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Berufsunfähigkeit steuerlich absetzen: So sichern Sie sich Vorteile

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Bundesfinanzministerium bietet detaillierte Informationen zu § 10 des Einkommensteuergesetzes, der Sonderausgaben behandelt.

Bundesfinanzministerium stellt Informationen zu Anhang 22a/I bereit, der für steuerliche Regelungen relevant ist.

Deutsche Rentenversicherung bietet eine Sammlung von Statistiken und Berichten zur Rentenversicherung.

Deutsche Rentenversicherung stellt spezifische Statistiken zu Erwerbsminderungsrenten im Zeitverlauf zur Verfügung.

Statistisches Bundesamt veröffentlicht Pressemitteilungen, darunter die Reihe "Zahl der Woche".

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellt Zahlen, Daten und Fakten zu den Kosten der Arbeitsunfähigkeit bereit.

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

13 Jun 2025

4

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Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist ein wichtiger finanzieller Schutz. Viele wissen jedoch nicht, dass sich die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen lassen und auch die Rentenzahlungen unter bestimmten Bedingungen nur gering besteuert werden. Erfahren Sie hier, wie Sie das Maximum für sich herausholen.

The topic in brief and concise terms

Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind als sonstige Vorsorgeaufwendungen bis 1.900 Euro (Angestellte) bzw. 2.800 Euro (Selbstständige) jährlich absetzbar, oft aber durch Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge bereits ausgeschöpft.

Die Berufsunfähigkeitsrente wird in der Regel nur mit dem geringen Ertragsanteil besteuert, dessen Höhe vom Alter bei Rentenbeginn und der Laufzeit abhängt. [2,3]

Eine Kombination der BU mit einer Rürup-Rente kann höhere Beitragsabzüge ermöglichen, führt aber zu einer höheren Besteuerung der späteren Rente. [1,4]

Grundlagen: Beiträge zur BU-Versicherung als Vorsorgeaufwendungen verstehen

Die Beiträge zu einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Diese können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben und so Ihr zu versteuerndes Einkommen senken. Für sonstige Vorsorgeaufwendungen gibt es jedoch jährliche Höchstbeträge. Für Arbeitnehmer und Beamte liegt dieser bei 1.900 Euro, für Selbstständige, die ihre Krankenversicherungsbeiträge vollständig selbst tragen, bei 2.800 Euro. Oftmals sind diese Höchstbeträge bereits durch die Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft. Dennoch ist die Angabe der BU-Beiträge sinnvoll, da sich gesetzliche Rahmenbedingungen ändern können. Die genauen Regelungen hierzu finden sich im Einkommensteuergesetz, insbesondere im § 10 EStG. [1,2] Diese Grundlagen sind entscheidend, um die weiteren Abzugsmöglichkeiten zu verstehen.

Maximale Absetzbarkeit: Höchstbeträge und deren Ausschöpfung in der Praxis

Wie erwähnt, können sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zu 1.900 Euro (Arbeitnehmer) bzw. 2.800 Euro (Selbstständige) pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. In diesen Topf fallen neben der Berufsunfähigkeitsversicherung auch andere Versicherungen wie private Unfall- oder Haftpflichtversicherungen. Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (Basisabsicherung) werden vorrangig berücksichtigt und füllen diesen Höchstbetrag oft schon vollständig aus. Ein Angestellter mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 2.000 Euro überschreitet mit seinen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen häufig schon den Betrag von 1.900 Euro. [2] Eine steuerliche Auswirkung der BU-Beiträge ist dann oft nur noch theoretisch gegeben. Es ist daher wichtig, die eigene Situation genau zu prüfen, wie im Ratgeber Welche Versicherungen sind absetzbar erläutert wird. Die korrekte Erfassung dieser Daten ist der nächste Schritt.

Korrekt deklarieren: BU-Beiträge in der Steuererklärung eintragen

Die Beiträge zur selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand Ihrer Einkommensteuererklärung. [2,2] Für das Steuerjahr 2023 ist dies beispielsweise in Zeile 45 unter „Beiträge zu freiwilligen eigenständigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen“ einzutragen. [5,2] Andere Quellen nennen für Angestellte Zeile 49. [1] Es ist wichtig, immer die aktuellste Version der Steuerformulare zu prüfen oder einen Steuerberater zu konsultieren. Achten Sie darauf, den Jahresgesamtbeitrag korrekt anzugeben. [3] Benötigt werden die Bescheinigungen Ihrer Versicherungsgesellschaft über die gezahlten Beiträge. Eine sorgfältige Dokumentation und korrekte Eintragung, wie unter Wo Versicherungen eintragen beschrieben, sichert Ihnen mögliche Steuervorteile. Doch nicht nur die Beiträge, auch die Rentenleistung hat steuerliche Aspekte.

Rentenphase im Blick: Die Besteuerung der Berufsunfähigkeitsrente

Wenn der Leistungsfall eintritt und Sie eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten, ist diese ebenfalls steuerpflichtig. Die gute Nachricht: Private Berufsunfähigkeitsrenten werden in der Regel nur mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert. [2,1] Die Höhe dieses Ertragsanteils hängt davon ab, wie alt Sie bei Rentenbeginn sind und wie lange die Rente voraussichtlich gezahlt wird (Restlaufzeit). [3,2] Je kürzer die verbleibende Leistungsdauer, desto geringer der steuerpflichtige Ertragsanteil. [3] Beispielsweise beträgt der Ertragsanteil bei einer Restlaufzeit von 20 Jahren 21 Prozent. [3,2] Dieser geringe Besteuerungsanteil führt oft dazu, dass die tatsächliche Steuerlast auf die BU-Rente niedrig ausfällt oder sogar entfällt, wenn das Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. [1,2] Mehr Details zur Berechnung finden Sie auch in unserem BU-Rente Steuer-Rechner. Ein konkretes Rechenbeispiel verdeutlicht dies.

