private Krankenversicherung Neugeborenes Kindernachversicherung

Private Krankenversicherung für Neugeborene: Die Kindernachversicherung

16.06.26

12

Minuten

Katrin Straub

Katrin Straub ist CEO von nextsure und verantwortet die digitale Versicherungsplattform.

Die Kindernachversicherung ermöglicht es, ein Neugeborenes ohne Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung (PKV) des Elternteils aufzunehmen. Voraussetzung ist, dass der Elternteil seit mindestens drei Monaten im Tarif versichert ist und die Anmeldung innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt erfolgt. Das Kind erhält denselben Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge, selbst bei angeborenen Krankheiten.

Das Thema kurz und kompakt

Neugeborene haben einen gesetzlichen Anspruch auf Aufnahme in die PKV des Elternteils ohne Gesundheitsprüfung.

Die Anmeldung muss zwingend innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt beim Versicherer eingehen.

Der Elternteil muss zum Zeitpunkt der Geburt seit mindestens drei Monaten im gewählten Tarif versichert sein.

Mechanismus der Kindernachversicherung

Gesetzliche Grundlagen und Kontrahierungszwang

Der rechtliche Mechanismus der Kindernachversicherung basiert auf klaren gesetzlichen Vorgaben. Gemäß Paragraf 198 des Versicherungsvertragsgesetzes haben Neugeborene einen gesetzlichen Anspruch auf Aufnahme in die private Krankenversicherung des versicherten Elternteils [4]. Dieser Anspruch schützt Familien vor einer Ablehnung durch den Versicherer. Die gesetzliche Grundlage ist zwingendes Recht. Versicherte profitieren von dieser Regelung ohne vertragliche Fallstricke [3]. Die Regelung stellt sicher, dass kein Kind in Deutschland ohne ausreichenden Krankenversicherungsschutz in das Leben startet. Versicherungsgesellschaften dürfen diesen gesetzlichen Kontrahierungszwang nicht durch interne Richtlinien oder versteckte Klauseln in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen aushebeln. Die Rechtssicherheit für werdende Eltern ist hierbei absolut eindeutig. Selbst bei komplizierten Geburtsverläufen bleibt der gesetzliche Anspruch auf die vertragliche Aufnahme in vollem Umfang bestehen.

Sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeiten

Die Aufnahme des Kindes erfolgt zu den exakt gleichen tariflichen Bedingungen, die auch für den versicherten Elternteil gelten. Das Neugeborene erbt den Versicherungsschutz faktisch ab dem Tag der Geburt [1]. Eine Wartezeit entfällt vollständig. Der Versicherungsschutz greift sofort und lückenlos. Dies gilt auch für Behandlungen, die unmittelbar nach der Entbindung im Krankenhaus notwendig werden. Wenn das Baby beispielsweise direkt nach der Geburt auf eine neonatologische Intensivstation verlegt werden muss, übernimmt die private Krankenversicherung die anfallenden Kosten im Rahmen des Elterntarifs. Diese sofortige Deckungszusage verhindert existenzbedrohende finanzielle Belastungen für die junge Familie in einer ohnehin fordernden Ausnahmesituation. Die Kostenerstattung beginnt ab der ersten Lebensminute. Dies schafft sofortige finanzielle Klarheit.

Schutz bei angeborenen Krankheiten

Für die Aktivierung dieses Schutzes ist keine separate Risikoprüfung erforderlich. Die Versicherungsgesellschaft darf keine Risikoaufschläge für das Neugeborene erheben. Selbst bei angeborenen Krankheiten oder Fehlbildungen greift die Kindernachversicherung rückwirkend ab dem Tag der Geburt [2]. Dieser Mechanismus bietet Familien finanzielle und planungstechnische Sicherheit. Der Prozess erfordert lediglich eine fristgerechte Meldung. Die Versicherer verzichten auf die sonst üblichen Gesundheitsfragen, die bei jedem anderen Neuabschluss zwingend wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Ein Kind mit einem angeborenen Herzfehler oder einer Stoffwechselerkrankung erhält somit denselben Schutz wie ein völlig gesundes Neugeborenes. Die monatliche Prämie wird nicht durch Risikozuschläge künstlich in die Höhe getrieben. Das ist ein enormer Vorteil.

