversicherung gibt einen Überblick über verschiedene Möglichkeiten der Altersvorsorge.

Die Verbraucherzentrale bietet Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge und zur Gehaltsumwandlung.

Gesetze im Internet stellt den vollständigen Gesetzestext des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) bereit.

Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) beleuchtet die betriebliche Altersversorgung aus einer politischen und gesellschaftlichen Perspektive.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erläutert die Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.

Wikipedia bietet eine umfassende Übersicht über das Betriebsrentengesetz.

Haufe informiert über die betriebliche Altersversorgung bei einem Arbeitgeberwechsel.

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

19 Apr 2025

4

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Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Ein Jobwechsel wirft oft Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) auf. Ist eine Kündigung möglich und sinnvoll, oder gibt es bessere Alternativen, um Ihre angesparten Beiträge zu sichern? Dieser Artikel beleuchtet Ihre Optionen.

The topic in brief and concise terms

Eine Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bei Arbeitgeberwechsel ist selten die beste Option und oft nur bei Kleinstanwartschaften möglich; Alternativen wie Übertragung oder Beitragsfreistellung sind meist vorteilhafter.

Arbeitnehmer haben oft einen Rechtsanspruch (§ 4 BetrAVG), das bAV-Kapital auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen, wenn bestimmte Voraussetzungen (Durchführungsweg, Kapitalhöhe, Frist von einem Jahr) erfüllt sind.

Eine vorzeitige Auszahlung der bAV führt zur Nachversteuerung der ersparten Steuern und Sozialabgaben, was den Auszahlungsbetrag erheblich mindern kann.

Quick Facts: Kündigung der bAV bei Arbeitgeberwechsel – Das Wichtigste in Kürze

Ein Arbeitgeberwechsel stellt Sie vor die Entscheidung, was mit Ihrer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) geschehen soll. Eine Kündigung ist selten die beste Lösung und oft nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Meist bedeutet eine „Kündigung“ eher eine Beitragsfreistellung, bei der Ihr angespartes Kapital erhalten bleibt. Die Übertragung Ihrer bAV auf den neuen Arbeitgeber ist oft eine bessere Option und gesetzlich in § 4 BetrAVG geregelt. Hierbei müssen Fristen, wie die Beantragung innerhalb eines Jahres nach Jobaustritt, beachtet werden.

Optionen bei Arbeitgeberwechsel: Kündigung, Übertragung oder Stilllegung?

Wenn Sie den Arbeitsplatz wechseln, stehen Ihnen mehrere Wege für Ihre bestehende betriebliche Altersvorsorge offen. Eine direkte Kündigung mit sofortiger Auszahlung ist meist nur bei sogenannten Kleinstanwartschaften möglich, wenn die monatliche Rente beispielsweise unter 37,45 Euro (Stand: 2025) liegen würde. Die häufigste und oft vorteilhafteste Option ist die Übertragung des Versorgungskapitals. Sie haben gemäß § 4 BetrAVG oft einen Rechtsanspruch, das angesparte Kapital (Übertragungswert) auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu zählt, dass die bAV über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds lief und der Übertragungswert die Beitragsbemessungsgrenze (z.B. 96.600 Euro in 2025) nicht übersteigt. Der Antrag muss in der Regel innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gestellt werden. Alternativ kann der neue Arbeitgeber den alten Vertrag übernehmen, was jedoch die Zustimmung aller drei Parteien erfordert. Ist eine Übertragung nicht gewünscht oder möglich, können Sie den Vertrag beitragsfrei stellen oder privat fortführen. Bei einer privaten Fortführung entfallen jedoch die steuerlichen Vorteile der Entgeltumwandlung. Eine Kündigung und Auszahlung der bAV ist komplex und sollte gut überlegt sein.

Praxis-Teil: Was passiert konkret mit meinem bAV-Vertrag?

Die Entscheidung über die Zukunft Ihrer bAV hängt stark vom Durchführungsweg und den Regelungen Ihres alten und neuen Arbeitgebers ab. Bei einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einem Pensionsfonds ist die Übertragung des Kapitals oft unproblematisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Beispiel: Sie haben über drei Jahre 200 Euro monatlich in eine Direktversicherung eingezahlt und wechseln den Job. Ihr angespartes Kapital von 7.200 Euro (plus Zinsen, abzüglich Kosten) kann auf den bAV-Vertrag Ihres neuen Arbeitgebers übertragen werden, wenn dieser ebenfalls einen entsprechenden Durchführungsweg anbietet. Der neue Arbeitgeber ist verpflichtet, eine wertgleiche Zusage zu erteilen. Beachten Sie, dass der neue Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, exakt die gleichen Konditionen oder Zuschüsse wie der alte Arbeitgeber zu gewähren. Eine weitere Möglichkeit ist die Beitragsfreistellung: Ihr Vertrag ruht, das Kapital verzinst sich weiter, aber es fließen keine neuen Beiträge ein. Dies kann sinnvoll sein, wenn der alte Vertrag sehr gute Konditionen hat, die nicht übertragbar sind. Die private Fortführung ist ebenfalls eine Option, hier zahlen Sie die Beiträge aus Ihrem Nettogehalt weiter. Dies ist oft mit dem Verlust von Steuervorteilen und Arbeitgeberzuschüssen verbunden. Eine Kündigung der bAV sollte die letzte Option sein.

