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Kinder-Unfallversicherung

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Privathaftpflicht für Kinder: Umfassender Schutz für Ihre Familie sicherstellen

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Die Verbraucherzentrale bietet umfassende Informationen zur privaten Haftpflichtversicherung und deren Notwendigkeit.

Auf Gesetze im Internet finden Sie den vollständigen Gesetzestext des § 828 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zur Deliktunfähigkeit Minderjähriger.

Der § 832 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zur Haftung des Aufsichtspflichtigen ist ebenfalls auf Gesetze im Internet abrufbar.

Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) stellt Statistiken zum Schülerunfallgeschehen bereit, die Einblicke in die Unfallursachen bei Kindern geben.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) bietet umfassende Informationen und Daten zu Haushalten und Familien in Deutschland.

Auf Kindergesundheit-Info, einem Angebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), finden Sie wertvolle Hinweise zum sicheren Aufwachsen von Kindern.

Spezifische Tabellen und detaillierte Daten zu Familien in Deutschland sind ebenfalls auf der Webseite von Destatis verfügbar.

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Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

5 May 2025

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Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Ein Moment der Unachtsamkeit, und schon ist es passiert: Ihr Kind verursacht einen Schaden. Erfahren Sie, wie eine Privathaftpflicht für Kinder finanzielle Sicherheit bietet und was Sie über Deliktunfähigkeit und Aufsichtspflicht wissen müssen.

The topic in brief and concise terms

Kinder unter sieben Jahren (im Straßenverkehr unter zehn) sind deliktunfähig und haften nicht für Schäden, es sei denn, die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht verletzt.

Eine Privathaftpflichtversicherung für Familien sollte Schäden durch deliktunfähige Kinder explizit einschließen, um Deckungslücken zu vermeiden.

Kinder sind meist bis zum Ende der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums über die elterliche Haftpflicht mitversichert, auch wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen.

Deliktunfähigkeit bei Kindern verstehen und richtig handeln

Kinder unter sieben Jahren gelten laut § 828 Absatz eins Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als deliktunfähig. Das bedeutet, sie können für Schäden, die sie verursachen, rechtlich nicht verantwortlich gemacht werden. Im fließenden Straßenverkehr liegt diese Altersgrenze sogar bei zehn Jahren. Viele Eltern sind überrascht, dass sie nicht automatisch für Schäden ihrer deliktunfähigen Kinder haften. Eine Ausnahme besteht, wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Eine gute private Haftpflichtversicherung kann hier unter Umständen dennoch leisten, insbesondere wenn Schäden durch deliktunfähige Kinder explizit mitversichert sind. Dies bewahrt oft den Frieden, wenn beispielsweise das Kind eines Freundes betroffen ist. Die genauen Bedingungen variieren, daher ist ein Blick in die Police entscheidend.

Aufsichtspflicht der Eltern: Gesetzliche Grundlagen und praktische Auswirkungen kennen

Die Aufsichtspflicht der Eltern ist in § 1626 BGB verankert und verpflichtet Eltern, ihre Kinder zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Eine Verletzung dieser Pflicht kann dazu führen, dass Eltern für Schäden haften, die ihre Kinder verursachen, selbst wenn die Kinder deliktunfähig sind. Das Maß der gebotenen Aufsicht hängt vom Alter, Charakter und der Entwicklung des Kindes sowie von der jeweiligen Situation ab. Ein vierjähriges Kind bedarf einer engmaschigeren Überwachung als ein zehnjähriges Kind. Gerichte prüfen im Schadensfall, ob die Aufsichtspflicht im konkreten Fall ausreichend erfüllt wurde. Eine Haftpflichtversicherung ist wichtig, da sie auch prüft, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Die Rechtsprechung zeigt, dass eine ständige Überwachung nicht immer erforderlich ist; Kinder sollen auch lernen, selbstständig zu handeln.

Schadensbeispiele aus der Praxis: Wann die Privathaftpflicht für Kinder greift

Stellen Sie sich vor, Ihr achtjähriger Sohn spielt Fußball im Garten und der Ball landet im Wintergartenfenster des Nachbarn – ein Schaden von mehreren hundert Euro. Oder Ihre Tochter zerkratzt beim Spielen mit dem Laufrad versehentlich ein parkendes Auto, was Reparaturkosten von über eintausend Euro nach sich zieht. In solchen Fällen ist eine leistungsstarke Privathaftpflicht Gold wert. Sie übernimmt in der Regel die Kosten für Sachschäden, die Ihre Kinder bei Dritten verursachen, sofern die Kinder deliktfähig sind oder eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt. Besonders wichtig ist die Mitversicherung von Schäden durch deliktunfähige Kinder, um auch hier abgesichert zu sein. Ein weiteres Beispiel: Ihr Kind stößt bei Freunden eine teure Vase um – auch hier kann die Versicherung einspringen. Die Kosten einer Haftpflichtversicherung sind im Vergleich zu möglichen Schadenssummen gering.

