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Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung: Umfassender Schutz und Leistungen optimieren

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Die DGUV bietet auf ihrer Homepage umfassende Informationen zur Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Eine Publikation der DGUV steht im PDF-Format zur Verfügung und vertieft spezifische Themen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet einen detaillierten Überblick über die gesetzliche Unfallversicherung.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) stellt aktuelle Statistiken zu tödlichen Arbeitsunfällen bereit.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) informiert ausführlich über Präventionsmaßnahmen im Arbeitsschutz.

Die DGUV bietet detaillierte Informationen zu den Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Umfassende Informationen zur Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten finden sich auf der Seite der DGUV.

Die DGUV informiert über anerkannte Berufskrankheiten und den damit verbundenen Versicherungsschutz.

Die DGUV stellt ihre Forschungsberichte zur Verfügung, die Einblicke in aktuelle Erkenntnisse und Entwicklungen geben.

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

14.05.2025

4

Minuten

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit kann jeden treffen und weitreichende Folgen haben. Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung bietet hier einen wichtigen Schutzschirm. Erfahren Sie, wie dieses System funktioniert und welche konkreten Vorteile es Ihnen bietet.

Das Thema kurz und kompakt

Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bietet Pflichtschutz für Arbeitnehmer, Azubis, Schüler und Studenten bei Arbeits-, Wegeunfällen und Berufskrankheiten, finanziert durch Arbeitgeberbeiträge.

Zu den Leistungen zählen Heilbehandlung, Rehabilitation, Verletztengeld und Renten; Prävention ist eine Kernaufgabe.

Das SGB VII ist die Rechtsgrundlage; Träger sind Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die auch Unfallverhütungsvorschriften erlassen.

Quick Facts: Das Wichtigste zur gesetzlichen Unfallversicherung in Kürze

Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie schützt über 70 Millionen Menschen in Deutschland. Ihre Hauptaufgaben sind Prävention, Rehabilitation und Entschädigung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Beiträge werden grundsätzlich von den Arbeitgebern getragen. Für Arbeitnehmer ist der Schutz somit beitragsfrei.

Praxisnah erklärt: Wer ist versichert und wann greift der Schutz?

Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer und Auszubildenden in der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert. Dies gilt unabhängig von der Höhe ihres Arbeitsentgelts, also auch für Minijobber. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler und Studierende. Sogar Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind, wie Ersthelfer oder Blutspender, sind einbezogen. Unternehmer können sich oft freiwillig versichern. Ein Unfallversicherungsschutz ist somit breit gefächert. Der Versicherungsschutz greift bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der infolge einer versicherten Tätigkeit erlitten wird. Wegeunfälle sind Unfälle auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit. Berufskrankheiten sind Krankheiten, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht und in der Berufskrankheiten-Verordnung anerkannt sind. Wichtig ist, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Gesundheitsschaden besteht. Die genauen Definitionen und Abgrenzungen sind im SGB VII festgelegt.

Leistungsspektrum: Was zahlt die deutsche gesetzliche Unfallversicherung im Ernstfall?

Tritt ein Versicherungsfall ein, bietet die deutsche gesetzliche Unfallversicherung ein umfassendes Leistungspaket. Dieses zielt darauf ab, die Gesundheit wiederherzustellen und die Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern. Zu den Kernleistungen gehören Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation, beispielsweise Physiotherapie oder Facharztbehandlungen. Auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, wie Umschulungen oder Anpassungen des Arbeitsplatzes, sind zentral. Darüber hinaus können Geldleistungen wie Verletztengeld (Lohnersatz während der Arbeitsunfähigkeit) oder eine Verletztenrente bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent gezahlt werden. Im Todesfall erhalten Hinterbliebene beispielsweise Witwen- oder Waisenrenten. Die Leistungen der Unfallversicherung gehen oft über das hinaus, was private Versicherungen abdecken. Zuzahlungen für Heilbehandlungen oder Hilfsmittel sind in der Regel nicht erforderlich.

