Vorsorge & Vermögen

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Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen: Ihr Weg zu staatlich gefördertem Vermögensaufbau

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Das Bundesfinanzministerium bietet ein Schreiben zur Anwendung des fünften Vermögensbildungsgesetzes (VermBG).

Auf Gesetze im Internet finden Sie das Gesetz über die Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Vermögensbildungsgesetz).

Die Verbraucherzentrale bietet umfassende Informationen zu vermögenswirksamen Leistungen.

Eine Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) liefert aktuelle Daten.

Die Bundesbank veröffentlicht eine Studie zum Vermögen in Deutschland.

Wikipedia bietet einen umfassenden Artikel zu vermögenswirksamen Leistungen.

Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) bietet einen Lexikoneintrag zu vermögenswirksamen Leistungen.

Ein weiteres Gesetz zur vermögenswirksamen Anlage von Sparleistungen, das Bundesbauzulagengesetz, ist auf Gesetze im Internet verfügbar.

Das Bundesfinanzministerium bietet einen Glossareintrag zu vermögenswirksamen Leistungen.

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

24 Jun 2025

4

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Viele Arbeitnehmer in Deutschland haben einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, wissen aber oft nicht, wie sie diese optimal einsetzen. Erfahren Sie, wie Sie mit bis zu 40 Euro monatlich vom Chef und attraktiven staatlichen Zulagen ein beachtliches finanzielles Polster schaffen.

The topic in brief and concise terms

Fast jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL) von bis zu 40 Euro monatlich vom Arbeitgeber.

Staatliche Förderungen wie Arbeitnehmersparzulage (bis zu 80 Euro) und Wohnungsbauprämie (bis zu 70 Euro) erhöhen die Rendite erheblich.

Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage wurden 2024 auf 40.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 80.000 Euro (Verheiratete) angehoben. [3,5§13]

Quick Facts zum Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen – Das Wichtigste in Kürze

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldleistungen Ihres Arbeitgebers, die Ihnen helfen, Vermögen aufzubauen. Die Höhe beträgt oft bis zu 40 Euro pro Monat, also 480 Euro im Jahr. Fast jeder Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter und Soldat kann einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben. Um VL zu erhalten, müssen Sie einen VL-fähigen Sparvertrag abschließen und dies Ihrem Arbeitgeber mitteilen. Der Staat unterstützt VL-Sparen zusätzlich mit der Arbeitnehmersparzulage und unter Umständen mit der Wohnungsbauprämie. Diese Förderungen können Ihre Sparleistung um einige Prozentpunkte erhöhen. Die genauen Bedingungen für den Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen finden sich oft im Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder Ihrem Arbeitsvertrag. Nutzen Sie diese Chance, um Ihre finanzielle Zukunft aktiv zu gestalten, beispielsweise mit einer betrieblichen Altersvorsorge. Die Kenntnis dieser Grundlagen ist der erste Schritt zu Ihrem zusätzlichen Vermögen.

Ihr Weg zu VL – Voraussetzungen und Beantragung in der Praxis

Anspruch prüfen: Wer hat ein Recht auf die Leistung?

Ob Sie einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In vielen Branchen ist der Anspruch in Tarifverträgen festgeschrieben; er kann sich aber auch aus einer Betriebsvereinbarung oder direkt aus Ihrem Arbeitsvertrag ergeben. Arbeitgeber können VL auch freiwillig zahlen, selbst wenn keine rechtliche Verpflichtung besteht. Teilzeitbeschäftigte erhalten VL oft anteilig, entsprechend ihrer Arbeitszeit. Es lohnt sich also, bei Ihrem Arbeitgeber oder der Personalabteilung nachzufragen, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen für Sie besteht. In der Regel beginnt der Anspruch nach einer sechsmonatigen Betriebszugehörigkeit.

Sparvertrag auswählen: Welche Anlageformen gibt es?

Haben Sie einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, können Sie aus verschiedenen Anlageformen wählen. Die gängigsten sind:

  • Bausparverträge: Ideal für zukünftige Immobilienbesitzer, da sie oft mit Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie gefördert werden. Sie bieten feste Zinsen für das Spar- und Darlehenskonto.

  • Fondssparpläne (z.B. Aktienfonds, ETFs): Bieten höhere Renditechancen, sind aber auch mit höheren Risiken verbunden. Sie werden mit der Arbeitnehmersparzulage gefördert.

  • Banksparpläne: Eine sichere, aber oft weniger renditestarke Option, die in der Regel nicht staatlich gefördert wird.

  • Tilgung eines Baukredits: Bestehende Immobilienkredite können mit VL schneller getilgt werden, hierfür gibt es ebenfalls die Arbeitnehmersparzulage.

