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Nachversicherungsgarantie BU: Rente ohne Gesundheitsprüfung erhöhen

Nachversicherungsgarantie der BU: Wie sich die BU-Rente bei Heirat, Hausbau oder Gehaltssprung ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen lässt.

Die Nachversicherungsgarantie in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) erlaubt es Versicherten, ihre monatliche Rentenhöhe nachträglich zu steigern, ohne sich einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen zu müssen. Diese Option greift typischerweise bei bestimmten Lebensereignissen wie Heirat, Nachwuchs oder einem deutlichen Gehaltssprung. Das bietet enorme Sicherheit. Sie sichert den anfänglichen Gesundheitsstatus ab und verhindert, dass neu aufgetretene Vorerkrankungen zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen bei der Vertragsanpassung führen.

Mechanik der Nachversicherungsgarantie

Funktionsweise der vertraglichen Garantie

Die Mechanik der Nachversicherungsgarantie bildet das Fundament für einen anpassungsfähigen Einkommensschutz über Jahrzehnte hinweg. Wenn junge Berufstätige eine Police abschließen, reicht das anfängliche Budget oft nur für eine Basisabsicherung von beispielsweise 1.000 Euro monatlich. Steigt das Einkommen später an, entsteht eine gefährliche Versorgungslücke. Genau hier greift die Nachversicherungsgarantie als vertraglich zugesichertes Recht. Sie erlaubt die Aufstockung der versicherten Rente, ohne dass der Versicherer den aktuellen Gesundheitszustand erneut abfragt. Das ist essenziell. Neu aufgetretene Diagnosen wie Rückenbeschwerden oder Bluthochdruck spielen für den Erhöhungsbetrag keine Rolle. Der Versicherer muss das Risiko zu den ursprünglichen medizinischen Annahmen akzeptieren. Diese Garantie schützt Versicherte vor der Unversicherbarkeit im späteren Berufsleben. Sie ist ein harter vertraglicher Anspruch.

Verzicht auf erneute Risikoprüfung

Ein zentraler Aspekt dieser Mechanik ist der vollständige Verzicht auf eine erneute Risikoprüfung, was weit über die reine Gesundheitsprüfung hinausgeht. Einige Versicherer verzichten bei der Ausübung der Nachversicherungsgarantie BU nicht nur auf Gesundheitsfragen, sondern auch auf die Prüfung neuer Gefahrenhobbys oder eines zwischenzeitlichen Berufswechsels [4]. Wer also als kaufmännischer Angestellter abschließt und später als Dachdecker arbeitet, kann seine Rente zu den günstigen Konditionen der kaufmännischen Berufsgruppe erhöhen. Das ist ein massiver finanzieller Vorteil. Allerdings bieten nicht alle Tarife diesen umfassenden Verzicht. Ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen ist zwingend erforderlich. Manche Anbieter prüfen den Beruf bei der Erhöhung neu. Das kann die Prämie für den Aufstockungsbetrag drastisch verteuern.

Strategische Bedeutung für den Erstabschluss

Die strategische Bedeutung dieser Klausel zeigt sich besonders deutlich, wenn man die Grundlagen der Berufsunfähigkeitsversicherung betrachtet. Wer die Grundlagen der Berufsunfähigkeitsversicherung versteht, weiß, dass der frühe Abschluss den besten Gesundheitsstatus sichert. Die Nachversicherungsgarantie macht diesen frühen Abschluss überhaupt erst wirtschaftlich sinnvoll. Studenten oder Auszubildende können sich eine Rente von 2.500 Euro oft nicht leisten. Sie starten mit 1.000 Euro und nutzen später die Garantie, um den Schutz an das Akademikergehalt anzupassen. Ohne diese Option müssten sie später einen komplett neuen Vertrag abschließen. Das Risiko einer Ablehnung wäre dann allgegenwärtig. Daher ist die Qualität der Nachversicherungsgarantie ein primäres Entscheidungskriterium bei der Tarifauswahl.

