Haftpflicht & Recht

Hundehalterhaftpflichtversicherung

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Hundehaftpflicht in der Hundepension: Wer zahlt bei Schäden?

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Wikipedia bietet eine umfassende Übersicht über die Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Verbraucherzentrale informiert über die Haftpflichtversicherung für Haustiere und deren Bedeutung.

Gesetze im Internet stellt den vollständigen Text des § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Tierhalterhaftung bereit.

Deubner Recht bietet einen Fachartikel zum Thema Tierhalterhaftung und relevante rechtliche Aspekte.

Tier im Recht beleuchtet rechtliche Fragen im Tierschutzrecht, insbesondere im Kontext von Pensionstieren.

Deutscher Tierschutzbund liefert allgemeine Informationen und Empfehlungen zur Hundehaltung.

Gesetze im Internet enthält die offizielle Tierschutz-Hundeverordnung.

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

16 Jun 2025

4

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Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Ein Urlaub steht an, doch was passiert, wenn Ihr Hund in der Hundepension einen Schaden verursacht? Die Frage der Haftung ist für viele Hundebesitzer ein Buch mit sieben Siegeln. Wir klären auf, wann Ihre Hundehaftpflicht in der Hundepension greift und was Sie beachten müssen.

The topic in brief and concise terms

Als Hundehalter haften Sie grundsätzlich für Schäden, die Ihr Hund in einer Hundepension verursacht (§ 833 BGB), Ihre Hundehaftpflicht ist hier entscheidend.

Die Hundehaftpflicht übernimmt in der Regel Kosten für Sach-, Personen- und Tierschäden in der Pension, eine hohe Deckungssumme (mind. 3-5 Mio. Euro) ist ratsam.

Auch die Hundepension kann bei Pflichtverletzung haften (§ 834 BGB), dennoch bleibt die Halterhaftpflicht meist primär zuständig.

Haftung geklärt: Grundsätze für Schäden in der Hundepension

Als Hundehalter tragen Sie gemäß § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die sogenannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet, Sie haften für Schäden, die Ihr Hund verursacht, unabhängig von eigenem Verschulden. Diese Haftung besteht auch dann fort, wenn sich Ihr Hund in der Obhut einer Hundepension befindet. Ein bekanntes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az.: VI ZR 372/13) bestätigte dies: Selbst wenn ein Hund einen gewerbsmäßigen Betreuer in einer Pension verletzt, bleibt der Halter in der Haftung. Die Hundehaftpflichtversicherung ist daher Ihr wichtigster Schutzschild. Ohne eine solche Absicherung müssten Sie für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Hund anrichtet, mit Ihrem Privatvermögen aufkommen, was schnell Kosten von mehreren tausend Euro verursachen kann. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung von nextsure bietet hier umfassenden Schutz. Die Frage, muss ein Hund versichert sein, beantwortet sich somit von selbst, wenn man die potenziellen Risiken bedenkt. Es ist entscheidend zu verstehen, dass die Verantwortung nicht einfach an der Tür der Pension abgegeben wird.

Leistungsumfang der Hundehaftpflicht: Was ist in der Hundepension abgedeckt?

Eine gute Hundehaftpflichtversicherung deckt typischerweise eine Vielzahl von Schäden ab, die Ihr Hund während des Aufenthalts in einer Hundepension verursachen kann. Dazu zählen drei Hauptkategorien. Erstens: Sachschäden, beispielsweise wenn Ihr Hund Einrichtungsgegenstände der Pension wie Möbel, Hundeboxen oder Zäune beschädigt. Zweitens: Personenschäden, falls Ihr Hund einen Mitarbeiter der Pension oder eine andere Person durch Beißen, Anspringen oder Umstoßen verletzt; hier übernimmt die Versicherung medizinische Kosten, Schmerzensgeld und eventuellen Verdienstausfall. Drittens: Schäden an anderen Tieren, wenn Ihr Hund einen anderen Gasthund oder ein anderes Tier in der Pension verletzt, werden die Tierarztkosten oder Behandlungskosten übernommen. Wichtig ist eine ausreichend hohe Deckungssumme, Experten empfehlen mindestens drei bis fünf Millionen Euro. Es gibt jedoch auch Situationen, wann die Hundehaftpflicht nicht zahlt, beispielsweise bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden. Die genauen Bedingungen, was Ihre Hundehaftpflicht in der Hundepension abdeckt, sollten Sie stets Ihren Vertragsunterlagen entnehmen.

