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Lebensversicherung kündigen: Ein Leitfaden mit Muster und Experten-Tipps zur Maximierung Ihrer Auszahlung

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Destatis bietet eine Pressemitteilung zur „Zahl der Woche“, die sich auf Lebensversicherungen bezieht.

Destatis erklärt im Glossar den Begriff „Versicherungsguthaben“ im Kontext von Versicherungen.

Das Bundesfinanzministerium stellt Informationen zur ertragsteuerlichen Behandlung von Lebensversicherungen bereit.

Unter Gesetze im Internet finden Sie den vollständigen Text des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG 2008), das die rechtliche Grundlage für Lebensversicherungen bildet.

Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht Statistiken zu Versicherungsunternehmen und deren Entwicklung.

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

16 May 2025

4

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Stehen Sie vor der Entscheidung, Ihre Lebensversicherung zu kündigen? Dieser Schritt will gut überlegt sein, da er oft mit finanziellen Einbußen verbunden ist. Wir zeigen Ihnen, wie Sie vorgehen und welche Optionen Sie haben, um das Beste aus Ihrer Situation zu machen.

The topic in brief and concise terms

Die Kündigung einer Lebensversicherung führt oft zu finanziellen Verlusten, da nur der Rückkaufswert ausgezahlt wird, der meist unter den eingezahlten Beiträgen liegt.

Alternativen wie Verkauf, Beitragsfreistellung oder Widerruf (besonders bei Verträgen von 1994-2007) können finanziell vorteilhafter sein als eine Kündigung.

Ein Widerruf kann bei fehlerhafter Belehrung auch nach Jahren möglich sein und zur Rückzahlung aller Beiträge plus Zinsen führen.

Kündigung der Lebensversicherung: Die Grundlagen verstehen

Die Kündigung einer Lebensversicherung beendet Ihren Vertrag vorzeitig. Sie erhalten dann den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt. Dieser Wert kann, besonders in den ersten Jahren, deutlich unter der Summe Ihrer eingezahlten Beiträge liegen. Das liegt daran, dass Abschluss- und Verwaltungskosten sowie ein möglicher Stornoabschlag abgezogen werden. Viele Versicherte unterschätzen die Höhe dieser Abzüge, die oft erst nach fünf bis zehn Jahren Vertragslaufzeit ausgeglichen sind. Eine Kündigung sollte daher nie die erste Option sein, ohne Alternativen geprüft zu haben. Die Kündigungsfrist beträgt im Regelfall ein bis drei Monate zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen in Ihrem Vertrag zu prüfen oder bei Ihrer Versicherung zu erfragen. Überlegen Sie sich auch, ob Sie eine Änderung alter Verträge in Betracht ziehen.

Der Rückkaufswert: Was Sie wirklich ausgezahlt bekommen

Der Rückkaufswert ist der Betrag, den Ihre Lebensversicherung zum Zeitpunkt der Kündigung wert ist. Seine Berechnung ist komplex und hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen die Höhe Ihrer eingezahlten Beiträge, die Vertragslaufzeit, die erwirtschafteten Überschüsse sowie die bereits erwähnten Kosten und Stornoabzüge. Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen den aktuellen Rückkaufswert in der jährlichen Standmitteilung mitzuteilen. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen entspricht der Rückkaufswert dem aktuellen Wert der Fondsanteile. Es ist wichtig zu wissen, dass der Rückkaufswert in den ersten Vertragsjahren oft sehr niedrig ist oder sogar null betragen kann. Bevor Sie Ihre Lebensversicherung kündigen und Geld zurück erwarten, sollten Sie diesen Wert genau prüfen. Die genaue Berechnungsmethode finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags.

Alternativen zur Kündigung: Bessere Optionen für Ihr Geld

Bevor Sie Ihre Lebensversicherung kündigen und möglicherweise finanzielle Verluste hinnehmen, sollten Sie verschiedene Alternativen in Betracht ziehen. Diese können oft vorteilhafter sein. Eine Option ist die Beitragsfreistellung Ihrer Police. Hierbei zahlen Sie keine weiteren Beiträge, der Vertrag bleibt aber bestehen und das angesparte Kapital wird weiterhin verzinst, wenn auch die spätere Auszahlung geringer ausfällt. Eine weitere Möglichkeit ist der Verkauf Ihrer Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt. Hierbei können Sie unter Umständen einen Kaufpreis erzielen, der drei bis vier Prozent über dem Rückkaufswert liegt. Das Beleihen der Police ist eine Option, wenn Sie kurzfristig Geld benötigen; Ihr Versicherungsschutz bleibt dabei erhalten, kostet aber Kreditzinsen. Die Prüfung eines Widerrufs kann besonders lukrativ sein, wenn Ihr Vertrag Fehler in der Widerrufsbelehrung aufweist. Hier eine Übersicht der gängigsten Alternativen:

  • Beitragsfreistellung: Keine weiteren Zahlungen, Vertrag läuft mit reduziertem Wert weiter.

