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Unfallversicherung Bund und Bahn: Ihr umfassender Schutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

04.06.2025

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit kann jeden treffen. Für Beschäftigte des Bundes und der Bahn springt die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) ein. Erfahren Sie, wie dieser wichtige Schutzschild funktioniert und welche konkreten Leistungen Sie erwarten können.

Das Thema kurz und kompakt

Die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) bietet umfassenden Schutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten für Beschäftigte des Bundes und der Bahn, wobei Prävention an erster Stelle steht.

Die Leistungen der UVB reichen von Heilbehandlung und Rehabilitation über berufliche Wiedereingliederung bis hin zu Geldleistungen wie Verletztengeld und Renten.

Für Beamte gelten spezielle Regelungen der Dienstunfallfürsorge, wobei die UVB auch hier teilweise zuständig ist und Präventionsmaßnahmen durchführt. [3,1ü]

Kernaufgaben und Versicherungsleistungen der UVB verstehen

Die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz. Ihre primären Ziele sind die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Sollte dennoch ein Versicherungsfall eintreten, stellt die UVB die Heilbehandlung und Rehabilitation sicher. Das Leistungsspektrum umfasst medizinische, berufliche und soziale Rehabilitationsmaßnahmen. Die UVB erbringt ihre Leistungen aus einer Hand, was eine koordinierte Versorgung sicherstellt. Dazu gehören auch Geldleistungen wie Verletztengeld oder Renten bei dauerhaften Gesundheitsschäden. Versicherte zahlen für diesen Schutz keine eigenen Beiträge; diese werden von den Arbeitgebern bzw. Mitgliedsunternehmen getragen. Die UVB betreut Tarifbeschäftigte, Auszubildende und auch ehrenamtlich Tätige in bestimmten Organisationen wie dem THW. [2]

Die klare Priorisierung lautet: Prävention vor Entschädigung und Rehabilitation vor Rente. Dieser Grundsatz unterstreicht das Bemühen, die Arbeitsfähigkeit und gesellschaftliche Teilhabe der Versicherten bestmöglich zu fördern. Die enge Zusammenarbeit mit den Mitgliedsbetrieben ist dabei ein wichtiger Erfolgsfaktor. Die UVB unterstützt diese aktiv bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen. Dies ist ein kontinuierlicher Prozess, der Anpassungen an neue Arbeitswelten, wie zum Beispiel ortsflexibles Arbeiten, einschließt. [2]

Den Versichertenkreis der UVB genau abgrenzen

Zum Kreis der bei der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) Versicherten zählen primär die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes und der Deutschen Bahn AG sowie deren Tochterunternehmen. [5,2] Auch Beschäftigte des Bundeseisenbahnvermögens und der Bundesagentur für Arbeit sind hier versichert. [2] Wichtig ist die Unterscheidung zu Beamten, Richtern und Soldaten, die in der Regel durch eigene Unfallfürsorgevorschriften abgesichert sind. [2]

Es gibt jedoch Ausnahmen und spezielle Zuständigkeiten:

  • Tarifbeschäftigte und Auszubildende der Bundesverwaltung und der Deutschen Bahn AG. [2]

  • Beschäftigte von übernommenen Unternehmen, wie politischen Stiftungen oder Instituten. [2]

  • Mitarbeitende ausländischer Streitkräfte in Deutschland und von NATO-Hauptquartieren. [2]

  • Ehren- und Hauptamtliche des Technischen Hilfswerks (THW) und in bestimmten Bereichen des Deutschen Roten Kreuzes. [2]

  • Teilnehmende am entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“. [2,4]

  • Personen, die einer besonderen Aufforderung der Agentur für Arbeit nachkommen, eine Dienststelle aufzusuchen. [2]

Diese breite Zuständigkeit sichert über fünf Millionen Menschen ab. Die UVB übernimmt auch Aufgaben der Dienstunfallfürsorge für Beamte und Richter in Teilen der Bundesverwaltung seit dem ersten Januar 2021. Für eine detaillierte Prüfung Ihrer Versicherungspflicht ist eine individuelle Betrachtung notwendig.