Ereignisabhängige Anlässe für die Erhöhung

Familiäre und private Auslöser

Die Anlässe für eine ereignisabhängige Erhöhung sind in den Versicherungsbedingungen abschließend definiert und spiegeln klassische biografische Wendepunkte wider. Zu den häufigsten familiären Auslösern zählen die Heirat, die Geburt oder Adoption eines Kindes sowie die Scheidung. Diese Ereignisse verändern den finanziellen Bedarf eines Haushalts fundamental. Ein neues Familienmitglied bedeutet höhere Fixkosten und eine größere Verantwortung. Die Nachversicherungsgarantie BU erlaubt es in diesen Momenten, die Absicherungssumme signifikant nachzujustieren. Meist deckeln die Tarife die Erhöhung pro Anlass auf einen bestimmten Betrag, beispielsweise auf 500 Euro monatlich. Versicherte müssen dem Versicherer das Ereignis durch offizielle Dokumente nachweisen. Eine Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde reicht hierfür in der Regel aus. Der Prozess ist stark standardisiert.

Berufliche und finanzielle Meilensteine

Neben privaten Veränderungen bilden berufliche Meilensteine die zweite große Kategorie der anerkannten Anlässe. Ein klassischer Fall ist der erfolgreiche Abschluss eines Studiums oder einer Berufsausbildung mit dem anschließenden Eintritt in das reguläre Berufsleben. Auch ein nachhaltiger Gehaltssprung von beispielsweise mehr als zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr berechtigt oft zur Ausübung der Nachversicherungsgarantie. Zu den anerkannten Anlässen gehören auch der Eintritt in die Selbstständigkeit oder das Ende der Pflichtmitgliedschaft in einem Versorgungswerk [2]. Diese beruflichen Trigger sind besonders wertvoll, da sie direkt mit der Steigerung des abzusichernden Nettoeinkommens korrelieren. Der Versicherer verlangt hierfür Gehaltsnachweise oder den neuen Arbeitsvertrag als Beleg. Die Prüfung erfolgt rein formal.

Immobilienerwerb und Finanzierungen

Ein weiterer, extrem wichtiger Auslöser für die Nachversicherungsgarantie ist der Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie oder die Aufnahme einer großvolumigen Immobilienfinanzierung. Wer ein Haus baut oder kauft, bindet sich oft für Jahrzehnte an hohe monatliche Kreditraten. Fällt das Einkommen durch eine Berufsunfähigkeit weg, droht der sofortige Verlust der Immobilie. Die Erhöhung der BU-Rente federt dieses Risiko ab. Oft verlangen die Versicherungsbedingungen, dass die Darlehenssumme einen bestimmten Mindestbetrag überschreitet, beispielsweise 50.000 Euro. Der notarielle Kaufvertrag oder der Darlehensvertrag der Bank dient als Nachweis. Diese spezifische Option zeigt, wie eng die Arbeitskraftabsicherung mit der allgemeinen Vermögensplanung verzahnt sein muss. Sie ist ein unverzichtbarer Baustein der Baufinanzierung.

Typische Anlässe für die ereignisabhängige Nachversicherung

  • Heirat oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft
  • Geburt oder rechtsgültige Adoption eines minderjährigen Kindes
  • Erfolgreicher Abschluss eines Studiums oder einer Berufsausbildung
  • Nachhaltige Gehaltserhöhung von mindestens 10 Prozent
  • Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Wohnimmobilie
  • Schritt in die hauptberufliche Selbstständigkeit

Die genauen Anlässe variieren je nach Versicherer und Tarifwerk.

Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie

Flexibilität ohne konkreten Anlass

Die ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie bietet maximale Flexibilität, da sie nicht an spezifische Lebensereignisse gebunden ist. Versicherte können ihre Rente erhöhen, schlicht weil sie es sich finanziell leisten können oder ihr Sicherheitsbedürfnis gestiegen ist. Diese Form der Garantie ist ein starkes Instrument für die strategische Vertragsplanung. Sie ermöglicht es jungen Menschen wie Studenten oder Berufsanfängern, mit niedrigen Beiträgen zu starten und den Schutz später anzupassen [1]. Man ist nicht gezwungen, auf eine Heirat oder einen Hausbau zu warten. Wer einfach nur sein Gehalt besser absichern möchte, zieht diese Option. Allerdings ist diese Freiheit zeitlich stark limitiert. Versicherer gewähren diese anlasslose Erhöhung nicht unbegrenzt.