  • Verkauf: Potenziell höherer Erlös als der Rückkaufswert, aber Markt für Policen ab etwa 5.000 Euro Wert.

  • Beleihung: Kurzfristige Liquidität, Versicherungsschutz bleibt, Zinskosten fallen an.

  • Widerruf: Bei fehlerhafter Belehrung oft auch nach Jahren möglich, Rückzahlung aller Beiträge plus Zinsen.

  • Teilkündigung: Nicht immer möglich, Auszahlung eines Teils des Rückkaufswertes, Vertrag läuft weiter.

Die Entscheidung hängt stark von Ihrer individuellen Situation und den Vertragsdetails ab. Eine Kapitallebensversicherung beitragsfrei stellen ist oft eine überlegenswerte Alternative.

Der Widerruf: Eine oft übersehene Chance auf mehr Geld

Ein Widerruf Ihrer Lebensversicherung kann finanziell deutlich attraktiver sein als eine Kündigung. Dies gilt insbesondere für Verträge, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden. Viele dieser Policen enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, was ein „ewiges Widerspruchsrecht“ begründen kann. Bei einem erfolgreichen Widerruf wird der Vertrag so behandelt, als hätte er nie bestanden. Sie erhalten dann nicht nur Ihre eingezahlten Prämien zurück, sondern auch die vom Versicherer erwirtschafteten Zinsen und sämtliche Gebühren. Dies kann zu einer Auszahlung führen, die bis zu 150 Prozent der eingezahlten Beiträge beträgt. Selbst wenn Ihr Vertrag bereits gekündigt oder ausgelaufen ist, kann ein Widerruf noch möglich sein. Es ist ratsam, Ihren Vertrag von Experten kostenlos prüfen zu lassen, bevor Sie eine Kündigung einreichen. Denken Sie auch über die steuerlichen Aspekte nach, wenn Sie eine private Rentenversicherung kündigen und Steuern zahlen müssen.

Experten-Tipps: Rechtliche Aspekte und aktuelle Urteile

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bildet die rechtliche Grundlage für die Kündigung von Lebensversicherungen. § 169 VVG regelt beispielsweise den Anspruch auf den Rückkaufswert. Bei Verträgen, die nach dem Policenmodell (Abschluss zwischen 1994 und 2007) zustande kamen, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen (z.B. Az. IV ZR 76/11) die Rechte der Versicherungsnehmer gestärkt, insbesondere im Hinblick auf das Widerspruchsrecht bei fehlerhaften Belehrungen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dieses zeitlich unbegrenzte Widerspruchsrecht ebenfalls bestätigt. Unser Experten-Tipp: Lassen Sie Verträge aus diesem Zeitraum unbedingt auf die Möglichkeit eines Widerrufs prüfen, da hier oft mehrere tausend Euro mehr erzielt werden können als bei einer Kündigung. Nach Eintritt eines Versicherungsfalls (Schadensfall) können sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung kündigen (§ 92 VVG). Informieren Sie sich auch, wie lange eine Lebensversicherung läuft.

Steuerliche Behandlung der Auszahlung: Das müssen Sie wissen

Die steuerliche Behandlung des Rückkaufswertes hängt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden (Altverträge), ist die Auszahlung unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Dazu gehört in der Regel eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren und eine Beitragszahlungsdauer von mindestens fünf Jahren. Bei Verträgen, die ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden (Neuverträge), ist der Ertrag – also die Differenz zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen – in der Regel steuerpflichtig. Wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief und die Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr erfolgt, muss nur die Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Andernfalls unterliegt der volle Ertrag der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Da bei einer Kündigung oft kein echter Ertrag entsteht, sondern ein Verlust, fällt in vielen Fällen keine oder nur eine geringe Steuer an. Klären Sie Ihre individuelle steuerliche Situation am besten mit einem Steuerberater. Dies ist auch relevant, wenn Sie überlegen, eine Risikolebensversicherung umzuwandeln.