Hier einige typische Schadensfälle, bei denen eine Privathaftpflicht für Kinder relevant wird:

  • Das Kind beschädigt beim Spielen das Eigentum anderer (z.B. Spielzeug, Smartphone).

  • Beim Fahrradfahren verursacht das Kind einen Unfall mit Sach- oder Personenschaden.

  • Das Kind verschüttet Saft über den Laptop eines Freundes.

  • Ein Ballwurf zerstört eine Fensterscheibe.

  • Das Kind verliert den Schlüssel zur Mietwohnung (sofern Schlüsselverlust mitversichert ist).

Diese Beispiele verdeutlichen, wie schnell und unerwartet Schäden entstehen können.

Sonderfall Schlüsselverlust: Was bei Kindern zu beachten ist

Der Verlust eines Schlüssels, insbesondere zu einer Mietwohnung mit Zentralschließanlage, kann schnell Kosten von mehreren tausend Euro verursachen. Wenn Ihr Kind einen fremden privaten Schlüssel verliert, kann die Privathaftpflichtversicherung die Kosten für den Austausch von Schlössern oder der gesamten Schließanlage übernehmen, sofern dieser Baustein im Vertrag enthalten ist. Achten Sie darauf, dass der Verlust von fremden Schlüsseln explizit in Ihrer Police mitversichert ist. Die Deckungssummen für Schlüsselverlust können variieren; oft sind es bis zu fünfzigtausend Euro. Es ist ratsam, die genauen Bedingungen und eventuelle Selbstbehalte zu prüfen. Nicht jede Privathaftpflicht für Kinder deckt automatisch jeden Schlüsselverlust ab. Die Mitversicherung von beruflichen Schlüsseln kann ebenfalls sinnvoll sein, falls ältere Kinder beispielsweise einen Schlüssel für einen Nebenjob haben.

Expertenwissen: § 828 BGB und aktuelle Urteile zur Deliktunfähigkeit und Aufsichtspflicht verstehen

Der § 828 BGB ist die zentrale Norm zur Regelung der Deliktunfähigkeit Minderjähriger. Absatz eins besagt, wer nicht das siebte Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Absatz zwei regelt die Sonderstellung im Straßenverkehr bis zum zehnten Lebensjahr. Absatz drei stellt klar, dass Minderjährige über sieben bzw. zehn Jahre nicht haften, wenn ihnen bei der Begehung der schädigenden Handlung die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht fehlt. Gerichte legen diese Vorschriften im Einzelfall aus und berücksichtigen dabei Reife und Entwicklungsstand des Kindes. Aktuelle Urteile bestätigen immer wieder, dass das Maß der Aufsichtspflicht stark von den Umständen abhängt. So muss ein dreijähriges Kind, das schlafend gewähnt wird, nicht ununterbrochen beaufsichtigt werden, wenn die Eltern in Hörweite sind (vgl. Finanztip-Beispiel). Eine Haftpflichtversicherung kann auch bei Schäden innerhalb der Familie relevant sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist wichtig, die Details zu kennen.

Wichtige Aspekte aus der Rechtsprechung zur Aufsichtspflicht sind:

  1. Das Alter des Kindes: Jüngere Kinder benötigen intensivere Aufsicht.

  2. Der Charakter des Kindes: Ein besonders lebhaftes oder unvorsichtiges Kind erfordert mehr Aufmerksamkeit.

  3. Die örtlichen Gegebenheiten: Eine gefährliche Umgebung (z.B. Baustelle, befahrene Straße) erhöht die Anforderungen an die Aufsicht.

  4. Die Art der Beschäftigung des Kindes: Bei potenziell gefährlichen Spielen ist eine engere Überwachung nötig.

  5. Die Erkennbarkeit von Gefahren für das Kind und Dritte.

Diese Faktoren werden von Gerichten bei der Beurteilung einer möglichen Aufsichtspflichtverletzung berücksichtigt.

