kann man eine rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen

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Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen: Schutz für vergangene Rechtsfälle sichern?

25.05.2025

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Ein Rechtsstreit kündigt sich an, aber Sie haben keine Rechtsschutzversicherung? Viele fragen sich dann: Kann man eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen? Erfahren Sie hier die Möglichkeiten und Grenzen.

Das Thema kurz und kompakt

Eine Rechtsschutzversicherung kann in der Regel nicht rückwirkend für bereits bestehende Streitigkeiten abgeschlossen werden; Ausnahmen sind selten, teuer und stark begrenzt.

Die meisten Rechtsschutzversicherungen haben eine Wartezeit von üblicherweise drei Monaten, bevor der volle Schutz greift, um Missbrauch vorzubeugen.

Präventiver Abschluss einer bedarfsgerechten Rechtsschutzversicherung ist die beste Strategie, um sich vor hohen Rechtskosten zu schützen.

Kernfakten: Rückwirkender Rechtsschutz auf einen Blick

Die Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abzuschließen, ist stark eingeschränkt. In der Regel ist dies nicht vorgesehen, da Versicherungen für zukünftige, unvorhergesehene Ereignisse konzipiert sind.

Es gibt nur sehr wenige Ausnahmetarife von einigen Anbietern, die einen begrenzten rückwirkenden Schutz für spezifische Rechtsbereiche wie Mietrecht oder Verkehrsrecht anbieten. Diese sind oft mit höheren Kosten und einer Mindestvertragslaufzeit von beispielsweise drei Jahren verbunden.

Standardpolicen beinhalten Wartezeiten von üblicherweise drei Monaten, bevor der volle Versicherungsschutz greift. Für bereits laufende oder angedrohte Streitigkeiten ist ein Abschluss meist zu spät.

Einige Rechtsbereiche, wie der Verkehrsrechtsschutz bei unverschuldeten Unfällen, können manchmal Sofortschutz ohne Wartezeit bieten. Ein lückenloser Wechsel von einer Vorversicherung kann ebenfalls Wartezeiten aufheben.

Praxischeck: Wann ist rückwirkender Schutz denkbar und was kostet er?

Die Realität sieht so aus: Eine umfassende Rechtsschutzversicherung, die alle bereits existierenden Probleme abdeckt, werden Sie kaum finden. Das Prinzip der Versicherungsgemeinschaft basiert darauf, dass Beiträge für noch nicht eingetretene Risiken gesammelt werden. Würden Versicherer regelmäßig für bereits „brennende Häuser“ aufkommen, müssten die Prämien für alle unbezahlbar werden.

Einige wenige Anbieter, wie beispielsweise die ARAG, bieten spezielle „Sofort“-Tarife an, die auch rückwirkend für eng definierte Fälle leisten. Im Mietrecht könnte dies eine bereits erhaltene Eigenbedarfskündigung oder eine strittige Nebenkostenabrechnung betreffen. Im Verkehrsrecht kann es um die Abwehr eines bereits drohenden Fahrverbots aufgrund einer Ordnungswidrigkeit gehen.

Diese Spezialtarife haben jedoch ihren Preis und klare Bedingungen. Rechnen Sie mit monatlichen Kosten, die deutlich über denen einer Standard-Rechtsschutzversicherung liegen – oft zwischen 25 und 55 Euro monatlich, bei einer Mindestlaufzeit von drei Jahren. Zum Vergleich: Ein normaler Mietrechtsschutz kostet oft nur um die 13 Euro monatlich.

Bevor ein Versicherer einen solchen Vertrag annimmt, führt er eine individuelle Risikoprüfung durch. Geht es um einen geringen Streitwert, wie ein Knöllchen über 60 Euro, stehen die Chancen besser. Bei komplexen Fällen mit hohem Streitwert ist eine Ablehnung wahrscheinlich. Diese Policen sind also kein Allheilmittel, sondern eine Notlösung für sehr spezifische Szenarien. Ein frühzeitiger Abschluss einer Familien-Rechtsschutzversicherung ist stets die bessere Strategie.