Risikolebensversicherung kündigen: Besondere Aspekte

Die Kündigung einer Risikolebensversicherung unterscheidet sich grundlegend von der einer Kapitallebensversicherung. Da eine Risikolebensversicherung reinen Todesfallschutz bietet und kein Kapital anspart, gibt es bei einer Kündigung keinen Rückkaufswert. Sie erhalten also kein Geld zurück. Der Versicherungsschutz erlischt mit der Kündigung, und Ihre Hinterbliebenen sind im Todesfall nicht mehr abgesichert. Eine Kündigung ist hier in der Regel jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode möglich. Die genauen Fristen finden Sie in Ihrem Vertrag. Überlegen Sie gut, ob Sie den Hinterbliebenenschutz wirklich nicht mehr benötigen, bevor Sie eine Sterbegeldversicherung kündigen oder eine Risikopolice auflösen. Manchmal kann auch eine Anpassung des Bezugsrechts der Lebensversicherung eine Option sein, statt direkt zu kündigen.

Fazit: Wägen Sie Ihre Optionen sorgfältig ab

Die Entscheidung, eine Lebensversicherung zu kündigen, sollte niemals leichtfertig getroffen werden. Die finanziellen Nachteile durch einen geringen Rückkaufswert können erheblich sein, oft verlieren Versicherte einen Teil ihrer eingezahlten Beiträge. Es ist entscheidend, zunächst alle Alternativen wie Verkauf, Beitragsfreistellung oder insbesondere den Widerruf zu prüfen. Ein Widerruf kann, vor allem bei Verträgen zwischen 1994 und 2007, zu einer deutlich höheren Auszahlung führen. Nutzen Sie ein „Lebensversicherung kündigen Muster“ erst, nachdem Sie sich umfassend informiert und beraten lassen haben. Eine sorgfältige Prüfung und gegebenenfalls eine professionelle Beratung können Ihnen helfen, mehrere tausend Euro zu sparen oder zusätzlich zu erhalten. Informieren Sie sich auch über die verschiedenen Arten von Lebensversicherungen, um Ihre Situation besser einschätzen zu können. Wir von nextsure unterstützen Sie gerne dabei, die beste Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.

Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Wie kündige ich meine Lebensversicherung richtig?

Reichen Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben mit Ihrer Versicherungsnummer, dem Kündigungswunsch zum nächstmöglichen Zeitpunkt und Ihrer Unterschrift per Einschreiben bei Ihrer Versicherung ein. Beachten Sie die Kündigungsfrist.

Bekomme ich bei Kündigung einer Risikolebensversicherung Geld zurück?

Nein, bei einer Risikolebensversicherung gibt es keinen Rückkaufswert, da sie nur den Todesfall absichert und kein Kapital anspart. Mit der Kündigung erlischt der Versicherungsschutz.

Ist der Widerruf meiner Lebensversicherung besser als die Kündigung?

Oft ja. Ein Widerruf kann, besonders bei Verträgen mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung (oft zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen), zu einer deutlich höheren Auszahlung führen, da Sie alle Beiträge plus Zinsen zurückerhalten können.

Welche Kosten entstehen bei der Kündigung einer Lebensversicherung?

Bei der Kündigung werden vom angesparten Kapital Abschluss- und Verwaltungskosten sowie oft ein Stornoabschlag abgezogen. Dies führt dazu, dass der Rückkaufswert meist geringer ist als die Summe der Einzahlungen.

Wann sollte ich meine Lebensversicherung nicht kündigen?

Sie sollten nicht kündigen, bevor Sie Alternativen wie Verkauf, Beitragsfreistellung oder Widerruf geprüft haben. Besonders ältere Verträge mit hohen Garantiezinsen oder wenn ein Widerruf möglich ist, sollten nicht vorschnell gekündigt werden.

Muss ich Steuern auf den Rückkaufswert zahlen?

Das hängt vom Vertragsabschlussdatum ab. Bei Verträgen vor 2005 ist die Auszahlung oft steuerfrei. Bei neueren Verträgen ist der Ertrag (Differenz zwischen Auszahlung und Beiträgen) in der Regel steuerpflichtig, wobei es Vergünstigungen bei langer Laufzeit und Auszahlung im Alter geben kann.

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