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Unfallversicherung: Wann ist sie wirklich sinnvoll und welche Leistungen sind entscheidend?

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DGUV bietet einen Überblick über die Rehabilitationsleistungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt eine Übersicht zur deutschen gesetzlichen Unfallversicherung bereit.

Wikipedia bietet einen Artikel über die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland.

DGUV erläutert die Grundsätze der Rehabilitationsleistungen.

DGUV liefert Statistiken und Fakten zu Arbeits- und Wegeunfällen.

Statistisches Bundesamt (Destatis) stellt Statistiken zu tödlichen Arbeitsunfällen bereit.

DGUV bietet eine Publikation (PDF) zur Unfallprävention und Arbeitssicherheit.

Statistisches Bundesamt (Destatis) liefert Statistiken zu nicht-tödlichen Arbeitsunfällen.

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellt eine Publikation (PDF) zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit bereit.

BG Verkehr bietet Statistiken, Daten und Fakten zur Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation.

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

03.06.2025

4

Minuten

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Ein Unfall passiert unerwartet und kann das Leben von einer Sekunde zur anderen verändern. Erfahren Sie, wann eine private Unfallversicherung für Sie sinnvoll ist und wie sie finanzielle Sicherheit nach einem Unglück mit oft mehr als 10.000 Euro Folgekosten bieten kann.

Das Thema kurz und kompakt

Eine private Unfallversicherung ist sinnvoll, da rund 80 Prozent aller Unfälle in der Freizeit passieren, wo die gesetzliche Versicherung oft nicht greift.

Wichtige Leistungen umfassen eine hohe Invaliditätssumme, eine gute Gliedertaxe, Unfallrente und Zusatzleistungen wie Bergungskosten oder Krankenhaustagegeld.

Besonders Selbstständige, Hausfrauen/-männer, Kinder und Rentner sowie Personen mit riskanten Hobbys sollten eine private Unfallversicherung in Betracht ziehen.

Unfallrisiken richtig einschätzen: Die Notwendigkeit einer privaten Absicherung verstehen

Rund 80 Prozent aller Unfälle geschehen in der Freizeit, wo die gesetzliche Unfallversicherung meist nicht leistet. Eine private Unfallversicherung springt genau hier ein und bietet finanziellen Schutz bei Invalidität. Sie ist für viele Personengruppen eine wichtige Ergänzung, da die gesetzliche Absicherung oft nur einen Bruchteil der Risiken abdeckt. Die private Absicherung sichert finanzielle Folgen ab, die schnell fünfstellige Beträge erreichen können. Damit wird die Aufrechterhaltung des Lebensstandards nach einem Unfall mit bleibenden Schäden ermöglicht.

Kernleistungen im Fokus: Was eine gute Unfallversicherung bieten muss

Die zentrale Leistung ist die Invaliditätsleistung, eine Kapitalzahlung bei dauerhafter Beeinträchtigung. Gute Tarife leisten bereits ab einem Prozent Invalidität. Eine ausreichend hohe Versicherungssumme, oft empfohlen wird das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens, ist entscheidend. Achten Sie auf eine gute Gliedertaxe, die festlegt, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit von Körperteilen angesetzt wird. Viele Verträge bieten zusätzliche Leistungen wie eine Unfallrente ab 50 Prozent Invalidität. Diese sichert ein regelmäßiges Einkommen.

Zusatzleistungen können den Schutz optimieren:

  • Bergungskosten: Übernahme von Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze, die schnell mehrere tausend Euro betragen können.

  • Kosmetische Operationen: Kostenübernahme für unfallbedingte ästhetische Korrekturen bis zu einer vereinbarten Summe, oft 5.000 Euro oder mehr.

  • Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld: Finanzielle Unterstützung während eines Krankenhausaufenthalts, beispielsweise 30 Euro pro Tag.

  • Sofortleistung bei Schwerverletzungen: Eine Einmalzahlung, zum Beispiel 10.000 Euro, bei bestimmten schweren Verletzungen.

Diese Bausteine helfen, die vielfältigen finanziellen Belastungen nach einem Unfall zu decken. Eine umfassende Leistungsübersicht ist daher vor Abschluss wichtig.

