Gesundheit & Pflege
Auslandskrankenversicherung
im ausland krankenversichert
Im Ausland krankenversichert: Ihr umfassender Ratgeber für optimalen Schutz auf Reisen und bei Langzeitaufenthalten
Ein medizinischer Notfall im Ausland kann schnell teuer werden und die Freude am Reisen trüben. Erfahren Sie, wie Sie sich vor unerwarteten Kosten schützen und welche Versicherungslösungen es für Kurz- und Langzeitaufenthalte gibt, damit Sie Ihre Zeit im Ausland sorgenfrei genießen können.
Das Thema kurz und kompakt
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet im Ausland oft nur Grundschutz; eine private Auslandskrankenversicherung ist für umfassende Absicherung und Rücktransportkosten unerlässlich.
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) erleichtert die Behandlung in EU-/EWR-Ländern, ersetzt aber keine private Auslandskrankenversicherung, da sie z.B. keinen Rücktransport abdeckt.
Für Langzeitaufenthalte über 56 Tage sind spezielle Langzeit-Auslandskrankenversicherungen notwendig, die vor Reiseantritt abgeschlossen werden müssen.
Sofortüberblick: Wichtige Fakten zur Krankenversicherung im Ausland
Bei Reisen ins Ausland ist der richtige Krankenversicherungsschutz entscheidend, um vor hohen Kosten geschützt zu sein. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) deckt medizinisch notwendige Behandlungen in EU-Ländern sowie Staaten mit Sozialversicherungsabkommen ab, oft über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Allerdings werden Kosten meist nur bis zur Höhe der deutschen Sätze erstattet und ein Rücktransport ist in der Regel nicht enthalten. Für umfassenderen Schutz, insbesondere außerhalb Europas oder zur Abdeckung von Rücktransportkosten, die schnell zehntausende Euro betragen können, ist eine private Auslandskrankenversicherung unverzichtbar. Diese kostet oft nur wenige Euro pro Jahr.
Gesetzliche Krankenversicherung im Ausland: Was leistet die EHIC wirklich?
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), meist auf der Rückseite Ihrer deutschen Gesundheitskarte, ermöglicht Ihnen in den 27 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitssystems. Das bedeutet, Sie werden zu den gleichen Bedingungen und Kosten behandelt wie die Versicherten des jeweiligen Landes. Wichtig ist jedoch: Die EHIC ist keine Reiseversicherung. Sie deckt keine privaten Gesundheitsleistungen, geplante Behandlungen im Ausland oder die Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport ab. In Ländern mit Sozialversicherungsabkommen außerhalb der EU, wie beispielsweise der Türkei oder Tunesien, benötigen Sie oft einen speziellen Auslandskrankenschein Ihrer Kasse. Denken Sie daran, dass die Behandlungskosten im Ausland die deutschen Erstattungssätze übersteigen können; diese Differenz müssen Sie ohne Zusatzversicherung selbst tragen. Eine private Auslandskrankenversicherung ist daher auch innerhalb Europas eine sinnvolle Ergänzung.
Private Krankenversicherung (PKV): Welchen Schutz genießen Sie im Ausland?
Privatversicherte profitieren in der Regel von einem umfassenderen Auslandsschutz als gesetzlich Versicherte. Innerhalb Europas ist der Versicherungsschutz meist in vollem tariflichen Umfang gegeben, oft auch bei längeren Aufenthalten. Weltweit gilt der Schutz häufig für mindestens einen Monat, bei vielen Tarifen sogar für drei Monate oder länger. Prüfen Sie jedoch stets Ihre Vertragsbedingungen genau. Nicht jeder PKV-Vertrag deckt beispielsweise einen medizinisch sinnvollen Rücktransport ab, oder die Kostenübernahme ist auf deutsche Gebührenordnungen beschränkt, was im Ausland zu Deckungslücken führen kann. Bei einem dauerhaften Umzug in ein EU- oder EWR-Land kann die PKV oft fortgeführt werden. Außerhalb dieser Regionen endet der Schutz meist, individuelle Vereinbarungen sind aber manchmal möglich. Eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung kann auch für PKV-Versicherte sinnvoll sein, um Selbstbehalte zu vermeiden oder die Beitragsrückerstattung nicht zu gefährden.
