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Kfz-Versicherung Prozente clever übertragen und Beiträge senken

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Die Verbraucherzentrale informiert darüber, wie man bei der Kfz-Versicherung mehrere hundert Euro sparen kann.

Die Verbraucherzentrale RLP erläutert, warum sich ein Wechsel der Kfz-Versicherung lohnen kann.

Die Verbraucherzentrale stellt ein PDF-Dokument mit detaillierten Verbraucherhinweisen zur Kfz-Versicherung bereit.

Der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) bietet Einblicke in die Geschäftsentwicklung der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.

Der GDV liefert Statistiken zum Kraftfahrzeug-Bestand in Deutschland.

Statista präsentiert Daten zu Beiträgen und Leistungen in der Kraftfahrtversicherung seit dem Jahr 2000.

Wikipedia bietet eine umfassende Erläuterung des Schadenfreiheitsrabatts.

Das Gabler Wirtschaftslexikon liefert eine präzise Definition des Begriffs Schadenfreiheitsrabatt.

Der Deutsche Bundestag dokumentiert Beschwerden, die bei der BaFin aufgrund von Uneinigkeiten mit Kfz-Versicherungen eingegangen sind.

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

9 Jun 2025

4

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Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Sie möchten bei Ihrer Kfz-Versicherung sparen? Die Übertragung von Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) bietet oft eine erhebliche Ersparnis von bis zu mehreren hundert Euro jährlich. Erfahren Sie, wie Sie Prozente übertragen und Fallstricke vermeiden.

The topic in brief and concise terms

Die Übertragung von Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) kann Versicherungskosten erheblich senken, besonders für nahe Familienangehörige.

Der Empfänger kann nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie er seit Führerscheinerwerb selbst hätte erreichen können.

Die abgebende Person verliert ihre SF-Klasse und den Rabatt unwiderruflich; eine Rückübertragung ist nicht möglich.

Schadenfreiheitsklassen-Übertragung: Die Grundlagen verstehen

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) spiegelt die Anzahl der Jahre wider, die ein Versicherungsnehmer unfallfrei gefahren ist. Je höher die SF-Klasse, desto größer ist der Schadenfreiheitsrabatt, was zu einer niedrigeren Versicherungsprämie von bis zu 70 Prozent führen kann. Die Übertragung dieser SF-Klasse, oft als "Prozente übertragen" bezeichnet, ermöglicht es einer anderen Person, von diesen gesammelten unfallfreien Jahren zu profitieren. Dies ist besonders für junge Fahrer interessant, die sonst mit einer sehr niedrigen SF-Klasse und hohen Beiträgen von oft über 100 Prozent des Grundbeitrags starten würden. Die Übertragung ist in der Regel nur einmalig möglich und der Abgebende verliert seinen Rabatt dauerhaft. Diese Regelung betrifft die Kfz-Haftpflicht- und die Vollkaskoversicherung; eine Teilkaskoversicherung kennt keine SF-Klassen.

Voraussetzungen für die erfolgreiche Übertragung von SF-Klassen prüfen

Versicherer knüpfen die Übertragung von Schadenfreiheitsklassen an bestimmte Bedingungen, die oft leicht variieren. Eine Grundvoraussetzung ist meist eine enge verwandtschaftliche Beziehung oder eine häusliche Gemeinschaft zwischen dem Abgebenden und dem Empfänger. Üblich ist die Übertragung zwischen Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern, Eltern und Kindern sowie Großeltern und Enkeln. Entscheidend ist oft, dass der Empfänger das Fahrzeug des Abgebenden bereits regelmäßig genutzt hat. Der Empfänger kann zudem nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie er seit dem Erwerb seines Führerscheins selbst hätte erfahren können. Besitzt jemand beispielsweise seit fünf Jahren den Führerschein, kann er auch nur maximal fünf schadenfreie Jahre angerechnet bekommen, selbst wenn 30 Jahre übertragen werden könnten. Die Übernahme von den Eltern ist ein häufiger Anwendungsfall. Die meisten Versicherer setzen eine Frist für die Übertragung, oft sechs bis zwölf Monate nach Vertragsbeendigung des Abgebenden.

Personenkreis: Wer kann an wen Prozente abgeben?

Die Möglichkeit, Prozente einer Kfz-Versicherung zu übertragen, ist klar definiert und zielt auf enge Beziehungen ab. In den meisten Fällen ist eine Übertragung problemlos möglich auf:

  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner.

  • Kinder (leibliche, Adoptiv- oder Stiefkinder).

  • Eltern.

  • Großeltern und Enkelkinder, die oft in häuslicher Gemeinschaft leben.