Zeitliche Befristungen und Altersgrenzen

Die zeitlichen Restriktionen bei der anlasslosen Erhöhung sind streng und erfordern ein aktives Vertragsmanagement. Die ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie ist meistens auf die ersten 5 Vertragsjahre und ein bestimmtes Höchstalter (z. B. 35 Jahre) begrenzt [2]. Wer diese Frist verstreichen lässt, verliert das Recht auf die anlasslose Aufstockung unwiederbringlich. Danach greifen nur noch die ereignisabhängigen Auslöser. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig vor Ablauf der Fünfjahresfrist eine Wiedervorlage zu setzen. Ein Makler oder Berater sollte diesen Termin proaktiv mit dem Kunden besprechen. Die Altersgrenze von 35 Jahren zielt darauf ab, das Risiko für den Versicherer kalkulierbar zu halten. Ältere Versicherte weisen statistisch ein höheres Morbiditätsrisiko auf.

Kombination mit anderen Erhöhungsoptionen

Die ereignisunabhängige Option steht nicht isoliert, sondern muss im Kontext der gesamten Vertragsarchitektur betrachtet werden. Wer einen regelmäßigen Check der Arbeitskraftabsicherung durchführt, erkennt schnell, ob die anlasslose Erhöhung gezogen werden sollte. Ein regelmäßigen Check der Arbeitskraftabsicherung offenbart oft Deckungslücken, die durch die Inflation entstanden sind. Die anlasslose Erhöhung kann auch genutzt werden, wenn ein anerkannter Anlass knapp verpasst wurde oder die Frist für ein Ereignis abgelaufen ist. Wichtig ist, dass die Ausübung der anlasslosen Garantie die späteren ereignisabhängigen Optionen nicht zwingend ausschließt. Die Gesamtobergrenze des Vertrages bleibt jedoch bestehen. Beide Mechanismen ergänzen sich zu einer funktionalen Einheit.

Grenzen und vertragliche Deckelungen

Maximale monatliche Rentenhöhe

Die Grenzen der Nachversicherungsgarantie sind ein kritischer Faktor, der oft erst im Kleingedruckten sichtbar wird. Kein Versicherer erlaubt eine unbegrenzte Aufstockung der BU-Rente. Es gibt harte absolute und relative Deckelungen. Eine typische absolute Grenze liegt bei einer Gesamtrente von 2.500 Euro oder 3.000 Euro monatlich. Wer bei Erstabschluss bereits 2.000 Euro versichert hat, kann über die Garantie maximal noch 500 bis 1.000 Euro hinzufügen. Zudem greift die relative Grenze der finanziellen Angemessenheit. Die Gesamtrente darf in der Regel 60 bis 80 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens nicht übersteigen. Der Versicherer prüft diese Angemessenheit bei jeder Erhöhung streng. Überversicherung ist vertraglich ausgeschlossen.

Altersgrenzen für die Ausübung

Neben den finanziellen Deckelungen existieren strikte Altersgrenzen, die den Zeitraum für Erhöhungen limitieren. Eine Erhöhung über die Nachversicherungsgarantie kann ausgeschlossen sein, wenn der Versicherte bereits eine bestimmte Altersgrenze überschritten hat [3]. Branchenüblich ist eine harte Grenze bei Vollendung des 45. oder 50. Lebensjahres. Wer mit 51 Jahren heiratet oder ein Haus baut, kann die Nachversicherungsgarantie BU nicht mehr nutzen. Der Grund liegt in der Risikokalkulation der Aktuare. Ab dem 50. Lebensjahr steigt die Wahrscheinlichkeit für chronische Erkrankungen und Berufsunfähigkeit exponentiell an. Versicherer wollen in dieser Phase keine unkontrollierten Risikoerhöhungen im Bestand haben. Diese Altersgrenze muss bei der langfristigen Vorsorgeplanung zwingend beachtet werden.

Deckelung pro Einzelereignis

Ein weiteres Limit betrifft die maximale Erhöhungssumme pro einzelnem Anlass. Selbst wenn die absolute Obergrenze des Vertrages noch nicht erreicht ist, darf die Rente bei einem Ereignis nicht beliebig gesteigert werden. Oft limitieren die Bedingungen die Aufstockung auf 500 Euro pro Anlass oder auf 100 Prozent der Ursprungsrente. Wer also mit 500 Euro Rente startet, kann bei der Heirat maximal weitere 500 Euro absichern. Um auf eine Zielrente von 2.500 Euro zu kommen, müssten in diesem Szenario mehrere Ereignisse eintreten. Diese Stückelung verhindert, dass Versicherte ihr Risiko schlagartig verfünffachen. Es erfordert eine vorausschauende Planung beim Erstabschluss. Die Startrente darf nicht zu niedrig gewählt werden.

