Vorsorge & Vermögen

Betriebliche Altersvorsorge

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Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge: Ihr Wegweiser für eine sichere Zukunft

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Wikipedia bietet eine umfassende Übersicht über die betriebliche Altersversorgung.

Die Deutsche Rentenversicherung stellt eine Broschüre zur betrieblichen Altersversorgung bereit.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet detaillierte Informationen zur betrieblichen Altersversorgung.

Eine Publikation der Bundesregierung beleuchtet die betriebliche Altersversorgung.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht eine Pressemitteilung zur betrieblichen Altersversorgung.

Das Bundesfinanzministerium informiert über die steuerliche Behandlung der betrieblichen Altersversorgung.

Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) ist auf der Website des Bundesministeriums der Justiz abrufbar.

Die IHK München bietet Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge.

Mercer stellt Lösungen für die Altersvorsorge vor.

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

21 Apr 2025

4

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Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein wichtiger Baustein für Ihre finanzielle Sicherheit im Alter. Viele Arbeitnehmer unterschätzen jedoch die Komplexität und die langfristigen Auswirkungen ihrer Entscheidungen. Dieser Artikel beleuchtet die Vorteile, zeigt potenzielle Nachteile auf und gibt Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen an die Hand.

The topic in brief and concise terms

Die arbeitgeberfinanzierte bAV bietet Steuervorteile und einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss von mindestens fünfzehn Prozent bei Entgeltumwandlung und SV-Ersparnis des Arbeitgebers. [3,1]

Es gibt fünf Durchführungswege (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Direktzusage), deren Wahl die bAV maßgeblich beeinflusst. [1]

Ansprüche aus der bAV können unter bestimmten Voraussetzungen unverfallbar sein und bei einem Arbeitgeberwechsel mitgenommen oder angepasst werden. [1,1]

Grundlagen der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge verstehen

Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Zusage des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer Leistungen zur Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. [2] Diese Leistungen ergänzen die gesetzliche Rente und private Vorsorgemaßnahmen. [4] Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, bei der Teile des Bruttogehalts direkt in die bAV fließen. [3]

Arbeitgeber können die Beiträge zur bAV als Betriebsausgaben geltend machen und so ihre Steuerlast senken. [3] Für Arbeitnehmer bedeutet dies oft Steuer- und Sozialabgabenersparnisse in der Ansparphase. [3] Die Bedeutung der bAV ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Die genauen Regelungen finden sich im Betriebsrentengesetz (BetrAVG). [5] Dieses Gesetz bildet die Basis für alle fünf Durchführungswege der bAV. [1] Die Wahl des Durchführungsweges beeinflusst maßgeblich die Ausgestaltung und Flexibilität der Vorsorge.

Fünf Durchführungswege der bAV im Überblick

Arbeitgebern stehen fünf verschiedene Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge zur Verfügung. [1] Diese sind die Direktversicherung, die Pensionskasse, der Pensionsfonds, die Unterstützungskasse und die Direktzusage (auch Pensionszusage genannt). [1,2]

Die meistgewählte Form, insbesondere in Unternehmen ohne Tarifvertrag, ist die Direktversicherung. [5] Hier schließt der Arbeitgeber eine Rentenversicherung für den Arbeitnehmer ab. [4] Bei Pensionskassen und Pensionsfonds handelt es sich um rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen. [2,4] Unterstützungskassen sind ebenfalls rechtlich selbstständig, gewähren aber keinen Rechtsanspruch auf Leistungen. [2] Die Direktzusage ist die einzige unmittelbare Zusage des Arbeitgebers, die Leistungen direkt aus dem Unternehmensvermögen zu erbringen. [1] Jeder Durchführungsweg hat spezifische Vor- und Nachteile hinsichtlich Flexibilität, Kosten und Insolvenzschutz, die es abzuwägen gilt. Ein Vergleich der bAV-Lösungen ist daher unerlässlich. Die Komplexität der Wahl unterstreicht die Notwendigkeit einer guten Beratung.

Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber maximieren

Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge bietet zahlreiche Vorteile für beide Seiten. Arbeitnehmer profitieren von Steuer- und Sozialabgabenersparnissen während der Ansparphase, da Beiträge direkt vom Bruttogehalt abgeführt werden. [3] Zudem ist der Arbeitgeber seit 2019 (für Neuverträge) bzw. 2022 (für Altverträge) verpflichtet, mindestens fünfzehn Prozent Zuschuss zu leisten, wenn er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. [1,2]

Für Arbeitgeber liegen die Vorteile der bAV in der Mitarbeiterbindung und -motivation. [3] Zudem können sie die Beiträge als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. [3] Eine gut gestaltete bAV kann ein entscheidender Faktor im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte sein. Es ist wichtig, die individuelle Situation zu prüfen, um festzustellen, ob eine bAV sinnvoll ist. [1] Die folgende Liste zeigt zentrale Vorteile für Arbeitnehmer:

  • Staatliche Förderung durch Steuer- und Sozialabgabenersparnis in der Einzahlungsphase. [5]

  • Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss von mindestens fünfzehn Prozent bei Entgeltumwandlung (bei SV-Ersparnis des AG). [1]

  • Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung neben der gesetzlichen Rente. [3]

  • Insolvenzschutz der Beiträge in den meisten Durchführungswegen. [2]

  • Möglichkeit der Hinterbliebenen- und Invaliditätsabsicherung. [4]

Diese Vorteile machen die bAV zu einem attraktiven Modell, dessen Details jedoch genau geprüft werden sollten.

Steuerliche Aspekte und Sozialabgaben berücksichtigen

Die steuerliche Behandlung der arbeitgeberfinanzierten bAV ist ein zentraler Aspekt. In der Ansparphase sind Beiträge bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei (im Jahr 2025: 7.728 Euro jährlich bzw. 644 Euro monatlich). [2,5] Sozialversicherungsfrei sind Beiträge bis zu vier Prozent dieser Grenze (im Jahr 2025: 3.864 Euro jährlich bzw. 322 Euro monatlich). [4,2]

In der Auszahlungsphase unterliegen die Leistungen der bAV der nachgelagerten Besteuerung. [1] Der individuelle Steuersatz im Alter ist jedoch meist niedriger als während des Erwerbslebens. [1] Gesetzlich Krankenversicherte müssen auf Betriebsrenten volle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen (ca. achtzehn Prozent), es gibt jedoch einen Freibetrag. [1] Unser Experten-Tipp: Prüfen Sie genau, wie sich die steuerliche Belastung in der Rentenphase darstellt und ob eine Direktversicherung steuerlich optimal für Sie ist. Die genaue Berechnung der Abgaben ist entscheidend für die Nettorendite Ihrer Vorsorge. Eine sorgfältige Planung hilft, Überraschungen im Alter zu vermeiden.

Betriebliche Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel handhaben

Ein Arbeitgeberwechsel muss nicht das Ende Ihrer arbeitgeberfinanzierten bAV bedeuten. [1] Grundsätzlich können unverfallbare Anwartschaften mitgenommen werden. [4] Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie mit einem bestehenden Vertrag verfahren werden kann. Die Übertragung des Kapitals auf den neuen Arbeitgeber ist eine Option, wenn dieser zustimmt und ein passendes Versorgungssystem anbietet. [4] Dies ist oft bei Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds möglich, wenn der Vertrag nach 2004 abgeschlossen wurde und das Kapital unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. [3]

Alternativ kann der Vertrag privat weitergeführt oder beitragsfrei gestellt werden. [3] Der neue Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Form der bAV anzubieten, meist eine Direktversicherung durch Entgeltumwandlung. [3] Unser Experten-Tipp: Klären Sie frühzeitig mit Ihrem alten und neuen Arbeitgeber die Optionen für Ihre bAV. Die folgende Liste zeigt Ihre Handlungsmöglichkeiten bei Kündigung und bAV:

  1. Übertragung des Vertrags auf den neuen Arbeitgeber (Portabilität). [4]

  2. Private Fortführung des bestehenden Vertrags mit eigenen Beiträgen. [3]

  3. Beitragsfreistellung des Vertrags (Ruhendstellung). [3]

  4. Abschluss eines neuen bAV-Vertrags beim neuen Arbeitgeber. [3]

Die richtige Entscheidung hängt von vielen individuellen Faktoren ab und sollte gut überlegt sein.

