Haftpflicht & Recht

Familien-Rechtsschutzversicherung

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Haftpflichtversicherung für Mutter und Kind: Umfassender Schutz für Familien optimieren

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Bundesgesundheitsministerium: Erfahren Sie mehr über die Prävention von Kinderunfällen auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

kindersicherheit.de: Finden Sie detaillierte Unfallstatistiken zur Kindersicherheit auf dieser spezialisierten Plattform.

Destatis: Die Pressemitteilungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) bieten aktuelle Zahlen und Fakten.

Verbraucherzentrale: Die Verbraucherzentrale informiert umfassend über die Notwendigkeit und den Umfang einer privaten Haftpflichtversicherung.

gesetze-im-internet.de: Hier finden Sie den vollständigen Text des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) als PDF-Dokument.

Unfallforschung der Versicherer (UDV): Die UDV veröffentlicht Forschungsergebnisse und Pressemitteilungen zur Unfallprävention, auch im Bereich Kindersicherheit.

Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR): Der DVR bietet Informationen und Kampagnen zur Verkehrssicherheit von Kindern.

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

25 Apr 2025

4

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Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Ein kleiner Moment der Unachtsamkeit Ihres Kindes kann große finanzielle Folgen haben. Eine passende Haftpflichtversicherung für Mutter und Kind schützt vor unerwarteten Kosten. Erfahren Sie, wie Sie den richtigen Schutz für Ihre Familie sicherstellen.

The topic in brief and concise terms

Kinder sind in der Regel über die Familienhaftpflicht der Eltern mitversichert, die Dauer hängt von Ausbildung und Familienstand ab.

Die Klausel für Schäden durch deliktunfähige Kinder (unter sieben Jahren, im Straßenverkehr unter zehn Jahren) ist ein Muss in jeder Familienhaftpflicht.

Eine eigene Haftpflichtversicherung wird für Kinder notwendig nach Abschluss der Erstausbildung, bei Heirat oder Gründung eines eigenen Hausstands.

Grundlagen der Familienhaftpflicht: Kinder effektiv mitversichern

Eine Familienhaftpflichtversicherung bietet einen wichtigen Basisschutz für Sie und Ihre Kinder. In der Regel sind minderjährige Kinder automatisch im Vertrag der Eltern mitversichert. Dies gilt für leibliche Kinder, Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder, die im selben Haushalt leben. Viele Tarife decken Schäden bis zu einer Summe von 50 Millionen Euro ab. Achten Sie darauf, dass der gewählte Tarif auch wirklich zu Ihrer Familiensituation passt. Eine umfassende Privathaftpflichtversicherung ist der erste Schritt. Die Mitversicherung endet nicht zwangsläufig mit dem 18. Geburtstag. So bleiben Kinder oft während der ersten Ausbildung oder des Studiums geschützt.

Deliktunfähigkeit verstehen: Wann haften Eltern für ihre Kinder?

Ein zentraler Punkt bei der Haftpflichtversicherung für Mutter und Kind ist die Deliktunfähigkeit. Kinder unter sieben Jahren gelten gesetzlich als deliktunfähig. Das bedeutet, sie können für verursachte Schäden rechtlich nicht verantwortlich gemacht werden. Im fließenden Straßenverkehr liegt diese Altersgrenze sogar bei zehn Jahren. Eltern haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Eine gute Familienhaftpflicht sollte daher unbedingt Schäden durch deliktunfähige Kinder abdecken. Viele Versicherer bieten hierfür spezielle Klauseln, die Schäden bis zu einer bestimmten Summe, beispielsweise 50.000 Euro oder mehr, übernehmen. Dies schützt vor finanziellen Forderungen, auch wenn rechtlich keine Haftung bestünde, aber der Frieden mit Nachbarn oder Freunden gewahrt werden soll. Die Frage, ob Kinder automatisch haftpflichtversichert sind, ist also mit Blick auf die Deliktunfähigkeit zu präzisieren.