Typische vertragliche Grenzen der Nachversicherungsgarantie
Art der DeckelungTypischer GrenzwertAuswirkung auf den Vertrag
Absolute Obergrenze2.500 € bis 3.000 € GesamtrenteMaximale Rente, die ohne neue Gesundheitsprüfung erreichbar ist.
Relative Obergrenze60 % bis 80 % des NettoeinkommensVerhindert eine Überversicherung im Leistungsfall.
Erhöhung pro AnlassMax. 500 € oder 100 % der StartrenteLimitiert den Sprung bei einem einzelnen Lebensereignis.
Altersgrenze45. oder 50. LebensjahrNach diesem Alter verfällt die Nachversicherungsgarantie vollständig.

Werte dienen als Richtwerte. Die exakten Grenzen sind den jeweiligen Tarifbedingungen zu entnehmen.

Beitragsberechnung bei der Erhöhung

Das Prinzip des rechtlichen Neuvertrags

Die Beitragsberechnung bei der Ausübung der Nachversicherungsgarantie führt bei Verbrauchern häufig zu Missverständnissen. Viele gehen davon aus, dass der Aufstockungsbetrag zu den exakt gleichen Konditionen wie der Ursprungsvertrag berechnet wird. Das ist faktisch falsch. Bei einer Erhöhung über die Nachversicherungsgarantie wird oft ein rechtlich neuer Zusatzvertrag abgeschlossen, weshalb das aktuelle Alter und der aktuelle Beruf für den Erhöhungsanteil herangezogen werden . Wer mit 25 Jahren eine Rente von 1.000 Euro abschließt und mit 35 Jahren um 500 Euro erhöht, zahlt für diese 500 Euro den Preis eines 35-Jährigen. Das Eintrittsalter für den Erhöhungsbaustein ist das aktuelle Lebensalter. Das macht die Aufstockung teurer.

Einfluss des aktuellen Berufs

Neben dem gestiegenen Eintrittsalter spielt der aktuelle Beruf eine entscheidende Rolle bei der Prämienkalkulation des Erhöhungsbausteins. Der Wechsel der Berufsgruppe oder des Berufs kann je nach Tarifbedingungen Einfluss auf die Erhöhungsoptionen haben [3]. Hat sich der Versicherte beruflich verbessert, beispielsweise vom Handwerker zum Büroangestellten, stuft der Versicherer den neuen Baustein oft günstiger ein. Hat er jedoch in einen risikoreicheren Beruf gewechselt, verlangen viele Versicherer für den Erhöhungsbetrag die Prämie der teureren Berufsgruppe. Premium-Tarife verzichten auf diese erneute Berufsprüfung. Sie garantieren, dass die Erhöhung in der ursprünglichen, günstigen Berufsgruppe erfolgt. Dieser Verzicht auf die erneute Risikoprüfung des Berufs ist ein massives Qualitätsmerkmal.

Rechnungsgrundlagen und Zinsniveau

Ein weiterer technischer Aspekt der Beitragsberechnung betrifft die zugrundeliegenden Rechnungsgrundlagen und den Rechnungszins. Wenn zwischen dem Erstabschluss und der Erhöhung mehrere Jahre liegen, können sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert haben. Sinkt der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung, kalkuliert der Versicherer den Erhöhungsbaustein auf Basis des neuen, niedrigeren Zinses. Das führt zu einer zusätzlichen Verteuerung der Prämie für den Aufstockungsbetrag. Die Ursprungsrente bleibt davon unberührt und genießt Bestandsschutz. Wer eine passende Berufsunfähigkeitsversicherung sucht, sollte darauf achten, ob der Versicherer auf die Anwendung neuer Rechnungsgrundlagen bei der Nachversicherung verzichtet. Einige Top-Tarife garantieren die alten Rechnungsgrundlagen für zukünftige Erhöhungen.