Fristen und formale Anforderungen

Die strikte Zweimonatsfrist

Die gesetzlichen Fristen spielen bei der Anmeldung eine entscheidende Rolle. Eltern müssen die Anmeldung in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt beim Versicherer einreichen [1]. Diese Zweimonatsfrist ist strikt einzuhalten. Eine Versäumnis führt zum Verlust des garantierten Aufnahmeanspruchs ohne Gesundheitsprüfung. Die Meldung sollte daher idealerweise direkt nach Erhalt der Geburtsurkunde erfolgen. Der Gesetzgeber hat diese Frist bewusst gewählt, um den Eltern nach der Entbindung ausreichend Zeit für die administrativen Aufgaben zu geben. Gleichzeitig ermöglicht dies den Versicherern eine zeitnahe Kalkulation des neuen Risikos. Eine Fristüberschreitung um einen einzigen Tag macht den Antragsteller abhängig von der Kulanz der Gesellschaft. Das Risiko einer Ablehnung steigt dann massiv.

Rückwirkende Kostenerstattung

Die rückwirkende Absicherung ab dem Tag der Geburt ist der zentrale Vorteil dieser Regelung. Wenn die Anmeldung innerhalb der Frist eingeht, übernimmt die Versicherung alle angefallenen medizinischen Kosten ab dem ersten Lebenstag. Dies umfasst U-Untersuchungen, stationäre Aufenthalte und eventuelle Spezialbehandlungen. Die Kostenerstattung erfolgt nach den tariflichen Vorgaben des Elternteils. Es entstehen keine Deckungslücken. Rechnungen von Kinderärzten, Hebammen oder Krankenhäusern, die in den ersten Wochen nach der Geburt ausgestellt werden, können gesammelt und nach der erfolgreichen Policierung des Kindertarifs bei der Versicherung eingereicht werden. Die Erstattung erfolgt dann rückwirkend. Das Kind gilt als von Beginn an voll versichert.

Dokumentation und Nachweisbarkeit

Formale Fehler bei der Anmeldung können den Prozess verzögern. Ein formloser Antrag unter Beifügung einer Kopie der Geburtsurkunde reicht bei den meisten Gesellschaften aus. Einige Versicherer stellen spezifische Formulare für die Kindernachversicherung bereit. Die Dokumentation des Eingangsdatums ist wichtig. Ein Versand per Einschreiben oder über ein verifiziertes Kundenportal wird dringend empfohlen. nextsure unterstützt Kunden bei diesem administrativen Schritt durch digitale Upload-Funktionen, die den fristgerechten Eingang rechtssicher dokumentieren. Ein einfacher Anruf beim Kundenservice reicht rechtlich nicht aus, um die Zweimonatsfrist zu wahren. Die schriftliche Willenserklärung zur Mitversicherung des Kindes muss eindeutig vorliegen. Nur so wird der Kontrahierungszwang rechtssicher ausgelöst.

Notwendige Dokumente für die Kindernachversicherung

  • Kopie der offiziellen Geburtsurkunde des Kindes

  • Schriftlicher Antrag auf Kindernachversicherung (formlos oder per Formular)

  • Angabe der Versicherungsnummer des hauptversicherten Elternteils

  • Gewünschter Versicherungsbeginn (Tag der Geburt)

  • Gegebenenfalls Nachweis über die Vorversicherungszeit bei Anbieterwechsel

Einreichung der Dokumente: nachweisbar und zwingend innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt.

