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Schaden durch ein anderes Pferd: So schützt Ihre Pferdehalterhaftpflicht vor Kosten

30.11.2025

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Ein unachtsamer Moment auf der Koppel, und schon ist es passiert: Ein Pferd tritt ein anderes. Die Tierarztrechnung kann schnell vierstellige Beträge erreichen, doch wer kommt dafür auf? Dieser Artikel klärt die komplexe Haftungsfrage bei einem Schaden durch ein anderes Pferd und zeigt, wie eine Pferdehalterhaftpflicht Sie absichert.

Das Thema kurz und kompakt

Die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB verpflichtet Pferdehalter zum Schadensersatz, auch ohne eigenes Verschulden.

Bei Weideunfällen zwischen Pferden wird die Haftung oft zu fünfzig Prozent geteilt, da die Tiergefahr beider Tiere mitwirkt.

Eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung ist unverzichtbar, da sie berechtigte Ansprüche bezahlt und unberechtigte abwehrt.

Als Pferdehalter wissen Sie, dass selbst die friedlichste Herde ihre Rangordnung klärt. Kommt es dabei zu Verletzungen, steht schnell die Frage der Haftung im Raum. Ein Tritt kann Operationskosten von über 5.000 Euro nach sich ziehen. Die gesetzliche Grundlage bildet die Tierhalterhaftung, die eine Haftung auch ohne direktes Verschulden vorsieht. Wir führen Sie durch die wichtigsten Szenarien – von der geteilten Haftung auf der Weide bis zur Verantwortung des Stallbetreibers – und geben Ihnen praxisnahe Empfehlungen, wie Sie sich und Ihr Pferd optimal schützen.

Die gesetzliche Grundlage: Tierhalterhaftung nach § 833 BGB verstehen

Die Verantwortung für ein Pferd geht über die tägliche Pflege hinaus und umfasst eine weitreichende gesetzliche Haftung. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in Paragraph 833 die sogenannte Tierhalterhaftung, eine Gefährdungshaftung. Das bedeutet, Sie haften für Schäden, die Ihr Pferd verursacht, mit Ihrem gesamten Privatvermögen, selbst wenn Sie keine Schuld trifft. Ein Beispiel: Ihr Pferd erschreckt sich und beschädigt einen Zaun im Wert von 800 Euro. Allein die Haltung des Tieres begründet Ihre Ersatzpflicht. Eine solide Pferdehalterhaftpflichtversicherung ist daher für jeden Pferdebesitzer eine absolute Notwendigkeit. Diese grundlegende Haftung ist der Ausgangspunkt für alle komplexeren Schadensfälle.

Der häufigste Fall: Haftungsverteilung bei Weide- und Paddockunfällen

Auf der Weide oder dem Paddock kommt es häufig zu Interaktionen, bei denen ein Pferd ein anderes verletzt. Hier wird die Haftungsfrage komplex, da oft die sogenannte Tiergefahr beider Tiere zum Schaden beiträgt. Gerichte gehen in solchen Fällen regelmäßig von einer geteilten Haftung aus. In der Rechtsprechung hat sich eine Mithaftungsquote von fünfzig Prozent etabliert, wenn der genaue Hergang unklar ist. Das bedeutet, Sie tragen die Hälfte der Tierarztkosten für Ihr verletztes Pferd selbst, während der Halter des anderen Pferdes die andere Hälfte übernimmt. Diese 50/50-Regelung ist ein häufiger gerichtlicher Kompromiss. Ein guter Vergleich von Pferdehaftpflicht-Tarifen zeigt Ihnen, welche Versicherer solche Fälle abdecken. Die klare Zuordnung der Schuld ist somit nicht immer die entscheidende Frage.

Wenn der Verursacher unklar ist: Die gesamtschuldnerische Haftung

Was passiert, wenn Ihr Pferd in einer Gruppe von zehn Tieren verletzt wird und der „Täter“ nicht identifizierbar ist? In diesem Szenario kann eine gesamtschuldnerische Haftung greifen. Das bedeutet, dass potenziell alle Halter der infrage kommenden Pferde für den Schaden aufkommen müssen. Allerdings muss eine konkrete Tiergefahr nachgewiesen werden, die den Schaden zumindest ermöglicht hat. Kann nicht geklärt werden, wie der Unfall zustande kam, haftet unter Umständen keiner der anderen Halter. Ein solcher Fall landete bereits vor dem Bundesgerichtshof, der hohe Anforderungen an den Nachweis stellte. Die Dokumentation durch Zeugen oder Fotos kann hier den entscheidenden Unterschied von mehreren tausend Euro ausmachen. Die genaue Klärung der Umstände ist daher entscheidend für den nächsten Schritt.

