
Tierarztbesuch Kosten: Hund, Katze und Kleintiere
Was kostet ein Tierarztbesuch bei Hund und Katze? Erfahre alles zu den GOT-Gebühren, den Kosten am Wochenende, beim Notdienst und für den ersten Besuch.
Alle Angaben stammen von der verlinkten Produktseite des Anbieters und den dort hinterlegten Vertragsunterlagen (IPID/AVB); maßgeblich sind die Dokumente des Versicherers. Beiträge, Leistungen und das Versicherungsprodukt selbst können sich ändern – bitte prüfen Sie die Angaben vor dem Abschluss direkt beim Partner; verbindlich sind allein die dortigen Informationen.
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Inhaltsverzeichnis
Die Kosten für einen Tierarztbesuch beginnen im Jahr 2026 bei 23,62 Euro für die allgemeine Untersuchung von Hunden und Katzen (1-facher GOT-Satz). Im Notdienst am Wochenende steigen die Preise auf mindestens das Doppelte, zusätzlich wird eine Notdienstgebühr von 50,00 Euro netto fällig.

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Mehr erfahrenGrundkosten für Hund, Katze und Kleintiere
Ein regulärer Tierarztbesuch für Hund oder Katze kostet für eine reine Basisuntersuchung mindestens 23,62 Euro netto zum 1-fachen Satz[1]; für kleine Heimsäugetiere wie Kaninchen oder Meerschweinchen sieht die Gebührenordnung mit 15,39 Euro netto eine eigene, niedrigere Position vor[2]. Die tatsächliche Gesamtrechnung fällt jedoch meist höher aus, sobald weiterführende Diagnostik, Medikamente oder Zuschläge hinzukommen. Bleibt es bei einer kurzen Routinekontrolle ohne Zusatzbehandlung, bleibt die Grundgebühr im niedrigen zweistelligen Bereich; Komplikationen, aufwendige Diagnostik oder ein Notdienst erfordern dagegen zusätzliche Positionen und höhere Steigerungssätze.
Die bundesweit einheitliche Grundlage für jede tierärztliche Honorarabrechnung bildet die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT), eine verbindliche Rechtsverordnung des Bundes, die für jede Leistung einen einfachen Gebührensatz als Untergrenze festlegt (§ 1 Absatz 2 GOT)[1]. Tierärztliche Praxen dürfen diesen Satz im regulären Praxisbetrieb grundsätzlich nicht unterschreiten. Die laufende Nummer 16 der GOT regelt die Gebühr für eine allgemeine Untersuchung mit Beratung für Hund, Katze und Frettchen[1], während die laufende Nummer 17 für Heimsäugetiere wie Meerschweinchen oder Kaninchen gilt[2].
Die Systematik der Steigerungssätze nach GOT
Tierärztinnen und Tierärzte rechnen ihre Leistungen nach billigem Ermessen im Rahmen des 1-fachen bis 3-fachen Gebührensatzes ab (§ 2 Absatz 1 GOT). Welcher Faktor angesetzt wird, hängt von gesetzlich definierten Bemessungskriterien ab:
- Schwierigkeit der Leistung (beispielsweise bei unruhigen oder aggressiven Tieren)
- Zeitaufwand der Untersuchung und Beratung
- Zeitpunkt der Behandlung (innerhalb oder außerhalb regulärer Sprechzeiten)
- Örtliche Verhältnisse sowie besonderer technischer Aufwand der Praxis
| GOT-Position & Leistung | Tierart | 1-facher Satz (netto) | 2-facher Satz (netto) | 3-facher Satz (netto) |
|---|---|---|---|---|
| Nr. 16: Allgemeine Untersuchung mit Beratung | Hund, Katze, Frettchen | 23,62 € | 47,24 € | 70,86 € |
| Nr. 34: Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall | Hund, Katze, Frettchen | 19,74 € | 39,48 € | 59,22 € |
| Nr. 40: Hausbesuch (außer landwirtschaftliche Nutztiere) | Hund, Katze, Kleintiere | 34,50 € | 69,00 € | 103,50 € |
Zu allen Netto-Gebührensätzen der GOT kommen stets die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent sowie gesondert abgerechnete Verbrauchsmaterialien und verabreichte Arzneimittel hinzu[3].