Verzicht auf die Gesundheitsprüfung

Schutz vor Ablehnung

Der Verzicht auf die medizinische Risikoprüfung definiert den strategischen Wert der Kindernachversicherung. Normalerweise bewerten private Krankenversicherer das individuelle Gesundheitsrisiko vor jedem Vertragsabschluss sehr detailliert. Bei der Kindernachversicherung entfällt dieser Schritt komplett. Das Neugeborene kommt ohne Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung [1]. Dieser Mechanismus schützt Kinder mit angeborenen Erkrankungen vor einer Ablehnung. Die Versicherer dürfen weder nach dem Geburtsgewicht, dem Apgar-Score noch nach eventuellen Komplikationen während der Schwangerschaft fragen. Das Kind wird als unbeschriebenes Blatt in den Bestand aufgenommen. Das kollektive Risiko der Versichertengemeinschaft trägt die potenziell hohen Kosten für Einzelne. Dies ist ein starkes solidarisches Element.

Keine Risikozuschläge für Vorerkrankungen

Angeborene Fehlbildungen oder Komplikationen während der Geburt führen bei regulären Anträgen oft zu hohen Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen. Die Kindernachversicherung schließt solche Sanktionen explizit aus. Die Versicherer müssen das Kind zu den normalen Konditionen des Tarifs aufnehmen. Dies gilt unabhängig vom tatsächlichen Gesundheitszustand des Babys bei der Geburt. Der gesetzliche Schutz ist hier absolut eindeutig. Selbst chronische Erkrankungen, die eine lebenslange und kostenintensive Behandlung erfordern, sind ab der ersten Minute in vollem Umfang mitversichert. Beispiele hierfür sind Mukoviszidose oder schwere Herzfehler. Die Gesellschaft hat kein Kündigungsrecht. Der Beitrag darf nicht aufgrund der individuellen Krankheitsgeschichte des Kindes nachträglich angepasst werden.

Grenzen des Verzichts bei Höherversicherung

Dieser Verzicht gilt ausschließlich für den Tarif, in dem das Elternteil versichert ist. Wenn Eltern für ihr Kind einen höherwertigen Tarif wünschen, greifen die regulären Regeln der Risikoprüfung. Für zusätzliche Leistungen wie ambulante Zusatzleistungen muss dann ein separater Antrag mit Gesundheitsfragen gestellt werden. Die Basisabsicherung bleibt jedoch unangetastet. Familien sollten diese Optionen frühzeitig prüfen. Wer beispielsweise selbst nur einen Grundschutz für Zahnersatz hat, für sein Kind aber eine umfassende Kieferorthopädie-Deckung wünscht, muss diesen Zusatzbaustein separat beantragen. Hierbei wird der Versicherer den Gesundheitszustand des Kindes prüfen. Der Versicherer kann den Zusatzantrag bei Vorerkrankungen ablehnen oder mit einem Risikozuschlag versehen.

Vorversicherungszeit der Eltern

Die Dreimonatsfrist vor der Geburt

Die erforderliche Vorversicherungszeit des Elternteils ist eine zwingende Voraussetzung. Das Gesetz verlangt, dass der Elternteil, über den das Kind versichert werden soll, mindestens drei Monate ununterbrochen bei der jeweiligen Gesellschaft versichert ist. Diese Dreimonatsfrist muss zum Zeitpunkt der Geburt erfüllt sein. Ist dies nicht der Fall, entfällt der Anspruch auf die erleichterte Kindernachversicherung. Diese Regelung dient dem Schutz der Versicherer vor sogenanntem Antiselektionsverhalten. Wäre diese Frist nicht existent, könnten werdende Eltern kurz vor der Entbindung in einen Hochleistungstarif wechseln. Sie könnten so absehbare hohe Behandlungskosten für das Kind auf die neue Gesellschaft abwälzen. Die dreimonatige Bindung verhindert dies.

