Tagegeldversicherung steuerlich absetzbar: Maximale Vorteile sichern
03.06.2025
Katrin Straub
Geschäftsführerin bei nextsure
Eine längere Krankheit kann schnell zu finanziellen Engpässen führen, besonders für Selbstständige. Erfahren Sie, wie eine Tagegeldversicherung steuerlich absetzbar ist und Ihre finanzielle Sicherheit im Ernstfall gewährleistet.
Das Thema kurz und kompakt
Beiträge zur privaten Krankentagegeldversicherung sind als Vorsorgeaufwendungen bis zu 1.900 Euro (Angestellte) bzw. 2.800 Euro (Selbstständige) jährlich absetzbar, jedoch oft durch Basis-Krankenversicherungsbeiträge bereits ausgeschöpft.
Leistungen aus einer privaten Krankentagegeldversicherung sind vollständig steuerfrei und unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt, im Gegensatz zum gesetzlichen Krankengeld.
Für Selbstständige ist die Krankentagegeldversicherung besonders wichtig, da sie oft keine Lohnfortzahlung erhalten; die versicherte Summe sollte das Nettoeinkommen nicht übersteigen.
Krankentagegeldversicherung: Steuerliche Grundlagen verstehen
Die Beiträge zu einer privaten Krankentagegeldversicherung können Sie grundsätzlich als sonstige Vorsorgeaufwendungen in Ihrer Steuererklärung angeben. Diese werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen, seit dem Jahr 2019 in Zeile 27 oder unter „Wahlleistungen und Zusatzversicherungen“ bei Nutzung von ELSTER. Für Angestellte und Rentner gilt hier ein jährlicher Höchstbetrag von 1.900 Euro, für Selbstständige sind es 2.800 Euro. Diese Summen werden jedoch oft bereits durch die Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft. Eine zusätzliche Steuerersparnis durch die Krankentagegeldversicherung ist daher in vielen Fällen nur begrenzt möglich. Die gute Nachricht ist jedoch, dass die Leistungen aus einer privaten Krankentagegeldversicherung im Leistungsfall steuerfrei sind. Dies ist ein entscheidender Vorteil gegenüber dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung. Die genauen Regelungen und wie Sie diese optimal nutzen, sind entscheidend für Ihre Finanzplanung.
Beiträge absetzen: So maximieren Sie Ihre Steuerersparnis
Obwohl die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen schnell erreicht sind, lohnt sich die korrekte Angabe der Beiträge zur Tagegeldversicherung. Jeder Euro, der innerhalb des Freibetrags angerechnet wird, mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen. Für Ehepaare, die gemeinsam veranlagt werden, verdoppeln sich die Höchstbeträge auf 3.800 Euro (beide angestellt) bzw. 5.600 Euro (beide selbstständig). Bei einem angestellten und einem selbstständigen Partner liegt der gemeinsame Höchstbetrag bei 4.700 Euro. Prüfen Sie daher genau, ob Ihre gesamten Vorsorgeaufwendungen diese Grenzen bereits überschreiten. Eine sorgfältige Dokumentation aller Versicherungsbeiträge ist hierbei unerlässlich. Beachten Sie, dass die Beiträge zur sinnvollen Krankentagegeldversicherung nur dann eine steuerliche Auswirkung haben, wenn der Höchstbetrag noch nicht durch andere, vorrangig zu berücksichtigende Versicherungen wie die Basis-Krankenversicherung erreicht wurde. Die steuerliche Behandlung kann komplex sein, daher ist es ratsam, die eigene Situation genau zu analysieren.
Steuerfreie Leistungen: Der große Vorteil der privaten Tagegeldversicherung
Ein wesentlicher Pluspunkt der privaten Krankentagegeldversicherung ist die Steuerfreiheit der ausgezahlten Leistungen. Im Gegensatz zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), das dem Progressionsvorbehalt unterliegt, beeinflusst das private Krankentagegeld Ihren Steuersatz auf das übrige Einkommen nicht. Das bedeutet, die vereinbarte Summe, beispielsweise 100 Euro pro Tag, erhalten Sie netto ohne Abzüge. Dieser Vorteil kann über einen längeren Krankheitszeitraum eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen. Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil (Az. III R 36/13) bestätigt, dass diese unterschiedliche Behandlung von GKV-Krankengeld und privatem Krankentagegeld verfassungsgemäß ist. Diese Regelung bietet eine verlässliche Kalkulationsgrundlage im Leistungsfall. Für eine umfassende Absicherung ist es wichtig, den Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentagegeld genau zu kennen. Die steuerfreie Auszahlung sichert Ihnen im Ernstfall bis zu 100 Prozent Ihres versicherten Tagessatzes.