Die unverzichtbare Ergänzung: Warum eine Auslandskrankenversicherung Gold wert ist
Eine Auslandskrankenversicherung ist für nahezu jede Reise unerlässlich und schließt die Deckungslücken der GKV und oft auch der PKV. Sie übernimmt in der Regel die vollen Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland, auch in Privatkliniken, und kommt für notwendige Medikamente auf. Ein entscheidender Vorteil ist die Übernahme der Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland, die schnell fünf- oder sechsstellige Beträge erreichen können – ein Ambulanzflug aus Australien kann bis zu 200.000 Euro kosten. Die GKV übernimmt diese Kosten grundsätzlich nicht. Gute Tarife leisten oft schon ab zehn bis 30 Euro pro Jahr und sollten immer vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Achten Sie auf Leistungen wie:
Übernahme der Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen.
Kostenübernahme für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport.
Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Reparaturen von Zahnersatz.
Bergungs- und Rettungskosten bis zu einer bestimmten Höhe.
Keine oder nur geringe Selbstbeteiligung.
Organisation und Kostenübernahme bei Tod oder Überführung.
Diese Absicherung gibt Ihnen die Sicherheit, im Notfall weltweit bestmöglich versorgt zu sein, ohne sich um immense Kosten sorgen zu müssen. Eine Auslandskrankenversicherung für 30 Tage ist oft schon sehr günstig zu haben.
Expertenwissen: Sozialversicherungsabkommen und rechtliche Aspekte
Deutschland hat mit vielen Ländern Sozialversicherungsabkommen (SVA) abgeschlossen, die auch die Krankenversicherung umfassen. Dazu gehören EU-/EWR-Staaten, aber auch Länder wie die Türkei, USA, Kanada, Australien oder Japan. Diese Abkommen regeln, dass Sie im jeweiligen Land Anspruch auf medizinische Leistungen haben, oft unter Vorlage der EHIC oder eines Auslandskrankenscheins. Die Leistungen richten sich nach dem Recht des Gastlandes. Unser Experten-Tipp: Informieren Sie sich bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) über die genauen Bestimmungen für Ihr Reiseland. In Ländern ohne SVA („vertragsloses Ausland“) besteht meist kein Leistungsanspruch aus der GKV. Nach § 16 SGB V ruht der Leistungsanspruch der GKV bei Auslandsaufenthalt, sofern keine abweichenden Regelungen (wie EU-Recht oder SVA) greifen. Bei beruflich bedingten Entsendungen ins Ausland trägt zunächst der Arbeitgeber die Kosten, die er sich von der Krankenkasse erstatten lassen kann (§ 17 SGB V). Aktuelle Urteile bestätigen immer wieder die Wichtigkeit klarer Vertragsbedingungen, insbesondere beim Rücktransport. So entschied das OLG Hamm, dass eine Versicherung die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport übernehmen muss, wenn die Versorgung vor Ort nicht ausreicht.
Handlungsempfehlungen: So sind Sie optimal im Ausland krankenversichert
Um auf Reisen und bei längeren Auslandsaufenthalten bestmöglich abgesichert zu sein, sollten Sie einige Schritte beachten. Prüfen Sie mindestens vier Wochen vor Reiseantritt Ihren bestehenden Versicherungsschutz durch GKV oder PKV. Klären Sie, welche Leistungen im Zielland abgedeckt sind und ob die EHIC oder ein Auslandskrankenschein benötigt wird. Schließen Sie immer eine private Auslandskrankenversicherung ab, die Behandlungskosten über deutsche Sätze hinaus und einen medizinisch sinnvollen Rücktransport abdeckt. Vergleichen Sie Angebote hinsichtlich Leistungsumfang und Kosten – eine gute Jahrespolice gibt es oft schon für unter 30 Euro. Für Langzeitaufenthalte über 56 Tage ist eine spezielle Langzeit-Auslandskrankenversicherung notwendig, die vor Abreise abgeschlossen werden muss. Führen Sie wichtige Notrufnummern und Ihre Versicherungsdaten stets bei sich. Im Schadensfall kontaktieren Sie umgehend den Notfallservice Ihrer Auslandskrankenversicherung. Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege sorgfältig auf. Mit der richtigen Vorbereitung sind Sie für den Ernstfall gewappnet und können Ihre Zeit im Ausland unbeschwert genießen. Denken Sie auch an weitere Absicherungen wie eine Reiserücktrittsversicherung.
