Zahlt die Pferdehaftpflicht bei Schäden am Mietstall? So sichern Sie sich ab.
21.09.2025
Katrin Straub
Geschäftsführerin bei nextsure
Ein Tritt gegen die Boxenwand, ein angenagter Holzbalken – Schäden im Mietstall sind schnell passiert. Doch deckt Ihre Pferdehaftpflichtversicherung diese Kosten wirklich ab? Erfahren Sie hier, wie Sie teure Haftungslücken schließen und sich vor Forderungen in vierstelliger Höhe schützen.
Das Thema kurz und kompakt
Die Standard-Pferdehaftpflicht deckt Schäden am Mietstall oft nicht ab; eine spezielle Klausel für Mietsachschäden ist erforderlich.
Die Deckungssummen für Mietsachschäden sind meist niedriger als die Hauptversicherungssumme und können eine Selbstbeteiligung enthalten.
Schäden durch normalen Verschleiß und Abnutzung sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Als Pferdehalter haften Sie für Schäden, die Ihr Tier verursacht – das ist den meisten bewusst. Weniger bekannt ist jedoch eine kritische Ausnahme: Schäden an gemieteten Sachen, wie der Stallbox oder dem Weidezaun, sind oft nicht im Basisschutz enthalten. Ein solcher Schaden kann schnell Kosten von über 1.500 Euro verursachen, die Sie selbst tragen müssen. Dieser Artikel erklärt Ihnen die drei wichtigsten Ebenen der Absicherung. Wir zeigen anhand von Praxisbeispielen, worauf Sie achten müssen, und geben Ihnen Expertentipps, um Ihren Versicherungsschutz zu optimieren und kostspielige Fehler zu vermeiden.
Die Haftungslücke: Warum Mietsachschäden oft ungedeckt bleiben
Als Pferdehalter unterliegen Sie der Tierhalterhaftung nach § 833 BGB, die Sie für fast alle Schäden Ihres Pferdes verantwortlich macht. Viele Standardpolicen schließen jedoch Schäden an gemieteten Objekten, sogenannte Mietsachschäden, explizit aus. Ein einziger kräftiger Tritt an die Boxenwand kann bereits Reparaturkosten von über 500 Euro nach sich ziehen. Ohne den passenden Zusatzschutz bleiben Sie auf diesen Kosten sitzen. Eine gute Pferdehaftpflichtversicherung im Detail berücksichtigt dieses Risiko gezielt. Diese Deckungslücke stellt für neun von zehn Einstellern ein unkalkulierbares finanzielles Risiko dar.
Diese Lücke zu kennen, ist der erste Schritt zur richtigen Absicherung.
Die Lösung: Die entscheidende Klausel für Mietsachschäden
Die Lösung ist eine explizite Erweiterung Ihres Vertrags, die Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen einschließt. Diese Klausel deckt typischerweise Schäden, die Ihr Pferd an fest installierten Teilen des Stalls verursacht. Beißt Ihr Pferd beispielsweise in die Holztür der Box und verursacht einen Schaden von 400 Euro, tritt die Versicherung ein. Achten Sie darauf, dass diese Leistung ohne hohe Selbstbeteiligung gewährt wird. Eine passende Pferdehalterhaftpflicht finden Sie durch genauen Vergleich der Vertragsdetails. Folgende Objekte sind typischerweise abgedeckt:
Stallboxen und deren Trennwände
Fest installierte Tränken und Futtertröge
Türen, Tore und Gitter der Stallungen
Weidezäune und Unterstände auf der gepachteten Koppel
Wände der Reithalle
Mit dieser Klausel wandeln Sie ein unkalkulierbares Risiko in einen fest planbaren Versicherungsbeitrag um.
