Haftpflicht & Recht

Hundehalterhaftpflichtversicherung

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Wann zahlt die Hundehaftpflicht nicht? Wichtige Ausschlüsse und Fallstricke für Hundehalter

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Die Verbraucherzentrale bietet umfassende Informationen zur Haftpflichtversicherung für Haustiere.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informiert in einer Pressemeldung über wichtige Aspekte der Hundehaftpflichtversicherung.

Die Tagesschau bietet einen Podcast zum Thema Haustierversicherungen, der wichtige Verbraucherfragen beleuchtet.

Wikipedia bietet einen detaillierten Überblick über die Tierhalterhaftpflichtversicherung und ihre Grundlagen.

Das Portal Gesetze im Internet stellt den vollständigen Text des § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zur Tierhalterhaftung bereit.

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

26 Apr 2025

4

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Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Ein unachtsamer Moment, und schon ist der Schaden da. Doch was, wenn die Hundehaftpflicht die Zahlung verweigert? Erfahren Sie hier, welche typischen Situationen nicht gedeckt sind und wie Sie sich optimal absichern.

The topic in brief and concise terms

Die Hundehaftpflicht zahlt nicht bei Eigenschäden, vorsätzlich herbeigeführten Schäden und oft auch nicht bei Schäden durch Familienmitglieder im selben Haushalt.

Grobe Fahrlässigkeit, Verstöße gegen Leinenpflicht oder die gewerbliche Nutzung des Hundes können zu Leistungsausschlüssen führen.

Achten Sie auf eine ausreichend hohe Deckungssumme (mindestens fünf Millionen Euro) und den expliziten Einschluss von Mietsachschäden in Ihrer Police.

Leistungsausschlüsse verstehen: Die häufigsten Gründe für eine Zahlungsverweigerung

Eine Hundehaftpflichtversicherung springt für Schäden ein, die Ihr Hund Dritten zufügt. Es gibt jedoch klar definierte Fälle, in denen kein Versicherungsschutz besteht. Viele Hundehalter sind überrascht, wenn die Versicherung eine Leistung ablehnt. Die Kenntnis dieser Ausschlüsse ist daher entscheidend. In der Regel sind mindestens drei Hauptkategorien von Ausschlüssen zu unterscheiden.

Zu den häufigsten Gründen, weshalb eine Hundehaftpflicht nicht zahlt, gehören Eigenschäden. Das bedeutet, wenn Ihr Hund Ihr eigenes Eigentum beschädigt oder Sie selbst verletzt, greift die Versicherung nicht. Auch Schäden bei Personen, die mit Ihnen im selben Haushalt leben, sind oft ausgeschlossen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist vorsätzliches Handeln. Wenn Sie Ihren Hund beispielsweise bewusst auf jemanden hetzen, erlischt der Versicherungsschutz. Diese grundlegenden Ausschlüsse sind in den meisten Versicherungsbedingungen zu finden. Es ist daher ratsam, die eigene Police genau zu prüfen.

Eigenschäden und Familienschäden: Grenzen der Deckung im eigenen Umfeld

Die Hundehaftpflichtversicherung ist dafür konzipiert, Schäden gegenüber Dritten abzudecken. Ein zentraler Punkt, wann die Hundehaftpflicht nicht zahlt, sind sogenannte Eigenschäden. Zerkratzt Ihr Hund beispielsweise Ihre eigene Couch oder beißt er Sie selbst, übernimmt die Versicherung diese Kosten nicht. Dies gilt oft auch für Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen, wobei Mietsachschäden manchmal gesondert versichert werden können.

Auch Schäden, die Familienmitglieder oder andere im Haushalt lebende Personen betreffen, sind in der Regel ausgeschlossen. Verletzt Ihr Hund ein Kind, das mit Ihnen zusammenwohnt, ist dies meist nicht über die Hundehaftpflicht abgedeckt. Die Abgrenzung zwischen Drittschaden und Eigenschaden ist hier entscheidend. Einige Versicherer bieten jedoch spezielle Klauseln oder erweiterte Deckungen an, die bestimmte dieser Fälle einschließen könnten. Ein genauer Vergleich der Hundehaftpflichtversicherungen ist hier besonders wichtig.

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit: Wenn eigenes Verhalten den Schutz gefährdet

Ein weiterer fundamentaler Ausschlussgrund ist vorsätzliches Handeln. Wenn ein Schaden absichtlich durch den Hundehalter herbeigeführt wird, zahlt die Hundehaftpflichtversicherung nicht. Dies ist ein Standardausschluss in nahezu allen Haftpflichtverträgen. Die Versicherung deckt nur unbeabsichtigte Schäden ab. Ein Beispiel wäre das Anstiften des Hundes, eine andere Person zu beißen.