Gesetzlich versus Privat: Die entscheidenden Unterschiede für Ihren Schutz kennen

Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer und leistet bei Arbeits-, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Sie wird vom Arbeitgeber finanziert. Die private Unfallversicherung (PUV) hingegen ist freiwillig und deckt Unfälle weltweit und rund um die Uhr, also auch im Haushalt und in der Freizeit. Der Geltungsbereich ist ein Hauptunterschied: Die GUV deckt nur etwa 20 Prozent der Unfälle ab. Die PUV zahlt meist eine einmalige Kapitalleistung, die GUV oft Renten oder Reha-Maßnahmen. Für Selbstständige, Hausfrauen/-männer und Rentner ist die PUV oft der einzige Unfallschutz. Mehr zu den Details der Abdeckung finden Sie in unserem Blog.

Zielgruppen im Blick: Für wen ist eine Unfallversicherung besonders sinnvoll?

Bestimmte Personengruppen profitieren besonders von einer privaten Unfallversicherung. Für Selbstständige und Freiberufler ist sie oft existenziell, da sie meist nicht gesetzlich unfallversichert sind und ein Unfall schnell zum Verdienstausfall führt. Hausfrauen und Hausmänner sind ebenfalls nicht über die GUV abgesichert, obwohl im Haushalt viele Unfälle mit teils schweren Folgen passieren. Für Kinder ist eine spezielle Kinderunfallversicherung wichtig, da die GUV nur in Kita, Schule und auf den direkten Wegen greift. Bei Freizeitunfällen, die bei Kindern häufig sind, leistet nur die private Police, oft schon ab 2,42 Euro pro Monat. Rentner und Senioren verlieren mit Renteneintritt ihren gesetzlichen Schutz und haben oft ein erhöhtes Sturzrisiko. Eine Unfallversicherung kann hier Kosten für Umbauten oder Haushaltshilfen decken. Auch für Personen mit gefährlichen Hobbys oder körperlich anstrengenden Berufen ist der Schutz empfehlenswert. Eine individuelle Bedarfsanalyse ist hier ratsam.

Progression und Versicherungssumme: Optimale Absicherung gestalten

Die richtige Versicherungssumme ist entscheidend für eine bedarfsgerechte Absicherung. Experten raten oft zu einer Grundsumme, die dem Drei- bis Fünffachen des Jahresbruttoeinkommens entspricht. Eine Progression kann die Leistung bei hohen Invaliditätsgraden deutlich erhöhen. Bei einer Progression von beispielsweise 350 Prozent wird bei Vollinvalidität das 3,5-fache der Grundsumme ausgezahlt. Eine höhere Progression führt zu höheren Beiträgen, bietet aber im Ernstfall deutlich mehr finanzielle Mittel. Viele Tarife bieten Progressionsstaffeln bis zu 500 Prozent. Wägen Sie Ihren individuellen Bedarf und Ihre finanzielle Situation ab, um die optimale Kombination aus Versicherungssumme und Progression zu finden. Eine Beratung zur Unfallrente kann hier sinnvoll sein.

Experten-Tipps für den Vertragsabschluss: Fallstricke vermeiden

Vor dem Abschluss einer Unfallversicherung sollten Sie einige Punkte genau prüfen. Achten Sie auf den erweiterten Unfallbegriff, der auch Gesundheitsschäden durch Eigenbewegung oder erhöhte Kraftanstrengung einschließt. Wichtig sind auch Mitwirkungsanteile: Bestehende Krankheiten können die Leistung mindern, wenn sie zur Unfallfolge beigetragen haben; hier sollte der Abzug möglichst gering sein (oft unter 25 Prozent). Unser Experten-Tipp: Klären Sie, ob Unfälle durch Bewusstseinsstörungen (z.B. durch Medikamente oder einen Herzinfarkt) mitversichert sind, besonders für Senioren relevant. Die Fristen für die Meldung eines Unfalls (oft wenige Tage) und die ärztliche Feststellung der Invalidität (meist 15 Monate) müssen beachtet werden. Vergleichen Sie die Bedingungen genau, bevor Sie unterschreiben. Eine steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge kann ebenfalls ein Aspekt sein.

Wichtige Aspekte bei der Tarifwahl sind:

  1. Geltungsbereich: Weltweiter Schutz rund um die Uhr ist Standard.

  2. Ausschlüsse: Bestimmte Risiken wie Unfälle unter Alkoholeinfluss (meist ab 1,3 Promille) oder bei der Ausübung von Straftaten sind oft ausgeschlossen.

