was ist grundfähigkeitsversicherung

Grundfähigkeitsversicherung: Ihr finanzieller Schutzschild bei Verlust elementarer Fähigkeiten

18.04.2025

11

Minuten

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Der Verlust einer Grundfähigkeit kann das Leben von heute auf morgen verändern und zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Eine Grundfähigkeitsversicherung bietet hier eine wichtige finanzielle Stütze. Erfahren Sie, wie diese Versicherung funktioniert und für wen sie besonders sinnvoll ist.

Das Thema kurz und kompakt

Die Grundfähigkeitsversicherung leistet eine monatliche Rente bei Verlust definierter elementarer Fähigkeiten, unabhängig von der Berufsausübung.

Sie ist besonders für körperlich Tätige, Selbstständige und Personen mit Vorerkrankungen eine wichtige Absicherungsoption.

Achten Sie auf klare Definitionen der Fähigkeiten, eine ausreichende Rentenhöhe (ca. 80% des Nettoeinkommens) und eine Nachversicherungsgarantie.

Grundfähigkeitsversicherung verstehen: Die Basisabsicherung im Fokus

Die Grundfähigkeitsversicherung (GFV) zahlt eine vereinbarte monatliche Rente. Dies geschieht, wenn Sie eine oder mehrere definierte Grundfähigkeiten verlieren.

Diese Fähigkeiten sind oft in Katalogen unterteilt. Der Verlust nur einer Fähigkeit aus dem wichtigsten Katalog führt meist zur Leistung.

Ursachen können Unfälle, Krankheiten oder ein allgemeiner Kräfteverfall sein. Die Berufsausübung spielt für die Leistung keine Rolle. Viele Tarife leisten bereits, wenn die Beeinträchtigung voraussichtlich sechs Monate andauert.

Die Grundfähigkeitsversicherung als Absicherung ist seit dem Jahr 2000 auf dem deutschen Markt verfügbar.

Diese Absicherung ist besonders für Personen in körperlich anspruchsvollen Berufen eine Überlegung wert. Erfahren Sie mehr über den Einkommensschutz durch Versicherungen.

Leistungsspektrum erweitern: Welche Fähigkeiten sind konkret versichert?

Versicherer definieren versicherte Grundfähigkeiten in sogenannten Fähigkeitenkatalogen. Diese sind oft in bis zu drei Kategorien unterteilt.

Typische Grundfähigkeiten der ersten Kategorie umfassen Sehen, Sprechen und den Gebrauch der Hände.

In weiteren Katalogen finden sich Fähigkeiten wie Gehen, Treppensteigen, Hören, Sitzen, Knien und Bücken oder Autofahren.

Achten Sie auf die genaue Definition: Muss zum Beispiel eine Strecke von 400 Metern ohne Pause gegangen werden können oder sind es nur 200 Meter?

Einige Tarife decken auch den Verlust des Gleichgewichtssinns oder kognitive Fähigkeiten ab. Dazu gehören Orientierung und Gedächtnis.

Psychische Erkrankungen wie schwere Depressionen oder Schizophrenie sind nur in wenigen leistungsstarken Tarifen eingeschlossen.

Die genauen Bedingungen, wann eine Fähigkeit als verloren gilt, variieren stark. Ein Vergleich der Grundfähigkeitsversicherung vs. BU ist daher ratsam.

Hier eine beispielhafte Auflistung häufig versicherter Grundfähigkeiten:

  • Sehen (z.B. Restsehvermögen unter fünf Prozent auf beiden Augen)

  • Sprechen (z.B. keine verständlichen Worte mehr äußern können)

  • Hören (z.B. Taubheit oder stark eingeschränktes Hörvermögen)

  • Gebrauch der Hände (z.B. Unfähigkeit, eine Flasche zu öffnen)

  • Gehen (z.B. keine 400 Meter ohne Hilfsmittel und Pause zurücklegen können)

  • Treppensteigen (z.B. Unfähigkeit, zwölf Stufen ohne Festhalten zu steigen)

  • Knien oder Bücken

  • Autofahren (oft als Zusatzbaustein)

Die genaue Ausgestaltung dieser Fähigkeitenkataloge ist entscheidend für den späteren Leistungsanspruch.

Praxisfälle beleuchten: Wann und wie leistet die Grundfähigkeitsversicherung?

Ein Handwerker mit schwerer Arthrose in den Händen kann seine präzisen Tätigkeiten nicht mehr ausführen. Er verliert die Fähigkeit zu greifen.

Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt die vereinbarte Rente. Dies liegt daran, dass "Greifen" eine versicherte Fähigkeit ist. Das gilt, auch wenn er theoretisch noch beratend tätig sein könnte.

Eine Fotografin erleidet einen Sehverlust auf unter fünf Prozent. Sie kann ihren Beruf nicht mehr ausüben.

Auch hier leistet die GFV aufgrund des Verlusts der Grundfähigkeit "Sehen". Der Leistungsfall tritt unabhängig davon ein, ob die versicherte Person noch arbeiten kann oder nicht.

Ein IT-Berater kann nach einem Bandscheibenvorfall nicht mehr schmerzfrei stehen oder Treppen steigen. Zwei versicherte Grundfähigkeiten sind betroffen.

Die Versicherung zahlt, solange die Einschränkung besteht. Dies gilt maximal bis zum vereinbarten Vertragsende. Für Selbstständige kann die Grundfähigkeitsversicherung eine wichtige Absicherung sein.

Kosten kalkulieren: Mit welchen Beiträgen müssen Sie rechnen?

Die Kosten einer Grundfähigkeitsversicherung variieren stark. Sie hängen von mehreren Faktoren ab.

Dazu zählen Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Beruf, gewünschte Rentenhöhe und die Vertragslaufzeit.

Ein dreißigjähriger Bürokaufmann zahlt für 1.500 Euro Monatsrente bei Basisschutz etwa 48 bis 55 Euro. Für Premiumtarife können es 100 bis 180 Euro sein.

Junge, gesunde Personen in risikoarmen Berufen können Tarife bereits ab etwa 25 Euro monatlich finden.

Ein selbstständiger Dachdecker (40 Jahre) muss für 2.650 Euro Rente mit 100 bis 200 Euro Monatsbeitrag rechnen.

Die empfohlene Rentenhöhe liegt bei etwa 75 Prozent des Nettoeinkommens. Ein genauer Vergleich von Grundfähigkeitsversicherungen ist unerlässlich.

Faktoren, die die Beitragshöhe beeinflussen:

  1. Eintrittsalter: Jüngere Versicherte zahlen in der Regel niedrigere Beiträge.

  2. Gesundheitszustand: Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen führen.

  3. Beruf: Körperlich anspruchsvolle Berufe haben oft höhere Beiträge.

  4. Versicherte Rentenhöhe: Eine höhere Rente bedeutet höhere Beiträge.

  5. Laufzeit des Vertrags: Längere Laufzeiten können die Beiträge beeinflussen.

  6. Umfang der versicherten Fähigkeiten: Mehr versicherte Fähigkeiten oder großzügigere Definitionen erhöhen den Preis.

  7. Zusatzbausteine: Optionen wie eine Arbeitsunfähigkeitsklausel oder Psyche-Bausteine kosten extra.

Eine sorgfältige Analyse der eigenen Bedürfnisse hilft, den passenden und bezahlbaren Schutz zu finden.

Expertenwissen nutzen: Aktuelle Urteile und Klauseln im Blick

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom elften Dezember 2024 (Az. IV ZR 498/21) sorgte für Diskussionen.

Der BGH äußerte, dass § 177 VVG auf Grundfähigkeitsversicherungen möglicherweise nicht anwendbar sei.

Dies könnte theoretisch bedeuten, dass Versicherer ordentlich kündigen oder Leistungen befristen könnten. Bisher hat jedoch kein Versicherer versucht, dies in der Praxis anzuwenden.

Viele Experten und Versicherer ordnen die GFV weiterhin als Versicherung nach Art der Lebensversicherung ein. Dies würde eine solche Kündigung ausschließen.

Wichtig ist die genaue Prüfung der Nachteile und Klauseln der Grundfähigkeitsversicherung. Achten Sie auf eine mögliche Arbeitsunfähigkeits-Klausel (AU-Klausel). Diese kann bereits bei sechsmonatiger Krankschreibung leisten.

Steuerliche Aspekte optimieren: Beiträge zur Grundfähigkeitsversicherung absetzen

Beiträge zur Grundfähigkeitsversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Sie zählen nach § 10 EStG als Sonderausgaben.

Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen liegt für Arbeitnehmer bei 1.900 Euro. Für Selbstständige beträgt er 2.800 Euro pro Jahr.

Dieser Höchstbetrag ist oft bereits durch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.

Ausgezahlte Renten aus der Grundfähigkeitsversicherung sind in der Regel einkommensteuerfrei.

