Private Zahnversicherung für gesetzlich Versicherte: Wann sie wirklich sinnvoll ist
3 Jun 2025
Katrin Straub
Geschäftsführerin bei nextsure
Eine hohe Zahnarztrechnung kann schnell zur finanziellen Belastung werden, da die gesetzliche Krankenkasse oft nur einen Bruchteil der Kosten deckt. Eine private Zahnversicherung für gesetzlich Versicherte kann hier Abhilfe schaffen. Erfahren Sie, wie Sie Tausende von Euro sparen und die bestmögliche Behandlung erhalten.
The topic in brief and concise terms
Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) deckt nur etwa 60 Prozent der Kosten für die Basis-Regelversorgung, was bei hochwertigem Zahnersatz zu Finanzierungslücken von mehreren tausend Euro führt.
Eine private Zahnzusatzversicherung ist besonders sinnvoll für gesetzlich Versicherte, die Wert auf modernen Zahnersatz wie Implantate oder Keramikkronen legen und hohe Eigenanteile vermeiden wollen.
Achten Sie bei der Tarifwahl auf eine großzügige Zahnstaffel, den Verzicht auf Wartezeiten und die Erstattung bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Plötzlich ist sie da: die Empfehlung für ein Zahnimplantat oder eine hochwertige Krone. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf mehrere tausend Euro, doch von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) erhalten Sie nur einen geringen Festzuschuss. Diese Situation erleben jährlich hunderttausende Patienten in Deutschland. Die GKV deckt nur die sogenannte Regelversorgung ab, was oft die einfachste und nicht immer die beste Lösung ist. Eine private Zahnzusatzversicherung schließt diese Lücke und macht moderne, ästhetische Zahnmedizin für jeden bezahlbar. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wann sich der Abschluss lohnt und worauf Sie achten müssen.
Die GKV-Leistungsgrenzen: Was die Kasse wirklich zahlt
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt Kosten für zahnärztliche Behandlungen nur bis zu einer festgelegten Grenze. Sie zahlt einen befundorientierten Festzuschuss, der sich auf etwa 60 Prozent der Kosten für die Standardtherapie, die sogenannte Regelversorgung, beläuft. Diese Regelversorgung ist als „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ definiert und stellt oft nur eine Basisabsicherung dar.
Ein Beispiel: Für eine Krone im nicht sichtbaren Seitenzahnbereich ist die Regelversorgung eine Vollgusskrone aus Metall. Wünschen Sie eine zahnfarbene Keramikkrone, müssen Sie die Mehrkosten von mehreren hundert Euro selbst tragen. Auch eine professionelle Zahnreinigung, die von Zahnärzten mindestens einmal jährlich empfohlen wird, gehört nicht zur Regelversorgung und wird nur von wenigen Kassen bezuschusst. Der Festzuschuss der GKV deckt also nie die Kosten für eine moderne oder ästhetisch anspruchsvolle Versorgung.
Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, die in Ihrem Bonusheft dokumentiert werden, kann der Zuschuss nach fünf Jahren auf 70 Prozent und nach zehn Jahren auf 75 Prozent der Regelversorgungskosten ansteigen. Trotz dieses Bonus bleibt bei hochwertigem Zahnersatz eine erhebliche Finanzierungslücke, die Sie als Patient schließen müssen. Die GKV-Leistung ist somit eine Grundsicherung, aber keine Vollkaskoversicherung für Ihre Zähne.
Kostenfalle Zahnersatz: Ein Rechenbeispiel aus der Praxis
Die wahren Kosten der GKV-Versorgungslücke zeigen sich am deutlichsten bei teurem Zahnersatz wie einem Implantat. Die Kosten für ein einzelnes Zahnimplantat mit Krone liegen in Deutschland schnell zwischen 2.200 und 4.200 Euro. Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich jedoch nicht an den Kosten für das Implantat selbst, also die künstliche Zahnwurzel.