Einige Versicherer erweitern diesen Kreis und erlauben die Übertragung auch auf Geschwister oder Schwiegereltern, sofern eine häusliche Gemeinschaft besteht oder bestand. Die genauen Regelungen variieren, daher ist eine direkte Anfrage bei der jeweiligen Versicherung unerlässlich. Eine Übertragung an Freunde oder entfernte Verwandte ist üblicherweise nicht vorgesehen. Die Versicherung auf ein Kind zu übertragen, ist eine gängige Praxis, um diesem einen günstigeren Start zu ermöglichen. Die abgebende Person muss dem Vorgang schriftlich zustimmen und auf ihren Rabatt verzichten.

Praxisbeispiele: Wann lohnt sich die Übertragung wirklich?

Die Übertragung von Versicherungsprozenten kann in verschiedenen Szenarien erhebliche finanzielle Vorteile bringen. Ein klassischer Fall ist, wenn Eltern ihrem Kind, das bereits einige Jahre Fahrpraxis hat, die SF-Klasse ihres Zweitwagens übertragen. Angenommen, der Zweitwagen hat SF-Klasse zehn (entspricht zehn unfallfreien Jahren) und das Kind besitzt seit sieben Jahren den Führerschein. Es könnte dann SF-Klasse sieben übernehmen und startet nicht bei SF-Klasse null oder einhalb, was eine Ersparnis von über 50 Prozent bedeuten kann. Ein weiteres Beispiel ist die Übertragung von Großeltern, die aus Altersgründen das Fahren aufgeben. Hat der Großvater SF-Klasse 25 und gibt seinen Führerschein ab, kann sein Enkel, der seit zehn Jahren fährt, SF-Klasse zehn übernehmen. Dies kann die jährliche Prämie um mehrere hundert Euro senken. Auch im Todesfall können Angehörige die SF-Klasse des Verstorbenen übernehmen, oft innerhalb einer Frist von zwölf Monaten. Ein Versicherungsnehmerwechsel sollte gut überlegt sein. Die Übertragung ist endgültig.

Experten-Tiefe: Rechtliche Aspekte und Fallstricke bei der Rabattübertragung

Obwohl die Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten gängige Praxis ist, gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für Versicherer, einer Übertragung zuzustimmen. Die Bedingungen basieren auf den Allgemeinen Kraftfahrtbedingungen (AKB) des jeweiligen Versicherers. Ein wichtiger Punkt ist, dass nur die Anzahl der schadenfreien Jahre (die SF-Klasse) übertragen wird, nicht der konkrete Prozentsatz des Rabatts. Dieser kann bei jedem Versicherer unterschiedlich ausfallen, da die Zuordnung von SF-Klasse zu Rabattsatz individuell festgelegt wird. Unser Experten-Tipp: Klären Sie vorab mit dem neuen Versicherer des Empfängers, wie die übertragene SF-Klasse dort eingestuft wird. Ein Urteil des LG Traunstein (NJW 04, 1463) besagt, dass eine Übertragung unter bewusst wahrheitswidrigen Angaben (z.B. über die regelmäßige Nutzung) sittenwidrig und unwirksam sein kann. Die Frist für die Übertragung nach Beendigung des alten Vertrags beträgt oft nur sechs bis zwölf Monate. Werden SF-Klassen übertragen, ist dies ein endgültiger Vorgang.

Nachteile und Risiken: Was Sie unbedingt bedenken sollten

Die Übertragung von Versicherungsprozenten bietet zwar Sparpotenzial, birgt aber auch Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden müssen. Der gravierendste Nachteil für die abgebende Person ist der unwiderrufliche Verlust der eigenen Schadenfreiheitsklasse und des damit verbundenen Rabatts. Eine Rückübertragung ist ausgeschlossen. Benötigt der Abgebende später selbst wieder eine Kfz-Versicherung, startet er in der Regel wieder mit einer ungünstigen SF-Klasse, was zu Beiträgen von über 100 Prozent führen kann. Ein weiterer Punkt ist, dass eine Übertragung auf sehr junge Fahranfänger oft wenig Sinn ergibt, da diese nur wenige Jahre anrechnen können. Hat ein Fahranfänger den Führerschein erst seit einem Jahr, kann er auch nur SF-Klasse eins übernehmen, selbst wenn SF 30 angeboten wird. Es ist auch wichtig zu wissen, dass nicht der konkrete Beitragssatz, sondern nur die Anzahl der schadenfreien Jahre übertragen wird. Die beste Schadenfreiheitsklasse bringt nur dann den maximalen Vorteil, wenn sie auch voll angerechnet werden kann. Überlegen Sie gut, ob der langfristige Verzicht auf den eigenen Rabatt den kurzfristigen Vorteil für den Empfänger aufwiegt.