Der erste Tierarztbesuch bei Katzen
Der erste Tierarztbesuch eines Katzenwelpen findet üblicherweise im Alter von etwa 8 Wochen statt. Bei diesem Antrittsbesuch steht neben dem ersten allgemeinen Gesundheitscheck die Grundimmunisierung gegen weit verbreitete Infektionskrankheiten im Mittelpunkt. Halter sollten für diesen Ersttermin mit reinen Tierarztgebühren von 41,28 Euro netto beim 1-fachen Satz rechnen (Untersuchung, Injektion und Impfbescheinigung zusammen), zuzüglich der Kosten für den verabreichten Impfstoff und die Mehrwertsteuer.
Ablauf und Abrechnungsposten der Erstuntersuchung
Bei der Erstvorstellung prüft die Tierärztin oder der Tierarzt den gesamten Entwicklungszustand des Kittens: Zähne, Schleimhäute, Augen, Ohren, Herz-Kreislauf-System sowie das Fell auf Parasitenbefall. Erst nach Feststellung der Impffähigkeit erfolgt die eigentliche Injektion. Eine Impfung ist in der GOT keine einzelne Position, sondern setzt sich aus mehreren Gebührenpositionen (Untersuchung, Injektion, Impfbescheinigung) und dem gesondert berechneten Impfstoff zusammen[1].
- Ziffer 16 GOT: Allgemeine Untersuchung mit Beratung für eine Katze (23,62 Euro netto zum 1-fachen Satz)
- Ziffer 221 GOT: Injektion subkutan, intrakutan oder intramuskulär (11,50 Euro netto zum 1-fachen Satz)
- Ziffer 87 GOT: Impfbescheinigung (6,16 Euro netto zum 1-fachen Satz)
Kosten für die Grundimmunisierung gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche
Zur standardmäßigen Basisvorsorge gehört die Impfung gegen das feline Panleukopenievirus (Katzenseuche) und den felinen Schnupfenkomplex. Der Impfstoff selbst ist in keiner GOT-Position enthalten: Er gilt als Arzneimittel und wird nach § 7 Absatz 2 in Verbindung mit § 9 GOT gesondert berechnet, einen festen Eurobetrag nennt die Verordnung dafür nicht[1]. Um künftige Behandlungskosten planbar zu halten, sichern viele Halter bereits ab dem Kittenalter Risiken über eine passende Katzenversicherung ab.
Ein konkretes Rechenbeispiel für den ersten Impftermin eines Kittens im Jahr 2026 zum regulären 1-fachen GOT-Satz:
- Allgemeine Untersuchung mit Beratung (Ziffer 16): 23,62 Euro
- Injektion des Impfstoffs (Ziffer 221): 11,50 Euro
- Ausfertigung der Impfbescheinigung (Ziffer 87): 6,16 Euro
- Summe der Gebühren netto: 41,28 Euro
- Zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer sowie der Preis für den Impfstoff, der als Arzneimittel gesondert berechnet wird
Notdienst: Tierarztbesuch am Wochenende und Sonntag
Akute Notfälle richten sich nicht nach Praxisöffnungszeiten. Wer am Wochenende oder an einem Sonntag tierärztliche Hilfe in Anspruch nehmen muss, zahlt im Jahr 2026 deutlich höhere Gebühren als im regulären Sprechstundenbetrieb. Gesetzliche Vorgaben regeln dabei genau, wann Notdiensttarife greifen und welche Aufschläge verpflichtend erhoben werden müssen.
Gesetzliche Notdienstzeiten und Notdienstpauschale
Laut § 2 Absatz 2 GOT gelten Notdienstzeiten an Werktagen täglich im Zeitraum von 18 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages, an Wochenenden durchgehend von Freitag 18 Uhr bis Montag 8 Uhr sowie an gesetzlichen Feiertagen von 0 Uhr bis 24 Uhr. Wird eine Praxis oder eine Tierklinik während dieser Zeitfenster außerhalb regulärer Sprechstunden aufgesucht, fällt gemäß § 4 Absatz 1 GOT zwingend eine pauschale Notdienstgebühr in Höhe von 50,00 Euro netto an. Diese Pauschale darf in derselben Angelegenheit nur einmal erhoben werden, auch wenn mehrere Tiere desselben Halters versorgt werden müssen.