Wartezeiten verstehen: Warum Versicherer nicht sofort leisten

Die meisten Rechtsschutzversicherungen sehen eine Wartezeit vor, bevor der Versicherungsschutz in vollem Umfang greift. Diese beträgt in vielen Rechtsbereichen, wie dem Arbeits-, Miet- oder Vertragsrecht, üblicherweise drei Monate ab Vertragsbeginn.

Warum gibt es diese Wartezeiten? Sie dienen dem Schutz der Versichertengemeinschaft. Ohne Wartezeiten könnten Personen eine Versicherung erst dann abschließen, wenn ein Rechtsstreit bereits absehbar oder eingetreten ist. Dies würde das Solidarprinzip untergraben und zu untragbar hohen Beiträgen für alle führen. Die Versicherung ist eine Absicherung für ungewisse zukünftige Ereignisse, nicht für bereits bestehende Probleme.

Es gibt jedoch Ausnahmen von der Wartezeit-Regel:

  • Bei einem nahtlosen Wechsel von einer Vorversicherung zum neuen Anbieter entfällt die Wartezeit oft für die Rechtsbereiche, die bereits zuvor versichert waren. Der neue Versicherer leistet dann aber nicht für Fälle, die noch in die Laufzeit des alten Vertrages fielen.

  • In bestimmten Rechtsgebieten, in denen ein Rechtsstreit meist unvorhersehbar eintritt, kann der Schutz sofort beginnen. Dies betrifft häufig den Schadenersatz-Rechtsschutz oder den Verkehrsrechtsschutz nach einem Unfall.

  • Manche Tarife bieten auch im Strafrechtsschutz sofortigen Schutz, insbesondere wenn es um den Vorwurf fahrlässiger Delikte geht.

Die genauen Regelungen zu Wartezeiten finden sich immer in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) des jeweiligen Anbieters. Ein Blick in diese Bedingungen vor Vertragsabschluss ist unerlässlich. Wer vorausschauend plant und beispielsweise eine Berufsrechtsschutzversicherung abschließt, bevor Probleme am Arbeitsplatz entstehen, ist klar im Vorteil.

Expertenwissen: Rechtliche Grundlagen und aktuelle Urteile

Die vertragliche Grundlage jeder Rechtsschutzversicherung bilden die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB), die jeder Versicherer für seine Tarife festlegt. Diese ARB definieren unter anderem den Versicherungsfall, die Leistungsvoraussetzungen, Ausschlüsse und eben auch die Wartezeiten. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stellt Musterbedingungen (z.B. ARB 2021) bereit, die von den Unternehmen angepasst werden können.

Ein zentraler Punkt ist der Eintritt des Versicherungsfalls. Die Ursache für den Rechtsstreit muss nach Vertragsabschluss und in der Regel nach Ablauf der Wartezeit liegen. Gerichte, bis hin zum Bundesgerichtshof (BGH), befassen sich immer wieder mit der Auslegung dieser Klauseln. So hat der BGH beispielsweise klargestellt, wann genau ein Rechtsschutzfall als eingetreten gilt, was für die zeitliche Zuordnung entscheidend ist (vgl. BGH, Az. IV ZR 111/18). In einem anderen Urteil (BGH, Az. IV ZR 22/13) wurden die Anforderungen präzisiert, wann der Verstoß eines Dritten den Rechtsschutzfall auslöst.

Unser Experten-Tipp: Achten Sie auf den genauen Wortlaut in Ihren ARB bezüglich des Versicherungsfalls und der Wartezeit. Manche ARB (z.B. der ÖRAG) können Regelungen enthalten, wonach bei langjähriger, ununterbrochener Versicherung beim selben Anbieter unter bestimmten Umständen auch für Fälle geleistet wird, die in die Wartezeit fallen oder deren Ursache davor lag, sofern der Fall bei Abschluss nicht bekannt war.