Komplizierter wird es bei grober Fahrlässigkeit. Hierbei handelt es sich um ein besonders nachlässiges oder leichtsinniges Verhalten des Hundehalters. [ä1,ä4] Obwohl viele moderne Tarife grobe Fahrlässigkeit mitversichern, kann es Leistungskürzungen oder Ausschlüsse geben, wenn beispielsweise gesetzliche Vorschriften wie eine Leinenpflicht missachtet wurden und dies ursächlich für den Schaden war. [ä2,4] Die genauen Regelungen zur groben Fahrlässigkeit variieren stark zwischen den Anbietern. Es ist wichtig zu verstehen, wann eine Haftpflichtversicherung greift und welche Obliegenheiten Sie als Versicherungsnehmer haben. [ä5]

Spezifische Ausschlüsse: Rasselisten, gewerbliche Nutzung und Ausland

Neben den allgemeinen Ausschlüssen gibt es spezifische Situationen, in denen die Hundehaftpflicht nicht zahlt. Einige Versicherer schließen bestimmte Hunderassen, sogenannte Listenhunde, pauschal vom Versicherungsschutz aus oder knüpfen die Versicherung an höhere Beiträge oder strengere Auflagen. [2,ü5] Es ist daher unerlässlich, vor Abschluss zu prüfen, ob die eigene Hunderasse problemlos versichert wird.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die gewerbliche Nutzung des Hundes. [1,1] Wird der Hund beispielsweise für Therapiezwecke, als Wachhund oder in einer Zucht eingesetzt, greift die private Hundehaftpflicht oft nicht. Hierfür ist in der Regel eine spezielle betriebliche oder gewerbliche Haftpflichtversicherung notwendig. Viele Standardpolicen decken nur die private Haltung ab.

Auch bei Auslandsaufenthalten gibt es Unterschiede. Während kurzzeitige Urlaubsreisen innerhalb der EU oft mitversichert sind, kann es bei längeren Aufenthalten oder Reisen außerhalb Europas Einschränkungen geben. [5] Die genauen Bedingungen zum Auslandsschutz sollten Sie Ihren Versicherungsunterlagen entnehmen. Für manche Länder, wie Italien, ist eine Hundehaftpflicht sogar für die Einreise vorgeschrieben. [ä3]

Praxis-Tipps: So vermeiden Sie Leistungskürzungen

Um sicherzustellen, dass Ihre Hundehaftpflicht im Schadenfall leistet, gibt es einige wichtige Verhaltensregeln. Halten Sie sich stets an gesetzliche Vorgaben, wie die Leinen- oder Maulkorbpflicht, falls diese für Ihren Hund oder in bestimmten Gebieten gilt. [4] Ein Verstoß kann als Obliegenheitsverletzung gewertet werden und den Versicherungsschutz gefährden. Melden Sie Schäden unverzüglich Ihrer Versicherung.

Unser Experten-Tipp: Dokumentieren Sie Ihre Schadenmeldung so detailliert wie möglich. Fotos vom Schadenort und den entstandenen Schäden sowie Kontaktdaten von Zeugen können die Abwicklung erheblich erleichtern und beschleunigen. Führen Sie keine eigenständigen Schuldeingeständnisse gegenüber dem Geschädigten durch, sondern überlassen Sie die Prüfung und Regulierung Ihrer Versicherung. Eine ehrliche und vollständige Angabe aller Umstände ist entscheidend.

Folgende Punkte sollten Sie regelmäßig überprüfen:

  • Ist die aktuelle Adresse noch korrekt? Ein Umzug muss gemeldet werden.

  • Sind alle Hunde im Haushalt gemeldet und versichert?

  • Entspricht die Deckungssumme noch den aktuellen Risiken? Eine Anpassung kann sinnvoll sein.

  • Gibt es neue Ausschlüsse im aktuellen Tarifwerk des Versicherers?

Die Kenntnis darüber, ob ein Hund versichert sein muss, ist ebenfalls relevant, da in vielen Bundesländern eine Pflicht besteht. [ü5]

Expertenwissen: Rechtliche Grundlagen und aktuelle Urteile

Die Haftung des Tierhalters ist in § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Dieser Paragraph statuiert eine Gefährdungshaftung. Das bedeutet, der Halter haftet für Schäden, die sein Tier verursacht, grundsätzlich auch ohne eigenes Verschulden. Allein die Tatsache, ein Tier zu halten, begründet die Haftung. Ausnahmen können bei Nutztieren gelten, hier greift unter Umständen eine Exkulpationsmöglichkeit nach § 833 Satz 2 BGB.