Praxisbeispiel: Steuerliche Auswirkungen im Vergleich
Um den Unterschied zu verdeutlichen, betrachten wir ein Beispiel. Angenommen, ein Arbeitnehmer hat ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 40.000 Euro. Ohne Lohnersatzleistungen zahlt er darauf beispielsweise 8.976 Euro Einkommensteuer (Steuersatz circa 22 Prozent). Erhält er nun Krankengeld von der GKV, beispielsweise 10.000 Euro im Jahr, bleibt dieses zwar steuerfrei, erhöht aber das für den Steuersatz relevante Einkommen auf 50.000 Euro. Der Steuersatz für die 40.000 Euro steigt dadurch an, was zu einer höheren Gesamtsteuerlast führt. Würde er stattdessen 10.000 Euro aus einer privaten Tagegeldversicherung erhalten, bliebe sein Steuersatz für die 40.000 Euro unverändert, da das private Krankentagegeld nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Dieser Unterschied kann mehrere hundert Euro Steuerersparnis pro Jahr bedeuten. Die genaue Berechnung hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Eine Versicherung und Steuer Betrachtung ist daher immer individuell vorzunehmen.
Hier sind die wichtigsten Unterschiede zusammengefasst:
Privates Krankentagegeld: Auszahlung ist zu 100 Prozent steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
Gesetzliches Krankengeld: Auszahlung ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (ab 410 Euro pro Jahr).
Beiträge zur privaten KTG-Versicherung: Als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzbar, aber oft durch Höchstbeträge gedeckelt.
Beiträge zur GKV (inkl. Krankengeldanteil): Als Basisversorgung weitgehend absetzbar.
Diese Unterscheidung ist besonders für die langfristige Finanzplanung bei Krankheit relevant.
Experten-Tiefe: Aktuelle Urteile und Paragraphen
Die steuerliche Behandlung der Krankentagegeldversicherung basiert auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen und Gerichtsurteilen. Maßgeblich für die Absetzbarkeit der Beiträge als Vorsorgeaufwendungen ist § 10 Einkommensteuergesetz (EStG). Die Steuerfreiheit der Leistungen aus der privaten Krankentagegeldversicherung und die Nichtanwendung des Progressionsvorbehalts ergeben sich aus § 3 Nr. 1a EStG in Verbindung mit der Rechtsprechung, insbesondere dem BFH-Urteil vom 13. November 2014 (III R 36/13). Dieses Urteil bestätigt, dass die Ungleichbehandlung von gesetzlichem Krankengeld (mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b Abs. 1 Nr. 1b EStG) und privatem Krankentagegeld (ohne Progressionsvorbehalt) verfassungskonform ist. Unser Experten-Tipp: Behalten Sie aktuelle Gesetzesänderungen und Urteile im Blick, da diese Auswirkungen auf Ihre Steuererklärung haben können. Bei Fragen zur Absetzbarkeit von Versicherungen ist eine fachkundige Beratung oft hilfreich. Es ist wichtig zu wissen, wie lange Krankentagegeld gezahlt wird und welche steuerlichen Konsequenzen dies hat.
Wichtige Aspekte aus der Rechtsprechung und Gesetzgebung:
§ 10 EStG regelt die Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen.
§ 3 Nr. 1a EStG behandelt steuerfreie Einnahmen, was auch private Krankentagegelder umfasst.
§ 32b EStG definiert den Progressionsvorbehalt, der für privates Krankentagegeld nicht gilt.
Das BFH-Urteil III R 36/13 bestätigt die unterschiedliche steuerliche Behandlung von GKV- und PKV-Krankentagegeld.
Die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen (1.900 Euro / 2.800 Euro) sind oft limitierend für die Absetzbarkeit der KTG-Beiträge.
Diese Punkte verdeutlichen die Komplexität, aber auch die klaren Vorteile der privaten Lösung.
Gestaltungstipps: So optimieren Sie Ihre Absicherung und Steuervorteile
Um die Tagegeldversicherung steuerlich optimal zu nutzen, sollten Sie einige Punkte beachten. Wählen Sie eine bedarfsgerechte Höhe des Krankentagegeldes; dieses sollte Ihr Nettoeinkommen absichern, aber nicht übersteigen, um keine Probleme mit dem sogenannten Bereicherungsverbot zu bekommen. Achten Sie auf die Karenzzeit: Eine längere Karenzzeit (z.B. Auszahlung ab dem 43. Tag) kann die Beiträge senken, was gerade dann sinnvoll ist, wenn Sie als Angestellter zunächst sechs Wochen Lohnfortzahlung erhalten. Unser Experten-Tipp: Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Verträge und passen Sie diese gegebenenfalls an veränderte Lebensumstände oder Einkommenssituationen an. Dies ist besonders wichtig, falls Ihre PKV das Krankentagegeld nicht zahlt oder es zu Kürzungen kommt. Eine Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann ebenfalls sinnvoll sein, um langfristige Einkommensverluste abzudecken. Eine durchdachte Strategie sichert Ihnen im Leistungsfall die notwendige finanzielle Flexibilität und nutzt mögliche Steuervorteile bestmöglich aus.