Sonderfälle bei der Übertragung: Tod, Scheidung und Firmenwagen

Neben den Standardfällen gibt es Sondersituationen, in denen die Übertragung von Prozenten in der Kfz-Versicherung relevant wird. Im Todesfall des Versicherungsnehmers können nahe Angehörige, wie der Ehepartner oder die Kinder, die SF-Klasse meist innerhalb von zwölf Monaten übernehmen. Hierfür ist in der Regel die Sterbeurkunde vorzulegen. Bei einer Scheidung kann die Aufteilung der SF-Klasse kompliziert werden, besonders wenn beide Partner das Fahrzeug genutzt haben. Eine gütliche Einigung ist hier oft der beste Weg, wobei derjenige, der das Fahrzeug hauptsächlich weiter nutzt, die SF-Klasse übernehmen könnte, sofern der andere zustimmt. Die Übertragung von SF-Klassen eines Dienstwagens auf einen Privat-PKW ist ebenfalls möglich, wenn der Arbeitgeber bestätigt, dass der Arbeitnehmer das Fahrzeug überwiegend und unfallfrei genutzt hat. Unser Experten-Tipp: Dokumentieren Sie die Nutzungshistorie bei Firmenwagen genau, um spätere Ansprüche zu sichern. Für junge Fahrer ist es wichtig, das Konzept des Beitragssatzes zu verstehen. Die Übertragung von Prozenten ist ein wichtiger Baustein zur Optimierung Ihrer Versicherungskosten.

Fazit: Prozente clever nutzen und langfristig sparen

Die Übertragung von Prozenten in der Kfz-Versicherung ist eine effektive Methode, um Versicherungskosten, oft um 30 bis 50 Prozent, zu senken, insbesondere für Familienmitglieder mit weniger Fahrpraxis. Eine sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen und eine Abwägung der Vor- und Nachteile sind jedoch unerlässlich. Der unwiderrufliche Verlust der SF-Klasse für den Abgebenden ist ein wesentlicher Faktor. Mit der richtigen Planung und Kenntnis der Bedingungen können Sie jedoch erhebliche Einsparungen erzielen. nextsure unterstützt Sie gerne dabei, die optimale Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden und den Prozess der Rabattübertragung reibungslos zu gestalten. Nutzen Sie unsere Expertise für Ihre finanzielle Entlastung.

Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Was sind die wichtigsten Voraussetzungen, um Prozente einer Kfz-Versicherung zu übertragen?

Die wichtigsten Voraussetzungen sind meist eine enge Verwandtschaft (z.B. Eltern, Kinder, Ehepartner) oder häusliche Gemeinschaft, die Zustimmung des Abgebenden, dessen Verzicht auf die SF-Klasse, und dass der Empfänger das Fahrzeug regelmäßig genutzt hat und nur so viele Jahre übernehmen kann, wie er den Führerschein besitzt.

Verliere ich meine Prozente, wenn ich sie übertrage?

Ja, wenn Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse übertragen, verlieren Sie diese und den damit verbundenen Rabatt endgültig. Eine Rückübertragung ist nicht möglich.

Kann ich mehr schadenfreie Jahre übertragen, als der Empfänger den Führerschein hat?

Nein, der Empfänger kann maximal so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie er seit dem Erwerb seines Führerscheins selbst hätte sammeln können. Besitzt er den Führerschein seit 5 Jahren, kann er auch nur SF 5 übernehmen, selbst wenn SF 20 übertragen werden.

Lohnt sich die Übertragung von Prozenten an einen Fahranfänger?

Es lohnt sich nur bedingt. Ein Fahranfänger mit sehr kurzer Führerscheinbesitzdauer (z.B. unter einem Jahr) kann kaum schadenfreie Jahre übernehmen. Die Ersparnis ist dann minimal.

Kann ich die Prozente auch auf meinen Zweitwagen übertragen?

Die Übertragung von Prozenten bezieht sich meist auf die Weitergabe an eine andere Person. Für Zweitwagen gibt es oft spezielle Sondereinstufungen, die günstiger sind als ein Neueinstieg, aber nicht direkt eine Übertragung vom Erstwagen im Sinne einer Weitergabe an Dritte darstellen.

Was passiert mit den Prozenten im Todesfall?

Im Todesfall des Versicherungsnehmers können nahe Angehörige (z.B. Ehepartner, Kinder) die Schadenfreiheitsklasse in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist (oft 12 Monate) übernehmen. Hierfür sind entsprechende Nachweise wie die Sterbeurkunde erforderlich.

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