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DGUV Vorschrift 1: Ihr umfassender Leitfaden zur Prävention im Betrieb

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Die DGUV bietet hier eine spezifische Publikation zum Download an, die vertiefende Informationen zu Präventionsgrundsätzen enthält.

Auf der Webseite der DGUV finden Sie die offizielle DGUV Vorschrift 1, die die grundlegenden Präventionsprinzipien detailliert darlegt.

Die BGW stellt die DGUV Regel 100-001 als PDF-Download bereit, welche die Grundsätze der Prävention konkretisiert.

Der Bereich Prävention der DGUV bietet einen umfassenden Überblick über Maßnahmen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz.

Die BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) liefert Zahlen, Daten und Fakten zur Überwachung und Bewertung im Bereich Arbeitsschutz.

Spezifische Daten und Analysen zum Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SuGA) finden Sie auf der Webseite der BAuA.

Das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) informiert über die gesetzlichen Grundlagen und Initiativen im Bereich Arbeitsschutz.

Die BG BAU bietet spezifische Informationen zur Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in der Bauwirtschaft.

Informationen zum Thema Gesundheit im Betrieb und zur Förderung des betrieblichen Gesundheitsmanagements stellt die DGUV bereit.

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

03.06.2025

4

Minuten

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Die DGUV Vorschrift 1 ist das Fundament des Arbeitsschutzes in Deutschland und betrifft jedes Unternehmen. Sie legt die Basis für ein sicheres Arbeitsumfeld und minimiert Risiken für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Verstehen Sie Ihre Pflichten und Chancen.

Das Thema kurz und kompakt

Die DGUV Vorschrift 1 ist die zentrale Unfallverhütungsvorschrift in Deutschland und verpflichtet alle Unternehmer zur Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Kernpflichten umfassen die Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen (§ 3), die jährliche Unterweisung der Mitarbeiter (§4) und die Organisation der Ersten Hilfe (§24).

Verstöße können mit Bußgeldern bis zu zehntausend Euro geahndet werden; die DGUV Regel 100-001 konkretisiert die Anforderungen der Vorschrift.

Fundament des Arbeitsschutzes: Ziele und Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 1 verstehen

Die DGUV Vorschrift 1, offiziell „Grundsätze der Prävention“, ist die oberste Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Ihr primäres Ziel ist die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, wodurch jährlich Tausende Vorfälle vermieden werden. Sie gilt für alle Unternehmen und Betriebe, die Mitglied bei einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind, unabhängig von der Branche oder der Zahl der Beschäftigten. Diese Vorschrift legt die grundlegenden Pflichten für Unternehmer und Versicherte fest und bildet die Basis für ein umfassendes Sicherheitsmanagement. Die Nichtbeachtung kann zu Bußgeldern von bis zu zehntausend Euro oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen. Die Kenntnis dieser Vorschrift ist daher für jeden Unternehmer unerlässlich.

Unternehmerische Kernpflichten: Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen nach §2 und §3 meistern

Nach §2 der DGUV Vorschrift 1 hat der Unternehmer die grundlegende Pflicht, alle erforderlichen Maßnahmen zur Prävention zu treffen. Dies beinhaltet die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel und die Gestaltung sicherer Arbeitsverfahren, was die Unfallquote um bis zu dreißig Prozent senken kann. Ein zentrales Instrument hierfür ist die Gefährdungsbeurteilung gemäß §3 DGUV Vorschrift 1 und §5 Arbeitsschutzgesetz. Der Unternehmer muss systematisch alle Gefahren ermitteln, die für die Versicherten mit ihrer Arbeit verbunden sind. Diese Beurteilung muss dokumentiert und bei Veränderungen der Arbeitsbedingungen, mindestens aber alle zwei Jahre, überprüft werden. Viele Unternehmen unterschätzen, dass eine unzureichende Gefährdungsbeurteilung eine der häufigsten Ursachen für Arbeitsunfälle darstellt. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung münden in konkrete Schutzmaßnahmen, deren Wirksamkeit regelmäßig zu kontrollieren ist. Die Kosten für diese Maßnahmen dürfen gemäß §2 Abs. 5 DGUV Vorschrift 1 nicht den Versicherten auferlegt werden. Die sorgfältige Erfüllung dieser Pflichten ist entscheidend für den Versicherungsschutz.