Dauer der Mitversicherung: Wann endet der Schutz über die Eltern?

Die Mitversicherung von Kindern in der elterlichen Haftpflicht ist zeitlich begrenzt. In der Regel sind Kinder bis zum Abschluss ihrer ersten beruflichen Ausbildung oder ihres Erststudiums mitversichert. Dies gilt auch, wenn sie bereits volljährig sind, aber noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben und unverheiratet sind. Ein Minijob während des Studiums beendet die Mitversicherung üblicherweise nicht. Die Mitversicherung kann auch Wartezeiten zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn, oft bis zu einem Jahr, umfassen. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen Ihres Vertrages zu prüfen, um zu wissen, wie lange Kinder mitversichert sind. Spätestens mit dem Eintritt ins feste Berufsleben oder einer Heirat endet der Schutz über die Eltern.

Eigene Police für Kinder: Notwendigkeit und Zeitpunkt analysieren

Es gibt klare Situationen, in denen Kinder eine eigene Haftpflichtversicherung benötigen. Sobald ein Kind nach Abschluss der Erstausbildung oder des Studiums einer regulären Arbeit nachgeht und einen eigenen Hausstand gründet, ist eine eigene Police erforderlich. Auch eine Heirat des Kindes führt dazu, dass es nicht mehr über die Eltern mitversichert ist. Verlässt das Kind den elterlichen Haushalt und hat die Ausbildung beendet, ist der Abschluss einer eigenen Versicherung meist unumgänglich. Einige Versicherer bieten Übergangsfristen, beispielsweise bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wenn das Kind auszieht. Die Frage, ab wann eine eigene Haftpflicht nötig ist, sollte frühzeitig geklärt werden. Ein Vergleich verschiedener Angebote hilft, den passenden Schutz für den Nachwuchs zu finden.

Folgende Situationen erfordern typischerweise eine eigene Haftpflichtversicherung für das Kind:

  • Abschluss der ersten Berufsausbildung und Aufnahme einer festen Berufstätigkeit.

  • Abschluss des Erststudiums und Eintritt ins Berufsleben.

  • Heirat des Kindes, unabhängig vom Ausbildungsstatus.

  • Gründung eines eigenen Hausstandes nach abgeschlossener Ausbildung.

  • Aufnahme einer Tätigkeit als Referendar oder Zeitsoldat.

  • Wenn das Kind dauerhaft im Ausland lebt und arbeitet (je nach Vertragsbedingungen).

Die genauen Kriterien können je nach Versicherer leicht variieren, daher ist ein Blick in die Vertragsdetails entscheidend.

Leistungsumfang optimieren: Wichtige Einschlüsse für Mütter und Kinder

Bei der Auswahl einer Haftpflichtversicherung für Mutter und Kind sollten Sie auf einen ausreichenden Leistungsumfang achten. Eine hohe Versicherungssumme, idealerweise mindestens 50 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, ist empfehlenswert. Schäden durch deliktunfähige Kinder sollten bis zu einer angemessenen Summe, beispielsweise 50.000 Euro oder mehr, abgedeckt sein. Weitere sinnvolle Einschlüsse können sein:

  • Forderungsausfalldeckung: Leistet, wenn Ihnen ein Dritter einen Schaden zufügt, diesen aber nicht bezahlen kann und selbst keine Haftpflichtversicherung hat.

  • Schlüsselverlust: Übernimmt Kosten für den Austausch von privaten oder beruflichen Schlüsseln und Schließanlagen.

  • Gefälligkeitsschäden: Deckt Schäden ab, die Sie bei unentgeltlicher Hilfe (z.B. Umzugshilfe) verursachen.

  • Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen (Mietsachschäden).

  • Auslandsaufenthalte: Weltweiter Schutz sollte für eine bestimmte Dauer gewährleistet sein.