Risiken bei Tarifwechseln

Ein Wechsel der privaten Krankenversicherung kurz vor der Geburt ist daher riskant. Wenn die dreimonatige Vorversicherungszeit beim neuen Anbieter nicht erreicht wird, muss das Kind eine reguläre Gesundheitsprüfung durchlaufen. Werdende Eltern sollten Tarifwechsel daher sorgfältig planen. Die Kontinuität des Versicherungsschutzes hat in dieser Lebensphase höchste Priorität. nextsure liefert hierbei die notwendige strategische Unterstützung. Wer beispielsweise im siebten Schwangerschaftsmonat den Versicherer wechselt, verliert den gesetzlichen Schutz des Paragrafen 198 VVG. Das Neugeborene müsste dann einen normalen Antrag stellen. Bei eventuellen Geburtskomplikationen könnte das Kind im schlimmsten Fall ohne privaten Versicherungsschutz dastehen. Es müsste dann in den Basistarif ausweichen.

Sonderregelungen für Adoptivkinder

Für adoptierte Kinder gelten ähnliche, aber leicht modifizierte Regeln. Die gesetzliche Regelung zur Kindernachversicherung gilt auch für adoptierte Minderjährige [4]. Allerdings darf der Versicherer bei Adoptionen unter bestimmten Umständen einen Risikozuschlag erheben. Dieser Zuschlag ist gesetzlich auf maximal 100 Prozent des tariflichen Beitrags begrenzt. Die Vorversicherungszeit der Adoptiveltern bleibt auch hier eine Grundvoraussetzung. Der Gesetzgeber trägt damit dem Umstand Rechnung, dass bei Adoptionen oft ältere Kinder in den Vertrag aufgenommen werden. Diese Kinder haben oft bereits eine bestehende Gesundheitshistorie. Der maximale Zuschlag von 100 Prozent deckelt das finanzielle Risiko für die Adoptiveltern. Der Versicherer erhält einen gewissen Ausgleich.

Kostenstruktur und Arbeitgeberzuschuss

Günstige Beiträge für Kinder

Die finanzielle Kostenstruktur für ein mitversichertes Kind ist äußerst attraktiv. Der eigene PKV-Beitrag für ein Baby ab Geburt ist deutlich günstiger als der für Erwachsene [2]. Er liegt oft bei etwa einem Fünftel des Erwachsenenbeitrags. Dies liegt daran, dass für Kinder keine Alterungsrückstellungen gebildet werden. Die reinen Risikokosten in den ersten Lebensjahren sind vergleichsweise niedrig. Während ein Erwachsener monatlich 600 bis 800 Euro für einen leistungsstarken Tarif zahlt, belaufen sich die Kosten für ein Neugeborenes im selben Tarif meist nur auf 150 bis 200 Euro. Dieser Betrag deckt das statistische Krankheitsrisiko des Kindes ab. Ein Sparanteil für das Alter wird nicht einkalkuliert.

Beteiligung des Arbeitgebers

Ein wesentlicher Faktor zur finanziellen Entlastung ist die Beteiligung des Arbeitgebers. Der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss zur PKV liegt bei 50 Prozent der Kosten. Dieser Zuschuss ist jedoch auf die Hälfte des GKV-Höchstbeitrags gedeckelt. Der Arbeitgeber zahlt den Zuschuss auch für versicherte Familienangehörige wie Kinder. Voraussetzung ist, dass der maximale Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Für das Jahr 2026 liegt der maximale Arbeitgeberzuschuss bei über 420 Euro monatlich. Wenn der Beitrag des Elternteils diesen Betrag noch nicht vollständig ausschöpft, kann die Differenz für den Beitrag des Kindes genutzt werden. Dies reduziert die tatsächliche finanzielle Belastung für die Familie erheblich. Das Budget wird geschont.