Die richtige Privathaftpflicht für Familien mit Kindern auswählen

Bei der Auswahl einer Privathaftpflicht für Familien mit Kindern sollten Sie auf mehrere wichtige Punkte achten. Eine ausreichend hohe Versicherungssumme ist grundlegend – empfohlen werden mindestens zehn Millionen Euro, besser fünfzig Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Unverzichtbar ist die Klausel zur Mitversicherung von Schäden durch deliktunfähige Kinder. Dies schützt vor finanziellen Belastungen und Unstimmigkeiten, wenn Ihr Kind unter sieben Jahren einen Schaden verursacht und Sie Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Prüfen Sie auch, ob Kinder automatisch mitversichert sind oder ob eine namentliche Nennung erforderlich ist. Weitere sinnvolle Einschlüsse können sein: Schlüsselverlust (privat und ggf. beruflich), Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden) und Forderungsausfalldeckung. Vergleichen Sie die Leistungen und spezielle Angebote für Familien. Unser Experten-Tipp: Achten Sie auf Tarife, die auch Gefälligkeitsschäden abdecken. Das sind Schäden, die Sie oder Ihre mitversicherten Kinder anderen unentgeltlich bei einer Gefälligkeit zufügen.

Schadenfallmanagement: So verhalten Sie sich richtig, wenn Ihr Kind einen Schaden verursacht

Wenn Ihr Kind einen Schaden verursacht hat, bewahren Sie Ruhe. Dokumentieren Sie den Schaden umgehend, am besten mit Fotos und Notizen zum Hergang. Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Privathaftpflichtversicherung – oft geht das online oder telefonisch innerhalb weniger Tage. Geben Sie ohne Rücksprache mit Ihrer Versicherung kein Schuldeingeständnis ab und leisten Sie keine Zahlungen. Die Versicherung prüft den Sachverhalt, die Haftungsfrage (Deliktfähigkeit, Aufsichtspflicht) und die Höhe des Schadens. Sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder leistet bei berechtigten Ansprüchen Schadenersatz bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Halten Sie alle relevanten Informationen und Unterlagen für die Versicherung bereit. Eine gute Kommunikation mit dem Geschädigten ist ebenfalls wichtig, um die Situation nicht eskalieren zu lassen. Informieren Sie ihn darüber, dass Sie den Schaden Ihrer Versicherung gemeldet haben. Die Mitversicherung über die Eltern bietet hier einen wichtigen Schutzschirm.

Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern

Eine solide Privathaftpflichtversicherung ist für Familien mit Kindern unerlässlich, um vor den finanziellen Folgen kleiner und großer Missgeschicke geschützt zu sein. Die Komplexität von Deliktunfähigkeit, Aufsichtspflicht und den verschiedenen Tarifdetails macht eine individuelle Betrachtung Ihrer Situation sinnvoll. Bei nextsure unterstützen wir Sie dabei, den passenden Schutz für Ihre Familie zu finden. Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge. Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Risikoanalyse an und sorgen Sie für einen lückenlosen Versicherungsschutz.

FAQ

Ist eine Privathaftpflicht für Kinder Pflicht?

Nein, eine Privathaftpflichtversicherung ist in Deutschland generell keine Pflichtversicherung, auch nicht speziell für Kinder. Sie ist jedoch dringend empfohlen, da Schäden schnell sehr teuer werden können.

Was deckt die Privathaftpflicht bei Kindern ab?

Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die das versicherte Kind Dritten zufügt. Wichtig ist der Einschluss von Schäden durch deliktunfähige Kinder und ggf. Schlüsselverlust.

Mein Kind ist volljährig und studiert – braucht es eine eigene Haftpflicht?

Solange es sich um das Erststudium handelt und das Kind unverheiratet ist, ist es meist weiterhin über die Familienhaftpflicht der Eltern mitversichert, oft bis zu einer bestimmten Altersgrenze (z.B. 25 Jahre). Prüfen Sie die genauen Bedingungen Ihrer Police.

Was bedeutet 'Schäden durch deliktunfähige Kinder mitversichert'?

Das bedeutet, die Versicherung leistet auch dann, wenn Ihr Kind unter sieben Jahren (bzw. zehn im Straßenverkehr) einen Schaden verursacht, obwohl es rechtlich dafür nicht haftbar gemacht werden könnte und Sie Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Experten empfehlen eine Versicherungssumme von mindestens zehn Millionen Euro, besser sind fünfzig Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, da insbesondere Personenschäden sehr hohe Kosten verursachen können.

Was tun, wenn mein Kind einen Schaden verursacht hat?

Dokumentieren Sie den Schaden (Fotos, Notizen), melden Sie ihn umgehend Ihrer Versicherung und geben Sie kein Schuldeingeständnis ab. Die Versicherung prüft den Fall und übernimmt die Regulierung.

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