Abgrenzung zur Beitragsdynamik

Unterschiedliche Mechanismen der Rentensteigerung

Die Abgrenzung zwischen der Nachversicherungsgarantie und der Beitragsdynamik ist für das Verständnis der Vertragsarchitektur unerlässlich. Beide Mechanismen dienen dazu, die BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen, funktionieren aber völlig unterschiedlich. Die Nachversicherungsgarantie ist ein aktives Recht, das bei bestimmten Anlässen manuell gezogen wird und große Sprünge von beispielsweise 500 Euro ermöglicht. Die Beitragsdynamik hingegen ist ein passiver, automatisierter Prozess. Sie erhöht den Beitrag und die Rente jährlich um einen festen Prozentsatz, meist zwischen drei und fünf Prozent. Eine vereinbarte Beitragsdynamik gleicht primär den schleichenden Kaufkraftverlust durch die Inflation aus. Sie ist nicht dafür gedacht, plötzliche Gehaltssprünge abzufedern.

Kombination beider Instrumente

In der Praxis schließen sich diese beiden Instrumente nicht aus, sondern bilden eine notwendige Symbiose. Ein professionell strukturierter Vertrag nutzt die Beitragsdynamik als Grundrauschen gegen die Inflation und die Nachversicherungsgarantie als strategischen Hebel für Karrieresprünge. Wenn die Dynamik greift, steigt die Gesamtrente kontinuierlich an. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass Erhöhungen aus der Dynamik in der Regel nicht auf die absolute Obergrenze der Nachversicherungsgarantie angerechnet werden. Wer also durch die Dynamik bereits eine Rente von 2.600 Euro erreicht hat, kann bei einem Hausbau oft trotzdem noch die Nachversicherungsgarantie ziehen, selbst wenn die vertragliche Grenze für Nachversicherungen bei 2.500 Euro liegt. Das ist ein enormer Vorteil.

Widerspruchsrecht bei der Dynamik

Ein wesentlicher Unterschied liegt auch in der Handhabung durch den Versicherten. Während Versicherte die Nachversicherungsgarantie aktiv beantragen müssen, läuft die Dynamik automatisch ab. Der Versicherte hat jedoch das Recht, der jährlichen Dynamikerhöhung zu widersprechen. Widerspricht man mehrfach in Folge, meist dreimal, erlischt das Recht auf zukünftige Dynamikerhöhungen. Die Nachversicherungsgarantie bleibt von diesen Widersprüchen völlig unberührt. Sie ruht im Vertrag, bis ein entsprechendes Ereignis eintritt. Um die richtige Balance zu finden, sollte man regelmäßig die optimale Höhe der BU-Rente berechnen. So lässt sich präzise steuern, wann man der Dynamik widerspricht und wann man besser die Nachversicherungsgarantie ausübt.

Vergleich: Nachversicherungsgarantie vs. Beitragsdynamik

  • Auslöser: Nachversicherung erfordert ein Ereignis, Dynamik erfolgt automatisch jährlich.
  • Höhe: Nachversicherung erlaubt große Sprünge, Dynamik bringt kleine prozentuale Schritte.
  • Aktivität: Nachversicherung muss aktiv beantragt werden, Dynamik muss aktiv widersprochen werden.
  • Zielsetzung: Nachversicherung passt den Schutz an den Lebensstandard an, Dynamik gleicht Inflation aus.

Ein optimaler BU-Vertrag beinhaltet immer beide Mechanismen.

Fristen und formale Anforderungen

Strikte Meldefristen beachten

Die Fristen für die Ausübung der Nachversicherungsgarantie sind hart und verzeihen keine Nachlässigkeit. Wer ein relevantes Lebensereignis wie eine Heirat oder einen Hausbau erlebt, hat nicht unbegrenzt Zeit, die Rente anzupassen. Die Versicherungsbedingungen definieren exakte Zeitfenster, innerhalb derer der Antrag beim Versicherer eingegangen sein muss. Branchenstandard ist eine Frist von sechs Monaten nach Eintritt des Ereignisses. Einige kundenfreundliche Tarife gewähren zwölf Monate. Verstreicht diese Frist auch nur um einen Tag, lehnt der Versicherer die Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung rigoros ab. Der Versicherte muss dann auf das nächste Ereignis warten oder eine komplett neue Risikoprüfung durchlaufen. Fristenmanagement ist hier bares Geld wert.