Verpflichtende Steigerungssätze im Notdienst
Neben der Notdienstpauschale schreibt § 4 Absatz 1 GOT vor, dass alle im Notdienst erbrachten Einzelleistungen mindestens zum 2-fachen und bis maximal zum 4-fachen Gebührensatz abgerechnet werden müssen. Ein Unterschreiten des 2-fachen Satzes ist im Notdienst gesetzlich unzulässig.
Konkretes Rechenbeispiel für eine Notfall-Erstuntersuchung eines Hundes an einem Sonntag im Jahr 2026, jeweils netto zum 2-fachen Mindestsatz. Auf alle Posten kommen noch 19 Prozent Umsatzsteuer sowie die Kosten für verabreichte Arzneimittel und Verbrauchsmaterial hinzu.
| Rechnungsposten (Sonntagsnotdienst) | Berechnungsgrundlage (2026) | Betrag netto |
|---|---|---|
| Gesetzliche Notdienstgebühr (§ 4 GOT) | Pauschal | 50,00 € |
| Allgemeine Untersuchung Hund (Nr. 16 GOT) | 2-facher Notdienst-Mindestsatz | 47,24 € |
| Injektion Notfallmedikament (Nr. 221 GOT) | 2-facher Notdienst-Mindestsatz | 23,00 € |
Wegegeld: Was kostet ein Tierarztbesuch zu Hause?
Wenn ein Tier nicht transportfähig ist oder Halter den Stress einer Praxisanfahrt vermeiden möchten, bieten mobile Praxen Hausbesuche an. Für diese Leistung fallen neben den eigentlichen Behandlungsgebühren zusätzliche Entschädigungen für Fahrt- und Zeitaufwand an, die in § 10 GOT sowie im Gebührenverzeichnis festgelegt sind.
Reguläres Wegegeld und Hausbesuchsgebühr im Detail
Für das Aufsuchen des Patienten vor Ort fallen im Jahr 2026 zwei getrennte Posten an: das Wegegeld als Entschädigung für Fahrtstrecke und Fahrzeit sowie eine eigenständige Hausbesuchsgebühr.
- Wegegeld nach § 10 Absatz 2 GOT: Bei eigener Benutzung eines Kraftfahrzeugs beträgt das Wegegeld 3,50 Euro je Doppelkilometer, insgesamt jedoch mindestens 13 Euro netto[4]. Ein Doppelkilometer umfasst die Hin- und Rückstrecke für einen gefahrenen Entfernungskilometer.
- Hausbesuchsgebühr nach Ziffer 40 GOT: Für den Hausbesuch außer bei landwirtschaftlichen Nutztieren wird zusätzlich eine Grundgebühr von 34,50 Euro netto zum 1-fachen Satz erhoben[1].
Fahrtkostenaufteilung bei Sammelterminen
Werden auf einer Fahrt mehrere Tierhalter besucht, ist das Wegegeld gemäß § 10 Absatz 2 GOT anteilig zu berechnen[4]. Die Hausbesuchsgebühr nach Ziffer 40 GOT sowie die eigentlichen Behandlungsleistungen fallen dagegen für jeden besuchten Haushalt einzeln an.
Ein konkretes Rechenbeispiel für einen Hausbesuch bei einer Katze im Jahr 2026 (einfache Entfernung: 6 km, 1-facher Satz):
- Wegegeld (§ 10 GOT, 6 Doppelkilometer à 3,50 Euro): 21,00 Euro[4]
- Hausbesuchsgebühr (Nr. 40 GOT): 34,50 Euro[1]
- Allgemeine Untersuchung Katze (Nr. 16 GOT): 23,62 Euro
- Zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer, denn alle GOT-Sätze sind Nettobeträge
Ausblick: Künftige Entwicklung der GOT-Gebühren
Die Gebührensätze für tierärztliche Leistungen unterliegen regelmäßigen Überprüfungen, um wirtschaftliche Rahmenbedingungen und tiermedizinische Qualitätsstandards in Einklang zu bringen. Die aktuell gültige Fassung der Gebührenordnung trat am 22. November 2022 in Kraft und brachte die erste umfassende Neustrukturierung des Leistungskatalogs seit 1999 mit sich.