Prüfen Sie die Vertragsbedingungen genau, um sicherzustellen, dass alle für Ihre Familie relevanten Risiken abgedeckt sind. Ein Verständnis für den Bedarf einer Haftpflichtversicherung hilft bei der Auswahl. Dies sichert eine umfassende Familienabsicherung.

Experten-Tipps für die Haftpflichtversicherung Mutter und Kind

Um den optimalen Schutz durch eine Haftpflichtversicherung für Mutter und Kind zu gewährleisten, gibt es einige Expertentipps. Unser Experten-Tipp: Überprüfen Sie regelmäßig, mindestens alle zwei bis drei Jahre, Ihren Versicherungsschutz. Lebensumstände ändern sich, und Ihr Vertrag sollte dazu passen. Melden Sie die Geburt eines Kindes umgehend Ihrer Versicherung, um den Schutz von Anfang an sicherzustellen. Viele Tarife sehen eine automatische Mitversicherung vor, eine Information an den Versicherer ist dennoch ratsam. Klären Sie bei volljährigen Kindern in Ausbildung den genauen Status der Mitversicherung. Ein Anruf bei Ihrem Versicherer kann hier oft Klarheit für die nächsten ein bis zwei Jahre schaffen. Dokumentieren Sie Schäden immer sorgfältig mit Fotos und Notizen zum Hergang. Dies erleichtert die Schadenregulierung erheblich. Vergleichen Sie nicht nur den Preis, sondern vor allem die Leistungen und Ausschlüsse verschiedener Tarife. Eine günstige Versicherung mit vielen Leistungslücken kann im Schadensfall teuer werden. Denken Sie auch über den Schutz bei Haftpflichtschäden innerhalb der Familie nach, auch wenn diese oft ausgeschlossen sind, gibt es spezielle Konstellationen. Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

FAQ

Sind Schäden, die mein Kind bei mir zu Hause verursacht, versichert?

Nein, Schäden, die mitversicherte Personen sich gegenseitig oder am eigenen Eigentum verursachen (Eigenschäden), sind in der Regel von der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen.

Mein Kind ist volljährig und macht ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ). Ist es noch mitversichert?

Ja, in vielen Tarifen gilt ein FSJ, FÖJ oder Bundesfreiwilligendienst als Teil der Ausbildung, wodurch das Kind weiterhin über die elterliche Haftpflicht mitversichert sein kann, sofern es unverheiratet ist. Prüfen Sie die genauen Bedingungen Ihres Vertrags.

Was ist, wenn mein Kind bei Freunden etwas teures kaputt macht?

Wenn Ihr Kind bei Freunden einen Schaden verursacht (z.B. eine teure Vase zerbricht), greift Ihre Familienhaftpflichtversicherung und übernimmt die Kosten, sofern die Haftungsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei deliktunfähigen Kindern ist die entsprechende Klausel wichtig.

Muss ich für mein Au-pair eine separate Haftpflichtversicherung abschließen?

Viele Familienhaftpflichtversicherungen schließen Au-pairs, die im Haushalt leben, für eine bestimmte Zeit (oft bis zu einem Jahr) mit ein, sofern kein eigener Versicherungsschutz besteht. Dies sollten Sie mit Ihrem Versicherer klären.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme in der Haftpflichtversicherung für Familien sein?

Experten empfehlen eine Versicherungssumme von mindestens 50 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, um auch bei sehr großen Schäden ausreichend abgesichert zu sein.

Was bedeutet 'Aufsichtspflichtverletzung' konkret?

Eine Aufsichtspflichtverletzung liegt vor, wenn Eltern ihre Kinder nicht dem Alter und der Entwicklung entsprechend beaufsichtigen und dadurch ein Schaden entsteht. Die genauen Anforderungen sind situationsabhängig und werden im Einzelfall geprüft, oft unter Heranziehung von Gerichtsurteilen.

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