Kostenfallen vermeiden: Deckungssummen und Selbstbehalte prüfen
Der Einschluss von Mietsachschäden ist oft mit eigenen Konditionen verbunden, die von der Hauptpolice abweichen. Die Deckungssumme für Mietsachschäden ist häufig auf Beträge zwischen 10.000 und 50.000 Euro begrenzt, während die allgemeine Deckungssumme zehn Millionen Euro oder mehr beträgt. Zudem kann eine Selbstbeteiligung von beispielsweise 150 Euro pro Schadensfall vereinbart sein. Prüfen Sie diese beiden Zahlen in Ihrem Vertrag genau. Um die optimale Deckungssumme wählen zu können, sollten Sie den Wert der gemieteten Anlagen realistisch einschätzen. Ein Schaden an einer hochwertigen Aluminium-Box kann schnell 3.000 Euro übersteigen.
Diese Details entscheiden im Ernstfall über die Höhe Ihrer finanziellen Belastung.
Praxis-Check: Wann die Versicherung zahlt – und wann nicht
Nicht jeder Schaden am Mietstall wird automatisch von der Pferdehaftpflicht übernommen, selbst wenn Mietsachschäden versichert sind. Ein typischer Leistungsfall ist, wenn ein Pferd ausbricht und dabei den Weidezaun beschädigt; hier greift die Versicherung. Anders sieht es bei reinen Abnutzungsspuren aus, die über Jahre entstehen – diese sind fast immer ausgeschlossen. Die Abgrenzung zwischen einem plötzlichen Schaden und Verschleiß ist oft entscheidend. Die genauen Bedingungen zur Haftung bei Ausbruch sind ebenfalls im Vertrag geregelt. Hier sind vier typische Szenarien, die oft zu Fragen führen:
Langsame Abnutzung: Tägliches Scheuern an der Wand über drei Jahre hinweg gilt als Verschleiß und ist nicht versichert.
Vorsatz: Schäden, die Sie als Halter absichtlich herbeiführen, sind selbstverständlich von der Leistung ausgenommen.
Schäden an beweglichen Sachen: Ein geliehener Pferdeanhänger fällt oft nicht unter die Klausel für Stallungen und benötigt eine eigene Deckung.
Überschreitung der Deckungssumme: Ein Großbrand, ausgelöst durch einen Kurzschluss an einer vom Pferd beschädigten Leitung, kann die Deckungssumme von 50.000 Euro übersteigen.
Das Verständnis dieser Unterschiede hilft Ihnen, die richtigen Erwartungen an Ihre Police zu haben.
Weitere nützliche Links
Das Statistische Bundesamt (Destatis) bietet umfassende Informationen zu Tieren und tierischer Erzeugung in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stellt Statistiken zum Viehbestand in Deutschland bereit.
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) liefert Zahlen und Fakten rund um das Thema Pferd und Reiten.
Der Deutsche Tierschutzbund informiert über Pferde als Haustiere aus Tierschutzsicht.
Die GHV Versicherung erläutert wichtige Aspekte des Haftpflichtschutzes in Pferdebetrieben.
FAQ
Wie hoch sollte die Deckungssumme für Mietsachschäden sein?
Eine Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro ist empfehlenswert. Bedenken Sie, dass die komplette Neueinrichtung einer Box oder die Reparatur einer Hallenbande schnell fünfstellige Beträge erreichen kann.
Greift meine private Haftpflichtversicherung bei Schäden im Mietstall?
Nein, die private Haftpflichtversicherung schließt Schäden durch Pferde und andere große Tiere grundsätzlich aus. Sie benötigen zwingend eine separate Tierhalter- bzw. Pferdehaftpflichtversicherung.
Was ist der Unterschied zwischen Verschleiß und einem Schaden?
Ein Schaden ist ein plötzliches, unvorhergesehenes Ereignis (z.B. ein Tritt gegen die Wand). Verschleiß ist eine allmähliche Abnutzung durch den normalen Gebrauch (z.B. Kratzspuren, die über Monate entstehen). Versicherungen decken nur Schäden, keinen Verschleiß.
Deckt die Versicherung auch Schäden an der Ausrüstung des Stallbetreibers?
Schäden an beweglichen Sachen wie Schubkarren, Gabeln oder anderem Inventar sind meist nicht über die Mietsachschaden-Klausel für Immobilien abgedeckt. Hierfür sind oft spezielle Erweiterungen notwendig.