Hier eine Übersicht der wichtigsten Leistungsarten:

  • Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)

  • Leistungen zur sozialen Teilhabe (z.B. Wohnungshilfe)

  • Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit

  • Übergangsgeld bei beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen

  • Verletztenrente bei dauerhafter Erwerbsminderung

  • Pflegegeld bei Pflegebedürftigkeit

  • Hinterbliebenenleistungen (z.B. Sterbegeld, Renten)

Diese breite Abdeckung unterstreicht die Bedeutung der gesetzlichen Absicherung.

Expertenwissen: Rechtliche Grundlagen und aktuelle Entwicklungen verstehen

Die rechtliche Hauptgrundlage der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Es enthält über 200 Paragraphen, die Aufgaben, versicherte Personenkreise, Versicherungsfälle und Leistungen detailliert regeln. Ein wichtiger Aspekt ist die sogenannte Haftungsablösung des Arbeitgebers: Durch die Beiträge zur Unfallversicherung ist der Arbeitgeber weitgehend von Schadensersatzansprüchen der Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen befreit, außer bei Vorsatz. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Diese erlassen auch Unfallverhütungsvorschriften, wie die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, die für Unternehmen verbindlich sind. Unser Experten-Tipp: Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Urteile, beispielsweise zu Wegeunfällen, da diese die Auslegung der Gesetze präzisieren können. So hat das Bundessozialgericht mehrfach entschieden, unter welchen Umständen Wege von oder zu einem sogenannten dritten Ort versichert sind. Eine Kenntnis der Vorschriften ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen von Vorteil.

Prävention als Kernaufgabe: Wie die DGUV Arbeitsunfällen vorbeugt

Eine zentrale Aufgabe der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung ist die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Dies wird durch die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ maßgeblich untermauert. Diese Vorschrift verpflichtet Arbeitgeber, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu treffen. Dazu gehört an erster Stelle die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, um Risiken am Arbeitsplatz systematisch zu ermitteln und zu bewerten. Basierend darauf müssen geeignete Schutzmaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. Regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeiter über Sicherheitsaspekte sind ebenfalls ein Muss und tragen zur Reduktion von Unfallzahlen bei. Die Unfallversicherungsträger beraten und überwachen die Betriebe zudem hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Dieses proaktive Vorgehen hilft, die Zahl der Arbeitsunfälle, die 2021 bei über 805.000 lag, zu senken.

Wichtige Präventionsmaßnahmen umfassen:

  1. Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen.

  2. Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel und persönlicher Schutzausrüstung.

  3. Regelmäßige Unterweisung und Schulung der Beschäftigten.

  4. Organisation einer wirksamen Ersten Hilfe im Betrieb.

  5. Sicherstellung der arbeitsmedizinischen Vorsorge.

  6. Untersuchung von Beinaheunfällen zur Ableitung von Verbesserungen.

Durch konsequente Prävention wird nicht nur Leid vermieden, sondern auch die Kosten für die Unfallversicherung langfristig stabil gehalten.

Freiwillige Versicherung und Sonderfälle: Wann ist eine zusätzliche Absicherung sinnvoll?

Obwohl viele Personengruppen pflichtversichert sind, gibt es Konstellationen, in denen eine freiwillige Versicherung in der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung möglich oder eine private Unfallversicherung ergänzend sinnvoll ist. Unternehmerinnen und Unternehmer, die nicht per Gesetz oder Satzung pflichtversichert sind, können sich oft freiwillig versichern. Dies gilt auch für ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten. Bestimmte ehrenamtlich Tätige können ebenfalls eine freiwillige Versicherung abschließen. Wichtig zu wissen ist, dass die gesetzliche Unfallversicherung primär Unfälle im beruflichen Kontext und auf direkten Arbeitswegen abdeckt. Unfälle in der Freizeit sind in der Regel nicht versichert. Hier kann eine private Unfallversicherung eine wichtige Lücke schließen und finanziellen Schutz bei Invalidität durch Freizeitunfälle bieten. Ob eine private Unfallversicherung notwendig ist, hängt von der individuellen Risikobereitschaft und Lebenssituation ab. Für Selbstständige ist die Prüfung einer freiwilligen gesetzlichen oder privaten Absicherung besonders relevant, da sie oft nicht automatisch geschützt sind.