Expertenwissen: Steuerliche Gestaltung durch Rürup-BU und Co.

Eine Möglichkeit zur steuerlichen Optimierung kann die Kombination einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Basisrente (Rürup-Rente) sein, oft als BUZ (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) bezeichnet. [1,2] Hier können die Beiträge oft in größerem Umfang als Sonderausgaben abgesetzt werden, da sie als Altersvorsorgeaufwendungen gelten. [1] Im Jahr 2023 sind 100 Prozent der Beiträge zu Rürup-Verträgen bis zu einem Höchstbetrag von 26.528 Euro (Ledige) bzw. 53.056 Euro (Verheiratete) absetzbar. [1] Allerdings unterliegt die spätere Rentenzahlung aus solchen Verträgen einer höheren nachgelagerten Besteuerung. [1,4] Ab 2040 wird die Rente aus Rürup-Verträgen zu 100 Prozent besteuert. [4] Es ist eine sorgfältige Abwägung zwischen höheren Abzugsmöglichkeiten in der Ansparphase und der späteren Steuerlast im Leistungsfall notwendig, wie auch bei fondsgebundenen Rentenversicherungen. Unser Experten-Tipp fasst die wichtigsten Überlegungen zusammen.

Unser Experten-Tipp: Langfristige Planung und Beratung sind entscheidend

Die steuerliche Behandlung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein komplexes Thema mit vielen Facetten. Eine pauschale Empfehlung ist kaum möglich, da die optimale Lösung stark von Ihrer individuellen Situation abhängt (Angestellter, Selbstständiger, Höhe der Beiträge, sonstige Vorsorgeaufwendungen, gewünschte Absicherungshöhe). Berücksichtigen Sie sowohl die Absetzbarkeit der Beiträge während der Einzahlungsphase als auch die Besteuerung der Rente im Leistungsfall. Eine langfristige Perspektive ist hierbei unerlässlich. Um Fallstricke zu vermeiden und die für Sie passende Strategie zu entwickeln, kann eine professionelle Beratung, wie sie auch bei der betrieblichen Altersvorsorge sinnvoll ist, sehr hilfreich sein. Wir von nextsure unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Versicherungssituation zu analysieren und Optimierungspotenziale aufzuzeigen.

Zusammenfassung und Handlungsaufforderung

Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung können als sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden, wobei Höchstbeträge von 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro gelten, die oft schon durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft sind. Die BU-Rente selbst wird in der Regel nur mit dem geringen Ertragsanteil besteuert, was häufig zu einer niedrigen oder keiner Steuerlast führt. [2,1] Eine sorgfältige Prüfung Ihrer persönlichen Situation und die korrekte Angabe in der Steuererklärung sind wichtig. Für eine umfassende Analyse Ihrer Absicherung und zur Optimierung Ihrer Verträge stehen wir Ihnen zur Verfügung. Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Kann ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung immer von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich ja, die Beiträge gelten als sonstige Vorsorgeaufwendungen. Allerdings gibt es Höchstbeträge (1.900 Euro für Angestellte, 2.800 Euro für Selbstständige), die oft schon durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erreicht werden, wodurch sich die BU-Beiträge dann nicht mehr steuermindernd auswirken.

Wie hoch ist der Steuersatz auf meine Berufsunfähigkeitsrente?

Die private BU-Rente wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Dieser Anteil (z.B. 21% bei 20 Jahren Restlaufzeit) wird dann mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag, fallen keine Steuern an. [3,2]

Was ist der Unterschied zwischen der Absetzbarkeit einer SBU und einer BUZ mit Rürup?

Beiträge zu einer selbstständigen BU (SBU) sind als sonstige Vorsorgeaufwendungen nur begrenzt absetzbar. Beiträge zu einer BUZ als Teil einer Rürup-Rente können in deutlich höherem Maße als Altersvorsorgeaufwendungen abgesetzt werden, dafür wird die Rürup-Rente später höher besteuert. [1,4]

Welche Unterlagen brauche ich für die Steuererklärung bezüglich meiner BU?

Sie benötigen die jährliche Bescheinigung Ihrer Versicherungsgesellschaft über die gezahlten Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese weist den Betrag aus, den Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen können.

Muss ich Sozialversicherungsbeiträge auf meine BU-Rente zahlen?

Auf Renten aus privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen fallen in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge an. Bei BU-Renten aus einer betrieblichen Altersversorgung oder bestimmten Rürup-Konstruktionen können jedoch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig werden.

Ändert sich die steuerliche Behandlung der BU-Rente während des Bezugs?

Nein, der einmal festgestellte Ertragsanteil für Ihre private BU-Rente bleibt für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs gleich. Ihr persönlicher Steuersatz kann sich jedoch ändern, wenn sich Ihr Gesamteinkommen verändert. [5]

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