  • Betriebliche Altersvorsorge: VL können auch in bestimmte Formen der VL Altersvorsorge fließen.

Die Wahl der richtigen Anlageform hängt von Ihrer Risikobereitschaft und Ihren Sparzielen ab. Eine private Rentenversicherung kann eine weitere Säule Ihrer Vorsorge sein.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung

Die Beantragung von vermögenswirksamen Leistungen ist unkompliziert. Folgen Sie einfach diesen fünf Schritten:

  1. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder die Personalabteilung, ob und in welcher Höhe Ihnen VL zustehen.

  2. Informieren Sie sich über die verschiedenen Anlageformen und wählen Sie die für Sie passende aus.

  3. Schließen Sie einen VL-fähigen Sparvertrag bei einem Anbieter Ihrer Wahl ab.

  4. Legen Sie Ihrem Arbeitgeber eine Kopie des Sparvertrags vor.

  5. Ihr Arbeitgeber überweist die VL-Beträge dann direkt in Ihren Vertrag.

So sichern Sie sich einfach und effektiv die zusätzlichen Leistungen. Der nächste Abschnitt zeigt, wie Sie staatliche Förderungen optimal nutzen.

Staatliche Förderungen optimal nutzen – Mehr aus Ihren VL herausholen

Die Arbeitnehmersparzulage: Bis zu 80 Euro extra vom Staat

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung für Ihren Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue, höhere Einkommensgrenzen: Für Alleinstehende liegt die Grenze bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000 Euro, für Verheiratete bei 80.000 Euro. [3,5§13] Die Höhe der Zulage hängt von der Anlageform ab: Für Fondssparpläne gibt es zwanzig Prozent auf Einzahlungen bis zu 400 Euro jährlich (maximale Zulage 80 Euro). Bei Bausparverträgen oder der Tilgung eines Baukredits sind es neun Prozent auf bis zu 470 Euro (maximale Zulage 43 Euro). Ein Beispiel: Zahlen Sie jährlich 400 Euro in einen Fondssparplan ein, erhalten Sie 80 Euro Zulage.

Wohnungsbauprämie: Zusätzliche 70 Euro für Bausparer

Wenn Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag investieren, können Sie zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage die Wohnungsbauprämie erhalten. Hierfür gelten eigene Einkommensgrenzen: 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Verheiratete. Die Prämie beträgt zehn Prozent auf jährliche Einzahlungen von maximal 700 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.400 Euro (Verheiratete). Das bedeutet eine maximale jährliche Prämie von 70 Euro bzw. 140 Euro. Wichtig ist, dass für die Wohnungsbauprämie auch eigene Beiträge geleistet werden müssen, die über die reinen VL-Zahlungen hinausgehen, sofern die VL bereits für die Arbeitnehmersparzulage genutzt werden. Diese Prämie ist ein weiterer Anreiz, über eine Kapitallebensversicherung oder andere Sparformen nachzudenken.

Aufstocken lohnt sich: Eigenbeiträge für maximale Förderung

Zahlt Ihr Arbeitgeber weniger als den maximal förderfähigen Betrag für vermögenswirksame Leistungen, können Sie die Differenz aus eigener Tasche aufstocken. Dies ist besonders sinnvoll, um die volle staatliche Förderung auszuschöpfen. Beträgt der Arbeitgeberanteil beispielsweise nur 20 Euro monatlich (240 Euro jährlich) für einen Fondssparplan, könnten Sie selbst weitere 13,33 Euro monatlich (160 Euro jährlich) hinzufügen, um auf die förderfähige Summe von 400 Euro zu kommen und die maximale Arbeitnehmersparzulage von 80 Euro zu erhalten. Diese Flexibilität macht den Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen zu einem wertvollen Werkzeug für Ihre Geldanlage. Mit diesen Optimierungen im Hinterkopf, werfen wir nun einen Blick auf die rechtlichen Details.

Expertenwissen Vermögenswirksame Leistungen – Rechtliche Grundlagen und Spezialfälle

Das Fünfte Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) als Basis

Die rechtliche Grundlage für den Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen bildet das Fünfte Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG). Dieses Gesetz regelt detailliert, wer anspruchsberechtigt ist (§1), welche Anlageformen zulässig sind (§2), und unter welchen Voraussetzungen die Arbeitnehmersparzulage gewährt wird (§13). Auch die Möglichkeit, Teile des eigenen Lohns vermögenswirksam anzulegen (§11) oder die freie Wahl der Anlageform (§12) sind hier verankert. Kenntnis dieser Paragraphen hilft, die eigenen Rechte und Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Das Gesetz wurde zuletzt am 2. Dezember 2024 geändert, wobei die Anpassung der Einkommensgrenzen in §13 für VL ab dem 1. Januar 2024 relevant wurde.