Ihr nächster Schritt zu sorgenfreiem Reisen
Die richtige Absicherung im Krankheitsfall ist ein fundamentaler Bestandteil jeder Reiseplanung. Mit dem Wissen um die Funktionsweise Ihrer deutschen Krankenversicherung im Ausland und den Vorteilen einer ergänzenden Auslandskrankenversicherung sind Sie gut gerüstet. nextsure unterstützt Sie dabei, die für Ihre individuellen Bedürfnisse passende Lösung zu finden. Wir bieten Ihnen transparente Informationen und digitale Abschlussprozesse für Ihren optimalen Schutz. So können Sie sich voll und ganz auf die positiven Erlebnisse Ihrer Auslandsaufenthalte konzentrieren, wissend, dass Sie im Ernstfall bestens versorgt sind. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf für eine individuelle Beratung.
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Weitere nützliche Links
Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) bietet ein detailliertes PDF-Merkblatt zur Krankenversicherung im Ausland speziell für Rentner.
Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) stellt wichtige Informationen zur Krankenversicherung für Studierende und Praktikanten im Ausland bereit.
Das Bundesgesundheitsministerium informiert umfassend über die Regelungen zur Krankenversicherung bei Auslandsaufenthalten.
Das Bundesgesundheitsministerium bietet über sein Bürgertelefon Unterstützung und Informationen zu Kranken- und Pflegeversicherungen bei Auslandsaufenthalten.
Das Bundesgesundheitsministerium stellt einen informativen Flyer (PDF) zur Krankenversicherung im Ausland zur Verfügung.
Das Bundesgesundheitsministerium informiert über die Auswirkungen des Brexit auf die internationale Gesundheitspolitik und den Versicherungsschutz.
FAQ
Welche Krankenversicherung benötige ich für eine Weltreise?
Für eine Weltreise oder einen anderen Langzeitaufenthalt (meist über 56 Tage) benötigen Sie eine spezielle Langzeit-Auslandskrankenversicherung. Diese muss vor Reiseantritt abgeschlossen werden und deckt medizinische Behandlungen sowie meist auch den Rücktransport weltweit ab.
Gilt meine deutsche Krankenversicherung in den USA?
Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leistet in den USA in der Regel nicht, es sei denn, es besteht ein Sozialversicherungsabkommen, das dies abdeckt (was für die USA der Fall ist, aber oft nur eingeschränkte Leistungen bedeutet). Die Behandlungskosten in den USA sind extrem hoch. Eine private Auslandskrankenversicherung mit ausreichend hoher Deckungssumme ist für USA-Reisen absolut unerlässlich.
Was passiert, wenn ich im Ausland krank werde und keine Auslandskrankenversicherung habe?
Ohne Auslandskrankenversicherung müssen Sie alle Kosten, die Ihre GKV oder PKV nicht übernimmt, selbst tragen. Das können Behandlungskosten sein, die über deutschen Sätzen liegen, Kosten für Privatkliniken oder die sehr hohen Kosten eines medizinischen Rücktransports. Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.
Kann ich eine Auslandskrankenversicherung auch nach Reiseantritt abschließen?
In der Regel muss eine Auslandskrankenversicherung vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Einige wenige Anbieter ermöglichen einen Abschluss aus dem Ausland, dies ist aber die Ausnahme und oft mit Wartezeiten oder höheren Prämien verbunden. Verlassen Sie sich nicht darauf und kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihren Schutz.
Was bedeutet "medizinisch sinnvoller Rücktransport"?
Ein medizinisch sinnvoller Rücktransport bedeutet, dass eine Verlegung in die Heimat aus medizinischen Gründen ratsam ist, auch wenn eine Behandlung vor Ort theoretisch möglich wäre. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn die Versorgung im Heimatland besser ist, Sprachbarrieren die Behandlung erschweren oder eine längere Behandlung im Ausland unzumutbar wäre. Viele GKV/PKV-Tarife decken nur den "medizinisch notwendigen" Rücktransport ab, was eine höhere Hürde darstellt.
Deckt die Auslandskrankenversicherung auch chronische Krankheiten ab?
Gute Auslandskrankenversicherungen leisten auch bei einer unerwarteten Verschlechterung einer bestehenden chronischen Erkrankung im Ausland. Geplante Behandlungen oder Behandlungen, deren Notwendigkeit bereits vor Reiseantritt feststand, sind jedoch meist ausgeschlossen. Prüfen Sie die genauen Bedingungen Ihres Tarifs.