Die Rolle des Stallbetreibers: Wann die Aufsichtspflicht verletzt wird

Nicht immer liegt die alleinige Verantwortung bei den Pferdehaltern. Auch der Stallbetreiber hat Pflichten, deren Verletzung zu einer Haftung führen kann. Dazu gehört die sichere Gestaltung von Koppeln und Paddocks. Ein Praxisbeispiel: Ein Pferd verletzt sich schwer, weil ein Zaunpfahl marode war und nachgab. Hier kann der Betreiber wegen Verletzung seiner Sorgfaltspflichten für den Schaden von beispielsweise 3.000 Euro haftbar gemacht werden. Der Pferdehalter muss diesen Pflichtverstoß jedoch beweisen können. Es empfiehlt sich, im Pensionsvertrag klare Regelungen zu treffen. Folgende Punkte sollte ein Stallbetreiber gewährleisten:

  • Regelmäßige Kontrolle und Instandhaltung der Zäune.

  • Sorgfältige Zusammenstellung der Herden, um Konflikte zu minimieren.

  • Ausreichend Platz und Futterstellen zur Vermeidung von Rangkämpfen.

  • Eine klare Weideordnung für alle Einsteller.

Prüfen Sie, ob Ihre Pferdehaftpflicht auch bei Mietschäden greift, denn dies betrifft oft auch Zäune. Die vertragliche Absicherung bildet die Basis für den Versicherungsschutz.


So agiert Ihre Versicherung: Von der Schadensmeldung bis zur Regulierung

Tritt ein Schadensfall ein, ist die Pferdehalterhaftpflicht Ihr wichtigster Partner. Sie übernimmt zwei zentrale Aufgaben. Erstens prüft sie die an Sie gestellten Ansprüche und bezahlt berechtigte Forderungen bis zur vereinbarten Deckungssumme von oft über zehn Millionen Euro. Zweitens wehrt sie unberechtigte oder überhöhte Forderungen für Sie ab, was als passiver Rechtsschutz bezeichnet wird. Melden Sie einen Schaden unverzüglich, oft innerhalb von sieben Tagen. Folgende Schritte sind nach einem Vorfall wichtig:

  1. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und Notizen.

  2. Sammeln Sie Kontaktdaten von Zeugen und beteiligten Personen.

  3. Informieren Sie umgehend Ihre Versicherung über den Vorfall.

  4. Leisten Sie keine Schuldeingeständnisse vor Ort.

Die Wahl der richtigen Deckungssumme Ihrer Pferdehaftpflicht ist entscheidend für einen lückenlosen Schutz. So stellen Sie sicher, dass Sie im Ernstfall richtig abgesichert sind.


Prävention: Wie Sie das Risiko für Ihr Pferd aktiv minimieren

Obwohl eine gute Versicherung unerlässlich ist, beginnt der beste Schutz bei der Prävention. Eine durchdachte Integration neuer Pferde in eine bestehende Herde kann das Verletzungsrisiko um bis zu dreißig Prozent senken. Beginnen Sie mit einem geschützten Kontakt über einen sicheren Zaun für einige Tage. Beobachten Sie das Verhalten der Tiere genau, bevor Sie sie zusammenlassen. Achten Sie darauf, dass dominante oder aggressive Pferde nicht mit rangniederen oder bereits verletzten Tieren in eine Gruppe kommen. Eine gute Absprache mit dem Stallbetreiber und anderen Einstellern ist hierbei Gold wert und kann Tierarztkosten von hunderten Euro sparen. Ein sicheres Umfeld ist die beste Vorsorge, bevor die Frage aufkommt, wer bei einem Ausbruch haftet. Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Was genau ist die 'Tiergefahr' laut BGB?

Die Tiergefahr beschreibt das unberechenbare und instinktgesteuerte Verhalten eines Tieres, das zu Schäden führen kann. Allein aus dieser potenziellen Gefahr leitet der Gesetzgeber in § 833 BGB die strenge Haftung des Tierhalters ab, unabhängig von einem Verschulden.

Deckt meine private Haftpflichtversicherung Schäden durch mein Pferd?

Nein, für Schäden, die durch Pferde oder Hunde verursacht werden, benötigen Sie eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung. Die private Haftpflichtversicherung schließt diese großen Tiere in der Regel aus.

Ist das Weiderisiko immer in der Pferdehalterhaftpflicht mitversichert?

Nicht immer. Einige ältere oder sehr günstige Tarife können das Weiderisiko ausschließen. Es ist sehr wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen, da gerade auf der Weide die meisten Schäden zwischen Pferden entstehen.

Wie hoch sollte die Deckungssumme meiner Pferdehaftpflicht sein?

Experten empfehlen eine Deckungssumme von mindestens zehn Millionen Euro. Besonders Personenschäden können schnell Kosten in Millionenhöhe verursachen. Eine hohe Deckungssumme schützt Sie vor dem finanziellen Ruin.

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