Fazit: Finanzielle Sicherheit durchdacht gestalten
Die Frage, ob eine Tagegeldversicherung steuerlich absetzbar ist, lässt sich differenziert beantworten. Während die Beiträge nur begrenzt steuermindernd wirken, da die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen oft bereits durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft sind, liegt der große Vorteil in den steuerfreien Leistungen. Diese unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt und sichern Ihnen im Krankheitsfall ein Nettoeinkommen ohne steuerliche Abzüge. Besonders für Selbstständige ist eine private Krankentagegeldversicherung ein unverzichtbarer Baustein der Existenzsicherung. Mit dem richtigen Wissen und einer guten Planung können Sie Ihre finanzielle Zukunft auch im Krankheitsfall sichern. Die nextsure Experten unterstützen Sie gerne dabei, die für Ihre Situation passende Absicherung zu finden und die steuerlichen Aspekte zu verstehen. Eine individuelle Beratung kann Ihnen helfen, Fallstricke zu vermeiden und Ihre Absicherung zu optimieren.
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Weitere nützliche Links
Bundesfinanzministerium bietet Einblicke in steuerliche Grundlagen und Anhänge, die für die Krankentagegeldversicherung relevant sind.
Gesetze im Internet bietet den genauen Wortlaut des § 10 Einkommensteuergesetz (EStG), der die Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen regelt.
Bundesgesundheitsministerium informiert umfassend über das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung.
Statistisches Bundesamt (Destatis) stellt detaillierte Daten zu Gesundheitsausgaben in Deutschland bereit.
Statistisches Bundesamt (Destatis) bietet in einer Pressemitteilung aktuelle statistische Daten und Einblicke.
Gesetze im Internet bietet das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) von 2008, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für Versicherungen regelt.
VLH (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.) informiert darüber, welche Versicherungen steuerlich absetzbar sind.
FAQ
Wie viel Steuern muss ich auf Krankentagegeld zahlen?
Auf Krankentagegeld aus einer privaten Versicherung zahlen Sie keine Steuern. Es ist vollständig steuerfrei und beeinflusst auch nicht Ihren Steuersatz für andere Einkünfte.
Lohnt sich eine Tagegeldversicherung steuerlich?
Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge ist oft begrenzt durch Höchstbeträge, die meist schon durch die Basis-Krankenversicherung ausgeschöpft sind. Der Hauptvorteil liegt in den steuerfreien Leistungen im Krankheitsfall, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
Was ist der Progressionsvorbehalt beim Krankengeld?
Der Progressionsvorbehalt bedeutet, dass steuerfreie Einnahmen (wie gesetzliches Krankengeld) zwar selbst nicht besteuert werden, aber das zu versteuernde Einkommen erhöhen, das für die Ermittlung des Steuersatzes herangezogen wird. Dadurch kann der Steuersatz für Ihre übrigen steuerpflichtigen Einkünfte steigen. Privates Krankentagegeld unterliegt diesem Vorbehalt nicht.
Müssen Selbstständige Krankentagegeld versteuern?
Nein, auch Selbstständige müssen Krankentagegeld aus einer privaten Versicherung nicht versteuern. Die Leistungen sind steuerfrei. Die Beiträge können im Rahmen der Höchstgrenzen (2.800 Euro) als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden, sofern diese nicht anderweitig ausgeschöpft sind.
Welche Versicherungen kann ich neben der Tagegeldversicherung noch absetzen?
Neben Beiträgen zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung können auch Beiträge zu anderen Vorsorgeversicherungen (z.B. Unfall-, Haftpflicht-, Berufsunfähigkeitsversicherung) im Rahmen der Höchstbeträge für Sonderausgaben abgesetzt werden. Die tatsächliche Auswirkung hängt davon ab, ob die Höchstbeträge bereits erreicht sind.
Gibt es einen Unterschied in der steuerlichen Behandlung von Krankentagegeld für Angestellte und Beamte?
Die steuerliche Behandlung der Beiträge und Leistungen einer privaten Krankentagegeldversicherung ist für Angestellte und Beamte grundsätzlich gleich. Für beide Gruppen gilt der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen von 1.900 Euro für die Absetzbarkeit der Beiträge. Die Leistungen sind für beide Gruppen steuerfrei.