Selbstbeteiligung im Kindertarif

Beiträge zur privaten Krankenversicherung variieren je nach gewähltem Tarif und Selbstbeteiligung. Für Kinder wird oft ein Tarif ohne Selbstbeteiligung gewählt, da im ersten Lebensjahr häufige Arztbesuche anstehen. Die genauen monatlichen Kosten für ein Neugeborenes liegen im Marktdurchschnitt zwischen 150 und 250 Euro. Eine genaue Berechnung durch nextsure hilft bei der Budgetplanung. Eine hohe Selbstbeteiligung im Kindertarif rechnet sich fast nie. Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen sind zwar oft von der Selbstbeteiligung ausgenommen, Kinder erkranken aber erfahrungsgemäß häufiger an akuten Infekten. Ein Tarif mit 0 Euro Selbstbeteiligung bietet hier die größte finanzielle Planungssicherheit. Die Kosten bleiben stets kalkulierbar.

Beispielrechnung: PKV-Kosten für ein Neugeborenes (Schätzwerte)

Kostenpunkt

Betrag monatlich

Beitrag Erwachsener (Beispiel)

650,00 Euro

Beitrag Neugeborenes (ca. 20%)

130,00 Euro

Gesamtbeitrag Familie

780,00 Euro

Maximaler Arbeitgeberzuschuss (2026)

ca. 421,00 Euro

Eigenanteil der Familie

359,00 Euro

Die tatsächlichen Beiträge variieren je nach Versicherer, Tarif und Eintrittsalter.

Tarifliche Gleichstellung und Leistungsumfang

Spiegelung des Elterntarifs

Die tarifliche Gleichstellung zwischen Elternteil und Kind ist gesetzlich verankert. Das Neugeborene erhält exakt denselben Leistungsumfang wie der versicherte Elternteil. Wenn der Vater beispielsweise einen Chefarzttarif mit Einbettzimmer hat, gilt dies automatisch auch für das Baby. Eine Reduzierung der Leistungen durch den Versicherer ist im Rahmen der Kindernachversicherung unzulässig. Diese Spiegelung des Tarifs garantiert, dass das Kind auf demselben medizinischen Niveau versorgt wird wie die Eltern. Es gibt keine versteckten Leistungskürzungen bei kieferorthopädischen Behandlungen oder bei der Erstattung von Sehhilfen, sofern diese im Haupttarif vollumfänglich abgedeckt sind. Die vertragliche Symmetrie schafft absolute Transparenz. Eltern wissen genau, was sie erwartet.

Übernahme von Leistungslücken

Diese strikte Koppelung bedeutet jedoch auch, dass Leistungslücken des Elterntarifs auf das Kind übergehen. Ein Basistarif mit eingeschränkten Zahnleistungen oder geringer Erstattung für Heilpraktiker gilt dann ebenso für den Nachwuchs. Eltern sollten daher vor der Geburt prüfen, ob ihr eigener Tarif noch zeitgemäß ist. Eine Tarifoptimierung vor Ablauf der Vorversicherungszeit kann sinnvoll sein. Wenn der Elterntarif beispielsweise keine Leistungen für Logopädie oder Ergotherapie vorsieht, wird auch das Kind diese Behandlungen im Bedarfsfall nicht erstattet bekommen. Ein Upgrade des eigenen Tarifs muss zwingend drei Monate vor der Entbindung abgeschlossen sein. Nur so profitiert das Kind von den verbesserten Leistungen.

Ganzheitliche Absicherung

Neben der Krankenversicherung sollten Familien auch andere Risiken im Blick behalten. Die Absicherung der Kinder für den Ernstfall erfordert eine ganzheitliche Betrachtung. Dazu gehören Invaliditätsabsicherungen oder spezielle Unfallpolicen. Auch ungewöhnliche Risiken wie eine Airbnb-Vermieterpolice können für Familien mit vermietetem Eigentum relevant sein. Der Fokus liegt auf einem lückenlosen Gesamtschutz. Eine Kinderinvaliditätsversicherung schützt vor den finanziellen Folgen schwerer Krankheiten oder Unfälle, die zu einer dauerhaften Behinderung führen. Diese Policen zahlen eine monatliche Rente oder ein einmaliges Kapital aus. Sie ergänzen die reine Kostenerstattung der privaten Krankenversicherung um eine essenzielle Einkommenskomponente.