Aktuelle Urteile und gesetzliche Änderungen im Blick behalten

Das Recht der betrieblichen Altersvorsorge ist ständigen Änderungen unterworfen. Aktuelle Urteile, beispielsweise des Bundesarbeitsgerichts (BAG), können Auswirkungen auf bestehende Zusagen haben. [1,3] So hat das BAG 2024 und 2025 mehrfach zur Abweichung von der gesetzlichen Zuschusspflicht durch ältere Tarifverträge entschieden. [2,3] Auch die Anpassung von Versorgungszusagen im Konzern war Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. [1]

Für 2025 sind weitere Änderungen geplant, etwa bei den Beitragsbemessungsgrenzen und steuerlichen Förderbeträgen. [5] Es ist daher wichtig, sich regelmäßig über die aktuelle Rechtslage zu informieren, um keine Nachteile zu erleiden oder Optimierungspotenziale zu verpassen. Die Komplexität der Materie macht eine fachkundige Beratung oft unerlässlich. [4] Viele Arbeitgeber fragen sich auch, welche Versicherungen sie zahlen müssen, was die bAV einschließt. Die kontinuierliche Beobachtung der Rechtsentwicklung ist für eine langfristig sichere Altersvorsorge entscheidend.

Fazit und Ihr nächster Schritt zur optimalen Altersvorsorge

Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge ist ein wertvolles Instrument zur Sicherung Ihres Lebensstandards im Alter. Sie bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern attraktive Vorteile, von Steuerersparnissen bis hin zur Mitarbeiterbindung. [1,3] Die Wahl des richtigen Durchführungsweges und die Berücksichtigung aller steuerlichen und rechtlichen Aspekte sind jedoch entscheidend für den Erfolg. [1,1] Mit dem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss von mindestens fünfzehn Prozent ist die bAV noch attraktiver geworden. [1]

Nutzen Sie die Chancen, die Ihnen die arbeitgeberfinanzierte bAV bietet, aber informieren Sie sich umfassend. Eine individuelle Analyse Ihrer Situation ist der erste Schritt zu einer maßgeschneiderten Lösung. nextsure unterstützt Sie als digitales Versicherungsportal dabei, die für Sie passende Absicherung zu finden. Wir helfen Ihnen, die Komplexität zu durchdringen und eine fundierte Entscheidung für Ihre Zukunft zu treffen. Die sorgfältige Planung Ihrer Altersvorsorge zahlt sich langfristig aus.

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FAQ

Wie hoch ist der steuerfreie Betrag bei der arbeitgeberfinanzierten bAV?

Im Jahr 2025 können bis zu 7.728 Euro jährlich (acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze) steuerfrei in eine bAV eingezahlt werden. Sozialversicherungsfrei sind bis zu 3.864 Euro jährlich (vier Prozent der BBG). [2,5,4]

Welche Durchführungswege gibt es bei der arbeitgeberfinanzierten bAV?

Es gibt fünf Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage (Pensionszusage). [1]

Wann sind meine Ansprüche aus der bAV unverfallbar?

Bei Entgeltumwandlung sofort. Bei rein arbeitgeberfinanzierten Zusagen in der Regel nach drei Jahren Zugehörigkeit und Vollendung des 21. Lebensjahres (Regelung seit 2018). [5,4]

Muss ich auf meine Betriebsrente später Steuern und Sozialabgaben zahlen?

Ja, Betriebsrenten unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Gesetzlich Krankenversicherte zahlen zudem volle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf ihre Betriebsrente, wobei es einen Freibetrag gibt. [1,1]

Kann ich meine arbeitgeberfinanzierte bAV kündigen und mir auszahlen lassen?

Eine vorzeitige Kündigung und Auszahlung des Kapitals ist in der Regel nicht vorgesehen, da die bAV zweckgebunden für die Altersversorgung ist. Ausnahmen sind sehr selten und gesetzlich eng geregelt.

Was ist der Unterschied zwischen einer arbeitgeberfinanzierten und einer arbeitnehmerfinanzierten bAV?

Bei der rein arbeitgeberfinanzierten bAV trägt der Arbeitgeber die Beiträge. Bei der arbeitnehmerfinanzierten bAV (Entgeltumwandlung) zahlt der Arbeitnehmer die Beiträge aus seinem Bruttogehalt, wobei der Arbeitgeber oft einen Zuschuss leistet. [4,1]

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