Hier sind die häufigsten Szenarien und ihre praktischen Auswirkungen:

  • Übertragung auf neuen Arbeitgeber: Das Kapital wechselt in das Versorgungssystem des neuen Arbeitgebers; oft die beste Lösung zur Fortführung der Altersvorsorge.

  • Beitragsfreistellung: Der Vertrag bleibt bestehen, es werden keine Beiträge mehr gezahlt; das Kapital wächst weiter durch Zinsen.

  • Private Fortführung: Sie zahlen die Beiträge selbst aus dem Nettoeinkommen weiter; steuerliche Vorteile entfallen.

  • Kündigung und Auszahlung (nur bei Kleinstanwartschaften): Das Kapital wird ausgezahlt, Steuern und Sozialabgaben werden fällig.

Die genauen Schritte und Fristen sollten Sie immer mit Ihrem alten und neuen Arbeitgeber sowie dem jeweiligen Versicherer klären.

Experten-Tiefe: Rechtliche Grundlagen und Fallstricke bei der bAV-Kündigung

Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) bildet die rechtliche Basis für den Umgang mit der bAV bei einem Arbeitgeberwechsel. Besonders relevant ist § 4 BetrAVG, der das Recht auf Übertragung (Portabilität) regelt. Dieser Paragraph sichert Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen das Recht zu, ihr angespartes Kapital auf einen neuen Versorgungsträger zu übertragen. Die Unverfallbarkeit der Anwartschaften ist ein weiterer wichtiger Aspekt. Beiträge aus Entgeltumwandlung sind sofort unverfallbar. Bei arbeitgeberfinanzierten Beiträgen gelten Fristen, beispielsweise drei Jahre Betriebszugehörigkeit und ein Mindestalter von 21 Jahren für Zusagen ab 2018. Ein häufiger Fallstrick ist die Unterschätzung der steuerlichen Konsequenzen einer vorzeitigen Auszahlung. Werden Gelder aus einer bAV vorzeitig ausgezahlt (z.B. bei Kleinstanwartschaften), müssen die während der Ansparphase eingesparten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nachversteuert werden. Dies kann die ausgezahlte Summe erheblich schmälern. Unser Experten-Tipp: Prüfen Sie immer zuerst die Möglichkeit einer Mitnahme der bAV oder einer Übertragung, bevor Sie eine Kündigung in Erwägung ziehen. Die Zustimmung des Arbeitgebers ist für eine reguläre Kündigung (außerhalb von Kleinstanwartschaften) meist erforderlich, da der Arbeitgeber oft der Versicherungsnehmer ist.

Wichtige Paragraphen und Regelungen sind:

  1. § 4 BetrAVG: Regelt die Übertragung von Anwartschaften.

  2. § 1b BetrAVG: Definiert die Unverfallbarkeit von Anwartschaften.

  3. Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).

  4. Die Geringfügigkeitsgrenze (Bagatellgrenze) für eine mögliche Abfindung.

Diese Regelungen schützen Ihre Ansprüche, definieren aber auch klare Grenzen für Kündigung und Auszahlung.

Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte bei Kündigung und Auszahlung

Die Kündigung und vorzeitige Auszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge hat erhebliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen. Während der Ansparphase profitieren Sie bei der Entgeltumwandlung von Steuer- und Sozialabgabenersparnissen, da die Beiträge vom Bruttogehalt abgeführt werden. Wird der Vertrag vorzeitig gekündigt und das Kapital ausgezahlt (z.B. bei Kleinstanwartschaften), werden diese gesparten Abgaben nachträglich fällig. Das Finanzamt behandelt die Auszahlung als sonstigen Bezug, was zu einer hohen Steuerlast führen kann. Auch Sozialversicherungsbeiträge auf die Auszahlung (Kranken- und Pflegeversicherung) sind zu entrichten. Dies kann dazu führen, dass der ausgezahlte Betrag deutlich geringer ist als die Summe der eingezahlten Beiträge. Selbst wenn der Vertrag nur beitragsfrei gestellt oder privat fortgeführt wird, ändern sich die steuerlichen Rahmenbedingungen. Bei privater Fortführung sind die Beiträge aus dem bereits versteuerten Nettoeinkommen zu leisten. Im Rentenalter unterliegen die Leistungen aus der bAV der nachgelagerten Besteuerung. Eine genaue Prüfung Ihrer individuellen Situation durch einen Experten ist unerlässlich, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Überlegen Sie, ob es Möglichkeiten gibt, Krankenkassenbeiträge bei Direktversicherungen zu optimieren.