Leistungsspektrum im Detail: Von Heilbehandlung bis Geldleistungen

Tritt ein Versicherungsfall ein, also ein Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine Berufskrankheit, greift ein umfassendes Leistungspaket der Unfallversicherung Bund und Bahn. Ziel ist stets die vollständige Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Die medizinische Rehabilitation umfasst dabei nicht nur die Akutbehandlung, sondern auch weiterführende Therapien. Ein zentrales Element ist das Reha-Management, das eine individuelle Betreuung sicherstellt. Die UVB übernimmt die Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente und Hilfsmittel.

Sollte eine Rückkehr in den alten Beruf nicht möglich sein, kommen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zum Tragen. Dies kann Umschulungen oder Anpassungen des Arbeitsplatzes beinhalten. Auch die soziale Rehabilitation, also die Unterstützung zur Wiedererlangung der Selbstständigkeit im Alltag, ist ein wichtiger Baustein. Wenn trotz aller Bemühungen eine Minderung der Erwerbsfähigkeit verbleibt oder Pflegebedürftigkeit eintritt, erbringt die UVB auch Geldleistungen. Dazu zählen Verletztengeld als Lohnersatzleistung, Renten an Versicherte (Unfallrenten) oder im Todesfall Hinterbliebenenrenten. [5] Die Leistungen der Unfallversicherung sind vielfältig.

Spezifische Regelungen für Beamte und die Rolle der Dienstunfallfürsorge

Für Beamte des Bundes gelten besondere Regelungen im Bereich der Unfallabsicherung, die primär über die Dienstunfallfürsorge abgedeckt ist. [3,2ü] Die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) besitzt jedoch Dienstherrnfähigkeit, und die bei ihr angestellten Beamten sind Bundesbeamte. [3] Seit dem ersten Januar 2021 hat die UVB wesentliche Aufgaben der Dienstunfallfürsorge für Beamte und Richter in Teilen der Bundesverwaltung übernommen. [3,1ü] Dies betrifft beispielsweise die Durchführung der Dienstunfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz für bestimmte Ministerien und Gerichte. [1ü]

Ein Dienstunfall muss innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Jahren gemeldet werden. [2ü] Die zuständige Dienststelle untersucht den Unfall und meldet ihn der Beamtenunfallfürsorgestelle. [2ü] Auch wenn keine sofortige Dienstunfähigkeit eintritt, besteht ein Recht auf Aufnahme des Ereignisses als Dienstunfall. [2ü] Bei einer durch den Dienstunfall bedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 30 Prozent für länger als sechs Monate kann ein Unfallausgleich gezahlt werden. [4ü] Die genauen Regelungen für Beamte sind komplex. Die UVB führt auch Präventionsmaßnahmen für Beamte der Mitgliedsunternehmen durch. [1ü]

Verfahren und Meldewege im Schadensfall: Was ist zu tun?

Kommt es trotz aller Präventionsmaßnahmen zu einem Arbeitsunfall oder besteht der Verdacht auf eine Berufskrankheit, ist ein schnelles und korrektes Handeln wichtig. Versicherungsfälle müssen der Unfallversicherung Bund und Bahn umgehend gemeldet werden. [1] Die UVB stellt hierfür entsprechende Formulare und Meldewege bereit. Die frühzeitige Meldung ist entscheidend für eine schnelle Einleitung von Heilbehandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen. Bei Arbeitsunfällen ist in der Regel ein Durchgangsarzt aufzusuchen. Dies sind Ärzte mit besonderer Zulassung für die Behandlung von Arbeitsunfällen.

Die UVB prüft nach Eingang der Meldung den Sachverhalt und entscheidet über die Anerkennung als Versicherungsfall. Sie koordiniert dann alle weiteren Schritte, von der medizinischen Versorgung bis hin zu eventuellen Entschädigungsleistungen. Für die Versicherten entstehen durch die Inanspruchnahme der Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung keine direkten Kosten. Die Träger der Unfallversicherung handeln hier im Auftrag der Solidargemeinschaft. Es ist ratsam, alle relevanten Unterlagen sorgfältig aufzubewahren.