Die geplante Evaluierung der Gebührenordnung
Um die Auswirkungen der Novellierung auf Tierhaltende sowie tierärztliche Einrichtungen wissenschaftlich zu untersuchen, wurde eine Studie in Auftrag gegeben, die dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) als Entscheidungshilfe dienen soll. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden nach Angaben der Bundesregierung Ende 2026 erwartet[5].
Im Rahmen dieser Auswertung wird geprüft, inwiefern der Leistungskatalog an den neuesten tiermedizinischen Erkenntnisstand angepasst werden muss und ob die bestehenden Gebührensätze angemessen sind. Ob und in welchem Umfang sich daraus künftige Gebührenanpassungen ergeben, ist derzeit bewusst offen und ungeklärt. Fest steht lediglich, dass bis zum Abschluss des Prüfverfahrens und einem eventuellen neuen Rechtsakt die Sätze der Novelle von 2022 unverändert fortgelten.
Hunde-Krankenversicherung: Schutz vor hohen Rechnungen
Tierarztkosten für Hunde können je nach Diagnose, notwendigen Operationen und unvorhergesehenen Notfalleinsätzen schnell unerwartete Summen im drei- oder vierstelligen Bereich erreichen.
Ob Hundehaltende solche Behandlungs- und Klinikkosten im Ernstfall vollständig aus eigener Tasche tragen müssen oder finanzielle Sicherheit genießen, entscheidet der gewählte Versicherungsschutz.
Ein allgemeiner Ratgeber kann jedoch weder den individuellen Gesundheitszustand noch künftige Behandlungsnotwendigkeiten eines bestimmten Hundes vorhersagen.
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Häufig gestellte Fragen
- Was kostet tierarztbesuch hund im Durchschnitt?
Die reinen Gebühren beginnen nach der GOT im Jahr 2026 bei 23,62 Euro netto für die allgemeine Untersuchung mit Beratung (Nr. 16). Hinzu kommen Kosten für verabreichte Medikamente, Laboruntersuchungen oder Spezialdiagnostik, weshalb die Endsumme je nach Diagnose stark variiert.
- Was kostet der erste tierarztbesuch bei katzen?
Der erste Besuch dient oft der Grundimmunisierung. Die Gebühren im Jahr 2026 umfassen die allgemeine Untersuchung (Nr. 16: 23,62 Euro), die Injektion (Nr. 221: 11,50 Euro) und die Impfbescheinigung (Nr. 87: 6,16 Euro), zusammen 41,28 Euro netto, sowie den Preis für den Impfstoff selbst.
- Was kostet ein tierarztbesuch am wochenende?
Am Wochenende gilt von Freitag 18 Uhr bis Montag 8 Uhr der tierärztliche Notdienst. Praxen müssen in dieser Zeit im Jahr 2026 eine pauschale Notdienstgebühr von 50,00 Euro netto erheben und Leistungen mindestens nach dem 2-fachen GOT-Satz abrechnen.
- Was kostet ein tierarztbesuch am sonntag?
Da der gesamte Sonntag in die gesetzliche Notdienstzeit fällt, gilt auch hier: Es wird im Jahr 2026 eine Notdienstgebühr von 50,00 Euro netto fällig. Zudem muss der Tierarzt mindestens den 2-fachen und darf maximal den 4-fachen Gebührensatz der GOT berechnen.
- Was kostet ein tierarztbesuch zu hause?
Bei einem Hausbesuch berechnet der Tierarzt im Jahr 2026 ein Wegegeld von 3,50 Euro je Doppelkilometer, insgesamt jedoch mindestens 13 Euro. Hinzu kommt die Hausbesuchsgebühr nach Nr. 40 GOT von 34,50 Euro netto zuzüglich der eigentlichen Behandlungskosten.
- Was kostet tierarztbesuch katze für eine Routineuntersuchung?
Eine routinemäßige allgemeine Untersuchung mit Beratung für Katzen ist in der GOT unter Nr. 16 mit 23,62 Euro netto im 1-fachen Satz festgelegt. Eventuelle Medikamente, Impfungen oder Laborkosten kommen zu diesem Basisbetrag hinzu.
Quellen
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| Superior10 | bis 90 % | 10 %/Schadenfall | keine (nur für OP-Kosten) |
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Stand der Informationen: Juli 2026 · Quelle: Produktinformationen (IPID/AVB) der Anbieter