Handlungsempfehlungen: So gehen Sie bei einem Arbeitgeberwechsel vor

Ein Arbeitgeberwechsel erfordert proaktives Handeln bezüglich Ihrer bAV. Informieren Sie sich zunächst bei Ihrem alten Arbeitgeber über die genauen Konditionen Ihres Vertrags und die Möglichkeiten bei Austritt. Klären Sie die Höhe des Übertragungswertes und die Fristen. Sprechen Sie parallel dazu frühzeitig mit Ihrem neuen Arbeitgeber über dessen bAV-Angebot und die Bereitschaft zur Übernahme Ihres alten Vertrags oder des Kapitals. Fordern Sie die notwendigen Unterlagen für eine Übertragung rechtzeitig an und reichen Sie diese fristgerecht ein – meist innerhalb eines Jahres nach Jobwechsel. Vergleichen Sie die Konditionen: Ist eine Übertragung vorteilhaft oder ist eine Beitragsfreistellung des alten Vertrags sinnvoller? Holen Sie im Zweifel unabhängigen Rat ein. Dokumentieren Sie alle Vereinbarungen schriftlich. Eine sorgfältige Planung sichert Ihre Altersvorsorgeansprüche und vermeidet finanzielle Einbußen. Denken Sie daran, dass alte Versicherungsverträge manchmal vorteilhafte Konditionen haben können.

Checkliste für den Arbeitgeberwechsel:

  1. Informationsbeschaffung beim alten Arbeitgeber (Vertragsdetails, Übertragungswert, Fristen).

  2. Gespräch mit dem neuen Arbeitgeber (bAV-Angebot, Übernahmemöglichkeiten).

  3. Prüfung der Unverfallbarkeit Ihrer Ansprüche.

  4. Vergleich der Optionen: Übertragung, Beitragsfreistellung, private Fortführung, Kündigung (nur im Ausnahmefall).

  5. Einholung von Angeboten und Beratung (z.B. durch nextsure).

  6. Fristgerechte Antragsstellung für die gewählte Option.

  7. Schriftliche Bestätigung aller Vereinbarungen einholen.

  8. Prüfung, ob eine betriebliche Altersvorsorge weiterhin sinnvoll für Ihre Situation ist.

Diese Schritte helfen Ihnen, den Prozess strukturiert anzugehen.

nextsure: Ihr Partner für eine sichere Zukunft

Die Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge bei einem Arbeitgeberwechsel sind komplex. Als digitales Versicherungsportal ist es unsere Mission bei nextsure, Ihnen maßgeschneiderte und leicht verständliche Versicherungslösungen anzubieten. Wir unterstützen Sie dabei, die für Ihre Situation optimale Entscheidung zu treffen, sei es die Übertragung, Stilllegung oder eine andere Lösung für Ihre bAV. Unsere Experten analysieren Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen klare Handlungswege auf. Profitieren Sie von unserer Expertise im Bereich betriebliche Altersvorsorge.

Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Was bedeutet Unverfallbarkeit bei der betrieblichen Altersvorsorge?

Unverfallbarkeit bedeutet, dass Ihre Ansprüche auf die bAV auch bei einem Arbeitgeberwechsel erhalten bleiben. Ihre eigenen Beiträge (Entgeltumwandlung) sind sofort unverfallbar. Für arbeitgeberfinanzierte Anteile gelten bestimmte Fristen (z.B. drei Jahre Betriebszugehörigkeit und Mindestalter 21 Jahre bei Zusagen ab 2018).

Welche Kosten entstehen bei einer Kündigung der bAV?

Bei einer Kündigung mit Auszahlung (meist nur bei Kleinstanwartschaften) werden zuvor gesparte Steuern und Sozialabgaben fällig. Es können auch Verwaltungsgebühren des Versicherers anfallen. Dies kann den Auszahlungsbetrag erheblich reduzieren.

Kann ich meine betriebliche Altersvorsorge privat weiterführen?

Ja, in vielen Fällen können Sie Ihren bAV-Vertrag privat weiterführen, insbesondere bei Durchführungswegen wie Direktversicherung oder Pensionskasse. Sie zahlen die Beiträge dann aus Ihrem Nettoeinkommen, wodurch die steuerlichen Vorteile der Entgeltumwandlung entfallen.

Was ist eine Beitragsfreistellung der bAV?

Bei einer Beitragsfreistellung zahlen Sie keine weiteren Beiträge in Ihren bAV-Vertrag ein. Das bisher angesparte Kapital bleibt jedoch erhalten, verzinst sich weiter und wird Ihnen im Rentenalter ausgezahlt.

Was ist die Bagatellgrenze oder Kleinstanwartschaft?

Die Kleinstanwartschaft (auch Bagatellgrenze genannt) bezeichnet einen sehr geringen Rentenanspruch aus der bAV. Liegt Ihre zu erwartende monatliche Rente unter diesem Wert (z.B. 37,45 Euro in 2025), können Sie nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine einmalige Abfindung (Auszahlung) verlangen.

Muss mein neuer Arbeitgeber den gleichen Zuschuss zur bAV zahlen wie mein alter?

Nein, der neue Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die exakt gleichen Zuschüsse wie Ihr alter Arbeitgeber zu leisten, solange er den gesetzlichen Mindestzuschuss von fünfzehn Prozent bei Entgeltumwandlung (für bestimmte Durchführungswege) gewährt.

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