Abgrenzung zur Familienversicherung

Abgrenzung zur Familienversicherung

Grenzen der gesetzlichen Mitversicherung

Die klare Abgrenzung zur gesetzlichen Kasse ist für viele Paare wichtig. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Kinder meist beitragsfrei mitversichert. Die Besonderheiten der Familienversicherung greifen jedoch nicht immer. Wenn ein Elternteil privat versichert ist und das höhere Einkommen erzielt, entfällt oft der Anspruch auf die kostenfreie GKV-Familienversicherung. Das Einkommen des privat versicherten Elternteils muss dabei regelmäßig die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten. Ist dies der Fall und sind die Eltern verheiratet, blockiert der Gesetzgeber den Zugang zur beitragsfreien Mitversicherung in der Kasse des anderen Elternteils. Diese Regelung zwingt viele Familien zur aktiven Entscheidung. Die Versicherungsform des Nachwuchses muss sorgfältig gewählt werden.

Freiwillige GKV vs. PKV

In diesem Fall muss das Kind entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichert werden. Die freiwillige gesetzliche Versicherung für Kinder kostet monatlich rund 200 Euro. Für einen ähnlichen oder leicht höheren Betrag bietet die private Krankenversicherung oft deutlich bessere Leistungen. Die Entscheidung für die PKV ist in solchen Konstellationen meist die strategisch klügere Wahl. Während die GKV nur das Wirtschaftlichkeitsgebot erfüllt und Leistungen auf das Notwendigste beschränkt, öffnet die PKV den Zugang zu Spezialisten, modernsten Medikamenten und komfortablen Unterbringungen im Krankenhaus. Angesichts der geringen Preisdifferenz zwischen freiwilliger GKV und PKV für Kinder fällt die Kosten-Nutzen-Analyse fast immer zugunsten der privaten Absicherung aus. Das ist ein Fakt.

Langfristige Gesundheitsversorgung

Die Wahl des richtigen Systems hat langfristige Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung des Kindes. Privat versicherte Kinder profitieren von kürzeren Wartezeiten bei Fachärzten und Zugang zu innovativen Behandlungsmethoden. nextsure analysiert die individuelle Einkommenssituation der Eltern und berechnet die optimale Zuordnung. Eine fundierte Beratung verhindert spätere Kostenfallen bei den Beiträgen. Das nextsure-Team prüft präzise, ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt sind oder ob die Kindernachversicherung in der PKV der zwingende und bessere Weg ist. Durch die digitale Plattform lassen sich die Tarife transparent vergleichen. Die Anmeldung wird fristgerecht und rechtssicher abgewickelt. Dies gibt den Eltern ein sicheres Gefühl.

Strategische Planung und nextsure-Ansatz

Proaktives Vertragsmanagement

Die strategische Planung der Absicherung beginnt idealerweise weit vor der Geburt. Werdende Eltern sollten ihre bestehenden Policen auf den Prüfstand stellen. Ein rechtzeitiger Tarifwechsel sichert dem Kind später den Zugang zu Hochleistungstarifen. Die dreimonatige Vorversicherungszeit ist das kritische Zeitfenster. Wer diese Frist verpasst, riskiert eine Gesundheitsprüfung für das Neugeborene. Eine proaktive Vertragsoptimierung schützt vor Deckungslücken und unerwarteten Kosten. Familien in der Planungsphase sollten frühzeitig das Gespräch mit nextsure suchen, um die Weichen für die zukünftige Absicherung des Nachwuchses korrekt zu stellen. Eine vorausschauende Planung ist hierbei unerlässlich. Sie verhindert böse Überraschungen nach der Entbindung.