Erforderliche Nachweise und Dokumente

Neben der Einhaltung der Fristen ist die korrekte formale Beantragung entscheidend für den Erfolg. Der Versicherer verlangt belastbare Nachweise über das eingetretene Ereignis. Bei familiären Anlässen sind dies amtliche Dokumente wie die Heiratsurkunde oder die Geburtsurkunde des Kindes. Bei beruflichen Anlässen fordert die Assekuranz Kopien des Arbeitsvertrages, der letzten Gehaltsabrechnungen oder die Bestallungsurkunde bei Kammerberufen. Bei Immobilienfinanzierungen muss ein Auszug aus dem Darlehensvertrag eingereicht werden, der die Darlehenssumme und die Auszahlung belegt. Diese Dokumente müssen vollständig und gut lesbar innerhalb der Meldefrist übermittelt werden. Eine einfache E-Mail mit der Bitte um Erhöhung reicht rechtlich nicht aus. Der Prozess erfordert Sorgfalt.

Prüfung der finanziellen Angemessenheit

Auch wenn die Gesundheitsprüfung entfällt, führt der Versicherer bei der Beantragung zwingend eine finanzielle Risikoprüfung durch. Er prüft die sogenannte finanzielle Angemessenheit der neuen Gesamtrente. Der Versicherte muss sein aktuelles Nettoeinkommen nachweisen. Die aufgestockte BU-Rente darf zusammen mit eventuellen anderen BU-Verträgen die Grenze von meist 60 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens nicht überschreiten. Liegt das Einkommen zu niedrig, wird die Erhöhung trotz gültigem Anlass abgelehnt oder entsprechend gekürzt. Das Bereicherungsverbot im Versicherungsvertragsgesetz verbietet es, dass ein Versicherter im Leistungsfall finanziell bessergestellt ist als im aktiven Berufsleben. Diese finanzielle Prüfung ist der letzte formale Filter vor der Vertragsanpassung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Nachversicherungsgarantie bei der BU?

Die Nachversicherungsgarantie ist eine Vertragsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie erlaubt es dem Versicherten, die monatliche Rentenhöhe zu einem späteren Zeitpunkt zu erhöhen, ohne dass der Versicherer erneute Gesundheitsfragen stellt. Dies sichert den anfänglichen Gesundheitsstatus für zukünftige Anpassungen ab.

Wann lässt sich die BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen?

Eine Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung ist bei bestimmten Lebensereignissen möglich, wie zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Immobilienkauf oder einem Gehaltssprung von mehr als zehn Prozent. Zudem bieten viele Tarife in den ersten fünf Jahren eine anlasslose Erhöhungsoption an.

Welche Fristen gelten für die Nachversicherungsgarantie?

Die Fristen sind streng geregelt und betragen meist sechs bis zwölf Monate nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses. Wird diese Frist verpasst, verfällt das Recht auf die Erhöhung für diesen spezifischen Anlass unwiederbringlich. Ein rechtzeitiger Antrag inklusive Nachweisen ist zwingend erforderlich.

Gibt es Höchstgrenzen bei der Nachversicherung?

Ja, es gibt absolute und relative Grenzen. Die Gesamtrente ist oft auf 2.500 bis 3.000 Euro monatlich gedeckelt. Zudem darf die neue Rente meist nicht mehr als 60 bis 80 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens betragen. Auch Altersgrenzen, meist das 45. oder 50. Lebensjahr, limitieren die Ausübung.

Wird der Beitrag für die Erhöhung nach meinem aktuellen Alter berechnet?

Ja, der Erhöhungsbetrag wird beitragsseitig wie ein Neuvertrag behandelt. Das bedeutet, die Prämie für den Aufstockungsbetrag berechnet sich nach dem aktuellen Lebensalter zum Zeitpunkt der Erhöhung, nicht nach dem Eintrittsalter des ursprünglichen Vertrages. Die Ursprungsrente bleibt im Beitrag unverändert.

Warum ist die Nachversicherungsgarantie besonders für Studenten wichtig?

Studenten und Auszubildende haben oft ein begrenztes Budget und starten mit einer niedrigen Basisrente. Die Nachversicherungsgarantie ermöglicht es ihnen, den Schutz später an das deutlich höhere Akademikergehalt anzupassen, ohne das Risiko, wegen zwischenzeitlicher Erkrankungen abgelehnt zu werden.

Quellen

  1. [1]Berufsunfähigkeitsversicherung
  2. [2]BU Beitragsdynamik: Rente sichern
  3. [3]Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

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