Die GKV zahlt lediglich den Festzuschuss für die Regelversorgung, die in diesem Fall eine Brücke wäre. Dieser Zuschuss liegt, je nach Bonusheft, bei etwa 500 bis 700 Euro. Das bedeutet für Sie einen Eigenanteil von bis zu 3.500 Euro oder mehr für nur einen einzigen Zahn. Stiftung Warentest beziffert den privaten Aufwand für ein Implantat im Unterkiefer auf rund 3.850 Euro. Ohne eine passende Zahnzusatzversicherung müssen Sie diese Summe vollständig aus eigener Tasche zahlen.
Die folgende Liste verdeutlicht die typische Kostenaufteilung bei einem Zahnimplantat:
Gesamtkosten (Implantat + Krone): ca. 3.200 Euro
GKV-Festzuschuss (für Brücke): ca. -550 Euro
Ihr Eigenanteil ohne ZZV: ca. 2.650 Euro
Ihr Eigenanteil mit guter ZZV (90 % Erstattung): ca. 320 Euro
Diese Zahlen machen klar, dass die Frage nicht ist, ob eine Zahnbehandlung teuer wird, sondern nur wann. Eine private Absicherung ist daher eine strategische Entscheidung für Ihre finanzielle Gesundheit.
Leistungsumfang einer guten Zahnzusatzversicherung
Eine leistungsstarke private Zahnversicherung für gesetzlich Versicherte schützt Sie vor hohen Eigenanteilen und sichert Ihnen den Zugang zu hochwertiger Zahnmedizin. Die Tarife erstatten je nach gewähltem Schutz zwischen 80 und 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz, Zahnbehandlungen und Prophylaxe. Damit wird die Versorgungslücke der GKV effektiv geschlossen. Ein guter Tarif sollte eine breite Palette von Behandlungen abdecken.
Zu den wichtigsten Leistungsbereichen gehören:
Zahnersatz: Übernahme der Kosten für Implantate, Brücken, Kronen und Prothesen weit über den GKV-Festzuschuss hinaus.
Zahnbehandlung: Kostenübernahme für hochwertige Kunststofffüllungen (Komposit), Wurzelbehandlungen und Parodontose-Therapien.
Prophylaxe: Erstattung für professionelle Zahnreinigungen, oft ein- oder zweimal pro Jahr bis zu einem Betrag von 100 Euro oder mehr.
Kieferorthopädie: Zuschüsse für Zahnspangen bei Kindern und teilweise auch bei Erwachsenen.
Achten Sie darauf, dass der Tarif auch dann leistet, wenn die GKV keine Vorleistung erbringt, wie es bei Implantaten der Fall ist. Die beste Zahnzusatzversicherung passt sich Ihrem individuellen Bedarf an und sichert genau die Bereiche ab, die Ihnen wichtig sind. So wird der Zahnarztbesuch nicht zur Kostenfalle.
Experten-Tipps zur Tarifwahl: Zahnstaffel, Wartezeiten und GOZ
Bei der Auswahl der richtigen Zahnzusatzversicherung sind Details entscheidend. Ein zentraler Punkt ist die sogenannte „Zahnstaffel“ oder Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren. Viele Tarife begrenzen die Erstattung in den ersten vier bis fünf Vertragsjahren auf Summen wie 1.000 Euro im ersten Jahr und 2.000 Euro in den ersten beiden Jahren. Suchen Sie nach Tarifen mit einer möglichst großzügigen oder kurzen Staffel.
Einige Tarife werben damit, sofort ohne Wartezeit zu leisten. Das bedeutet, dass Sie ab dem ersten Tag Versicherungsschutz genießen. Dies gilt jedoch meist nicht für bereits angeratene oder begonnene Behandlungen. Unser Experten-Tipp: Schließen Sie eine Versicherung ab, bevor der Zahnarzt einen konkreten Behandlungsbedarf feststellt. Stiftung Warentest empfiehlt einen Abschluss mit Mitte 30 oder Anfang 40, da in diesem Alter oft der erste größere Zahnersatz anfällt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Zahnärzte rechnen private Leistungen nach dieser Ordnung ab und können den Abrechnungssatz je nach Aufwand bis zum 3,5-fachen Satz oder höher steigern. Ein guter Tarif sollte mindestens bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ leisten, um Sie auch bei komplizierten Behandlungen vor Zuzahlungen zu schützen.