Kompetente Mitarbeiter: Unterweisung und Befähigung gemäß §4 und §7 sicherstellen

Die Unterweisung der Versicherten nach §4 DGUV Vorschrift 1 ist eine weitere zentrale Unternehmerpflicht und muss mindestens einmal jährlich erfolgen. Diese Unterweisung muss die spezifischen Gefährdungen am Arbeitsplatz und die entsprechenden Schutzmaßnahmen umfassen und ist zu dokumentieren. Für Auszubildende ist sogar eine halbjährliche Unterweisung vorgesehen. Eine Studie zeigt, dass regelmäßige Unterweisungen die Unfallzahlen um bis zu fünfzehn Prozent reduzieren können. Gemäß §7 DGUV Vorschrift 1 darf der Unternehmer Versicherte nur mit Tätigkeiten beschäftigen, für die sie befähigt sind. Dies bedeutet, sie müssen die notwendige Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung besitzen oder angemessen eingewiesen worden sein. Für bestimmte gefährliche Arbeiten, wie in §8 DGUV Vorschrift 1 definiert, gelten verschärfte Anforderungen an die Qualifikation und Aufsicht. Die sorgfältige Auswahl und Schulung der Mitarbeiter ist ein direkter Beitrag zur Prävention von Unfällen.

Strukturierten Arbeitsschutz implementieren: Organisation von Erster Hilfe und Sicherheitsbeauftragten

Eine funktionierende Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes ist unerlässlich und in der DGUV Vorschrift 1 detailliert geregelt. Dies umfasst insbesondere die Erste Hilfe und die Rolle der Sicherheitsbeauftragten. Unternehmer müssen nach §24 DGUV Vorschrift 1 sicherstellen, dass die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel für die Erste Hilfe, wie Verbandmaterial und Meldeeinrichtungen, vorhanden sind. Die Anzahl der Ersthelfer richtet sich nach der Betriebsgröße: Bei zwei bis zu zwanzig anwesenden Versicherten ist ein Ersthelfer erforderlich, bei mehr als zwanzig Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent und in sonstigen Betrieben zehn Prozent. Ersthelfer müssen alle zwei Jahre fortgebildet werden. Des Weiteren sind nach §20 DGUV Vorschrift 1 in Betrieben mit regelmäßig mehr als zwanzig Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Diese unterstützen den Unternehmer und die Führungskräfte ehrenamtlich bei der Durchführung des Arbeitsschutzes. Sicherheitsbeauftragte sind wichtige Multiplikatoren für die Sicherheitskultur im Unternehmen. Die genaue Anzahl richtet sich nach Kriterien wie der Mitarbeiterzahl, den bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie der räumlichen, zeitlichen und fachlichen Nähe der Beauftragten zu den Beschäftigten. Eine gute Organisation dieser Bereiche kann die Reaktionszeit bei Unfällen um bis zu fünfzig Prozent verkürzen.

Hier sind einige wichtige Aspekte der Ersten Hilfe im Betrieb:

  • Bereitstellung von Erste-Hilfe-Material (Verbandkästen nach DIN 13157 oder DIN 13169)

  • Ausbildung und regelmäßige Fortbildung von Ersthelfern (mindestens alle zwei Jahre)

  • Sicherstellung von Meldeeinrichtungen (Telefon, Notrufnummern sichtbar aushängen)

  • Organisation des sicheren Transports Verletzter zur weiteren ärztlichen Versorgung

  • Dokumentation jeder Erste-Hilfe-Leistung (Verbandbuch oder vergleichbare Aufzeichnung)

  • Erstellung von Alarmplänen für Notfälle

Die sorgfältige Planung dieser Maßnahmen ist ein wichtiger Baustein der gesetzlichen Unfallversicherung.

Expertenwissen vertiefen: DGUV Regel 100-001, Pflichtenübertragung und Konsequenzen bei Verstößen

Für eine detaillierte Ausgestaltung der Präventionsmaßnahmen ist die DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ heranzuziehen. Sie konkretisiert die Anforderungen der DGUV Vorschrift 1 und gibt praxisnahe Hilfestellungen für die Umsetzung, beispielsweise zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung oder zur Auswahl von Sicherheitsbeauftragten. Ein wichtiger Aspekt für größere Unternehmen ist die Pflichtenübertragung nach §13 DGUV Vorschrift 1. Unternehmer können zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, Aufgaben des Arbeitsschutzes in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine korrekte Pflichtenübertragung erfordert eine klare Definition von Aufgaben, Verantwortung und Befugnissen und muss vom Beauftragten unterzeichnet werden. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2016 unterstrich die Notwendigkeit einer präzisen und nicht nur formelhaften Übertragung. Die Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer, beispielsweise auf Baustellen, ist in §6 DGUV Vorschrift 1 geregelt und erfordert eine Abstimmung der jeweiligen Schutzmaßnahmen. Verstöße gegen die DGUV Vorschrift 1 können als Ordnungswidrigkeiten nach §32 mit Geldbußen bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen, die zu Gesundheitsschäden führen, sind auch strafrechtliche Konsequenzen möglich. Eine fundierte Kenntnis dieser Regelungen ist für eine rechtssichere Unternehmensführung unerlässlich und kann die Kosten durch Arbeitsausfälle signifikant senken.