Praxisfälle: Typische Schadensszenarien und ihre Regulierung

Stellen Sie sich vor, Ihr Hund „Bello“ ist für zehn Tage in einer Pension untergebracht. Trotz guter Aufsicht zerkaut Bello in einem unbeobachteten Moment das Polster eines teuren Sessels im Aufenthaltsraum der Pension – ein Sachschaden von rund 500 Euro. In diesem Fall würde Ihre Hundehaftpflicht die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des Sessels übernehmen, abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung. Ein anderes Beispiel: Während des gemeinsamen Spielens im Auslauf der Pension kommt es zu einer Rauferei, bei der Ihr Hund einen anderen Hund verletzt. Die Tierarztkosten für die Behandlung des verletzten Tieres belaufen sich auf 350 Euro. Auch hier springt Ihre Hundehaftpflicht ein. Die Dokumentation des Schadens durch die Hundepension, beispielsweise durch Fotos und eine schriftliche Schilderung des Hergangs, ist für eine zügige Regulierung sehr hilfreich. Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung. In manchen Fällen kann auch eine Krankenversicherung bei Hunden für eigene Verletzungen relevant sein, aber nicht für Schäden an Dritten. Die Tierkrankenversicherung ist eine separate Absicherung.

Experten-Tiefe: Rechtliche Grundlagen und die Rolle der Hundepension

Die primäre Haftung des Hundehalters basiert auf § 833 Satz 1 BGB (Tierhalterhaftung). Diese Norm etabliert eine Gefährdungshaftung, die nicht von einem Verschulden des Halters abhängt. Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 25. März 2014 (Az.: VI ZR 372/13) klargestellt, dass diese Haftung auch greift, wenn der Hund in einer gewerblichen Hundepension untergebracht ist und dort einen Schaden verursacht, beispielsweise einen Betreuer beißt. Die gewerbliche Tätigkeit der Pension und die Tatsache, dass die Betreuung gegen Entgelt erfolgt, entbinden den Halter nicht von seiner Verantwortung. Allerdings kann auch die Hundepension selbst haften. Gemäß § 834 BGB (Haftung des Tieraufsehers) kann derjenige, der die Aufsicht über ein Tier vertraglich übernimmt (also die Hundepension), für Schäden verantwortlich sein, wenn er seine Aufsichtspflicht verletzt. Dies wäre der Fall bei grober Fahrlässigkeit, zum Beispiel wenn Hunde unzureichend beaufsichtigt werden und es dadurch zu einem Schaden kommt. In der Praxis wird oft geprüft, ob ein Mitverschulden des Geschädigten oder der Pension vorliegt, was die Haftungsquote beeinflussen kann. Viele Hundepensionen sichern sich ihrerseits mit einer Betriebshaftpflichtversicherung ab, die für eigene Fehler einsteht. Für Hundehalter ist es dennoch ratsam, auf eine Forderungsausfalldeckung in der Tierhalterhaftpflicht zu achten, falls der Schädiger nicht zahlen kann. Die Hunde-Krankenversicherung deckt hingegen die medizinische Versorgung des eigenen Hundes ab.

Wichtige Aspekte bei der Auswahl der Hundepension und Versicherung sind:

  • Erkundigen Sie sich vorab, ob die Hundepension über eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und welchen Umfang diese hat.

  • Klären Sie, ob Ihre Hundehaftpflicht das sogenannte Fremdhüterrisiko explizit einschließt, besonders bei nicht-gewerblicher Betreuung.