Experten-Tipps zur Unfallversicherung Bund und Bahn

Um den Schutz durch die Unfallversicherung Bund und Bahn optimal zu nutzen, gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten. Unser Experten-Tipp: Dokumentieren Sie jeden Unfall, auch kleinere Vorfälle, sorgfältig und melden Sie ihn umgehend Ihrem Arbeitgeber und gegebenenfalls der UVB. Dies ist besonders wichtig, falls Spätfolgen auftreten. Achten Sie auf die Einhaltung der Meldefristen, insbesondere bei der Dienstunfallfürsorge für Beamte, wo eine Ausschlussfrist von zwei Jahren gilt. [2ü]

Nutzen Sie die Präventionsangebote der UVB und Ihres Arbeitgebers aktiv. Informieren Sie sich über spezifische Risiken an Ihrem Arbeitsplatz und mögliche Schutzmaßnahmen. Bei Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz oder zu Leistungen im Schadensfall wenden Sie sich direkt an die UVB oder suchen Sie fachkundige Beratung. Eine private Unfallversicherung kann den gesetzlichen Schutz ergänzen, insbesondere für Unfälle in der Freizeit. Wägen Sie Ihren individuellen Bedarf sorgfältig ab. Die Kosten einer Unfallversicherung können variieren. Denken Sie auch daran, dass Leistungen aus der Unfallversicherung unter Umständen steuerlich relevant sein können.

Zukunftsperspektiven und Weiterentwicklungen bei der UVB

Die Arbeitswelt unterliegt einem stetigen Wandel, und damit ändern sich auch die Anforderungen an die Unfallversicherung Bund und Bahn. Digitalisierung, neue Arbeitsformen wie Homeoffice und veränderte Risikoprofile erfordern eine kontinuierliche Anpassung der Präventionsstrategien und Leistungsangebote. [2] Die UVB engagiert sich in der Forschung und entwickelt ihre Konzepte stetig weiter. Ein Beispiel ist die Anpassung an die Bedürfnisse von Soldatinnen und Soldaten nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses, für die die UVB ab Januar 2025 neue Aufgaben übernimmt. [2]

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein weiteres Thema, das die UVB aktiv begleitet, um die Versorgungsprozesse zu optimieren. [1] Die Stärkung des Reha-Managements und die individuelle Betreuung der Versicherten bleiben zentrale Anliegen. Die Zusammenarbeit mit Partnern, wie zum Beispiel der Bundeswehr, wird intensiviert, um eine passgenaue Versorgung sicherzustellen. [2] Die Frage, ob man eine private Unfallversicherung braucht, bleibt individuell zu bewerten, auch wenn der gesetzliche Schutz umfassend ist. Die UVB wird auch zukünftig eine wichtige Säule der sozialen Sicherung für Beschäftigte von Bund und Bahn darstellen.

Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen der gesetzlichen Unfallversicherung und einer privaten Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung (wie die UVB) deckt Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten ab. Die Beiträge trägt der Arbeitgeber. Eine private Unfallversicherung bietet weltweiten Schutz rund um die Uhr, also auch in der Freizeit, und die Leistungen sowie Beiträge sind individuell gestaltbar.

Sind auch Unfälle im Homeoffice über die UVB versichert?

Ja, auch im Homeoffice besteht unter bestimmten Voraussetzungen Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung, wenn der Unfall in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. Die genauen Abgrenzungen können komplex sein.

Was passiert, wenn ich mit einer Entscheidung der UVB nicht einverstanden bin?

Gegen Bescheide der Unfallversicherung Bund und Bahn kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, steht der Klageweg vor den Sozialgerichten offen.

Übernimmt die UVB auch Kosten für Umschulungen?

Ja, im Rahmen der beruflichen Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) kann die UVB auch die Kosten für notwendige Umschulungen übernehmen, wenn der bisherige Beruf aufgrund eines Versicherungsfalls nicht mehr ausgeübt werden kann.

Gibt es spezielle Präventionsprogramme für Bahnmitarbeiter?

Ja, die Unfallversicherung Bund und Bahn entwickelt und fördert branchenspezifische Präventionsmaßnahmen, die auf die besonderen Risiken bei der Bahn zugeschnitten sind, beispielsweise im Bereich der Verkehrssicherheit oder beim Umgang mit schweren Lasten.

Wie lange zahlt die UVB Verletztengeld?

Verletztengeld wird grundsätzlich bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit oder bis zum Beginn einer Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit gezahlt, längstens jedoch für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall.

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