Unser Experten-Tipp: Nutzen Sie die Angebote der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Viele bieten branchenspezifische Handlungsanleitungen und Seminare zur DGUV Vorschrift 1 an, wie zum Beispiel das Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) der DGUV. Dies kann Ihnen helfen, die Vorschriften korrekt zu interpretieren und umzusetzen.

Wichtige Paragraphen der DGUV Vorschrift 1 im Überblick:

  • §2 Grundpflichten des Unternehmers

  • §3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation

  • §4 Unterweisung der Versicherten

  • §7 Befähigung für Tätigkeiten

  • §13 Pflichtenübertragung

  • §15 Allgemeine Unterstützungspflichten der Versicherten

  • §20 Sicherheitsbeauftragte

  • §24 Allgemeine Pflichten des Unternehmers (Erste Hilfe)

Diese Paragraphen bilden das Kernstück der Vorschrift und sollten jedem Verantwortlichen bekannt sein.

Risikoanalyse und Optimierung: Ihr nächster Schritt zu mehr Sicherheit

Die konsequente Umsetzung der DGUV Vorschrift 1 ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie ist ein aktiver Beitrag zur Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und zum Erfolg Ihres Unternehmens. Durch die systematische Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten reduzieren Sie nicht nur menschliches Leid, sondern auch Ausfallzeiten und damit verbundene Kosten. Eine sichere Arbeitsumgebung fördert zudem die Motivation und Produktivität Ihrer Belegschaft. Viele Betriebe erkennen erst nach einem Vorfall, wie wertvoll eine proaktive Sicherheitskultur ist. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre aktuellen Maßnahmen den Anforderungen genügen oder Optimierungspotenzial sehen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt zu handeln. Eine individuelle Risikoanalyse kann Schwachstellen aufdecken und konkrete Verbesserungsvorschläge liefern. Denken Sie daran: Arbeitsschutz ist eine kontinuierliche Aufgabe, die sich lohnt. Die Bedeutung einer Unfallversicherung wird hierbei oft unterschätzt.

Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Für wen gilt die DGUV Vorschrift 1?

Die DGUV Vorschrift 1 gilt für alle Unternehmen und Betriebe, die Mitglieder der gesetzlichen Unfallversicherung sind, sowie für deren Versicherte (Mitarbeiter). Dies umfasst private und öffentliche Einrichtungen aller Branchen.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 1?

Die Gefährdungsbeurteilung (§3 DGUV V1) ist ein Prozess, bei dem der Unternehmer systematisch Gefahren am Arbeitsplatz ermittelt, Risiken bewertet und daraus Präventionsmaßnahmen ableitet und dokumentiert.

Welche Rolle spielen Sicherheitsbeauftragte gemäß DGUV Vorschrift 1?

Sicherheitsbeauftragte (§20 DGUV V1) unterstützen den Unternehmer und die Führungskräfte ehrenamtlich bei der Umsetzung von Arbeitssicherheitsmaßnahmen und dienen als Ansprechpartner für Kollegen. Sie sind in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten Pflicht.

Müssen Mitarbeiter die Kosten für Schutzmaßnahmen tragen?

Nein, gemäß §2 Abs. 5 DGUV Vorschrift 1 darf der Unternehmer die Kosten für Maßnahmen des Arbeitsschutzes nicht den Versicherten auferlegen.

Wo finde ich die DGUV Regel 100-001?

Die DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ finden Sie auf der Webseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter den Publikationen. Sie konkretisiert die DGUV Vorschrift 1.

Wie viele Ersthelfer braucht mein Betrieb?

Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ist ein Ersthelfer nötig. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten sind es in Verwaltungs-/Handelsbetrieben 5 Prozent, in sonstigen Betrieben 10 Prozent der anwesenden Versicherten.

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