Meldung eines Arbeitsunfalls: Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Ernstfall

Ereignet sich ein Arbeits- oder Wegeunfall, ist ein korrektes und schnelles Vorgehen entscheidend, um Ansprüche bei der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung geltend zu machen. Zunächst sollte bei Verletzungen, die eine ärztliche Behandlung erfordern oder zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führen, ein Durchgangsarzt (D-Arzt) aufgesucht werden. Dies sind von den Unfallversicherungsträgern zugelassene Ärzte mit besonderer unfallmedizinischer Erfahrung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Unfall innerhalb von drei Tagen dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden, wenn der Versicherte länger als drei Tage arbeitsunfähig ist. Eine unverzügliche Information des Arbeitgebers über den Unfall ist daher für den Versicherten sehr wichtig. Bei schweren Unfällen muss die Meldung sofort erfolgen. Die Unfallanzeige enthält wichtige Informationen zum Unfallhergang und den beteiligten Personen. Die Kostenübernahme für die Behandlung erfolgt dann direkt durch den Unfallversicherungsträger.

Die notwendigen Schritte sind:

  1. Bei Bedarf sofortige Erste Hilfe leisten.

  2. Bei ärztlicher Behandlungsnotwendigkeit einen Durchgangsarzt aufsuchen.

  3. Den Arbeitgeber umgehend über den Unfall informieren.

  4. Der Arbeitgeber meldet den Unfall dem zuständigen Unfallversicherungsträger (bei mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit).

  5. Alle relevanten Informationen und Dokumente sorgfältig aufbewahren.

Eine sorgfältige Dokumentation und Meldung sichert die Leistungsansprüche.

Optimieren Sie Ihren Schutz: Individuelle Beratung nutzen

Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung bietet einen soliden Grundschutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Dennoch können individuelle Gegebenheiten oder spezifische Risiken eine genauere Betrachtung der eigenen Versicherungssituation erfordern. Eine steuerliche Absetzbarkeit von Unfallversicherungsbeiträgen kann unter Umständen gegeben sein. Es ist ratsam, die eigene Absicherung regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls durch private Lösungen zu ergänzen, insbesondere für den Freizeitbereich. Eine professionelle Beratung kann helfen, Deckungslücken zu identifizieren und maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre individuelle Situation analysieren zu lassen, um optimal abgesichert zu sein.

Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Ist eine private Unfallversicherung trotz gesetzlichem Schutz sinnvoll?

Ja, eine private Unfallversicherung kann sinnvoll sein, da die gesetzliche Unfallversicherung primär im beruflichen Kontext und auf Arbeitswegen leistet. Freizeitunfälle sind meist nicht abgedeckt, hier schließt eine private Police die Lücke.

Welche Rolle spielt die DGUV Vorschrift 1?

Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ ist eine zentrale Unfallverhütungsvorschrift. Sie verpflichtet Unternehmen zu Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, wie Gefährdungsbeurteilungen und Mitarbeiterunterweisungen.

Wie hoch ist die Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung?

Eine Verletztenrente wird gezahlt, wenn die Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls über die 26. Woche hinaus um mindestens 20 Prozent gemindert ist. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit und dem Jahresarbeitsverdienst.

Sind auch Minijobber gesetzlich unfallversichert?

Ja, auch geringfügig Beschäftigte (Minijobber) sind ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Arbeitsentgelts in der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert.

Was passiert, wenn ich einen Arbeitsunfall im Homeoffice habe?

Auch im Homeoffice besteht unter bestimmten Voraussetzungen Versicherungsschutz. Entscheidend ist, ob die Tätigkeit, bei der sich der Unfall ereignet hat, in direktem Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben stand. Die Abgrenzung kann im Einzelfall komplex sein.

Wie lange wird Verletztengeld gezahlt?

Verletztengeld wird gezahlt, solange der Versicherte infolge des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit arbeitsunfähig ist und keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung mehr hat, in der Regel bis zum Ende der Heilbehandlung oder bis zum Beginn der Rentenzahlung, längstens jedoch für 78 Wochen.

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