VL für spezielle Gruppen: Auszubildende, Teilzeitkräfte, Öffentlicher Dienst

Der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen und deren Höhe kann für bestimmte Personengruppen variieren:

  • Auszubildende: Haben oft einen tariflich festgelegten Anspruch, beispielsweise 13,29 Euro monatlich. Auch sie können staatliche Förderungen erhalten.

  • Teilzeitkräfte: Erhalten VL in der Regel anteilig zu ihrer Arbeitszeit. Eine Aufstockung aus eigener Tasche ist hier oft besonders sinnvoll.

  • Beschäftigte im öffentlichen Dienst: Hier regeln Tarifverträge (z.B. TVöD, TV-L) oder spezielle Gesetze (für Beamte, Richter, Soldaten) den Anspruch. Die Beträge liegen oft bei 6,65 Euro monatlich. Für Angestellte im Tarifvertrag der Sparkassen können es auch 40 Euro sein.

Es ist ratsam, die spezifischen Regelungen für die eigene Berufsgruppe genau zu prüfen. Die 3 Schichten der Altersvorsorge bieten einen guten Rahmen, um VL einzuordnen.

Vertragslaufzeit, Kündigung und Arbeitgeberwechsel

VL-Verträge haben typischerweise eine Laufzeit von sieben Jahren. Diese setzt sich meist aus sechs Jahren Einzahlungsphase und einem anschließenden Ruhejahr (Sperrfrist) zusammen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie in der Regel frei über das angesparte Vermögen verfügen. Eine vorzeitige Kündigung ist zwar möglich, führt aber oft zum Verlust der staatlichen Förderungen und kann mit Gebühren verbunden sein. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie Heirat oder längere Arbeitslosigkeit, unter denen eine förderunschädliche Kündigung möglich ist. Bei einem Arbeitgeberwechsel bleibt Ihr VL-Vertrag bestehen; Sie sollten mit dem neuen Arbeitgeber klären, ob dieser die Zahlungen fortsetzt. Eine Direktversicherung kann ebenfalls von solchen Regelungen betroffen sein. Diese Aspekte sind wichtig für die langfristige Planung.

Unser Experten-Tipp: Überprüfen Sie mindestens alle zwei Jahre Ihre VL-Verträge und Ihre Einkommenssituation. Passen Sie gegebenenfalls Ihre Strategie an, um stets die optimale Förderung zu erhalten und Ihre Sparziele zu erreichen. Ein Wechsel der Anlageform oder eine Anpassung der Eigenbeiträge kann sinnvoll sein, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern.

FAQ

Muss mein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlen?

Einen generellen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht immer. Die Zahlungspflicht ergibt sich oft aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder dem Arbeitsvertrag. Manche Arbeitgeber zahlen VL auch freiwillig.

Sind vermögenswirksame Leistungen steuerpflichtig?

Ja, vermögenswirksame Leistungen sind Bestandteil des Lohns und somit einkommensteuer- und sozialversicherungspflichtig. Die staatlichen Zulagen sind jedoch steuerfrei.

Was passiert mit meinen VL bei einem Arbeitgeberwechsel?

Ihr VL-Vertrag läuft auf Ihren Namen und bleibt bei einem Arbeitgeberwechsel bestehen. Sie sollten mit Ihrem neuen Arbeitgeber klären, ob dieser die Zahlungen in den bestehenden Vertrag fortsetzt.

Kann ich meinen VL-Vertrag vorzeitig kündigen?

Eine vorzeitige Kündigung ist meist möglich, führt aber in der Regel zum Verlust der staatlichen Arbeitnehmersparzulage und kann mit Kosten verbunden sein. Es gibt Ausnahmefälle (z.B. Heirat, Arbeitslosigkeit), in denen eine förderunschädliche Kündigung möglich ist.

Welche Anlageform ist die beste für meine VL?

Die beste Anlageform hängt von Ihren individuellen Zielen und Ihrer Risikobereitschaft ab. Bausparverträge eignen sich für Immobilienpläne, Fondssparpläne für höhere Renditechancen. Lassen Sie sich beraten, um die optimale Wahl zu treffen.

Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie jährlich über Ihre Einkommensteuererklärung. Ihr Anlageinstitut übermittelt die dafür notwendigen Daten elektronisch an das Finanzamt, nachdem Sie dazu eingewilligt haben. [4,5§13,§15]

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