  3. Dynamik: Eine dynamische Anpassung von Versicherungssumme und Beitrag kann dem Kaufkraftverlust entgegenwirken.

  4. Gesundheitsfragen: Diese sind meist weniger umfangreich als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, sollten aber wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Eine sorgfältige Prüfung dieser Punkte sichert Ihnen im Ernstfall die gewünschte Leistung. Mehr Informationen zur Frage ob eine Unfallversicherung Pflicht ist, finden Sie hier.

Gesetzliche Grundlagen und aktuelle Urteile: Was Sie wissen sollten

Die private Unfallversicherung basiert auf dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) des jeweiligen Anbieters. Die gesetzliche Unfallversicherung ist im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt. Dieses definiert unter anderem den Arbeitsunfall (§ 8 SGB VII) und die Berufskrankheit (§ 9 SGB VII). Aktuelle Gerichtsurteile können die Auslegung von Versicherungsbedingungen beeinflussen, beispielsweise zur Frage, wann ein Unfallereignis als „plötzlich“ gilt. Es ist ratsam, sich über grundlegende Urteile zu informieren, die für den eigenen Vertrag relevant sein könnten. Beispielsweise hat der Bundesgerichtshof mehrfach zur Bedeutung der Gliedertaxe und zur Bemessung des Invaliditätsgrades entschieden. Ein Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen stärkt Ihre Position gegenüber dem Versicherer. Für eine detaillierte Einführung in die Unfallversicherung, lesen Sie unseren Leitartikel.

Ihre individuelle Risikoanalyse: Jetzt kostenfrei beraten lassen

Die Entscheidung für oder gegen eine Unfallversicherung und die Wahl des passenden Tarifs hängen stark von Ihrer persönlichen Lebenssituation, Ihren beruflichen Risiken und Freizeitaktivitäten ab. Eine pauschale Empfehlung ist kaum möglich. Nutzen Sie die Möglichkeit einer individuellen Beratung. Bei nextsure analysieren wir Ihre spezifische Situation und helfen Ihnen, den optimalen Schutz zu finden. Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Risikoanalyse an: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge. So stellen Sie sicher, dass Sie im Fall der Fälle bestmöglich abgesichert sind und nicht mehr als nötig für Ihren Schutz bezahlen.

FAQ

Wann leistet die private Unfallversicherung nicht?

Typische Ausschlüsse sind Unfälle durch Trunkenheit (meist ab einem bestimmten Promillewert), Drogenkonsum, das Begehen von Straftaten, Kriegsereignisse oder psychische Reaktionen. Auch Gesundheitsschäden durch Vergiftungen (außer bei Kindern oft mitversichert) oder Infektionen (außer z.B. durch Zeckenbiss, falls eingeschlossen) sind oft nicht gedeckt.

Was ist der Unterschied zwischen Invaliditätsleistung und Unfallrente?

Die Invaliditätsleistung ist eine einmalige Kapitalzahlung, deren Höhe vom Invaliditätsgrad und der Versicherungssumme abhängt. Die Unfallrente ist eine regelmäßige, meist monatliche Zahlung, die oft ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent lebenslang geleistet wird.

Benötige ich eine Unfallversicherung, wenn ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung habe?

Eine Unfallversicherung kann auch bei bestehender Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sinnvoll sein. Die BU leistet bei Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall, die Unfallversicherung zahlt bei Invalidität durch einen Unfall, unabhängig von der Berufsfähigkeit. Die Leistungen können sich ergänzen.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme in der Unfallversicherung sein?

Experten empfehlen oft das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens als Grundinvaliditätssumme. Bei Vollinvalidität sollte durch Progression eine deutlich höhere Summe zur Verfügung stehen.

Was bedeutet Progression in der Unfallversicherung?

Progression bedeutet, dass die Versicherungsleistung bei schweren Unfallfolgen überproportional ansteigt. Bei einer hohen Invalidität (z.B. 80 Prozent) wird dann ein Vielfaches der Grundversicherungssumme ausgezahlt, je nach vereinbarter Progressionsstaffel (z.B. 225 Prozent, 350 Prozent, 500 Prozent).

Sind die Beiträge zur Unfallversicherung steuerlich absetzbar?

Beiträge zur privaten Unfallversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben oder Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies hängt von der individuellen steuerlichen Situation und der Art des Versicherungsschutzes ab.

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