  • Informieren Sie die Pension und Ihre Versicherung über bekannte Verhaltensauffälligkeiten Ihres Hundes, um späteren Problemen vorzubeugen.

  • Achten Sie auf eine ausreichend hohe Deckungssumme Ihrer Hundehaftpflicht – mindestens drei bis fünf Millionen Euro werden empfohlen.

  • Bewahren Sie alle Vertragsunterlagen und Kommunikationen sorgfältig auf.

Diese Punkte helfen, im Schadensfall Klarheit zu schaffen und die Abwicklung zu erleichtern.

Unser Experten-Tipp: Das Gespräch mit der Hundepension suchen

Unser Experten-Tipp: Führen Sie vor der ersten Unterbringung ein ausführliches Gespräch mit den Betreibern der Hundepension. Klären Sie nicht nur Fragen zur Betreuung und den Räumlichkeiten, sondern sprechen Sie offen über das Thema Versicherungen und Haftung. Fragen Sie nach, ob die Pension eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung besitzt und welche Schäden diese abdeckt. Lassen Sie sich die Versicherungsbedingungen Ihrer eigenen Hundehaftpflicht bezüglich der Fremdbetreuung erläutern, idealerweise von Ihrem Versicherungsberater bei nextsure. Eine transparente Kommunikation im Vorfeld schafft Vertrauen und kann im Ernstfall Missverständnisse und langwierige Auseinandersetzungen vermeiden. Ein gut informierter Hundehalter kann beruhigter seinen Urlaub antreten, wissend, dass für den Fall der Fälle vorgesorgt ist. Denken Sie daran, dass eine gute Hundepension ebenfalls ein Interesse an klaren Verhältnissen hat und Ihre Fragen begrüßen wird. So stellen Sie sicher, dass Ihr Vierbeiner nicht nur liebevoll, sondern auch sicher betreut wird.

FAQ

Deckt meine Hundehaftpflicht Schäden, die mein Hund in einer ausländischen Hundepension verursacht?

Viele Hundehaftpflichtversicherungen bieten auch Auslandsschutz, oft zeitlich begrenzt. Prüfen Sie die genauen Bedingungen Ihres Vertrags oder fragen Sie Ihren Versicherer, ob der Schutz auch für Hundepensionen im Ausland gilt und für welche Länder.

Was ist, wenn die Hundepension grob fahrlässig handelt und mein Hund dadurch einen Schaden verursacht?

Wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit der Hundepension verursacht wurde (z.B. unzureichende Beaufsichtigung), könnte die Betriebshaftpflichtversicherung der Pension für den Schaden aufkommen oder zumindest anteilig haften. Ihre Hundehaftpflicht könnte in Regress gehen.

Muss ich eine höhere Prämie für meine Hundehaftpflicht zahlen, wenn mein Hund oft in Pensionen ist?

Normalerweise nicht. Die reguläre Prämie für eine Hundehaftpflicht schließt die Deckung für Aufenthalte in Hundepensionen in der Regel mit ein. Es ist aber wichtig, ehrlich zu sein, falls Ihr Hund als gefährlich eingestuft ist, da dies die Prämie beeinflussen kann.

Was passiert, wenn mein Hund in der Pension krank wird oder sich selbst verletzt?

Die Hundehaftpflichtversicherung deckt Schäden, die Ihr Hund Dritten zufügt. Für Krankheiten oder Selbstverletzungen Ihres eigenen Hundes ist eine Hunde-Krankenversicherung oder Hunde-OP-Versicherung zuständig, nicht die Haftpflicht.

Gibt es eine Selbstbeteiligung bei Schäden in der Hundepension?

Das hängt von Ihrem individuellen Hundehaftpflichtvertrag ab. Viele Tarife beinhalten eine Selbstbeteiligung, deren Höhe variieren kann (z.B. 100 oder 250 Euro pro Schadensfall). Diese müssten Sie im Schadensfall selbst tragen.

Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern:

Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge. Kontaktieren Sie uns bei nextsure für eine umfassende Beratung zu Ihrer Hundehaftpflicht.

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