Eine genaue Prüfung Ihrer Grundfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung ist empfehlenswert. Für Details konsultieren Sie am besten einen Steuerberater.

Abschluss vorbereiten: Wichtige Tipps für Ihre Grundfähigkeitsversicherung

Vor dem Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung sollten Sie genau prüfen. Welche Fähigkeiten sind für Ihren Beruf und Alltag essenziell?

Definieren Sie eine ausreichend hohe Rentenhöhe. Ideal sind achtzig Prozent Ihres Nettoeinkommens.

Achten Sie auf kundenfreundliche Definitionen der Fähigkeiten. Ein kurzer Prognosezeitraum (z.B. sechs Monate) ist vorteilhaft.

Eine Nachversicherungsgarantie ermöglicht spätere Anpassungen ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Beantworten Sie Gesundheitsfragen immer wahrheitsgemäß. Dies ist entscheidend, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Vergleichen Sie die Bedingungen verschiedener Anbieter genau. Es gibt keine einheitlichen Standards.

Überlegen Sie, ob Zusatzbausteine sinnvoll sind. Beispiele sind psychische Erkrankungen oder eine Arbeitsunfähigkeitsleistung.

Klären Sie auch, welche Möglichkeiten zur Kündigung der Grundfähigkeitsversicherung bestehen.

Checkliste vor Vertragsabschluss:

  • Welche konkreten Fähigkeiten sind für mich existenziell?

  • Wie hoch muss meine monatliche Rente sein (mindestens achtzig Prozent des Nettoeinkommens)?

  • Ist eine Absicherung bis zum regulären Renteneintrittsalter (z.B. 67 Jahre) gewährleistet?

  • Sind die Definitionen der Leistungsauslöser klar und verständlich?

  • Gibt es eine Nachversicherungsgarantie für spätere Anpassungen?

  • Welche Leistungsausschlüsse gibt es (z.B. bei bestimmten Vorerkrankungen oder Ausübung bestimmter Extremsportarten)?

  • Ist eine Dynamik zur Anpassung an die Inflation enthalten?

  • Besteht die Option, später in eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu wechseln, falls relevant (z.B. für junge Leute oder Kinder)?

Eine umfassende Beratung kann helfen, diese Punkte zu klären und den optimalen Schutz zu finden.

Zielgruppen im Blick: Für wen ist die Grundfähigkeitsversicherung besonders geeignet?


Risikoanalyse anfordern: Ihr Weg zur maßgeschneiderten Absicherung


FAQ

Was genau versteht man unter einer Grundfähigkeitsversicherung?

Eine Grundfähigkeitsversicherung ist eine Risikoversicherung, die eine monatliche Rente zahlt, wenn Sie eine oder mehrere im Vertrag definierte grundlegende körperliche oder geistige Fähigkeiten (z.B. Sehen, Gehen, Sprechen) aufgrund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall für einen bestimmten Zeitraum (meist mindestens sechs Monate) verlieren.

Wie hoch sollte die Rente bei einer Grundfähigkeitsversicherung sein?

Experten empfehlen eine Rentenhöhe von etwa fünfundsiebzig bis achtzig Prozent Ihres aktuellen Nettoeinkommens, um laufende Kosten und idealerweise auch Beiträge zur Altersvorsorge decken zu können.

Sind psychische Erkrankungen in der Grundfähigkeitsversicherung mitversichert?

Psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Burnout sind in Basistarifen meist nicht oder nur sehr eingeschränkt (z.B. bei schweren Formen wie Schizophrenie) abgedeckt. Einige Anbieter bieten jedoch Zusatzbausteine für psychische Leiden an.

Was passiert, wenn ich eine versicherte Grundfähigkeit verliere, aber trotzdem noch arbeiten kann?

Die Grundfähigkeitsversicherung leistet auch dann die vereinbarte Rente, wenn Sie trotz des Verlusts einer versicherten Fähigkeit weiterhin Ihrem Beruf nachgehen können. Die Leistung ist nicht an die Berufsunfähigkeit gekoppelt.

Gibt es eine Gesundheitsprüfung beim Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung?

Ja, vor Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden. Diese sind oft weniger streng als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, aber wahrheitsgemäße Angaben sind entscheidend für den späteren Leistungsanspruch.

Kann ich eine Grundfähigkeitsversicherung auch für mein Kind abschließen?

Ja, viele Versicherer bieten Grundfähigkeitsversicherungen auch für Kinder an, teilweise schon ab dem sechsten Lebensmonat oder ab fünf Jahren. Diese können oft später ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden.

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