Digitale Prozesse vereinfachen die Anmeldung

Der digitale Ansatz von nextsure vereinfacht diesen komplexen Prozess erheblich. Die Plattform bietet einen transparenten Vergleich der aktuellen Tariflandschaft. Kunden können ihre bestehenden Verträge hochladen und auf Optimierungspotenzial analysieren lassen. Die Anmeldung des Kindes erfolgt papierlos und rechtssicher über das Kundenportal. Dies spart wertvolle Zeit in den ersten Wochen nach der Geburt. Die Experten von nextsure überwachen die Einhaltung aller relevanten Fristen. Durch automatisierte Erinnerungen und digitale Workflows wird sichergestellt, dass die strikte Zweimonatsfrist für die Kindernachversicherung unter keinen Umständen versäumt wird. Die Technologie unterstützt den Menschen optimal. Der administrative Aufwand sinkt auf ein Minimum.

Persönliche Beratung als Fundament

Die persönliche Expertenberatung bleibt trotz aller Digitalisierung ein zentraler Baustein. Ein Versicherungsmakler gemäß Paragraf 34d Gewerbeordnung haftet für seine Empfehlungen. nextsure arbeitet über die iMatch GmbH unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Die Beratung fokussiert sich auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Familie. Handverlesene Tarife ersetzen den unübersichtlichen Bauchladen herkömmlicher Vergleichsportale. Familien erhalten eine maßgeschneiderte Lösung für ihre spezifische Lebenssituation. Dieser kuratierte Ansatz garantiert, dass Eltern nicht in unpassenden Billigtarifen landen. Sie bauen einen nachhaltigen und leistungsstarken Gesundheitsschutz für ihr Kind auf, der auch in Jahrzehnten noch trägt. Die Qualität der Beratung macht den Unterschied.

FAQ

Wie funktioniert die Versicherung von Neugeborenen in der PKV?

Die Versicherung erfolgt über die sogenannte Kindernachversicherung gemäß Paragraf 198 VVG. Die Anmeldung des Kindes bei der privaten Krankenversicherung des Elternteils muss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt erfolgen. Ein formloser Antrag mit einer Kopie der Geburtsurkunde reicht in der Regel aus.

Geht die Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung?

Ja, die Kindernachversicherung erfolgt komplett ohne Gesundheitsprüfung. Der Versicherer darf keine Risikoaufschläge erheben oder Leistungen ausschließen, selbst wenn das Kind mit angeborenen Krankheiten oder Fehlbildungen zur Welt kommt. Das Kind wird zu den normalen Konditionen in den Tarif des Elternteils aufgenommen.

Welche Frist gilt nach der Geburt für die Anmeldung?

Die gesetzliche Frist für die Anmeldung zur Kindernachversicherung beträgt exakt zwei Monate ab dem Tag der Geburt. Wird diese Frist versäumt, verfällt der Anspruch auf Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung. Es ist daher ratsam, die Anmeldung unmittelbar nach Erhalt der Geburtsurkunde vorzunehmen.

Muss ein Elternteil eine Mindestzeit versichert sein?

Ja, der Elternteil, über den das Kind versichert werden soll, muss zum Zeitpunkt der Geburt seit mindestens drei Monaten ununterbrochen bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft versichert sein. Ein kurzfristiger Wechsel der Krankenversicherung vor der Entbindung kann diesen Anspruch gefährden.

Was kostet die private Krankenversicherung für ein Baby?

Die Kosten für ein Neugeborenes in der PKV sind vergleichsweise niedrig, da für Kinder noch keine Alterungsrückstellungen gebildet werden. Im Durchschnitt liegt der Beitrag bei etwa einem Fünftel des Erwachsenenbeitrags, was meist Beträgen zwischen 150 und 250 Euro im Monat entspricht.

Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur PKV des Kindes?

Ja, der Arbeitgeber beteiligt sich mit 50 Prozent an den Kosten der privaten Krankenversicherung, auch für mitversicherte Familienangehörige wie Kinder. Voraussetzung ist, dass der gesetzliche Höchstbetrag für den Arbeitgeberzuschuss durch den Beitrag des Elternteils noch nicht vollständig ausgeschöpft ist.

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