Aktuelle Urteile bestätigen immer wieder die weitreichende Haftung von Hundehaltern. Gerichte prüfen im Schadenfall genau, ob Ausschlusstatbestände der Hundehaftpflicht greifen. Beispielsweise kann bei einem Verstoß gegen die Anleinpflicht eine Mithaftung des Hundehalters angenommen oder die Leistung der Versicherung gekürzt werden. [3] Die genaue Auslegung von Begriffen wie „grobe Fahrlässigkeit“ oder „Vorsatz“ ist oft Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. [ä2]

Unser Experten-Tipp: Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen zu Ihrem Hund und Ihrer Versicherung sorgfältig auf. Dazu gehören der Impfpass, Nachweise über den Besuch einer Hundeschule und natürlich der Versicherungsschein. Im Streitfall können diese Dokumente entscheidend sein. Eine private Haftpflichtversicherung deckt Schäden durch Hunde übrigens nicht ab, hierfür ist die spezielle Hundehaftpflicht notwendig. [ä2]

Fazit: Gut informiert für optimalen Schutz

Die Hundehaftpflichtversicherung ist ein unverzichtbarer Schutz für jeden Hundehalter. Dennoch ist es wichtig zu wissen, wann die Hundehaftpflicht nicht zahlt. Eigenschäden, Vorsatz und oft auch grobe Fahrlässigkeit sind typische Ausschlussgründe. Auch spezifische Bedingungen zu Rasselisten, gewerblicher Nutzung oder Auslandsschutz können die Leistung beeinflussen. Eine sorgfältige Auswahl des Tarifs und die Kenntnis der eigenen Vertragsbedingungen sind entscheidend.

Achten Sie auf eine ausreichende Deckungssumme und den Einschluss von Mietsachschäden. Verhalten Sie sich stets verantwortungsbewusst und halten Sie sich an geltende Vorschriften, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Mit dem richtigen Wissen und einer passenden Police können Sie und Ihr vierbeiniger Freund das gemeinsame Leben unbeschwerter genießen. Informieren Sie sich auch über verwandte Themen wie die Frage, ob die Hundehaftpflicht Schmerzensgeld zahlt.

Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Welche Schäden deckt eine Hundehaftpflicht generell nicht ab?

Generell nicht abgedeckt sind Eigenschäden (Schäden am Eigentum des Halters oder an ihm selbst/Familienmitgliedern), vorsätzlich verursachte Schäden, Schäden durch gewerbliche Nutzung (ohne entsprechende Police), oft Schäden an geliehenen/gemieteten Sachen (außer Mietsachschäden sind explizit versichert) und Strafen/Bußgelder.

Ist mein Hund auch im Ausland über die Hundehaftpflicht versichert?

Meistens besteht Versicherungsschutz für vorübergehende Auslandsaufenthalte, insbesondere innerhalb der EU. Bei längeren Aufenthalten oder Reisen in bestimmte Länder kann der Schutz eingeschränkt sein. Prüfen Sie die genauen Bedingungen in Ihrer Police.

Was bedeutet 'grobe Fahrlässigkeit' im Kontext der Hundehaftpflicht?

Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass der Hundehalter die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, z.B. durch Missachtung einer klaren Leinenpflicht in einem belebten Gebiet trotz Kenntnis der Aggressivität seines Hundes. Viele Tarife decken grobe Fahrlässigkeit ab, es kann aber zu Leistungskürzungen kommen.

Zahlt die Hundehaftpflicht für Schäden, die Welpen verursachen?

Welpen sind oft über die Police des Muttertiers für einen bestimmten Zeitraum (z.B. bis zu zwölf Monate) mitversichert, solange sie beim Halter der Hündin leben. Danach benötigen sie eine eigene Versicherung.

Sind alle Hunderassen versicherbar?

Nein, manche Versicherer schließen bestimmte Rassen (sogenannte Listenhunde oder Kampfhunde) vom Versicherungsschutz aus oder bieten nur Tarife mit höheren Beiträgen und strengeren Auflagen an. Informieren Sie sich vorab bei Ihrem Versicherer.

Was ist, wenn die Deckungssumme meiner Hundehaftpflicht zu niedrig ist?

Wenn ein Schaden die vereinbarte Deckungssumme übersteigt, müssen Sie für den darüber hinausgehenden Betrag selbst aufkommen. Das kann insbesondere bei schweren Personenschäden zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

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