Aktuelle Urteile des BGH (z.B. Az. IV ZR 140/23 und IV ZR 341/22) bestätigen zudem, dass für die Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Falles primär der Zeitpunkt der Entscheidung des Versicherers maßgeblich ist. Ändert sich die Rechtsprechung danach zugunsten des Versicherten, muss dies berücksichtigt werden. Auch Klauseln zum Schiedsgutachterverfahren, das bei Meinungsverschiedenheiten über die Erfolgsaussichten zum Tragen kommt, wurden gerichtlich überprüft und für wirksam befunden, inklusive kurzer Fristen von einem Monat zur Einleitung. Dies unterstreicht die Wichtigkeit, Fristen genau zu beachten. Informieren Sie sich auch über Themen wie Rechtsschutzversicherung und Steuer oder das Versicherungsvertragsgesetz, um Ihr Wissen zu vertiefen.

Fazit: Vorausschauend handeln statt rückwirkend hoffen

Die Frage „Kann man eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen?“ muss in den allermeisten Fällen mit Nein beantwortet werden. Die wenigen existierenden Ausnahmen sind an strenge Bedingungen geknüpft, mit höheren Kosten verbunden und decken nur sehr spezifische Szenarien ab. Sie stellen keine generelle Lösung für bereits bestehende Rechtskonflikte dar.

Der Schlüssel zu sorgenfreiem Rechtsschutz liegt in der Prävention. Eine frühzeitig abgeschlossene, bedarfsgerechte Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den oft hohen finanziellen Folgen juristischer Auseinandersetzungen – und das zu überschaubaren Beiträgen. Die üblichen Wartezeiten von drei Monaten sind ein kleiner Preis für die Sicherheit, im Ernstfall nicht allein dazustehen.

Nehmen Sie Ihre rechtliche Absicherung selbst in die Hand. Eine sorgfältige Planung und der rechtzeitige Abschluss einer Versicherung sind der beste Weg, um sich vor unerwarteten Anwalts- und Gerichtskosten von mehreren tausend Euro zu schützen. So wahren Sie Ihre Rechte, ohne Ihr finanzielles Wohl zu gefährden.

Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Kann ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen, wenn der Streit schon läuft?

In der Regel nein. Standard-Rechtsschutzversicherungen decken keine bereits laufenden oder angedrohten Streitigkeiten ab. Es gibt nur sehr wenige, teure Ausnahmetarife mit stark begrenztem rückwirkendem Schutz für spezifische Fälle, die einer Risikoprüfung unterliegen.

Welche Bereiche sind typischerweise von Wartezeiten betroffen?

Typische Wartezeiten von drei Monaten gelten oft für Arbeitsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht und Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz. In einigen Bereichen wie Erbrecht oder bei Studienplatzklagen können die Wartezeiten auch länger sein.

Was passiert, wenn ich meine Rechtsschutzversicherung wechsle – gibt es dann wieder eine Wartezeit?

Wenn Sie von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung nahtlos zu einem neuen Anbieter wechseln und die versicherten Leistungsarten gleich bleiben, entfällt die Wartezeit in der Regel für diese Bereiche.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten, wenn der Fall vor Vertragsabschluss begann, aber erst später vor Gericht geht?

Nein, entscheidend ist der Zeitpunkt des Eintretens der Ursache des Rechtsstreits (Versicherungsfall). Liegt dieser vor Vertragsabschluss oder innerhalb der Wartezeit, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz, auch wenn das Gerichtsverfahren erst später beginnt.

Gibt es eine Rechtsschutzversicherung, die sofort nach Abschluss für alles gilt?

Nein, eine universelle Rechtsschutzversicherung, die sofort für alle Rechtsbereiche ohne jegliche Wartezeit gilt, ist unüblich. Sofortschutz gibt es meist nur für bestimmte Bereiche wie Verkehrsrecht oder bei Wegfall der Wartezeit durch einen Vorversicherer.

Was sind die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB)?

Die ARB sind das Regelwerk des Versicherungsvertrags. Sie legen fest, welche Leistungen versichert sind, welche Ausschlüsse es gibt, wie hoch die Versicherungssumme ist, welche Obliegenheiten der Versicherungsnehmer hat und wie Wartezeiten geregelt sind.

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