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Die gesetzliche Krankenversicherung bietet nur eine Grundversorgung für Ihre Zähne. Eine private Zahnversicherung für gesetzlich Versicherte ist daher eine sinnvolle Ergänzung, um hohe Kosten zu vermeiden und sich den Zugang zu moderner Zahnmedizin zu sichern. Mit dem richtigen Tarif schützen Sie sich wirksam vor finanziellen Belastungen. Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.
More useful links
Das Statistische Bundesamt (Destatis) bietet statistische Daten und Pressemitteilungen, die auch Informationen zur zahnärztlichen Versorgung und Gesundheitsausgaben umfassen können.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) stellt offizielle Informationen zur zahnärztlichen Behandlung, Leistungen und Richtlinien bereit.
Die Verbraucherzentrale bietet eine unabhängige Bewertung und Informationen darüber, ob sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung lohnt.
Der GKV-Spitzenverband informiert über die zahnärztliche Versorgung und die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bietet statistische Daten und Zahlen zur zahnärztlichen Versorgung und zu Zahnärzten in Deutschland.
Die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) stellt Informationen zu Forschung, Lehre und Fortbildung im Bereich der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde bereit.
Das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) ist eine Forschungseinrichtung, die sich mit verschiedenen Themen der zahnärztlichen Versorgung befasst.
Die Verbraucherzentrale bietet ein detailliertes PDF-Dokument mit Analysen und Bewertungen zum Thema Zahnzusatzversicherungen.
FAQ
Ist eine private Zahnversicherung für gesetzlich Versicherte sinnvoll?
Ja, sie ist sehr sinnvoll. Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) übernimmt nur einen Festzuschuss für die Regelversorgung. Für moderne Behandlungen wie Implantate oder Keramikkronen entstehen hohe Eigenanteile, die eine Zahnzusatzversicherung stark reduzieren kann.
Was bedeutet Regelversorgung beim Zahnarzt?
Die Regelversorgung ist die zahnärztliche Standardtherapie, die von der GKV als ausreichend und wirtschaftlich eingestuft wird. Dies ist oft die einfachste Lösung, z.B. eine Metallkrone statt einer Keramikkrone. Alle darüber hinausgehenden Wünsche müssen Sie selbst bezahlen.
Was ist die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)?
Die GOZ ist die Grundlage, nach der Zahnärzte private Leistungen abrechnen. Sie ermöglicht es dem Zahnarzt, den Preis je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand anzupassen (Steigerungsfaktor). Ein guter Versicherungstarif sollte Leistungen mindestens bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz abdecken.
Kann ich die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen?
Ja, die Beiträge können als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung angegeben werden. Allerdings ist der Höchstbetrag oft schon durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft, sodass sich in vielen Fällen keine zusätzliche Steuerersparnis ergibt.
Gibt es eine Wartezeit bei Zahnzusatzversicherungen?
Viele moderne Tarife verzichten auf eine allgemeine Wartezeit, sodass Sie Leistungen für Behandlungen, die nach Vertragsbeginn diagnostiziert werden, sofort in Anspruch nehmen können. Beachten Sie aber die Leistungsstaffel, die die Erstattung in den ersten Jahren begrenzt.
Wann ist der beste Zeitpunkt für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung?
Der beste Zeitpunkt ist, solange Ihre Zähne noch gesund sind und kein Behandlungsbedarf besteht. Experten wie die Stiftung Warentest empfehlen einen Abschluss mit Mitte 30 oder Anfang 40, da ab diesem Alter statistisch gesehen häufiger Zahnersatz benötigt wird.








